Duisburg, 3. Juli 2009 - Ende September 2009 entfällt die
Sonderstellung für die in der Duisburger Umweltzone wohnenden
Anlieger (Bewohner und Gewerbebetriebe), für deren
Kraftfahrzeuge keine Feinstaubplakette erteilt wurde. Bisher war
es Anliegern mit einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot
gestattet, die Umweltzone Duisburg bis zum 30. September zu
befahren. Für Inhaber eines Bewohnerparkausweises genügte
bereits dieses Dokument als Berechtigung.
Das vereinfachte Verfahren zugunsten von Bewohnern und
Gewerbetreibenden endet jedoch am 30. September. Im Anschluss an
diese Regelung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei
Vorliegen besonderer Voraussetzungen auf Antrag weiterhin eine
Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Diese Frist sollte von den Betroffenen beachtet werden, denn wer
keine Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung besitzt, muss
mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 23 Euro
Verwaltungsgebühr und einem Punkt in der Flensburger
Verkehrssünder-Datei rechnen.
Infos zu den Bedingungen der Ausnahmenregelung finden sich auf
den Internetseiten der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/Stichwort:Umweltzone
FAQ`s.
Die Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich mit dem
Antragsformular zu beantragen bei: Stadt Duisburg, Der
Oberbürgermeister, Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement, Straßenverkehrsbehörde,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg. Der Antrag kann
auch auf den Internetseiten der Stadt Duisburg als Datei
heruntergeladen werden.
Hintergrundinfos zum Auslaufen der Anliegerbefreiungen am 30.
September:
Bisher wurden Ausnahmen für etwa 700 Bewohner und rund 250
Gewerbetreibende erteilt. Die Anzahl von Bewohnerparkausweisen,
die auf die Umweltzone entfallen, wird auf 1.900 geschätzt.
Insgesamt wurden etwa 2.600 Ausnahmeanträge gestellt. 1.100
davon wurden allein für Gewerbetreibende für ein Jahr erteilt.
Voraussetzung für eine Ausnahme ist, dass das Auto nicht mit
einem Partikelfilter ausrüstbar ist (Nachweise müssen beigelegt
werden) oder man ein neues Auto bestellt hat, das aber noch
nicht geliefert worden ist.
Wenn dies erfüllt ist, muss einer der folgenden Gründe bestehen:
Für Privatpersonen:
Zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen
Einzelner z.B.
1. notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten)
2. Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen
Personenverkehr oder das Fahrrad ausweichen können
Für Gewerbetreibende:
Zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder
Dienstleistungen zum Beispiel
1. Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels
2. Bedarfe von Apotheken
3. Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen
öffentlichen Einrichtungen
4. Bedarfe von Wochenmärkten
5. zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer
Anlagen
6. zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der
Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
7. für soziale und pflegerische Hilfsdienste
Zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
zum Beispiel
1. die Belieferung und Entsorgung von Baustellen
2. die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von
Gütern aus der Produktion einschließlich des betriebsnotwendigen
Werkverkehrs, wenn Alternativen nicht verfügbar sind Aus
sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen
3. Durchführung von Schwertransporten
4. Zu- und Abfahrten zu Veranstaltungen
Dabei sind die Behörden von der Bezirksregierung angewiesen, die
Dauer der Befreiung auf das notwendige Maß zu beschränken und
den nachgewiesenen Bedarf anzupassen; ergibt sich ausschließlich
der Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten, so ist die
Ausnahmegenehmigung bedarfsgerecht taggenau zu erteilen. |
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Duisburg, 2. Oktober 2008 - Seit gestern ist die
Umweltzone in Duisburg und anderen Ruhrgebietsstädten in Kraft.
Doch niemand muss Sorge haben, dass ihm sofort ein Knöllchen
droht, wenn er keine Feinstaubplakette oder eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung vorweisen kann. Erst ab Mitte November wird
es ernst. Dies gilt nicht nur für Duisburg, sondern auch für die
übrigen Ruhrgebietsstädte.
Ausnahmegenehmigungen können schriftlich mit dem
Antragsformular, das beim Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement, dem Straßenverkehrsamt oder den
Bürgerservicestationen erhältlich ist, beantragt werden. Der
Antrag steht auch im Internet als Download zur Verfügung (FAQ’s
zur Umweltzone /„Wo sind die Ausnahmegenehmigungen zu
beantragen?“). Die ausgefüllten Anträge können entweder bei den
Bürgerservicestationen oder beim Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement abgegeben oder per Post verschickt werden (Amt
für Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049
Duisburg).
