Umweltzone Duisburg

 

Anliegerbefreiungen vom Fahrverbot in der Duisburger Umweltzone laufen zum 30. September aus

Duisburg, 3. Juli 2009 - Ende September 2009 entfällt die Sonderstellung für die in der Duisburger Umweltzone wohnenden Anlieger (Bewohner und Gewerbebetriebe), für deren Kraftfahrzeuge keine Feinstaubplakette erteilt wurde. Bisher war es Anliegern mit einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot gestattet, die Umweltzone Duisburg bis zum 30. September zu befahren. Für Inhaber eines Bewohnerparkausweises genügte bereits dieses Dokument als Berechtigung.

Das vereinfachte Verfahren zugunsten von Bewohnern und Gewerbetreibenden endet jedoch am 30. September. Im Anschluss an diese Regelung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen auf Antrag weiterhin eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Diese Frist sollte von den Betroffenen beachtet werden, denn wer keine Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung besitzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 23 Euro Verwaltungsgebühr und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Datei rechnen.
Infos zu den Bedingungen der Ausnahmenregelung finden sich auf den Internetseiten der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/Stichwort:Umweltzone FAQ`s.
Die Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich mit dem Antragsformular zu beantragen bei: Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg. Der Antrag kann auch auf den Internetseiten der Stadt Duisburg als Datei heruntergeladen werden.
Hintergrundinfos zum Auslaufen der Anliegerbefreiungen am 30. September:

Bisher wurden Ausnahmen für etwa 700 Bewohner und rund 250 Gewerbetreibende erteilt. Die Anzahl von Bewohnerparkausweisen, die auf die Umweltzone entfallen, wird auf 1.900 geschätzt. Insgesamt wurden etwa 2.600 Ausnahmeanträge gestellt. 1.100 davon wurden allein für Gewerbetreibende für ein Jahr erteilt.

Voraussetzung für eine Ausnahme ist, dass das Auto nicht mit einem Partikelfilter ausrüstbar ist (Nachweise müssen beigelegt werden) oder man ein neues Auto bestellt hat, das aber noch nicht geliefert worden ist.

Wenn dies erfüllt ist, muss einer der folgenden Gründe bestehen:

Für Privatpersonen:
Zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner z.B.
1. notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten)
2. Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personenverkehr oder das Fahrrad ausweichen können

Für Gewerbetreibende:
Zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen zum Beispiel
1. Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels
2. Bedarfe von Apotheken
3. Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen
4. Bedarfe von Wochenmärkten
5. zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen
6. zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
7. für soziale und pflegerische Hilfsdienste

Zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen zum Beispiel
1. die Belieferung und Entsorgung von Baustellen
2. die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion einschließlich des betriebsnotwendigen Werkverkehrs, wenn Alternativen nicht verfügbar sind Aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen
3. Durchführung von Schwertransporten
4. Zu- und Abfahrten zu Veranstaltungen

Dabei sind die Behörden von der Bezirksregierung angewiesen, die Dauer der Befreiung auf das notwendige Maß zu beschränken und den nachgewiesenen Bedarf anzupassen; ergibt sich ausschließlich der Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten, so ist die Ausnahmegenehmigung bedarfsgerecht taggenau zu erteilen.
Feinstaubplaketten für die Umweltzone Duisburg: Übergangszeit endet – Kontrollen beginnen am Wochenende

Duisburg, 12. November 2008 - Sechs Wochen nach Inkrafttreten der Umweltzone endet die Übergangszeit für Autofahrer am kommenden Freitag. Ab Samstag, 15. November 2008 wird die Stadt Duisburg auf Wunsch des Umweltministeriums in Düsseldorf Autos in der Umweltzone kontrollieren. Wer dann keine Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung besitzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger „Verkehrssünder“-Datei rechnen. Bisher haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Autofahrer ohne Plakette mit Hinweiszetteln darauf aufmerksam gemacht, wo sie Informationen über die Umweltzonen bekommen und eine Feinstaubplakette kaufen können. Die Stadt Duisburg rät deshalb allen Autofahrerinnen und Autofahrern, sich schnellstmöglich eine Feinstaubplakette zu kaufen oder eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die Plaketten sind beim Straßenverkehrsamt (Öffnungszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr) erhältlich. Weiterhin können die Plaketten über den Onlineservice der Stadtverwaltung im Internet unter www.duisburg.de (Eingabe im Suchfeld: Feinstaubplakette) für 5 EUR plus 55 Cent Postgebühren abgerufen oder auch telefonisch über CallDuisburg unter 0203 - 94000 bestellt werden.
In einem Ladenlokal im Stadthaus am Friedrich-Albert-Lange-Platz (Duisburg-Mitte) befindet sich die zentrale Anlaufstelle für Antragsteller. Hier sind die entsprechenden Formulare für Ausnahmegenehmigungen erhältlich. Und hier kann man seinen Antrag mit den notwendigen Belegen auch wieder abgeben. Das Büro ist von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet. Die ausgefüllten Anträge nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerservicestationen der Bezirksämter entgegen. Per Post gehen die Anträge an folgende Adresse: Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg. Der Antrag steht außerdem im Internet als Download zur Verfügung (FAQ’s zur Umweltzone/„Wo sind die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen?“).
 
