Aktuelles März 2011

 Änderung der Parkraumbewirtschaftung Neudorf-Nord

 

Änderung der Parkraumbewirtschaftung in der BWP-Zone N (Neudorf-Nord)

Beschlussentwurf Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das KONZEPT 2011 für die Parkraumbewirtschaftung in der Bewohnerparkzone N umzusetzen. Finanzielle Aufwendungen zu Lasten des städtischen Haushalts, die im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Beschlusses stehen, unterliegen bis zur Verabschiedung des endgültigen Haushalts 2011 einem Realisierungsvorbehalt.

Vereinbarkeit mit § 82 NW:
Für das neue Schulzentrum „Neuen Berufskolleg Mitte“ wurde der Beschluss gefasst, nur eine minimale Anzahl an Stellplätzen zu erstellen, um das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das angrenzende Wohnquartier (Lärm- und Immissionsbelastungen) auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.

Um gleichzeitig zu verhindern, dass sich die Parkraumnachfrage durch die Besucher des Schulzentrums in das angrenzende Wohnquartier verlagert, ist es zwingend notwendig, diesen Parkraum zukünftig zu bewirtschaften. Da die Nutzung des privaten Stellplatzangebotes des Neuen Berufskollegs Mitte aus wirtschaftlichen Gründen nicht unentgeltlich erfolgen kann, muss auch konsequenterweise, um keinen monetären Vorteil zu gewähren, das öffentliche Parkplatzangebot kostenpflichtig bewirtschaftet werden. Konsumtiver Ergebnishaushalt: Die im Konzept 2011 auf Seite 10 beschriebene Verbesserung der Ertragssituation dient zur Realisierung der HSK-Maßnahme V-610006 (Erhöhung der Parkgebühren, Veränderung der Parkzeit).
Konzept 2011



Erreichbarkeit der Schulstandorte
Ereichbarkeit der Schulstandorte


Gewerbliche Nutzung




Parkraumbelegung