Mitten aus dem Leben
 
Probleme um den Lebensmittelpunkt
Bürgerwut:
Bauwillige Familie nach großem wirtschaftlichem Schaden im Interview"

Die ZDF-Reportage zu den aktuellen Themen:

http://www.blickpunkt.zdf.de/ZDFde/inhalt/
4/0,1872,1020868_idDispatch:10115308,00.html

 

http://www.rp-online.de/video/2011-01-28/chn_baumangel-angenendt.html?co=duisburg

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/Aerger-um-Pfusch-beim-Hausbau-in-Duisburg-Huckingen-id4363793.html 


 

Problematisch werden Situationen immer, wenn Menschen mehr reden als sie tatsächlich leisten!

Es ist schon lächerlich, ...

... da baut man ein Haus und hofft, dass mit der Zeit weniger Stress auf einen zukommt. Doch die nackte Wahrheit kann ganz anders aussehen, wie in unserem Beispiel mehr als deutlich zu erkennen. Im Sommer 2006 wurde der Bau „abgeschlossen“. Seitdem erbitten wir uns ein „faires“ Urteil über diverse Mängel.

 

... wie sehr man noch auf die Gesellschaft und ihre Institutionen vertrauen kann.

 Allein die Tatsache, dass öffentlich vereidigte Sachverständige und Richter vom Landgericht ein zumindest in der Theorie einfach anmutendes Beweissicherungsverfahren nicht zum Abschluss bringen können, untermauert eine mangelhafte Verantwortungsübernahme und fehlende Sozialkompetenz.

... wieso wir Gutachten überhaupt brauchen, wenn sich sowieso niemand rührt.

 

Ein Sachverständiger sollte neben der fachlichen Kompetenz immer auch über eine besondere sprachliche Kompetenz verfügen, oder in den Worten einer gängigen Enzyklopädie: Ein Sachverständiger „besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen“ (Wikipedia, Stichwort „Sachverständiger“).

Fünf Gutachten sind seitdem erstellt. Jeder Gutachter ist z.B. durch die IHK vereidigt. Alleine die Tatsache, dass fünf Gutachten erstellt wurden und kein Ergebnis vorliegt, lässt jegliche Fachkompetenz und Sozialkompetenz vermissen.  

 

... wieso wir Gutachter, Richter und Gerichte bezahlen müssen.

 

Allein die Gutachter in diesem Fall haben eine Gesamtsumme in Höhe von etwa 9.000,- Euro verschluckt. Das Resultat ist kein Ergebnis.

Die Richter und Gerichte berufen sich auf eine hohe Arbeitsbelastung. Dabei wird sich scheinbar hinter verschlossenen Türen mehr mit sich selbst befasst, als mit dem Wesentlichen – der Rechtsprechung. Es ist ein Verfahren mit Eilbedürftigkeit. Dies ist vom Gericht festgelegt. Aber sind vier Jahre so kurz, dass man noch von Eile sprechen kann? Nochmals ist hier zu betonen, dass es lediglich um Beweissicherung geht. Vom Gericht wird immer angestrebt, eine Beweissicherung innerhalb von zwei Monaten vorgenommen zu haben. Diese Zeit ist nun um ein Vielfaches überschritten. Ab wann wird denn die Eilbedürftigkeit berücksichtigt? 


Prozesse von endloser Dauer: Wer richtet über die Richter?

Schnelles Recht ist gutes Recht, lautet eine alte Weisheit. spätes Recht ist dagegen oft nur ein Pyrrhus-Sieg wegen der dann völlig veränderten Verhältnisse. Dennoch wartet der Rechtsuchende in Deutschland nicht selten Jahrzehnte auf ein abschließendes Urteil.
Im Jahr 2006 sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Unternehmer Schadenersatz zu, weil dieser nach dreißigjähriger Irrfahrt durch die gerichtlichen Instanzen noch immer keine rechtsmäßige Entscheidung erhalten hatte. Das ist nur einer von vielen Fällen, in denen das Straßburger Gericht die Bundesrepublik Deutschland wegen überlanger Verfahren verurteilte.

Quelle: Hand Herbert von Arnim " Die Deutschlandakte"


In unserem Fall geht es um Beweissicherung beim Baupfusch. Hier dauert es bereits fast 4 Jahre!


Sogar das ZDF hat über den Baupfusch an ihrem Haus berichtet. Was empfinden Sie?
Wir verspüren eine unglaubliche Ohnmacht. Keiner übernimmt Verantwortung. Weder das Gericht, die Gutachter oder der Bauträger. Das Gericht und die Gutachter nehmen sich Zeit und sichern nicht die notwendigen Beweise.

