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Entschließung des
Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms |
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Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms
Der Ministerpräsident
des Landes Rheinland-Pfalz
Mainz, den 15. März 2011
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim
Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag
für eine Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des
Bahnlärms
einzubringen.
Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der
Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 881. Sitzung des
Bundesrates am 18. März 2011 zu setzen und anschließend den
Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat begrüßt die im Nationalen
Verkehrslärmschutzpaket II verankerte Absicht der
Bundesregierung, den Schienenverkehrslärm gegenüber dem heutigen
Niveau bis zum Jahr 2020 um 10 dB(A) zu senken und damit
praktisch zu halbieren.
2. Der Bundesrat sieht in der Umrüstung der Bestandsgüterwagen
auf lärmarme Verbundstoffbremsen einen zentralen Beitrag zur
Lärmverminderung an der Quelle. Er bittet die Bundesregierung,
gegenüber der europäischen Kommission darauf hinzuwirken,
dass in der europäischen TSI-Lärm, die
bisher nur Lärmgrenzwerte für neue und umgebaute Fahrzeuge
enthält, auch Grenzwerte für Bestandsfahrzeuge
festgelegt werden.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die von ihr
angekündigte Einführung lärmabhängiger Trassenpreise
schnellstmöglich zu verwirklichen, um einen wirtschaftlichen
Anreiz zur Umrüstung der Bestandsfahrzeuge auf lärmarme Bremsen
zu schaffen. Der Bundesrat verweist insofern auf seinen
Beschluss vom 24.09.2010 zur Änderung der
Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (Bundesrats-
Drucksache 553/10 (Beschluss)). Er bittet den Bund, das
Eisenbahn-Bundesamt in die Lage zu versetzen, die erforderlichen
technischen Prüfungen für die Umrüstung der verschiedenen
Fahrzeugtypen unverzüglich durchzuführen und die Genehmigungen
zu erteilen.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
in einem ersten Schritt für einen besseren
Schutz den Schienenbonus in der Nacht zu streichen und zu
prüfen, ob neben dem Dauerschallpegel ein
Spitzenschallpegelkriterium für die Nacht eingeführt werden kann,
um die Realität besser abzubilden und um die Gefahr
gesundheitlicher Schäden an besonders hoch belasteten Strecken
zu vermindern.
Die Lärmsanierungsgrenzwerte an
Schienenwegen sind im Übrigen stufenweise abzusenken. Des
Weiteren sind ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzubereiten, um
auch diejenigen lauten Fahrzeuge zu erreichen, die trotz
Einführung eines lärmabhängigen Schienenbonus sonst nicht
umgerüstet würden.
Drucksache 151/11
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Befugnis für
das Eisenbahn-Bundesamt zu schaffen, um Anordnungen zum Schutz
der Umwelt einschließlich des Schutzes der Allgemeinheit oder
der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder
erheblichen Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen zu
treffen. Das Eisenbahn-Bundesamt soll neben der Lärmkartierung
auch mit der
Aufgabe der Lärmaktionsplanung nach § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz betraut werden.
Begründung:
Zu 1.:
Das Ziel der Bundesregierung, den Schienenverkehrslärm in der
nächsten Dekade zu halbieren, wird ausdrücklich unterstützt. Die
Bundesregierung verfolgt seit mehreren Jahren für den Bereich
der Eisenbahnen des Bundes eine Politik zur Verminderung des
Lärmproblems. Die Bevölkerung insbesondere an den
Hauptabfuhrstrecken ist jedoch in Sorge, dass damit allenfalls
die zusätzlichen Lärmbelastungen aufgrund des mittel- und
langfristig weiter wachsenden Güterverkehrs gemildert werden
können.
Intensivere Anstrengungen sind daher dringlich.
Zu 2.:
Bei der Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf lärmarme
Verbundstoffbremssohlen handelt es sich auch um ein erklärtes,
allerdings noch unverbindlich verankertes Ziel der Europäischen
Kommission. Es wäre im Interesse einer aktiven Lärmschutzpolitik
konsequent, wenn sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
für eine konkrete, zeitlich gestaffelte verbindliche Einführung
von Lärmgrenzwerten für
Bestandswagen in der TSI-Lärm einsetzen würde, wie sie derzeit
für neu in den Verkehr zu bringende Fahrzeuge gelten.