Kontrollen Umweltzone: Ausnahmegenehmigung werden bis Mitte November erteilt


Duisburg, 2. Oktober 2008 -  Seit gestern ist die Umweltzone in Duisburg und anderen Ruhrgebietsstädten in Kraft. Doch niemand muss Sorge haben, dass ihm sofort ein Knöllchen droht, wenn er keine Feinstaubplakette oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen kann. Erst ab Mitte November wird es ernst. Dies gilt nicht nur für Duisburg, sondern auch für die übrigen Ruhrgebietsstädte.
Ausnahmegenehmigungen können schriftlich mit dem Antragsformular, das beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, dem Straßenverkehrsamt oder den Bürgerservicestationen erhältlich ist, beantragt werden. Der Antrag steht auch im Internet als Download zur Verfügung (FAQ’s zur Umweltzone /„Wo sind die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen?“). Die ausgefüllten Anträge können entweder bei den Bürgerservicestationen oder beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben oder per Post verschickt werden (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg).

Die Stadt bittet alle Antragsteller um etwas Geduld, da viele Anträge erst sehr kurzfristig eingereicht wurden und nun bearbeitet werden müssen. Alle bisherigen Antragsteller können davon ausgehen, dass sie bis Mitte November die entsprechenden Genehmigungen bekommen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge können natürlich auch weiterhin eingereicht werden, die Bearbeitung erfolgt dann so schnell wie möglich.
Wer noch keine Plakette hat, sollte sich diese schnellstmöglich besorgen. Die Plaketten sind beim Straßenverkehrsamt (Öffnungszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 8 - 16 Uhr sowie dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr) erhältlich. Weiterhin können die Plaketten über den Onlineservice der Stadtverwaltung im Internet unter www.duisburg.de (Eingabe Suchfeld: Feinstaubplakette) für 5 EUR plus 55 Cent Postgebühren abgerufen oder auch telefonisch über CallDuisburg unter 0203/94000 bestellt werden.

Luftreinhalteplan "Teilplan Ruhrgebiet West" und Umweltzone der Stadt Duisburg
Duisburg, August 2008 - Mit dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet hat das Land NRW erstmals die langjährige Forderung der Kommunen nach einer regional wirksamen Luftreinhalteplanung aufgegriffen und insbesondere über die Grenzen der drei Bezirksregierungen hinweg eine einheitliche und zeitlich abgestimmte Umweltpolitik für das Ballungsgebiet Ruhr erreicht.
Die Stadt Duisburg begrüßt das zeitgleiche ruhrgebietsweite In-Kraft-Treten der Luftreinhaltepläne zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung zum 4. August 2008.

Zunächst muss fest gehalten werden, dass das Ruhrgebiet nur zur Hälfte eine Umweltzone ist. Der politische Prozess ergab keine große, sondern eine Stückelung von acht Umweltzonen, die umfahren werden können. Rund 50 Quadratkilometer beträgt die gesamte Fläche der Umweltzone in Duisburg, die nur eine Teil der Maßnahme ist. Sie greift in individuelle Freiheit (Fahrverbot bzw. Einschränkung) ein. Sie ist als dynamisches Konzept ausgelegt und wird 2010 überprüft, um eventuell nachzubessern, ggf. die Auflagen zu erhöhen bzw. die Maßnahmen zu verschärfen. Im Klartext: Wenn alles nicht ausreicht, wird ab dem 31.12.2010 neu geprüft. Die Einrichtung der Umweltzone beinhaltet aber keine wirtschaftliche Strangulation, ist (noch) mit einem großen "Ausnahmereichtum" versehen worden.

"Die Maßnahmen, die die Industrie betreffen, gehen aus unserer Sicht nicht weit genug. Die Privatflächen der Industrie sind nicht Bestandteil der Umweltzone, wohl aber beim Luftreinhalteplan ", erklärte Duisburgs Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Peter Greulich unmissverständlich.

