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Duisburg, 27. Juli 2007 -
BEST - ein Kürzel das so nicht viel Duisburger kennen. Das soll sich in
der Zukunft ändern. Der Beirat für Stadtgestaltung in Duisburg BEST
feiert sein 10-jähriges Jubiläum und will
zukünftig monatlich mit seinen Wünschen, Forderungen oder Anregungen in
die Öffentlichkeit gehen. Wer ist dieser Beirat, was macht und vor allem
wie wirkt er?
"Es
muss einmal klar gesagt werden, dass eine fachliche Widersprüchlichkeit
gewünscht ist", erklärte Duisburgs Planungsdezernent Jürgen Dressler.
Soll heißen: Der Beirat ist kein politischer Berat, hat aber sehr wohl
neben Architekten, Landschaftsplanern und Ingenieuren auch Politiker in
seinen Reihen. Und: "Dieser Beirat ist kein Instrument der Politik
sondern er ist souverän", ergänzte Beiratsmitglied Dressler in seiner
Funktion als politischer Beamter.
Worum geht es BEST? "Wir
haben in den letzten Jahren registrieren können, dass vor allem in NRW
rund 20 Gestaltungsbeiräte in den Städten wirken", wies Dipl.-Ing. und
Beirats-Vorsitzender Peter Poelzig (Bildmitte) auf eine erfreuliche
Entwicklung hin. Aber: "Es ist leider noch nicht so wie in Bayern, wo
die Empfehlungen eines solchen Beirates quasi als Wertgutachten gelten."
Im Prinzip wollen
Duisburgs BEST-Mitglieder schon vor der Bauplanung mit einbezogen
werden, frühzeitig eine gestalterische Mitsprache oder Projekt bezogen
ihr Fachwissen mit einbringen. "Es ist doch auch so", riss Jürgen
Dressler ein aktuelles Beispiel an, das auch bei einem Bauantrag wie
einem Parkhaus in Ruhrort die Außengestaltung auch eine Rolle für die
Baugenehmigung spielt." Mit anderen Worten: Fällt eine solche Gestaltung
durch, ist es nichts mit der Baugenehmigung.
Das Wirken des Beirates
will aber genau solche Extremfälle verhindern. "Dies geht eben nur durch
frühzeitige Einbinden. Wir könne dann mit unserem gesamten Fachwissen
beratend zur Seite stehen und nicht erst im Nachhinein ein Projekt
begutachten", wünscht sich Peter Poelzig. Auch Verkehrsexperte wie
Helmut Wanner oder Landschaftsgestalter wie Günter Both können
wesentlich dazu beitragen, ein Bauprojekt im Sinne der Bürger der Stadt
auf den Weg zu bringen.
Im Prinzip geht es mm
mitreden und mit gestalten um den Lebensmittelpunkt der Bürger mit dem
viel zitierten "urbanes Leben schaffen" durch vernünftige Planung im
Innen- wie im Außenbereich überhaupt erst zu ermöglichen.
"Im Prinzip ist es so wie mit Forsters Masterplan. Warum sollen wir
nicht mit dem Bürger gemeinsam einen Stadtteil bezogenen Masterplan
angehen", so Jürgen Dressler. "Die Workshops mit den Bürgern in der
jüngsten Vergangenheit waren doch absolut positive Beispiel, die
unbedingt fortgesetzt werden sollten", ergänzte Peter Poelzig.
Die Zusammensetzung des
Beirates für Stadtgestaltung in Duisburg:
|
Name |
Titel |
|
Architektur
und Städtebau |
| Henze, Jutta |
Dipl.-Ing. Arch. |
| Poelzig, Peter A. |
Dipl.-Ing. - Beiratsvorsitzender |
| Rasbach, Peter |
Dipl.-Ing. Arch. |
| Wilke, Manuel |
Dipl.-Ing. Arch. |
| Nellehsen, Christof |
Dipl.-Ing. Arch. |
| Dressler, Jürgen |
Stadtentwicklungsdezernent |
|
Grün-,
Landschaftsplanung und Naturschutz |
| Hoff, Heribert |
Landschaftsarchitekt |
| Both, Günter |
Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt |
|
Denkmalschutz, Ortsbild und Heimatpflege |
| Frosien-Lenz, Heike |
Dr. - Kunsthistorikerin |
|
Bildende
Kunst und Kultur |
| Schäfer, Claudia |
Dr. |
| Vogel, Manfred |
|
|
Verkehrsplanung und Ingenieurwesen |
| Wanner, Helmut |
Dipl.-Ing. |
| Schneider, Matthias |
Dipl.-Ing. |
|
Vertreter
der Politik |
| Osenger, Manfred |
Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr |
| Hofferek, Dietrich |
Dipl.-Ing. Arch. - Ausschuss für
Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr |
| Löhr, Anke |
Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr |
|
beratende
Mitglieder |
| Linne, Martin |
Amtsleiter |
| Hölters, Christoph |
Abteilungsleiter Stadtplanung |
| Malik, Felix |
Sachbearbeiter Stadtplanung |
| Schwarz, Edith |
Schriftführerin Stadtplanung |
| Breil, Martin |
Sachgebietsleiter |
| Euskirchen, Claudia |
Dr. - Abteilungsleiterin |
| Brockhaus, Christoph |
Prof. Dr. - Direktor |
| Freer, Doris |
Amtsleiterin Frauenbeauftragte |

Sie stellen
einen Teil des Beirates (v. L.): Martin Breil, Felix Malik, Jürgen
Dressler, Helmut Wanner, Peter A. Poelzig und Peter Rasbach.