Zu 3.:
Unabhängig von Regelungen in der TSI-Lärm ist es bereits jetzt
möglich, die Nutzung leiser Güterwagen über den nationalen
Trassenpreis durch einen Bonus zu belohnen und damit für die
Halter der Fahrzeuge einen wirtschaftlichen Anreiz zur
freiwilligen Umrüstung zu schaffen. Dieser Weg muss jetzt
schnell mit einem möglichst einfachen und wenig
bürokratielastigen Erfassungsverfahren entsprechend dem Beispiel
der Schweiz und der Niederlande gegangen werden. Dazu sollte der
Bund das von ihm im Jahr 2010 beauftragte und inzwischen fertig
gestellte Fachgutachten zur Verfügung stellen.
Ergänzend ist es erforderlich, dass nun endlich auch die der
Umrüstung notwendigerweise voraus gehenden technischen Prüfungen
und Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt kurzfristig
erfolgen.
Es ist im Übrigen zu bedauern, dass das Umrüstprogramm des
Bundes für 5.000 Güterwagen erst zu Anträgen für die Förderung
von 1.250 Güterwagen geführt hat und damit sehr schleppend
vorankommt.
Zu 4.:
Seit Jahren steht der bisher in der 16. BImSchV verankerte
Schienenbonus (5 dB(A)) zusammen mit dem vorgeschriebenen
Berechnungsverfahren in der Kritik, weil dabei die tatsächliche
Wirkung vor allem des nächtlichen Schienenverkehrslärms auf die
Gesundheit nicht realitätsnah erfasst wird. Aufgrund der
Forschungsergebnisse der letzten Jahre besteht für den
Gesetzgeber Anlass zu einer sachgerechten Anpassung der
Verfahren für die Geräuschbewertung.
Da ein besserer Gesundheitsschutz beim
Güterverkehrslärm insbesondere in der Nacht vordringlich ist,
ist es geboten, den Schienenbonus in einem ersten Schritt ab
2012 abzusenken und zu prüfen, ob zusätzlich zum
Dauerschallpegel Spitzenschallpegel für die Nacht eingeführt
werden können.
Dies würde auch dazu dienen, dass Umrüstentscheidungen seitens
der Wagenhalter befördert werden. Die Absenkung um mindestens 10
dB(A) bis zum Jahr 2020 kann nur erreicht werden, wenn die
Güterwagen praktisch vollständig umgerüstet sind. Soweit dies
trotz der Anreize durch lärmabhängige Trassenpreise nicht
gelingt, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu
nächtlichen Einschränkungen bzw. ein Malussystem für laute
Fahrzeuge erforderlich.
In 2010 sind bereits die Lärmsanierungsgrenzwerte für
Straßenverkehrslärm in einem ersten Schritt abgesenkt worden.
Entsprechend sind die Werte beim Schienenverkehrslärm
anzupassen.
Zu 5.:
Die Regelungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind
gegenwärtig im Wesentlichen auf Verkehrs-, Wettbewerbs- und
Sicherheits-Aspekte beschränkt. Im Unterschied zum übrigen
Verkehrsrecht enthält das AEG keine Anforderungen zum Lärm- und
Erschütterungsschutz oder zu anderen Umweltbereichen.
Die Geltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, etwa
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG), heilt dieses Defizit nicht, so dass bei dem
bestehenden hohen Sanierungsbedarf u. a. im Rahmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung die Schaffung
entsprechender Befugnisse des Eisenbahn-Bundesamtes unabdingbar
notwendig ist.
Beispielsweise ist durch eine generelle Verpflichtung zur
Schienenpflege aus Lärmschutzgründen eine kurzfristige
Lärmentlastung erreichbar, wie es beim „besonders überwachten
Gleis“ durch frühzeitiges
Schienenschleifen bei Neu- und Ausbaustrecken regelmäßig
praktiziert wird.