Sie haben sich vertrauensvoll an das Landgericht Duisburg gewendet. Was ist geschehen?


Gutachten durch öffentlich, bestellte und vereidigte Sachverständige.


Bis heute hat das Landgericht Duisburg den Gerichtsbeschluss vom Mai 2007 zur Beweissicherung nicht abgeschlossen. Insgesamt fast 4 Jahre zur Beweissicherung. Unzählige Gutachten. Für uns unerträglich.

Was denken Sie nun?
Beschluss vom Landgericht Duisburg, Mängelprotokoll unterschrieben auch vom Bauträger, Notariell beglaubigter Werkvertrag, Bewertung von Leistungserbringer Wir sind fassungslos betroffen! So viele Beweise, eine unglaublich hohe Schadenssumme und nichts passiert.



Alle Gutachter haben doch den Pfusch am Bau bestätigt.
In der Tat. Auch Leistungserbringer vom Bauträger bestätigten die nicht fachgerechte Bauleistung.

Was bedeutet dieser Sachstand für Sie?
Wir sind handlungsunfähig. Die Mängel auf eigene Kosten im Beweisverfahren selbst zu regulieren könnte zur Beweisvereitelung führen. Die Mängel können durch diese derzeitigen Wetterbedingungen noch größer werden. Nur die Gutachter und das Landgericht können die Beweise sichern. Diese sind scheinbar hoffnungslos überfordert. Unser Vertrauen in Institutionen ist erschüttert.

Dieser Bauträger ist eine große Belastung für unser Gemeinwohl. So kann Wirtschaft gar nicht funktionieren! Aber wie das so ist: Kein Baupfusch = keine Gutachten! Ein Teufelskreis, dem leider der "kleine Mann" immer und immer wieder zum Opfer fällt. Insbesondere die inakzeptable Verhaltensweise des Bauträgers und die mangelnde Verantwortungsübernahme in unserem Fall sind absolut unwürdig für ehrbare Unternehmer. Aussitzen und mangelnde Verantwortungsübernahme ist sicherlich keine Lösung!
Unsere Bauvorschriften, Normen und Vertragsgestaltungen sind in unserem Fall lächerlich gemacht und mit Füßen getreten worden.


Wie verhält sich der Bauträger?


Dienstsitz der Firma

Der Bauträger hat Insolvenz beantragt und entzieht sich der Verantwortungsübernahme. Die Kosten werden wieder einmal der Gesellschaft aufgebrummt.

Welche Hoffnung haben Sie?
Wir hoffen auf die Moral vom Insolvenzverwalter und den Firmen vom Bauvorhaben. Diese könnten die Schadensregulierung übernehmen. Eventuell könnte aufgrund Planungsfehler eine Versicherung vom Leistungserbringer oder Architekten einspringen.
Frage: Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesem Ereignis?
Das viele Probleme aufgrund mangelnder Verantwortungsübernahme bzw. mangelnder Berufsehre entstehen.
Verträge, Mängelprotokolle, Gutachten, Gerichtsbeschlüsse sind scheinbar nur Entertainment oder Begleiterscheinungen.
 

 

Wutbürger in Duisburg
 

Bauträgergesellschaften, Makler, Anwälte, das Gericht und Insolvenzen - eine furchtbare Geschichte greift nicht nur in Duisburg um sich

Bauwillige Familien in den Ruin getrieben - Gerichte Helfer, selbst in Not oder sogar "Verschlimmbesserer"?
In den letzten Jahren  wuchs die Zahl der verbitterten Bürger. Bau- und Kaufwillige, ja ganze Familien - meistens sogar die jungen - schlossen Verträge mit Bauträgergesellschaften ab, unterschrieben bei Notaren, zahlten auch Maklergebühren - und sahen dann in die viel zitierte Röhre. Die Fälle im Angerbogen, in Neudorf aber auch in ganz Duisburg häuften sich derart, dass es möglicherweise sogar zum Zusammenschluss von Initiativen kommt. Auch werden die Klagen über die Gerichte stärker.

Eine zweistellige Zahl von Bau- und Kaufwilligen in Neudorf macht seit Jahren die berühmte Faust in der Tasche, steigert sich die Wut auf Bauträger, Makler, Anwälte und auch Gerichte. Den Betroffenen macht schwer zu schaffen, das sie allem mehr oder weniger hilflos ausgeliefert sind, keine klare Linie bei Gericht erkennen können und immer wieder die Kostenlawine für Gutachten, die möglicherweise Hilfe für in Not geratene Menschen bringen können, gar nicht bezahlbar ist.

