Stadtentwicklung - durch und mit
dem Gestaltungsbeirat BEST Duisburg

Der Beirat für Stadtgestaltung in Duisburg BEST möchte sich mehr in der Öffentlichkeit präsentieren  - Von Harald Jeschke (Text) und Manfred Schneider (Fotos)

Duisburg, 27. Juli 2007 - BEST - ein Kürzel das so nicht viel Duisburger kennen. Das soll sich in der Zukunft ändern. Der Beirat für Stadtgestaltung in Duisburg BEST feiert sein 10-jähriges Jubiläum und will zukünftig monatlich mit seinen Wünschen, Forderungen oder Anregungen in die Öffentlichkeit gehen. Wer ist dieser Beirat, was macht und vor allem wie wirkt er?

"Es muss einmal klar gesagt werden, dass eine fachliche Widersprüchlichkeit gewünscht ist", erklärte Duisburgs Planungsdezernent Jürgen Dressler. Soll heißen: Der Beirat ist kein politischer Berat, hat aber sehr wohl neben Architekten, Landschaftsplanern und Ingenieuren auch Politiker in seinen Reihen. Und: "Dieser Beirat ist kein Instrument der Politik sondern er ist souverän", ergänzte Beiratsmitglied Dressler in seiner Funktion als politischer Beamter.

Worum geht es BEST? "Wir haben in den letzten Jahren registrieren können, dass vor allem in NRW rund 20 Gestaltungsbeiräte in den Städten wirken", wies Dipl.-Ing. und Beirats-Vorsitzender Peter Poelzig (Bildmitte) auf eine erfreuliche Entwicklung hin. Aber: "Es ist leider noch nicht so wie in Bayern, wo die Empfehlungen eines solchen Beirates quasi als Wertgutachten gelten."
Im Prinzip wollen Duisburgs BEST-Mitglieder schon vor der Bauplanung mit einbezogen werden, frühzeitig eine gestalterische Mitsprache oder Projekt bezogen ihr Fachwissen mit einbringen. "Es ist doch auch so", riss Jürgen Dressler ein aktuelles Beispiel an, das auch bei einem Bauantrag wie einem Parkhaus in Ruhrort die Außengestaltung auch eine Rolle für die Baugenehmigung spielt." Mit anderen Worten: Fällt eine solche Gestaltung durch, ist es nichts mit der Baugenehmigung.
Das Wirken des Beirates will aber genau solche Extremfälle verhindern. "Dies geht eben nur durch frühzeitige Einbinden. Wir könne dann mit unserem gesamten Fachwissen beratend zur Seite stehen und nicht erst im Nachhinein ein Projekt begutachten", wünscht sich Peter Poelzig. Auch Verkehrsexperte wie Helmut Wanner oder Landschaftsgestalter wie Günter Both können wesentlich dazu beitragen, ein Bauprojekt im Sinne der Bürger der Stadt auf den Weg zu bringen.
Im Prinzip geht es mm mitreden und mit gestalten um den Lebensmittelpunkt der Bürger mit dem viel zitierten "urbanes Leben schaffen" durch vernünftige Planung im Innen- wie im Außenbereich überhaupt erst zu ermöglichen.
"Im Prinzip ist es so wie mit Forsters Masterplan. Warum sollen wir nicht mit dem Bürger gemeinsam einen Stadtteil bezogenen Masterplan angehen", so Jürgen Dressler. "Die Workshops mit den Bürgern in der jüngsten Vergangenheit waren doch absolut positive Beispiel, die unbedingt fortgesetzt werden sollten", ergänzte Peter Poelzig.

Die Zusammensetzung des Beirates für Stadtgestaltung in Duisburg:

Name Titel
Architektur und Städtebau
Henze, Jutta Dipl.-Ing. Arch.
Poelzig, Peter A. Dipl.-Ing. - Beiratsvorsitzender
Rasbach, Peter Dipl.-Ing. Arch.
Wilke, Manuel Dipl.-Ing. Arch.
Nellehsen, Christof Dipl.-Ing. Arch.
Dressler, Jürgen Stadtentwicklungsdezernent
Grün-, Landschaftsplanung und Naturschutz
Hoff, Heribert Landschaftsarchitekt
Both, Günter Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt
Denkmalschutz, Ortsbild und Heimatpflege
Frosien-Lenz, Heike Dr. - Kunsthistorikerin
Bildende Kunst und Kultur
Schäfer, Claudia Dr.
Vogel, Manfred  
Verkehrsplanung und Ingenieurwesen
Wanner, Helmut Dipl.-Ing.
Schneider, Matthias Dipl.-Ing.
Vertreter der Politik
Osenger, Manfred Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr
Hofferek, Dietrich Dipl.-Ing. Arch. - Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr
Löhr, Anke Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr
beratende Mitglieder
Linne, Martin Amtsleiter
Hölters, Christoph Abteilungsleiter Stadtplanung
Malik, Felix Sachbearbeiter Stadtplanung
Schwarz, Edith Schriftführerin Stadtplanung
Breil, Martin Sachgebietsleiter
Euskirchen, Claudia Dr. - Abteilungsleiterin
Brockhaus, Christoph Prof. Dr. - Direktor
Freer, Doris Amtsleiterin Frauenbeauftragte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sie
stellen einen Teil des Beirates (v. L.): Martin Breil, Felix Malik, Jürgen Dressler, Helmut Wanner,  Peter A. Poelzig und Peter Rasbach.