|
Gestaltungssatzung
in Siedlungen mit oder ohne Denkmalschutz
Die sich immer
deutlicher abzeichnenden Veränderungen bzw. Veräußerungen von
Liegenschaften großer Unternehmen oder der Immobilienwirtschaft im
Ruhrgebiet zum Teil auch größeren Stils der Bundesregierung an
ausländische Firmen – sogar aus Übersee – bringen für die
betroffenen Bürger Probleme mit sich, die vorher in diesem Ausmaß so
nicht bekannt waren.
Es geht um
Parzellierungen von bisher gewachsenen Mieterstrukturen bzw. von
Siedlungsgemeinschaften und den sich anschließenden Folgen wie zum
Teil drastische Veränderungen im direkten Wohnumfeld. Um hier
generell den betroffenen Bürgern zumindest im großflächigen Bereich
die bisher gekannte Lebensqualität zu erhalten, wäre eine bindende
Gestaltungssatzung förderlich. Eine solche könnte in der jeweiligen
Stadt den Bürgervereinen im Revier als Argumentationshilfe bzw.
sogar Richtlinie dienen, wie neue Eigentümer damit umgehen sollten
bzw. sogar müssten.
Inhalte/Themen:
¨
Städtische Gestaltungssatzung
¨
Denkmalschutz
¨
Schutzwürdigkeit bei nicht vorhandenem Denkmalschutz
¨
Sicherung von Lebensqualität/Infrastruktur im betroffenen
Bereich/Siedlung
¨
In den Siedlungen Referate und/oder ein Bildungsangebot anbieten
¨
Die Thematik in den Bildungssektor einbinden (Denkmalwürdigkeit –
Siedlungshistorie aufarbeiten
Anregungen für
Bürgerverein, Städteplaner, Verkäufer und Käufer von Siedlungen
Mitwirken im
kommunalen Gestaltungsbeirat
Landesweit
gültige Gestaltungssatzung mit Politikern, Planungsdezernenten,
Denkmalschützern und Vertreter der Bürgervereine erarbeiten (schon
angeregt)
Bürgervereine
sollten auf Einrichtung eines Gestaltungsbeirates plädieren und in
einem solchen auch mitwirken
Bürgervereine
und Landespolitiker sollten gemeinsam eine Gestaltungssatzung mit
bindendem Charakter (Richtlinie) erarbeiten und landesweit
verabschieden
Begründung zur
Einrichtung eines Gestaltungsbeirats
Die in einem
hohen Maße stattgefundenen und noch stattfindenden Massenverkäufe
von großen Wohnungsbeständen bzw. Kauf von US-Fondsgesellschaften
wie Fortress (vormals Gagfah) oder jetzt blackstone (Bremische
Wohnungsgesellschaft mit Liegenschaften in Duisburg, Beamtenbau,
Gladbau) und andere haben – wie schon beim Verkauf der Gesellschaft
Ruhr-Niederrhein an die deutsche Annington in Duisburg-Wedau und
Bissingheim – dazu geführt, dass nach Umwandlung in
Eigentumswohnungen durch die neuen Eigentümer parzelliert und oft
genug gewachsene Nachbarschaftsstrukturen zerstört wurden.
Die
Einflussnahme eines solchen Beirates hat bereits in Städten wie
Gelsenkirchen und Dortmund viel dazu beigetragen, dass gewachsene
Wohn- und Nachbarschaftsstrukturen sowie die äußere Gestaltung der
Siedlungen erhalten bleiben konnten. Ein solcher
Beirat sollte sich aus Mitgliedern der Verwaltung, der Politik, der
Kultur und Architektur aber auch aus Mitgliedern eines
Bürgervereins zusammensetzen.
Begründung für
landesweit gültige Gestaltungssatzung
Die
Veräußerungen von Liegenschaften haben auch dazu geführt, dass Miet-
in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden bzw. noch in einem hohen
Maße umgewandelt werden sollen. Hier werden
zum einen gewachsene Mieterstrukturen auf zum Teil dramatische Weise
verändert und zum anderen wird die bisherige gemeinschaftliche
Nutzung von Gärten, Höfen oder Kindereinrichtungen durch
Parzellierung unterbunden. Es gibt Fälle, in denen jahrzehntelange
von den Siedlungs- oder gar Ortsteilbewohnern genutzte Wege
versperrt wurden oder das leider nicht wenige neue Eigentümer nach
Gutdünken das erworbene Areal mit Hecken oder Zäunen oder
schlimmstenfalls gar mit einer Mauer umgeben.