Eine Lärmaktionsplanung durch die Gemeinden oder die nach
Landesrecht zuständige Behörde kann nur das
Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes abbilden und
ist deshalb unzweckmäßig. Bei einer Aufgabenübertragung der
Lärmaktionsplanung auf das Eisenbahnbundesamt durch die Änderung
des § 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetz kann das Instrument
Lärmaktionsplanung mit dem
Lärmsanierungsprogramm des Bundes verzahnt werden. Das EBA kann
so ein übergreifendes Konzept für die Lärmminderung an hoch
belasteten Schienenwegen entwickeln. Die Kommunen oder die nach
Landesrecht zuständigen Stellen werden von unnötiger Bürokratie
entlastet.
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Grundschüler der Duisburg-Neudorfer Mozartschule erhalten
Lärmschutzwand |
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Duisburg, 23. Januar 2011 - Eine erfreuliche Mitteilung aus dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
hinsichtlich der Lärmsanierung der Mozartschulen-Güterzugstrecke
2323, erhielt jetzt der Bürgerverein Duisburg-Neudorf. Im Sommer
2006 wurde vom Vorsitzenden des Bürgervereins, Harald Jeschke,
der Antrag auf Lärmschutz gestellt. Unterstützung erhielt der
Bürgerverein von der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Petra
Weis. Mit Schreiben vom 10.12.10 hatte sich der Vorsitzende
Harald Jeschke, zwecks Reduzierung des Schienenverkehrslärms,
nochmals an Minister Dr. Peter Ramsauer gewandt. Dr. Jens
Klocksin. Leiter des Referates LA 18 antwortete nun im Auftrag
des Ministers.
Aus dem Schreiben an den BV-Vorsitzenden Harald Jeschke geht u.a.
hervor, dass der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ein
zentrales Anliegen der Bundesregierung sei und die Akzeptanz
insbesondere des Schienengüterverkehrs entscheidend davon
abhängt, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Im Rahmen des
freiwilligen Programms zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes wurde die hohe
Priorität zur Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen im
Bereich von Duisburg-Neudorf bereits anerkannt. Nach den
Planungen der DB Projektbau GmbH könnte mit den Arbeiten schon
im nächsten Monat begonnen werden. Zum Schutz von Schülern und
Lehrern soll im Bereich der von Ihnen angesprochenen
Mozartschule eine 3 Meter hohe Schallschutzwand errichtet
werden.
Da normalerweise derartige Planungen lange Jahre in Anspruch
nehmen, ist es für den Bürgerverein Duisburg ein schöner Erfolg
in nur fünf Jahren dieses positive Ergebnis erhalten zu haben. |
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Betuwe-Gipfel |
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Oberhausen/Dinslaken/Duisburg, 19. Januar 2011 - Der zunehmende
Eisenbahngüterverkehr sorgt entlang der Bahnlinie zwischen den
Niederlanden und Oberhausen für viele besorgte Bürgerfragen. Die
deutsch-niederländische Betuwe-Linie führt zu einer deutlich
höheren Zahl von Güterzügen und damit einhergehender
Lärmbelästigung.
Die Deutsche Bahn schafft mit einer Blockverdichtung eine höhere
Kapazität der Hollandstrecke, während die mit dem Bau eines
dritten Gleises verbundenen Lärmschutzmaßnahmen auf
sich warten lassen. Nun gilt es, gemeinsam für die Interessen
des Niederrheins zu kämpfen. Mit einer Informations- und
Diskussionsveranstaltungen wollen wir die Fragen der Bürgerinnen
und Bürger aufgreifen und für Antworten sorgen.
Der NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger und Rainer Latsch
von der Deutschen Bahn haben ihr Kommen zugesagt, einen
Vertreter des Bundesverkehrsministeriums haben wir angefragt.
Alle interessierten Anwohner der Hollandstrecke möchten wir
herzlich einladen. |
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Kommunique und
Resolution für ein bundesweites Aktionsprogramm gegen Bahnlärm
und Erschütterungen |
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Boppard/Duisburg, 7. Januar 2011 - Auf dem Internationalen
Bahnlärm-Kongress am 13. + 14. November 2010 in Boppard kamen
mehr als 40 bundesdeutsche und europäische Initiativen mit
Wissenschaftlern, Politikern und Fachleuten zusammen, um über
eine unerträgliche Bahnlärmsituation zu sprechen und daraus
entsprechende Erkenntnisse und Maßnahmen abzuleiten.