Für die Stadt stehen die rund 7000 Tonnen Feinstaub der Industrie jährlich in Gegenüberstellung mit etwa 240 bis 250 Tonnen Belastung an Feinstaub durch den Straßenverkehr in keiner angemessenen Relation. "Die Industrie trägt maßgeblich zur Hintergrundbelastung bei. Anerkennen muss man aber auch, dass in vielen Bereichen Unternehmen wie HKM als Beispiel ab 2004 rasante Verbesserungen vorgenommen haben. Wir müssen aber in den belasteten Gebieten mehr tun", forderte Dr. Greulich. "Das gilt aber auch für Anlagen, die von außerhalb der Umweltzone in diese Zone hinein wirken", ergänzte Duisburgs oberster Umweltschützer. Gemeint sind Unternehmen in der Nachbarstadt Krefeld (Kohlekraftwerk und Zementwerk). Duisburg bemüht sich mit einem Bündel von Maßnahmen die Belastung aktiv anzugehen. So mit aufwändigen Reinigungsverfahren von Straßen mit einer speziellen Lösung (Calcium-Magnesium-Acetat) oder von Bussen - hier ist sogar die teure Umrüstung im Gespräch.

Wesentliche Maßnahme ist die Einrichtung einer Umweltzone zum 1. Oktober 2008 als "einzige" mit kurzfristiger Wirkung, die die Einfahrt von Fahrzeugen ohne "Feinstaubplakette" verbietet. Relevant für Duisburg ist die Neuabgrenzung der Umweltzone. Nunmehr sind auch die begrenzenden Straßen Bestandteil der Umweltzone. Eine Kritik der Stadt Duisburg am Luftreinhalteplan ist damit berücksichtigt worden.

Hierdurch ist jedoch die Beschilderung der Umweltzone, die durch das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement erfolgt, neu zu planen, so dass die Umweltzone zum 1. Oktober 2008 nicht vollzogen werden kann. Die Kontrolle der Einfahrverbote wird in Absprache mit der Bezirksregierung in Duisburg auf den 1. Januar 2009 verlegt. Bis dahin werden einfahrende und parkende Fahrzeugbenutzer "nur" über die Umweltzone informiert. Die Anregung der Ausweitung der Umweltzone auf ein größeres, zusammenhängendes Gebiet, das auch alle Immissionsschwerpunkte enthält, wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Ausgenommen von der Umweltzone sind neben den Autobahnen alle nicht öffentlich zugänglichen Privat- und Werksgelände und die Hafenflächen (gemäß Anlage des Luftreinhalteplans: Flächen von Logport und Duisport).

Von den Befahrungsbeschränkungen wurden ebenfalls direkte Zufahrten von den Autobahnen zu den Industriegebieten für den Lieferverkehr bis zum 31. Dezember 2010 ausgenommen: 

  • Alsumer Straße (Richtung Norden) zwischen Hoffsche Straße und Matenastraße
  • Hoffsche Straße zwischen Anschlussstellen DU-Beeck und der A 42
  • Werthauser Straße
  • Vohwinkelstraße
  • Straßenabschnitte, die im Rahmen des Lkw-Leitsystems der Hafenerschließung dienen

Für den Industriebereich wurde den Änderungswünschen der Stadt Duisburg nur insofern gefolgt, dass pauschal eine Maßnahmen für die Industrie in Aussicht gestellt, jedoch noch keine konkreten industriebezogenen Maßnahmen genannt werden.

  • Aufgenommen wurde eine allgemeine Absicht der Bezirksregierung, weitere Immissionsminderungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. einzufordern.
  • In Teilen wurde ein Änderungswunsch der Stadt Duisburg aufgegriffen, nach dem eine Prüfpflicht für die Genehmigungsbehörden verfügt wird, um bei der Änderung oder Neugenehmigung von BImSchG-Anlagen Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus einzufordern. Dabei müssen sich diese Anlagen im Luftreinhalteplangebiet befinden. Dies ist natürlich zu kurz gegriffen, da in der Stellungnahme der Stadt explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Emissionen von Betrieben in angrenzenden Städten (z. B. Krefeld, außerhalb des Luftreinhalteplangebiets) in Duisburg niedergehen.