Sie hatten für Grundstücke oder gar Fertighäuser in einem nicht erschlossenen Gelände im Süden Neudorfs schon Verträge abgeschlossen und auch Geld-Bereitstellungen in nicht unerheblicher Höhe vornehmen lassen - bauen, geschweige den einziehen war und ist noch Fehlanzeige. "Mir ist ein Fall mit bis zu 110 000 Euro an Bereitstellungen bzw. Kreditaufnahme bekannt", sagte eine junge Mutter und Eigentümerin, die sogar die im Vertrag ausgewiesene Erschließung ihres Grundstücks in fünfstelliger Höhe auch noch selbst bezahlen muss. Bauträger und Grundstückseigentümer waren in die Insolvenz bzw. in die Privatinsolvenz "geflüchtet", die jungen Bauwilligen standen vor dem Nichts.

Am Werke waren Grundstückseigentümer, die in vorangegangenen Fällen schon bei anderen Eigentumsgemeinschaften die Gerichte beschäftigt hatten, wo ein  Schwiegersohn als Rechtsanwalt alle Register zog, mit Verschleppungstaktik vor dem Landgericht soviel Zeit herauszuschinden, dass in der gesetzliche vorgeschriebenen Zeit die Eigentumsüberschreibung an die Ehefrau vorgenommen werden konnte. Die vor Gericht mehr als siegreichen Kläger sahen in die erwähnte Röhre, als H. K. - man kann sagen mit dreister Siegessicherheit die Insolvenz als Schutzschild vorweisen konnte.

Die Bauträger machten aber flugs weiter, versprachen den jungen Menschen alles, konnte nichts halten, gingen auch in die Insolvenz - und machten auch in der Nachbarstadt unter neuem Firmennamen munter weiter.

Nun hatte in einem ähnliche gelagerten Fall sogar das öffentlich-rechtliche Fernsehen über eine andere Bauträgergesellschaft (Foto) berichtet.
In diesem Fall geht es unter anderem um selbständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren). Das ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln nach sich ziehen könnte.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen.

Die Chronologie
Im Frühjahr 2007 wurde das selbständige Beweissicherungsverfahren beantragt inkl. der Frage zum "merkantilen Minderwert". Das Landgericht Duisburg hat im Mai 2007 einen Beschluss zur Beweissicherung festgelegt.
Unter Punkt e)
Welcher merkantiler Minderwert ergibt sich?
Alle Mängel wurden durch verschiedene öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bestätigt.

Gerichtsgutachten: Dezember 2006/Juni 2008/Januar 2009/August 2009/Juli 2010
Weitere Beweise: Sachstandsbewertung von Leistungserbringer, Mängelprotokoll unterschrieben vom Bauträger mit Anerkennung der Baumängel.

Wer Regeln aufstellt, muss sich auch daran halten!

Hier Auszüge: Passus Gutachten Auftragsumsetzungszeitraum für Sachverständige:
Das Landgericht geht davon aus, dass Sie das Gutachten spätestens innerhalb zwei Monate vorlegen. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Nachricht unter Angaben von Gründen und des Zeitpunktes, zu dem das Gutachten erstattet werden kann.

Hier Auszüge Passus Gutachten Kompetenzprüfung für Sachverständige:
Prüfen Sie bitte zunächst, ob der Auftrag in Ihr Fachgebiet fällt und ohne Einbeziehung weiterer Sachverständiger erledigt werden kann. Andernfalls verständigen Sie bitte unverzüglich das Gericht.

Dem Landgericht Duisburg liegen inzwischen 4 Gerichtsgutachten incl. Ergänzungsgutachten und 1 Privatgutachten vor.
Die notwendige Beweissicherung gemäß Gerichtsbeschluss vom 15.05.2007 ist im Dezember 2010 immer noch nicht abgeschlossen.

Mehrfach wurde das Landgericht auf die mangelnde Vollständigkeit "merkantiler Minderwert" schriftlich hingewiesen. Gehandelt und am eigenen Beschluss gehalten hat sich das Landgericht aber nicht. Der Bauträger hat inzwischen Insolvenz beantragt und entzieht sich der Verantwortungsübernahme.

Das Geld ist weg. Hier geht es um cirka 25 000 Euro. In den vorher genannten Fällen um das Doppelte - nach Urteil und Rückabwicklung - oder in mindestens vier anderen Fällen um bis zu 100 000 Euro und in einem Fall sogar noch darüber hinaus.

Kann man das noch "Rechtsprechung" nennen?
So verlieren immer mehr Menschen den Glauben und das Vertrauen in Institutionen !

"Sie erwarten Gerechtigkeit? Ich versuche Recht zu sprechen", hob ein Vorsitzender Richter des Landgerichts Duisburg deutlich hervor, "Gerechtigkeit müssen sie woanders suchen. Die gibt es nur von ganz oben!"
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