Zentrale Botschaften des Kongresses sind:
1. Ja, Bahnlärm macht
krank! Die Gesamtheit der heute vorliegenden
wissenschaftlichen Evidenz lässt keinen Zweifel daran, dass
Bahnlärm, wie er von den durchschnittlich 40 Jahre alten
Güterwaggons verursacht wird, zu einer signifikanten Erhöhung
der Gesundheitsrisiken und insbesondere zu koronaren
Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Herzinfarkten und
Schlaganfällen führt. Bei Lärmsituationen wie im Oberen
Mittelrheintal muss man von fahrlässiger Körperverletzung
ausgehen, denn die täglich veröffentlichten Messergebnisse
zeigen Lärmwerte, die bis zu 30 dB(A) über den von der WHO und
anderen Organisationen empfohlenen Maximal- und Mittelungspegeln
liegen. Diese Situation droht aufgrund des Ausbaus zum
europäischen Güterverkehrskorridor auf der gesamten
Rheintalstrecke, vom Ober- und Hochrhein bis zum Niederrhein,
und macht ein ganzes Bündel von Maßnahmen zwingend und sofort
notwendig.
2. Ja, das
Immissionsschutzgesetz und die 16.
Bundesimmissionsschutzverordnung sind veraltet und dringend
novellierungsbedürftig. Der Gesetzgeber
verharrt hier in einer ebenfalls als fahrlässig und
verfassungsrechtlich bedenklichen gesetzgeberischen Abstinenz,
die in ihrer Konsequenz die Bürger nur unzureichend vor
gesundheitlichen und materiellen Schäden schützt, zugunsten
einer bundeseigenen Bahn bzw. ihrer Kunden. Insbesondere die
schalltechnischen Grundlagen und Grenzwerte der derzeitigen
Gesetze und Verordnungen entsprechen nicht mehr den heutigen
Verkehrsverhältnissen.
Immer noch – nach 35 Jahren Bundesimmissionsschutzgesetz –
werden den Menschen an bestehenden Bahnlinien (und das ist die
Mehrzahl der Strecken) Lärmwerte zugemutet, die über 100 dB(A)
in der Spitze gehen, ohne dass es einen Rechtsanspruch auf
Schutz vor diesem Lärm gibt.
Immer noch rechnet die Bahn mit einem Mittelungspegel,
der die Spitzenwerte der Lärmimmissionen vorbeifahrender Züge
rechnerisch um bis zu 20 dB(A) reduziert, das heißt auf ein
Viertel der Lautstärke zurückrechnet.
Immer noch wird von diesem Wert dann auch noch ein
Schienenbonus von 5 dB(A) abgerechnet, für den es nach
heutigen Maßstäben, vor allem nachts, überhaupt keine
Berechtigung mehr gibt.
Immer noch gilt die Regel, dass nur bei wesentlichen Änderungen
an der Strecke ein Lärmschutzanspruch entsteht. Wobei als
„wesentlich“ praktisch nur der Neubau einer Strecke oder eines
zusätzlichen Gleises gilt. Wenn sich also der Verkehr auf einer
bestehenden Strecke verdoppelt oder vervierfacht, ist das keine
„wesentliche Änderung“. Ebenso wenig sieht man es als
„wesentlich“ an, wenn – wie linksrheinisch geschehen – auf einer
Strecke, auf der nachts kaum Güterverkehr stattfand, plötzlich
mehr als 100 Güterzüge mit ohrenbetäubendem Lärm fahren.
Für den Bereich der Erschütterungen, die das Leben an
Bahnstrecken unerträglich machen können, gibt es bisher so gut
wie überhaupt keinen Schutz. Denn nach dem Gesetz gibt es
sie nicht. Entsprechend sind für Bestandsstreckenschutz,
Schienenbonus, Mittelungspegel in Kombination mit
A-Filter-Bewertung sowie für die Definition der „wesentlichen
Änderungen“, zusätzlichen Schutz vor Erschütterungen, etc.
kurzfristig neue gesetzliche Regelungen gefordert. Die
Bundesregierung muss das Thema Schutz vor Lärmimmissionen
endlich ernst nehmen und aus dem Investitionsschutzgesetz wieder
ein Immissionsschutzgesetz machen. Lärm als lästig zu
bezeichnen, stammt aus einer Zeit, als nachts so gut wie keine
Güterzüge fuhren.