Nach Einschätzung der Stadt Duisburg ist der Luftreinhalteplan ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere bei den Hauptverursachern, der Industrie, müssen in Zukunft mehr und konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Die Stadt Duisburg wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, damit der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger auch durch die längerfristig wirkende Maßnahmen im Verkehrsbereich, wie bessere Verkehrsplanung, gute Radfahrwegekonzepte oder die Umrüstung der städtischen Busse und Fahrzeuge profitiert.

Im Ruhrgebiet auf einer Fläche von ca. 1.500 qkm (26 km mal 65 km) gelten nun nach einheitlicher Methodik, mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen Luftreinhaltepläne für 13 Städte. Betroffen sind die Städte Duisburg, Mülheim, Essen, Oberhausen im Westen (1,5 Mio. Personen), Bochum, Herne und Dortmund im Osten (0,7 Mio. Personen) und Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen im Norden (1,1 Mio. Personen). Im Luftreinhalteplangebiet leben insgesamt 3,3 Mio. Personen, ca. weitere 20 % pendeln täglich in das Luftreinhalteplangebiet.

In den drei Teilplänen von Duisburg bis Dortmund werden Maßnahmen gegen die Luftbelastung festgeschrieben. Rund 110 Maßnahmen im "Teilplan Ruhrgebiet West" sollen helfen, Duisburgerinnen und Duisburger vor den gesundheitsschädlichen Feinstäuben und Stickstoffdioxiden zu schützen. Viele Maßnahmen wirken jedoch eher langfristig.

Die Bezirksregierung geht in ihren Prognosen zur Wirksamkeit des Luftreinhalteplans davon aus, dass in Duisburg bei den Stickstoffdioxiden bis 2010 keine Überschreitungen mehr auftreten. Bei den Feinstäuben müssen in den industriell geprägten Gebieten wie im Duisburger Norden zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Grenzwerteinhaltung sicherzustellen. In den übrigen Bereichen wird die Einhaltung des Feinstaubwertes bis 2010 erwartet. Im Rahmen einer begleitenden Prüfung der Maßnahmenwirkung wird der notwendige Handlungsbedarf regelmäßig geprüft und dementsprechend fortgeschrieben.

Was ist ein Umweltzone? Welche Straßen sind in Duisburg betroffen?
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide

Woran erkenne ich die räumliche Begrenzung einer Umweltzone?
Der Beginn einer Umweltzone wird durch das Verkehrszeichen 270.1, wie das oberer Bild zeigt, ausgewiesen. Aussehen und Größe ist vergleichbar mit dem Schild für eine 30er-Zone. Statt der Zahl 30 steht in dem roten Kreis das Wort "Umwelt" und unterhalb des roten Kreises das Wort "Zone".
Das Zeichen 270.2 gibt das Ende einer Umweltzone an. Ein Zusatzschild unterhalb des Verkehrszeichen 270.1 gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf. Zeichen 270.1 zeigt an: Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Zeichen 270.2 zeigt an: Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Zusatzschild zu 270.1 zeigt an: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des BImSchG
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Wer darf in eine Umweltzone einfahren?
Die auf dem Zusatzschild zu 270.1 abgebildeten Plaketten zeigen an, mit welcher Plakette man in die Umweltzone einfahren darf. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in die Umweltzone nicht einfahren, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung fallen.
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Für welche Fahrzeuge hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen?
Folgende Kraftfahrzeuge sind nach § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von einem Fahrverbot ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten mit den Merkzeichen aG, H oder BL
Militärfahrzeuge
Kraftfahrzeuge im medizinischen Einsatz
Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll, Straßenreinigung, Straßenbau, Müllabfuhr...)

Gibt es Ausnahmen für Taxis, Oldtimer, Anwohner oder Gewerbetreibende?
Für Taxis hat der Gesetzgeber derzeit keine Ausnahme vorgesehen. Um allerdings auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen reagieren zu können, kann die Behörde den Verkehr zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, wenn dies:
im öffentlichen Interesse liegt (Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen)
überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner erfordern (Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen)
Für Oldtimer mit einem "H" oder "07" Kennzeichen hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen. Der Bundesrat muss der erweiterten Fassung der geänderten Kennzeichnungsverordnung allerdings noch seine Zustimmung erteilen.

Zur Vermeidung unbilliger Härte für Anwohner und Gewerbetreibende ist nach Einführung einer Umweltzone in Duisburg (diskutiert wird ein Inkrafttreten am 01.10.2008) eine sechsmonatige Übergangszeit geplant. Nach der Übergangszeit können Betroffene eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen. Genaueres ist noch nicht bekannt, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.

Sind auch Autobahnen Teil einer Umweltzone?
Autobahnen sind kein Teil einer Umweltzone. Damit besteht kein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette auf den Autobahnen.

