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Aktuelle Stunden zur Beobachtung von LINKEN-Abgeordneten
durch Verfassungsschutz sowie zu Ladenöffnungszeiten |
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Düsseldorf/Duisburg 23. Januar 2012 - Berichte über die
Beobachtung von 27 Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im
Bundestag greift die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW auf
und beantragt zu dem Thema eine Aktuelle Stunde, da nach den
Berichten auch Abgeordnete von Landtagsfraktionen der LINKEN
beobachtet worden sein sollen. Diese Beobachtungen seien
verfassungsrechtlich und politisch skandalös. Der Landtag
NRW debattiert darüber in seiner Plenarsitzung am Mittwoch,
25. Januar 2012.
Die Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 26.
Januar 2012, widmet sich den Ladenöffnungszeiten. Der
entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion führt die Reaktionen
mehrerer Handelsunternehmen gegen die rot-grünen Pläne zur
Verkürzung der Ladenöffnungszeiten auf und fordert, die
Warnungen des Einzelhandels ernst zu nehmen und die
liberalen Ladenöffnungszeiten unbedingt zu erhalten. Die
CDU-Fraktion argumentiert ähnlich und verweist auf die
aktuellen Stellungnahmen des Handels, nach denen die
Öffnungszeiten von den Kunden sehr gut angenommen werden,
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gute Regelungen
gefunden worden seien und sich die kundenfreundlichen
Öffnungszeiten für Händler rechneten. Der Landtag muss sich
nach Auffassung der beiden Fraktionen mit den rot-grünen
Plänen zur Änderung des bewährten Ladenöffnungsgesetzes
befassen.
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„Dann fällt eben die Bundesliga aus!“ -Haushaltsdebatte im
Landtag mit schrillen Tönen |
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Düsseldorf/Duisburg 19. Januar 2012 - Deutliche Kritik am
vorliegenden Landeshaushalt gab es mit Blick auf
Verfassungsmäßigkeit und allgemeine Finanzpolitik bei der
Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses (Vorsitz:
Manfred Palmen, CDU). Die Mehrzahl der Fachleute sah
angesichts guter Wirtschaftslage und sprudelnder
Steuereinnahmen die Regierung in der Pflicht, mehr zu
sparen.
Wenngleich man die Erhöhung der Finanzmittel für die Städte
und Gemeinden begrüße, so sehe man doch große Probleme für
den Landeshaushalt, erklärte Dr. Christian von Kraack für
die kommunalen Spitzenverbände. Dies komme wesentlich durch
die Ausgaben, die nicht in den Haushalt aufgenommen worden
seien. So sah von Kraack „Riesenkosten“ im Bereich der
Inklusion im Schulbereich, wenn man also behinderte Menschen
in das Regelschulsystem integrieren wolle. Hohe Kosten kämen
seiner Meinung nach auch durch die geplanten
Klimaschutzmaßnahmen auf die Kommunen und damit letztendlich
auf das Land zu.
Man müsse die Ausgaben an die Einnahmen anpassen, forderte
Elmar Clouth vom Landesrechnungshof mit Blick auf die
kommende Schuldenbremse. Diese untersagt ab 2020 die
Aufnahme neuer Kredite in konjunkturellen Normalzeiten. Vor
diesem Hintergrund kritisierte Clouth, dass im Vergleich zu
2011 die angenommenen Steuereinnahmen zwar um 4 Milliarden
anstiegen, die Nettoneuverschuldung aber nur um 850
Millionen Euro zurückgehe. Die Mehreinnahmen dienten also
nicht im vollen Umfang zur Deckung der Mehrausgaben.
Als „finanzpolitisch leichtsinnig“ wertete Professor Gisela
Färber von der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften den vorliegenden Haushaltsentwurf.
Er beinhalte weder Vorkehrungen für die Schuldenbremse 2020
noch für einen möglichen Rückgang der Konjunktur oder
steigende Zinssätze, die die Schuldenlast verteuerten.
Färber hielt überdies die Annahmen über die Steuereinnahmen
für zu optimistisch. Sollten sie aber stimmen, dann sei es
nicht richtig, gleichzeitig höhere Einnahmen aus dem
Länderfinanzausgleich zu veranschlagen. Angesichts der
jüngsten Entwicklung in Frankreich und des Europäischen
Rettungsfonds warnte sie auch vor möglichen Herabstufungen
deutscher Gebietskörperschaften mit den daraus folgenden
Konsequenzen für die weitere Kreditaufnahme.
Als „schwierigen Einstieg in die Schuldengrenze“ sah Ralph
Brügelmann vom Institut der Deutschen Wirtschaft die
vorgesehene weitere Nettokreditaufnahme im Landeshaushalt.
Notwendig sei ein ambitionierter Konsolidierungskurs. Hierzu
gehöre, die großen Ausgabenposten zu beschneiden oder
kleinere Ausgaben- und damit Politikbereiche ganz
aufzugeben. Letzteres könne er sich aber nur schwer
vorstellen.
„Das strukturelle Defizit ist durch konjunkturelle
Mehrausgaben nicht abzubauen“, betonte Dr. Rainer Kambeck
vom Rheinisch-Westfälischen Institut für
Wirtschaftsforschung. Und dieses strukturelle Defizit liege
angesichts der guten Konjunkturlage in Höhe der heute
veranschlagten Nettoneuverschuldung von rund 4 Milliarden
Euro. Positiv sei, dass sich die Landesregierung zum Abbau
dieses strukturellen Defizits verpflichtet habe, so Kambeck.