3. Ja, das Lärmproblem ist
ohne weiteres und mit vertretbarem finanziellem Aufwand lösbar.
Die technischen Möglichkeiten beginnen bei einer Instandsetzung
des veralteten bis defekten Fuhrparks und reichen über moderne
und innovative Maßnahmen an der Strecke bis hin zu neuen
Trassenführungen und Fahrplan- Regulierungen wie
Nachtfahrverboten. Die Kongressteilnehmer, die durchweg „pro
Bahn“ sprachen, waren sich einig, dass nur eine leise Bahn auch
eine gute und erfolgreiche Bahn sein kann, weil sich mit
technisch veraltetem und lautem Material der Wettbewerb mit
Straße, Schiff und Flugzeug nicht gewinnen lässt.
Subventionen und Protektionismus des Bundes führen ganz im
Gegenteil zu einem veralteten und teilweise desolaten System,
weil das Geld nicht in die Infrastruktur und in neue
Fahrzeugtechnik geflossen ist, sondern in teilweise dubiose
Prestigeobjekte und Auslandsinvestitionen, die sich noch
nachhaltig als Milliardengräber erweisen können oder schon
haben.
Die Bahn durch den Staat zu fördern ist notwenig, da die
Schieneninfrastruktur aufwendig ist und im Sinne der
Volkswirtschaft erhalten werden muss. Was nicht geht, ist das
jetzige System, dass die Bahn subventioniert wird, ohne
Kontrolle auszuüben, was mit den Milliarden geschieht. Die Bahn
kann staatlich nur dann weiter subventioniert werden (auch durch
Nahverkehrstarife), wenn sie über alle Planungen und Ausgaben
rechtzeitig und umfassend informiert. Damit wird auf eine
absolut desolate Informationspolitik und Geheimniskrämerei
hingewiesen, die bereits bis zum Abhörskandal geführt hat und
aus der man bis heute keine Konsequenzen gezogen hat. Offenbar
ist die Bahn inzwischen mächtiger als die Politik, und die
Politik ist aufgerufen, das umgehend zu ändern und für eine
Offenlegung aller Projektplanungen und der Verwendung von
Mitteln zu sorgen.
Als Privatunternehmen kann die Bahn nicht länger staatlich
subventioniert werden, denn das wäre eine unzulässige
Wettbewerbsverzerrung gegenüber allen anderen Teilnehmern am
Modal Split. Die Berechtigung einer aufwendigen Bahn leitet sich
vor allem aus der Umweltverträglichkeit und einer weitgehenden
Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ab. Konträr dazu gilt
die Bahn im Güterverkehr aufgrund veralteter Technik heute als
das lauteste aller Verkehrsmittel. Damit handelt sich die Bahn
ein überaus schlechtes Image bei den Bürgern ein, was der
weiteren Förderung durch den Staat extrem abträglich ist. Aus
diesen Gründen sind bei der Bahn nachhaltige Investitionen in
Schutz vor Lärm und eine neue Lärmsensibilität auch bei allen
Zulieferern als oberstes Gebot anzusehen.
4. Ja, die externen Kosten
des Bahnverkehrs werden in hohem Maße der Bevölkerung und der
Wirtschaft der betroffenen Regionen auferlegt. Angefangen bei
den Gesundheitskosten über den Wertverlust bei Immobilien bis
hin zu wirtschaftlichen Einbußen durch Arbeitsausfälle,
Tourismusschädigung etc. Hier ist dringend eine Internalisierung
der externen Kosten gefordert, das heißt, die Kosten müssen bei
den Verursachern und Nutznießern angesiedelt werden und nicht
bei der Bevölkerung und einzelnen benachteiligten Kommunen und
Regionen. Auch angesichts des zunehmenden Transitverkehrs
entstehen dadurch erhebliche Verzerrungen und Benachteiligungen.
Das Argument, der Bahnverkehr würde dadurch weniger
wett-bewerbsfähig, unterschlägt, dass Milliarden investiert
werden und die Prioritätenliste nicht immer dort enden darf, wo
es um den Bürger geht, weil dort die geringste Widerstandskraft
zu erwarten ist.