Die Umweltzonen - annähernd 50 Quadratkilometer groß - beinhalten die A59, Anschlussstelle Walsum, Dr.-Hans-Böckler-Straße,,Römerstraße, Hamborner Straße, Walsumer Straße, Wiily-Brandt Ring, Alsumer Straße, Stepelsche Straße, Deichstraße, Rheinstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Homberger Straße, Rheinallee, Neumarkt, Dr.-Hamacher-Straße ,Hafenstraße, Am Nordhafen, Bürgermeister-Pütz-Straße bis A59 Anschlussstelle Ruhrort, A59 bis Ruhrdeich, Meidericher Straße, Emmericher Straße, Varziner Straße, Essen-Steeler Straße, Neumühler Straße bis A42 Anschlussstelle Neumühl, Duisburger Straße, August-Thyssen-Straße, Markgrafenstraße ,Schlachthofstraße ,Ziegelhorststraße ,Matt lerstraße, Wehofer Straße, Dr. Hans-Böckler-Straße.
Am Brink bis A40 Anschlussstelle Häfen, A40, , Rheinhauser Straße,Wanheimer Straße, Forststraße, Kasernenstraße, Ehinger Straße, Mündelheimer Straße, Düsseldorfer Landstraße, Sittardsberger Allee bis
A 59 Anschlussstelle Buchholz,A 59 bis Anschlussstelle Zentrum, Mercatorstraße, Landfermannstraße, Mülheimer Straße, Schweizer Straße.

Fragen und Antworten

Mit Beginn des Jahres haben die ersten Großstädte Umweltzonen eingerichtet, um den gesundheitsschädlichen Feinstaub zu reduzieren. Dort dürfen von nun an nur noch Fahrzeuge mit der sog. Umweltplakette hineinfahren. 

Feinstaub: Verkehrsclub Deutschland mit Plakettenrechner http://www.vcd.org/plakettenrechner0.html?&0=Plakettenrechner

Hier können Sie überprüfen, ob und welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält. Tragen Sie bitte in dem Feld „Schlüsselnummer” die entsprechende Ziffer aus Ihrem Fahrzeugschein ein. Dann geben Sie an, ob das Fahrzeug ein Benziner oder ein Diesel ist und ob es als Pkw oder Nutzfahrzeug zugelassen ist.
So finden Sie die Emissionsschlüsselnummer:

Bei Fahrzeugpapieren, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden ist die Nummer unter „zu1” zu finden. Relevant sind die letzten beiden Ziffern (in der Abb. links).

Bei jüngeren Fahrzeugpapieren sind die entscheidenden letzten beiden Ziffern in dem Feld (hier "62").
 

Die grüne Plakette. Darum geht's!

 

 


Wann erfolgen in Duisburg Fahrverbote in einer Umweltzone?
Voraussetzung für eine Umweltzone ist ein Luftreinhalteplan oder Aktionsplan, in dem die Fahrverbote für eine Umweltzone festgelegt werden. Für Duisburg wird ein Luftreinhalteplan Anfang 2008 aufgestellt.

Ab dem 01.10.2008 ist in Duisburg die Einführung einer Umweltzone und danach eine sechsmonatige Übergangszeit geplant. Für Anwohner und Gewerbetreibende gibt es danach die Möglichkeit eine befristete Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Wer ist von Fahrverboten betroffen?
Eine konkrete Festlegung von Fahrverboten für bestimmte Schadstoffgruppen ist noch nicht erfolgt. Zur Zeit werden Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 und 2 diskutiert. Ab dem Inkrafttreten der Umweltzone dürften dann nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 bis 4 fahren (gelbe und grüne Plakette).

Gelten die Plaketten nur in Duisburg?

Die in Duisburg erworbene Plakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone

Muss die Plakette in gewissen Abständen erneuert werden?

Nein. Eine Erneuerung der Plakette ist nur dann notwendig, wenn das Fahrzeug ein neues Kfz-Kennzeichen bekommt (z.B. Verkauf, Umzug etc.). Sollte das Fahrzeug zwischenzeitlich nachgerüstet worden sein, ist es empfehlenswert, sich die Plakette der besseren Schadstoffgruppe zuteilen zu lassen.

Welche Strafen drohen, wenn man ohne Plakette/Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt?

Dieser Verstoß kann zur Zeit mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden.

 

Lärm- und Feinstaubbelastungen durch den Güterverkehr auf der Schien - hier die nächtlichen Belastungen