Liegt kein
Bebauungsplan vor – was meistens in vor vielen Jahrzehnten
entstandenen Siedlungen der Fall ist - kann nur eine allgemein
gültige Gestaltungssatzung Abhilfe bieten.
-
In vielen
Städten unseres Landes wurden zur Wahrnehmung dieser Aufgabe
Gestaltungsbeiräte etabliert. So z.B. in Aachen (1992)
Bielefeld(1975/1986), Duisburg (1996) Gelsenkirchen, Köln
(1988/1999), Münster (1996).
Eine entsprechende Initiative des Kontaktkreises Düsseldorfer
Architekten und Ingenieure aus dem Jahre 1993 führte damals zu
keinem Ergebnis. Der Kontaktkreis greift diese Initiative erneut
auf und macht in dem nachfolgenden Entwurf Vorschläge für die
Zusammensetzung, die Verfahrensweise und den Aufgabenbereich
eines solchen Gestaltungsbeirates in Düsseldorf.
Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates
Das Bauen ist in der heutigen Gesellschaft ein vielfach
konfliktbehaftetes Thema und wird in der Öffentlichkeit oft
kontrovers diskutiert. Bauen bestimmt maßgeblich unsere Umwelt
und hat einen entscheidenden Einfluss auf unser Gemeinwesen.
Jeder Einzelne ist vom Bauen betroffen, jeder Bau betrifft viele
Bürger.
Es geht dabei um räumliche, gestalterische und planerische
Fragestellungen, die mathematisch nicht messbar sind. Es geht um
die städtebauliche und architektonische Prägung des Lebensraumes
Stadt, es geht um Baukultur.
Das historische bauliche Erbe in unseren Städten wird inzwischen
nahezu unbestritten als Wert begriffen, kulturell, sozial und
ökonomisch. Da auch in Zukunft verändert und neu gebaut wird,
muss sich die Qualität des Neuen Bauens mit der des historischen
Bestandes messen können. Der Gestaltungsbeirat kann maßgeblich
dazu beitragen, dies zu erreichen.
Zielsetzung für die Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist es,
· zur gestalterischen Verbesserung des Stadtbildes beizutragen,
· die architektonische und stadträumliche Qualität zu sichern
und zu fördern und Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Gestaltungsbeirat soll dazu beitragen,
· das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen
bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten zu fördern und
· zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anzuregen.
Die unterschiedlichen Bauaufgaben verlangen unterschiedliche und
angemessene Lösungen. Das heißt, die Bedeutung der Bauaufgabe
wird durch die Gestaltung im Gesamtkontext Stadt ablesbar.
Die öffentliche Hand und die politisch Verantwortlichen unserer
Stadt müssen sich ihrer Ver-antwortung in Bezug auf die
Gestaltungsqualität in Entwurfs- und Detailplanung bewusst sein
und die öffentlichen Bauaufgaben mit Sorgfalt bearbeiten und
vorbildlich lösen. Dies gilt neben den Hochbauaufgaben auch für
Plätze und Verkehrsbauten. Der Gestaltungsbeirat berät und wirkt
mit an der Erarbeitung oder Änderung der Gestaltungssatzung.
Der Gestaltungsbeirat beurteilt die vorgelegten Entwürfe u.a.
nach folgenden Kriterien bzw. Themenfeldern:
1. Städtebau:
· Gestaltung der Übergänge zwischen Stadtquartieren, zwischen
Stadt und Landschaft, Erkennbarkeit von städtebaulicher
Geschichte ("städtebauliches Gedächtnis")
· Merk- und Orientierungspunkte
· Stellung der Gebäude (Raumkanten, Fluchtlinien,
Sichtbeziehungen)
· Gliederung der Baumasse (Verhältnis Straßenbreite zur
Gebäudehöhe, Geschosszahl)
· Beachtung der Parzellenstruktur
· Proportion und Dimension in Bezug auf Straße und Platz
2. Ausbildung der Gebäude:
· Erkennbarkeit des strukturellen und konstruktiven Gefüges
· Proportionen der Wandgliederung: Spannungsverhältnis Wand zu
Öffnungen Dachform, -neigung und -gliederung
· Materialien: Angemessenheit zur Bauaufgabe, im Kontext mit
Nachbarbebauung Angemessenheit des gestalterischen Gesamtduktus
in Bezug auf die Bauaufgabe
Der öffentliche Raum (Straßen und Plätze) wird insbesondere
durch eine Vielzahl überwiegend privater Gebäude geprägt.
"Eigentum verpflichtet" gilt auch für die äußere Ges-taltung von
privaten Gebäuden. Dieses öffentliche Anliegen, nämlich die
Bedeutung von Gestaltungsqualität stärker in das Bewusstsein der
Bürger zu rücken, ist auch Aufgabe des Gestaltungsbeirats. Er
soll dazu beitragen, die Architekturdiskussion vor Ort zu
entfachen und anhand von Beispielen und Erläuterungen Aufklärung
betreiben. Deshalb dokumentiert der Gestaltungsbeirat seine
Arbeit in angemessener Form und vertritt sie in der
Öffentlichkeit (Broschüre, Dia-Vortrag, Symposien o.ä.).
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