Es kann nicht mehr länger hingenommen werden, dass der Gesetz-
und Verordnungsgeber trotz seines Kontrollauftrags die erkannten
Unzulänglichkeiten der 16. BImSchV und die hieraus abzuleitenden
Gesundheitsgefahren ignoriert. Dies wiegt umso schwerer, als
dass Jahrzehnte ins Land gegangen sind und weitere Jahre
benötigt werden, um Abhilfe zu schaffen, die nur von der
öffentlichen Hand geleistet werden kann. Die öffentliche Hand
und insbesondere der Bund haben ja ein beträchtliches Interesse,
ihren Pflichten nicht nachzukommen, zu unterlassen oder gar zu
hintertreiben, weil verschärfte Anforderungen an Lärmschutz zu
erheblichen Mehraufwendungen führen. Die Verantwortung dafür
werden die regierenden Politiker und deren Parteien zu tragen
haben.
Daraus leitet sich folgende Resolution an die Bundesregierung
ab:
I. Die Bundesregierung möge
unverzüglich, wie im Koalitionsvertrag angedacht, den
Schienenbonus aufheben, denn dafür gibt es aus heutiger Sicht
keine Berechtigung mehr.
II. Die Bundesregierung möge
eine Verordnung erstellen, die bis spätestens 2018 bei allen
Fahrzeugen eine Umrüstung auf lärmarme K- oder LL-Sohle-Bremsen
bewirkt. Ab 2018 sollte ein Nachtfahrverbot für bis dahin noch
nicht umgerüstete Güterwaggons gelten.
III. Die Bundesregierung möge
in Fortführung des Konjunkturpakets 2 die „Pilotprojekte für
Lärmschutz“ weiter ausbauen und insbesondere für die
Rheinschiene mit dem Lärmbrennpunkt Oberes Mittelrheintal ein
zusätzliches Budget von 50 – 100 Mio. Euro pro Jahr
verabschieden.
IV. Die Bundesregierung möge
beschließen, das Regelsanierungsprogramm auf 250 Mio. Euro pro
Jahr aufzustocken, um im Laufe der nächsten 10 Jahre dieses
Programm abzuschließen und den betroffenen Menschen nach 35
Jahren Wartezeit (dann 45 Jahre) endlich den erforderlichen
Minimalschutz vor Lärm zukommen zu lassen.
Die Maßnahmen des Programms sollten anstelle der Standardlösung
(Fenster und Lärmschutzwände) auf kombinierte innovative
Maßnahmen umgestellt werden. Maxime muss die jeweils optimale
Ausrichtung auf die örtlichen akustischen Verhältnisse sein.
V. Die Bundesregierung möge
beschließen, dass, ähnlich wie beim Fluglärmgesetz bereits
geschehen, die Mittelungspegel-Regelung durch eine
Spitzenpegel-Regelung ersetzt oder ergänzt wird. Ausschlaggebend
darf nicht länger der Kostenfaktor, sondern muss der
Gesundheitsfaktor sein, denn Bahnlärm macht krank und kann
Menschen umbringen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zur
A-Filter-Bewertung auch eine C-Filter-Bewertung vorzusehen.
VI. Die Bundesregierung möge
beschließen, dass die Definition der „wesentlichen Änderung“
durch eine dem Schutz vor Immissionen gerecht werdenden
Definition ersetzt wird. Als „Wesentlich“ sollte danach jede
Änderung angesehen werden, die für die ansässige Bevölkerung
eine nachweisbar höhere Belastung darstellt. Die gesundheitlich
relevanten Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten
werden, wie dies heute – und das inzwischen seit 35 Jahren – an
allen Bestandsstrecken der Fall ist.
VII. Die Bundesregierung
möge beschließen, dass der Schutz vor Erschütterungen
durch die Bahn vollumfänglich in das Immissionsschutzgesetz
aufgenommen wird und mit klaren Grenzwerten und
Maßnahmenverordnungen versehen wird. Technischer Schutz vor
Erschütterungen ist wie beim Lärmschutz durch Maßnahmen an
Fahrzeugen und Trassen möglich. Im Einzelfall können auch
einzelne Häuser von Erschütterungen entkoppelt werden.
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Neue Koalition in Sachen Lärmschutz
Bahnlärmkongress Boppard November 2010 |
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