Gestaltungssatzungen

Gestaltungssatzung in Siedlungen mit oder ohne Denkmalschutz  
Die sich immer deutlicher abzeichnenden Veränderungen bzw. Veräußerungen von Liegenschaften großer Unternehmen oder der Immobilienwirtschaft im Ruhrgebiet zum Teil auch größeren Stils der Bundesregierung an ausländische Firmen – sogar aus Übersee – bringen für die betroffenen Bürger Probleme mit sich, die vorher in diesem Ausmaß so nicht bekannt waren. 

Es geht um Parzellierungen von bisher gewachsenen Mieterstrukturen bzw. von Siedlungsgemeinschaften und den sich anschließenden Folgen wie zum Teil drastische Veränderungen im direkten Wohnumfeld.  Um hier generell den betroffenen Bürgern zumindest im großflächigen Bereich die bisher gekannte Lebensqualität zu erhalten, wäre eine bindende Gestaltungssatzung förderlich. Eine solche könnte in der jeweiligen Stadt den Bürgervereinen im Revier als Argumentationshilfe bzw. sogar Richtlinie dienen, wie neue Eigentümer damit umgehen sollten bzw. sogar müssten. 

Inhalte/Themen: 

¨       Städtische Gestaltungssatzung

¨       Denkmalschutz

¨       Schutzwürdigkeit bei nicht vorhandenem Denkmalschutz

¨       Sicherung von Lebensqualität/Infrastruktur im betroffenen Bereich/Siedlung

¨       In den Siedlungen Referate und/oder ein Bildungsangebot anbieten

¨       Die Thematik in den Bildungssektor einbinden (Denkmalwürdigkeit – Siedlungshistorie aufarbeiten 

Anregungen für Bürgerverein, Städteplaner, Verkäufer und Käufer von Siedlungen  

*    Mitwirken im kommunalen Gestaltungsbeirat

*    Landesweit gültige Gestaltungssatzung mit Politikern, Planungsdezernenten, Denkmalschützern und Vertreter der Bürgervereine erarbeiten (schon angeregt) 

*    Bürgervereine sollten auf Einrichtung eines Gestaltungsbeirates plädieren und in einem solchen auch mitwirken 

*   Bürgervereine und Landespolitiker sollten gemeinsam eine Gestaltungssatzung mit bindendem Charakter (Richtlinie) erarbeiten und landesweit verabschieden 

Begründung zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirats

Die in einem hohen Maße stattgefundenen und noch stattfindenden Massenverkäufe von großen Wohnungsbeständen bzw. Kauf von US-Fondsgesellschaften wie Fortress (vormals Gagfah) oder jetzt blackstone (Bremische Wohnungsgesellschaft mit Liegenschaften in Duisburg, Beamtenbau, Gladbau) und andere haben – wie schon beim Verkauf der Gesellschaft Ruhr-Niederrhein an die deutsche Annington in Duisburg-Wedau und Bissingheim – dazu geführt, dass nach Umwandlung in Eigentumswohnungen durch die neuen Eigentümer parzelliert und oft genug gewachsene Nachbar­schaftsstrukturen zerstört wurden.

Die Einflussnahme eines solchen Beirates hat bereits in Städten wie Gelsenkir­chen und Dortmund viel dazu beigetragen, dass gewachsene Wohn- und Nach­barschaftsstrukturen sowie die äußere Gestaltung der Siedlungen erhalten blei­ben konnten. Ein solcher Beirat sollte sich aus Mitgliedern der Verwaltung, der Politik, der Kul­tur und Architektur aber auch aus Mitgliedern eines Bürgervereins zusammensetzen. 

Begründung für landesweit gültige Gestaltungssatzung
Die Veräußerungen von Liegenschaften haben auch dazu geführt, dass Miet- in Eigen­tumswohnungen umgewandelt wurden bzw. noch in einem hohen Maße umgewandelt werden sollen. Hier werden zum einen gewachsene Mieterstrukturen auf zum Teil dramatische Weise verändert und zum anderen wird die bisherige gemeinschaftliche Nutzung von Gärten, Höfen oder Kindereinrichtungen durch Parzellierung unterbunden. Es gibt Fälle, in denen jahrzehntelange von den Siedlungs- oder gar Ortsteilbewohnern genutzte Wege versperrt wurden oder das leider nicht wenige neue Eigentümer nach Gutdünken das erworbene  Areal mit Hecken oder Zäunen oder schlimmstenfalls gar mit einer Mauer umgeben.

Liegt kein Bebauungsplan vor – was meistens in vor vielen Jahrzehnten entstandenen Siedlungen der Fall ist -  kann nur eine allgemein gültige Gestaltungssatzung Abhilfe bieten.