Die Stadt bittet alle Antragsteller um etwas Geduld, da viele
Anträge erst sehr kurzfristig eingereicht wurden und nun
bearbeitet werden müssen. Alle bisherigen Antragsteller können
davon ausgehen, dass sie bis Mitte November die entsprechenden
Genehmigungen bekommen, wenn die notwendigen Voraussetzungen
erfüllt sind. Anträge können natürlich auch weiterhin
eingereicht werden, die Bearbeitung erfolgt dann so schnell wie
möglich.
Wer noch keine Plakette hat, sollte sich diese schnellstmöglich
besorgen. Die Plaketten sind beim Straßenverkehrsamt
(Öffnungszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 8 - 16
Uhr sowie dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr) erhältlich.
Weiterhin können die Plaketten über den Onlineservice der
Stadtverwaltung im Internet unter www.duisburg.de (Eingabe
Suchfeld: Feinstaubplakette) für 5 EUR plus 55 Cent Postgebühren
abgerufen oder auch telefonisch über CallDuisburg unter
0203/94000 bestellt werden.
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Duisburg, August 2008 -
Mit dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet hat das Land
NRW erstmals die langjährige Forderung der Kommunen
nach einer regional wirksamen Luftreinhalteplanung
aufgegriffen und insbesondere über die Grenzen der
drei Bezirksregierungen hinweg eine einheitliche und
zeitlich abgestimmte Umweltpolitik für das
Ballungsgebiet Ruhr erreicht.
Die Stadt Duisburg begrüßt das zeitgleiche
ruhrgebietsweite In-Kraft-Treten der
Luftreinhaltepläne zur Minderung der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung zum 4. August 2008.
Zunächst muss fest
gehalten werden, dass das Ruhrgebiet nur zur Hälfte
eine Umweltzone ist. Der politische Prozess ergab
keine große, sondern eine Stückelung von acht
Umweltzonen, die umfahren werden können. Rund 50
Quadratkilometer beträgt die gesamte Fläche der
Umweltzone in Duisburg, die nur eine Teil der
Maßnahme ist. Sie greift in individuelle Freiheit
(Fahrverbot bzw. Einschränkung) ein. Sie ist als
dynamisches Konzept ausgelegt und wird 2010
überprüft, um eventuell nachzubessern, ggf. die
Auflagen zu erhöhen bzw. die Maßnahmen zu
verschärfen. Im Klartext: Wenn alles nicht
ausreicht, wird ab dem 31.12.2010 neu geprüft. Die
Einrichtung der Umweltzone beinhaltet aber keine
wirtschaftliche Strangulation, ist (noch) mit einem
großen "Ausnahmereichtum" versehen worden.
"Die Maßnahmen, die
die Industrie betreffen, gehen aus unserer Sicht
nicht weit genug. Die Privatflächen der Industrie
sind nicht Bestandteil der Umweltzone, wohl aber
beim Luftreinhalteplan ", erklärte Duisburgs
Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Peter Greulich
unmissverständlich.
Für die Stadt stehen
die rund 7000 Tonnen Feinstaub der Industrie
jährlich in Gegenüberstellung mit etwa 240 bis 250
Tonnen Belastung an Feinstaub durch den
Straßenverkehr in keiner angemessenen Relation. "Die
Industrie trägt maßgeblich zur Hintergrundbelastung
bei. Anerkennen muss man aber auch, dass in vielen
Bereichen Unternehmen wie HKM als Beispiel ab 2004
rasante Verbesserungen vorgenommen haben. Wir müssen
aber in den belasteten Gebieten mehr tun", forderte
Dr. Greulich. "Das gilt aber auch für Anlagen, die
von außerhalb der Umweltzone in diese Zone hinein
wirken", ergänzte Duisburgs oberster Umweltschützer.
Gemeint sind Unternehmen in der Nachbarstadt Krefeld
(Kohlekraftwerk und Zementwerk). Duisburg bemüht
sich mit einem Bündel von Maßnahmen die Belastung
aktiv anzugehen. So mit aufwändigen
Reinigungsverfahren von Straßen mit einer speziellen
Lösung (Calcium-Magnesium-Acetat) oder von Bussen -
hier ist sogar die teure Umrüstung im Gespräch.
Wesentliche Maßnahme
ist die Einrichtung einer Umweltzone zum 1. Oktober
2008 als "einzige" mit kurzfristiger Wirkung, die
die Einfahrt von Fahrzeugen ohne "Feinstaubplakette"
verbietet. Relevant für Duisburg ist die
Neuabgrenzung der Umweltzone. Nunmehr sind auch die
begrenzenden Straßen Bestandteil der Umweltzone.
