| pro asyl sinkende Einwohnerzahlen und Integration |
| Duisburg ist
seit Jahren eine Stadt mit sinkenden Einwohnerzahlen. Die lokale
Politik sucht Lösungen, wie dem entgegengewirkt werden kann. Einen
interessanten Vorschlag unterbreitet Volker Maria Hügel,
Vorstandsmitglied von pro asyl, auf einer Sitzung des
Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen im April 2008. "Die Tradition, schutzbedürftigen Personen in Deutschland Zuflucht zu gewähren, reicht weit in die Vergangenheit zurück. Insbesondere hat die Bundesrepublik Deutschland neben der Flüchtlingsanerkennung spontan eingereiste Asylbewerber wiederholt ihre Bereitschaft bewiesen, Personen in akuten Krisensituationen ad-hoc Aufnahme und vorübergehenden Schutz zu gewähren. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die annähernd 30.000 vietnamesischen Bootsflüchtlinge, die in den siebziger und frühen achtziger Jahren in die Bundesrepublik Deutschland kamen; daneben die etwa 3.000 albanischen Botschaftsflüchtlinge, die im Jahre 1990 auf der Grundlage des Kontigentflüchtlingsgesetzes in die Bundesrepublik Deutschland übernommen wurden. Darüber hinaus haben auf der Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 22. Mai 1992 knapp 350.000 bosnische Kriegsflüchtlinge Aufnahme und vorübergehenden Schutz gefunden; am 6. April 1999 haben sich die Innenminister des Bundes und der Länder darauf geeinigt, 10.000 Flüchtlingen aus dem Kosovo zum vorübergehenden Schutz aufzunehmen. UNHCR geht unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Strukturen und Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und zur Integration von Ausländern auf der einen Seite und der seit Jahren rückläufigen Zahl von Asylantragstellern auf der anderen Seite davon aus, dass in Deutschland Kapazitäten für eine zahlenmäßig begrenzte systematische Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen eines Resettlementprogramms bestehen. Personen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung ihren Herkunftsstaat verlassen mußten, benötigen neben dem unmittelbaren Schutz vor Abschiebung eine Zukunftsperspektive. Auf der Grundlage dieser Überlegung ist UNHCR von der Generalversammlung der Vereinten Nationen damit beauftragt worden, "für den internationalen Schutz der Flüchtlinge zu sorgen ... und Dauerlösungen für Flüchtlingsprobleme zu finden". Als Dauerlösungen werden im UNHCR - Statut die freiwillige Rückkehr, die Eingliederung von Flüchtlingen in neue staatliche Gemeinschaften sowie "Resettlement" ausdrücklich benannt. Die drei dauerhaften Lösungen stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander. Die Entscheidung, welche der drei Lösungen letztlich den Bedürfnissen der Betroffenen am ehesten gerecht wird, muß immer im Einzelfall getroffen werden. Resettlement ist in solchen Fallkonstellationen die vorzugswürdige Lösung, in denen aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsstaat eine Rückkehr auf absehbare Zeit nicht möglich oder - vor allem mit Blick auf das individuell erlittene Verfolgungsschicksal - nicht zumutbar ist, gleichzeitig aber auch keine realistische Perspektive für eine dauerhafte Eingliederung im Zufluchtsstaat besteht, beispielsweise weil die persönliche Sicherheit der betroffenen Personen und ihrer Familienangehörigen oder deren Eingliederung in die Aufnahmestaaten nicht gewährleistet ist, weil sie nur kurzzeitig geduldet sind. In solchen schwierigen Situationen können adäquater Schutz und eine dauerhafte Lebensperspektive für die Betroffenen und ihre Familien nur durch Aufnahme in einem Drittstaat gewährleistet werden, in dem ihnen der Flüchtlingsstatus anerkannt und die Integration ermöglicht wird. Grundlegende Bedingung für die Aufnahme in ein Resettlementprogramm ist zunächst, daß die betroffene Person Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist. Darüber hinaus muss die Person besonders schutzwürdig sein. Diese zusätzliche Voraussetzung erfüllen beispielsweise Personen mit besonderen rechtlichen oder physischen Schutzbedürfnissen, Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge, kranke Personen, deren Behandlung im Erstzufluchtsstaat nicht gewährleistet ist, Frauen, die in den Erstzufluchtsstaaten häufig besonderen Risiken ausgesetzt sind, insbesondere wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind, Minderjährige oder ältere Flüchtlinge sowie Personen, die bereits Familienangehörige in den Resettlement-Staaten haben. Obwohl die Neuansiedlung in einem aufnahmebereiten Drittstaat also nur in einer relativ kleinen Zahl besonders gelagerter Fälle die Lösung darstellt, leistet Resettlement neben der Stärkung und Durchsetzung des Individualflüchtlingsschutzes und der Schaffung individueller dauerhafter Lösungen einen entscheidenden Beitrag zu internationaler Solidarität und Lastenteilung. Obwohl die internationalen und regionalen Vertragswerke zum internationalen Flüchtlingsschutz keinerlei explizite Verpflichtung der einzelnen Staaten vorsehen, Flüchtlinge im Rahmen von Resettlementprogrammen aufzunehmen, erkennen weltweit immer mehr Länder die Bedeutung von Resettlement als Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an. So haben neben den klassischen Resettlementstaaten (Australien, Dänemark, Finnland, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die USA) in jüngster Zeit eine ganze Reihe weiterer Staaten innerhalb und außerhalb Europas Resettlementprogramma eingerichtet, beispielsweise in Irland, Island und Großbritannien, aber auch in Chile und Brasilien. Die Erfahrungen, die Resettlementstaaten mit der gesteuerten Neuansiedlung von Flüchtlingen im Rahmen ihrer Resettlementprogramme gemacht haben, sind nach Einschätzung von UNHCR ganz überwiegend positiv. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass beispielsweise die skandinavischen Länder Interesse an einer Ausweitung ihrer gegenwärtigen Resettlementprogramme bekundet haben. UNHCR ist davon überzeugt, dass auch die Bundesrepublik Deutschland über ausreichend Ressourcen und Kapazitäten für die Aufnahme einer signifikanten Zahl bedürftiger Personen verfügt. So zählt die Bundesrepublik Deutschland zu den acht wirtschaftsstärksten Ländern der Welt," stellt Hügel einige Ausführungen des UNHCR vor. Der vollständige Text ist beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Regionalvertretung für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik, Wallstraße 9 - 13, 10179 Berlin, Telefon: 030 - 202 202 0, erhältlich. _____________________________________________________________________ |