  • In vielen Städten unseres Landes wurden zur Wahrnehmung dieser Aufgabe Gestaltungsbeiräte etabliert. So z.B. in Aachen (1992) Bielefeld(1975/1986), Duisburg (1996) Gelsenkirchen, Köln (1988/1999), Münster (1996).
    Eine entsprechende Initiative des Kontaktkreises Düsseldorfer Architekten und Ingenieure aus dem Jahre 1993 führte damals zu keinem Ergebnis. Der Kontaktkreis greift diese Initiative erneut auf und macht in dem nachfolgenden Entwurf Vorschläge für die Zusammensetzung, die Verfahrensweise und den Aufgabenbereich eines solchen Gestaltungsbeirates in Düsseldorf.

    Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates

    Das Bauen ist in der heutigen Gesellschaft ein vielfach konfliktbehaftetes Thema und wird in der Öffentlichkeit oft kontrovers diskutiert. Bauen bestimmt maßgeblich unsere Umwelt und hat einen entscheidenden Einfluss auf unser Gemeinwesen. Jeder Einzelne ist vom Bauen betroffen, jeder Bau betrifft viele Bürger.
    Es geht dabei um räumliche, gestalterische und planerische Fragestellungen, die mathematisch nicht messbar sind. Es geht um die städtebauliche und architektonische Prägung des Lebensraumes Stadt, es geht um Baukultur.
    Das historische bauliche Erbe in unseren Städten wird inzwischen nahezu unbestritten als Wert begriffen, kulturell, sozial und ökonomisch. Da auch in Zukunft verändert und neu gebaut wird, muss sich die Qualität des Neuen Bauens mit der des historischen Bestandes messen können. Der Gestaltungsbeirat kann maßgeblich dazu beitragen, dies zu erreichen.
    Zielsetzung für die Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist es,

    · zur gestalterischen Verbesserung des Stadtbildes beizutragen,
    · die architektonische und stadträumliche Qualität zu sichern und zu fördern und Fehlentwicklungen zu verhindern.

    Der Gestaltungsbeirat soll dazu beitragen,

    · das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten zu fördern und
    · zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anzuregen.
    Die unterschiedlichen Bauaufgaben verlangen unterschiedliche und angemessene Lösungen. Das heißt, die Bedeutung der Bauaufgabe wird durch die Gestaltung im Gesamtkontext Stadt ablesbar.
    Die öffentliche Hand und die politisch Verantwortlichen unserer Stadt müssen sich ihrer Ver-antwortung in Bezug auf die Gestaltungsqualität in Entwurfs- und Detailplanung bewusst sein und die öffentlichen Bauaufgaben mit Sorgfalt bearbeiten und vorbildlich lösen. Dies gilt neben den Hochbauaufgaben auch für Plätze und Verkehrsbauten. Der Gestaltungsbeirat berät und wirkt mit an der Erarbeitung oder Änderung der Gestaltungssatzung.

    Der Gestaltungsbeirat beurteilt die vorgelegten Entwürfe u.a. nach folgenden Kriterien bzw. Themenfeldern:

    1. Städtebau:
    · Gestaltung der Übergänge zwischen Stadtquartieren, zwischen Stadt und Landschaft, Erkennbarkeit von städtebaulicher Geschichte ("städtebauliches Gedächtnis")
    · Merk- und Orientierungspunkte
    · Stellung der Gebäude (Raumkanten, Fluchtlinien, Sichtbeziehungen)
    · Gliederung der Baumasse (Verhältnis Straßenbreite zur Gebäudehöhe, Geschosszahl)
    · Beachtung der Parzellenstruktur
    · Proportion und Dimension in Bezug auf Straße und Platz

    2. Ausbildung der Gebäude:
    · Erkennbarkeit des strukturellen und konstruktiven Gefüges
    · Proportionen der Wandgliederung: Spannungsverhältnis Wand zu Öffnungen Dachform, -neigung und -gliederung
    · Materialien: Angemessenheit zur Bauaufgabe, im Kontext mit Nachbarbebauung Angemessenheit des gestalterischen Gesamtduktus in Bezug auf die Bauaufgabe

    Der öffentliche Raum (Straßen und Plätze) wird insbesondere durch eine Vielzahl überwiegend privater Gebäude geprägt. "Eigentum verpflichtet" gilt auch für die äußere Ges-taltung von privaten Gebäuden. Dieses öffentliche Anliegen, nämlich die Bedeutung von Gestaltungsqualität stärker in das Bewusstsein der Bürger zu rücken, ist auch Aufgabe des Gestaltungsbeirats. Er soll dazu beitragen, die Architekturdiskussion vor Ort zu entfachen und anhand von Beispielen und Erläuterungen Aufklärung betreiben. Deshalb dokumentiert der Gestaltungsbeirat seine Arbeit in angemessener Form und vertritt sie in der Öffentlichkeit (Broschüre, Dia-Vortrag, Symposien o.ä.).