Eine Kritik der Stadt Duisburg am Luftreinhalteplan
ist damit berücksichtigt worden.
Hierdurch ist jedoch
die Beschilderung der Umweltzone, die durch das Amt
für Stadtentwicklung und Projektmanagement erfolgt,
neu zu planen, so dass die Umweltzone zum 1. Oktober
2008 nicht vollzogen werden kann. Die Kontrolle der
Einfahrverbote wird in Absprache mit der
Bezirksregierung in Duisburg auf den 1. Januar 2009
verlegt. Bis dahin werden einfahrende und parkende
Fahrzeugbenutzer "nur" über die Umweltzone
informiert. Die Anregung der Ausweitung der
Umweltzone auf ein größeres, zusammenhängendes
Gebiet, das auch alle Immissionsschwerpunkte
enthält, wurde jedoch nicht aufgegriffen.
Ausgenommen von der
Umweltzone sind neben den Autobahnen alle nicht
öffentlich zugänglichen Privat- und Werksgelände und
die Hafenflächen (gemäß Anlage des
Luftreinhalteplans: Flächen von Logport und Duisport).
Von den
Befahrungsbeschränkungen wurden ebenfalls direkte
Zufahrten von den Autobahnen zu den
Industriegebieten für den Lieferverkehr bis zum 31.
Dezember 2010 ausgenommen:
- Alsumer Straße
(Richtung Norden) zwischen Hoffsche Straße und
Matenastraße
- Hoffsche Straße
zwischen Anschlussstellen DU-Beeck und der A 42
- Werthauser
Straße
- Vohwinkelstraße
-
Straßenabschnitte, die im Rahmen des
Lkw-Leitsystems der Hafenerschließung dienen
Für den
Industriebereich wurde den Änderungswünschen der
Stadt Duisburg nur insofern gefolgt, dass pauschal
eine Maßnahmen für die Industrie in Aussicht
gestellt, jedoch noch keine konkreten
industriebezogenen Maßnahmen genannt werden.
- Aufgenommen
wurde eine allgemeine Absicht der
Bezirksregierung, weitere
Immissionsminderungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw.
einzufordern.
- In Teilen wurde
ein Änderungswunsch der Stadt Duisburg
aufgegriffen, nach dem eine Prüfpflicht für die
Genehmigungsbehörden verfügt wird, um bei der
Änderung oder Neugenehmigung von BImSchG-Anlagen
Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus
einzufordern. Dabei müssen sich diese Anlagen im
Luftreinhalteplangebiet befinden. Dies ist
natürlich zu kurz gegriffen, da in der
Stellungnahme der Stadt explizit darauf
hingewiesen wurde, dass die Emissionen von
Betrieben in angrenzenden Städten (z. B.
Krefeld, außerhalb des Luftreinhalteplangebiets)
in Duisburg niedergehen.
Nach Einschätzung der Stadt Duisburg ist der
Luftreinhalteplan ein erster Schritt in die richtige
Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere
bei den Hauptverursachern, der Industrie, müssen in
Zukunft mehr und konkrete Maßnahmen erarbeitet
werden. Die Stadt Duisburg wird im Rahmen ihrer
Möglichkeiten alles tun, damit der Gesundheitsschutz
der Bürgerinnen und Bürger auch durch die
längerfristig wirkende Maßnahmen im Verkehrsbereich,
wie bessere Verkehrsplanung, gute
Radfahrwegekonzepte oder die Umrüstung der
städtischen Busse und Fahrzeuge profitiert.
Im Ruhrgebiet auf
einer Fläche von ca. 1.500 qkm (26 km mal 65 km)
gelten nun nach einheitlicher Methodik, mit
aufeinander abgestimmten Maßnahmen
Luftreinhaltepläne für 13 Städte. Betroffen sind die
Städte Duisburg, Mülheim, Essen, Oberhausen im
Westen (1,5 Mio. Personen), Bochum, Herne und
Dortmund im Osten (0,7 Mio. Personen) und Bottrop,
Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und
Recklinghausen im Norden (1,1 Mio. Personen). Im
Luftreinhalteplangebiet leben insgesamt 3,3 Mio.
Personen, ca. weitere 20 % pendeln täglich in das
Luftreinhalteplangebiet.
In den drei
Teilplänen von Duisburg bis Dortmund werden
Maßnahmen gegen die Luftbelastung festgeschrieben.
Rund 110 Maßnahmen im "Teilplan Ruhrgebiet West"
sollen helfen, Duisburgerinnen und Duisburger vor
den gesundheitsschädlichen Feinstäuben und
Stickstoffdioxiden zu schützen. Viele Maßnahmen
wirken jedoch eher langfristig.
Die Bezirksregierung
geht in ihren Prognosen zur Wirksamkeit des
Luftreinhalteplans davon aus, dass in Duisburg bei
den Stickstoffdioxiden bis 2010 keine
Überschreitungen mehr auftreten. Bei den Feinstäuben
müssen in den industriell geprägten Gebieten wie im
Duisburger Norden zusätzliche Maßnahmen ergriffen
werden, um die Grenzwerteinhaltung sicherzustellen.
In den übrigen Bereichen wird die Einhaltung des
Feinstaubwertes bis 2010 erwartet. Im Rahmen einer
begleitenden Prüfung der Maßnahmenwirkung wird der
notwendige Handlungsbedarf regelmäßig geprüft und
dementsprechend fortgeschrieben.
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Was
ist ein Umweltzone? Welche Straßen sind in Duisburg betroffen?
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem
Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten.
Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von
gesundheitsschädlichen Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide
Woran erkenne ich die räumliche Begrenzung einer Umweltzone?
Der Beginn einer Umweltzone wird durch das Verkehrszeichen
270.1, wie das oberer Bild zeigt, ausgewiesen. Aussehen und
Größe ist vergleichbar mit dem Schild für eine 30er-Zone. Statt
der Zahl 30 steht in dem roten Kreis das Wort "Umwelt" und
unterhalb des roten Kreises das Wort "Zone".
Das Zeichen 270.2 gibt das Ende einer Umweltzone an. Ein
Zusatzschild unterhalb des Verkehrszeichen 270.1 gibt an, mit
welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren
darf. Zeichen 270.1 zeigt an: Beginn eines Verkehrsverbots zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Zeichen 270.2 zeigt an: Ende eines Verkehrsverbots zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Zusatzschild zu 270.1 zeigt an: Freistellung vom Verkehrsverbot
nach § 40 Abs. 1 des BImSchG
Seitenanfang
Wer darf in eine Umweltzone einfahren?
Die auf dem Zusatzschild zu 270.1 abgebildeten Plaketten zeigen
an, mit welcher Plakette man in die Umweltzone einfahren darf.
Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in die Umweltzone nicht
einfahren, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung fallen.
Seitenanfang
Für welche Fahrzeuge hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen?
Folgende Kraftfahrzeuge sind nach § 40 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes von einem Fahrverbot
ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette
gekennzeichnet sind:
Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und
forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten mit den Merkzeichen aG, H
oder BL
Militärfahrzeuge
Kraftfahrzeuge im medizinischen Einsatz
Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr,
Katastrophenschutz, Zoll, Straßenreinigung, Straßenbau,
Müllabfuhr...)
Gibt es Ausnahmen für Taxis, Oldtimer, Anwohner oder
Gewerbetreibende?
Für Taxis hat der Gesetzgeber derzeit keine Ausnahme vorgesehen.
Um allerdings auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen
reagieren zu können, kann die Behörde den Verkehr zu und von
bestimmten Einrichtungen zulassen, wenn dies:
im öffentlichen Interesse liegt (Versorgung der Bevölkerung mit
lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen)
überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner erfordern
(Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen)
Für Oldtimer mit einem "H" oder "07" Kennzeichen hat der
Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen. Der Bundesrat muss der
erweiterten Fassung der geänderten Kennzeichnungsverordnung
allerdings noch seine Zustimmung erteilen.
Zur Vermeidung unbilliger Härte für Anwohner und
Gewerbetreibende ist nach Einführung einer Umweltzone in
Duisburg (diskutiert wird ein Inkrafttreten am 01.10.2008) eine
sechsmonatige Übergangszeit geplant. Nach der Übergangszeit
können Betroffene eine befristete Ausnahmegenehmigung
beantragen. Genaueres ist noch nicht bekannt, wird aber
rechtzeitig bekannt gegeben.
Sind auch Autobahnen Teil einer Umweltzone?
Autobahnen sind kein Teil einer Umweltzone. Damit besteht kein
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette auf den Autobahnen.
Die Umweltzonen
- annähernd 50 Quadratkilometer groß - beinhalten die A59,
Anschlussstelle Walsum, Dr.-Hans-Böckler-Straße,,Römerstraße,
Hamborner Straße, Walsumer Straße, Wiily-Brandt Ring, Alsumer
Straße, Stepelsche Straße, Deichstraße, Rheinstraße,
Friedrich-Ebert-Straße, Homberger Straße, Rheinallee, Neumarkt,
Dr.-Hamacher-Straße ,Hafenstraße, Am Nordhafen,
Bürgermeister-Pütz-Straße bis A59 Anschlussstelle Ruhrort, A59
bis Ruhrdeich, Meidericher Straße, Emmericher Straße, Varziner
Straße, Essen-Steeler Straße, Neumühler Straße bis A42
Anschlussstelle Neumühl, Duisburger Straße,
August-Thyssen-Straße, Markgrafenstraße ,Schlachthofstraße
,Ziegelhorststraße ,Matt lerstraße, Wehofer Straße, Dr.
Hans-Böckler-Straße.
Am Brink bis A40 Anschlussstelle Häfen, A40, , Rheinhauser
Straße,Wanheimer Straße, Forststraße, Kasernenstraße, Ehinger
Straße, Mündelheimer Straße, Düsseldorfer Landstraße,
Sittardsberger Allee bis
A 59 Anschlussstelle Buchholz,A 59 bis Anschlussstelle Zentrum,
Mercatorstraße, Landfermannstraße, Mülheimer Straße, Schweizer
Straße.
Fragen und Antworten
Mit Beginn des Jahres haben die
ersten Großstädte Umweltzonen eingerichtet, um den
gesundheitsschädlichen
Feinstaub zu reduzieren. Dort dürfen von nun an nur noch
Fahrzeuge mit der sog. Umweltplakette hineinfahren.
Feinstaub: Verkehrsclub Deutschland mit Plakettenrechner
http://www.vcd.org/plakettenrechner0.html?&0=Plakettenrechner
Hier können Sie überprüfen,
ob und welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält. Tragen Sie bitte in
dem Feld „Schlüsselnummer” die entsprechende Ziffer aus Ihrem
Fahrzeugschein ein. Dann geben Sie an, ob das Fahrzeug ein
Benziner oder ein Diesel ist und ob es als Pkw oder Nutzfahrzeug
zugelassen ist.
So finden Sie die Emissionsschlüsselnummer:
Bei
Fahrzeugpapieren, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden ist
die Nummer unter „zu1” zu finden. Relevant sind die letzten
beiden Ziffern (in der Abb. links).
Bei
jüngeren Fahrzeugpapieren sind die entscheidenden letzten beiden
Ziffern in dem Feld (hier "62").
Die
grüne Plakette. Darum geht's!
Wann erfolgen in Duisburg Fahrverbote in einer Umweltzone?
Voraussetzung für eine Umweltzone ist ein Luftreinhalteplan oder
Aktionsplan, in dem die Fahrverbote für eine Umweltzone
festgelegt werden. Für Duisburg wird ein Luftreinhalteplan
Anfang 2008 aufgestellt.
Ab dem 01.10.2008 ist in Duisburg die Einführung einer
Umweltzone und danach eine sechsmonatige Übergangszeit geplant.
Für Anwohner und Gewerbetreibende gibt es danach die Möglichkeit
eine befristete Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Wer ist von Fahrverboten betroffen?
Eine konkrete Festlegung von Fahrverboten für bestimmte
Schadstoffgruppen ist noch nicht erfolgt. Zur Zeit werden
Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 und 2
diskutiert. Ab dem Inkrafttreten der Umweltzone dürften dann nur
noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 bis 4 fahren (gelbe
und grüne Plakette).
Gelten die
Plaketten nur in Duisburg?
Die in Duisburg
erworbene Plakette gilt bundesweit in jeder
Umweltzone
Muss die Plakette
in gewissen Abständen erneuert werden?
Nein. Eine
Erneuerung der Plakette ist nur dann notwendig,
wenn das Fahrzeug ein neues Kfz-Kennzeichen
bekommt (z.B. Verkauf, Umzug etc.). Sollte das
Fahrzeug zwischenzeitlich nachgerüstet worden
sein, ist es empfehlenswert, sich die Plakette
der besseren Schadstoffgruppe zuteilen zu
lassen.
Welche Strafen
drohen, wenn man ohne Plakette/Ausnahmegenehmigung
in eine Umweltzone fährt?
Dieser Verstoß kann
zur Zeit mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem
Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei
geahndet werden.
Lärm- und
Feinstaubbelastungen durch den Güterverkehr auf
der Schien - hier die nächtlichen Belastungen

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