Aber auch er monierte, man erkenne noch nicht die konkreten
Schritte des Abbaupfads. Mit Blick darauf verwies er auf die
Personalausgaben als größten Posten im Ausgabenbereich.
Einsparmöglichkeiten in diesem Ausgabenbereich nannte auch
Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler. Wenn weniger
Personal, dann auch weniger Aufgaben: Dieser Auffassung des
Finanzministers könne man sich anschließen, betonte als
Konsequenz aus dieser Debatte Meinolf Guntermann vom
Beamtenbund und von der Tarifunion NRW.
Die Schuldenbremse 2020 sei über Ausgabensenkungen nicht
erreichbar, meinte Professor Dr. Heinz-J. Bontrup: „Wir
haben ein Rieseneinnahmeproblem.“ Dies sei durch die völlig
falsche Steuerpolitik in den letzten 20 Jahren im Bund
ausgelöst worden. Angesichts der Tatsache, dass der Anteil
der Gewinnsteuern am gesamten Steueraufkommen zwischen 1960
und 2010 von 34,7 auf 19,2 Prozent gesunken sei, müssten die
Steuern vor allem für Reiche und Vermögende erhöht werden.
Einnahmeerhöhungen solcherart täten aber der Konjunktur gar
nicht gut, entgegnete Dr. Stephan Wimmers von der Industrie-
und Handelskammer. Er wandte sich denn auch eher gegen die
vorgesehene Neuverschuldung und warnte, die Risiken von
Seiten der WestLB, des Stärkungspaktes Stadtfinanzen sowie
der Pensionskosten seien im Haushalt noch nicht
berücksichtigt.
Wer Einsparungen, zumal im Personalbereich, fordere, müsse
auch sagen, wo denn gespart werden solle, forderte Andreas
Meyer-Lauber vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Etwa bei den
Lehrern – dann hätte man schlechtere Schulabgänger. Oder bei
den Finanzbeamten – dann hätte man geringere
Steuereinnahmen. Oder bei den Polizisten – dann fiele eben
die Bundesliga aus.
Anhörungen zu Klimaschutz und Kommunalfinanzen
Der Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in
Nordrhein-Westfalen ist Thema einer öffentlichen Anhörung am
Montag, 23. Januar 2012, 10.30 Uhr im Plenarsaal in den
Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm
Ortgies, CDU), für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke,
SPD) sowie für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz
Dr. Jens Petersen, CDU). In der Begründung des
Gesetzentwurfs der Landesregierung heißt es, dass NRW bei
der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere
Verantwortung zukomme, „da hier etwa ein Drittel aller in
Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert werden.“
Bislang seien Klimaschutzziele in NRW nicht verbindlich
festgelegt. Ebenso fehlten verbindliche Mechanismen und
Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung,
Berichterstattung und Fortschreibung der klimapolitisch
notwendigen Maßnahmen. Das Klimaschutzgesetz soll für eine
gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in NRW sorgen
und die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung und
Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen
schaffen.
Zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 sowie zum
Stärkungspaktfondsgesetz hört der Ausschuss für
Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) am Freitag,
27. Januar 2012, 9 Uhr in Raum E3 A02 den Rat von Experten.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz muss in regelmäßigen
Abständen der aktuellen Entwicklung, neuen Erkenntnissen und
neuen statistischen Daten angepasst werden, um Gerechtigkeit
bei der Verteilung der Zuweisungen an die Kommunen zu
gewährleisten. Mit dem Stärkungspaktgesetz stellt das Land
NRW besonders belasteten Gemeinden Konsolidierungshilfen im
Zeitraum von 2011 bis 2020 zur Verfügung. Die Kommunen
beteiligen sich an deren Finanzierung. Mit dem
Stärkungspaktfondsgesetz soll für die Abwicklung dieser
Konsolidierungshilfen das Sondervermögen
„Stärkungspaktfonds“ gegründet werden, mit dem die
überjährige Verfügbarkeit der Mittel für die Gemeinden
gewährleistet werden soll.
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Anhörung zur Bekämpfung von Alkoholexzessen in der
Öffentlichkeit |
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Düsseldorf/Duisburg 12. Januar 2012 - Alkohol ist ein
Genussmittel, es ist aber auch ein Rauschmittel. Ein in den
letzten Jahren veränderter Alkoholkonsum in der
Öffentlichkeit kann für Städte und Gemeinden zu Problemen
führen. Wie diese darauf reagieren können und sollen, war
Thema einer Anhörung im Innenausschuss (Vorsitz Monika Düker,
Grüne). „Wir wollen ein fröhliches Miteinander aller
sichern“, begründete die CDU ihre Gesetzinitiative, mit der
sie den Kommunen die Möglichkeit zu räumlich und zeitlich
begrenzten Verboten von Alkoholkonsum einräumen will. Im
Ziel, Auswüchse zu Lasten der Allgemeinheit zu vermeiden,
waren sich Experten und die Fragesteller der Fraktionen
einig. Unterschiede gab es darüber, welche Maßnahmen
sinnvoll und rechtlich möglich seien.
„Bitte geben Sie uns ein neues Instrument an die Hand“,
appellierte Detlev Fröhlke vom Ordnungsamt der Stadt Aachen
auch namens vieler NRW-Großstädte und mittelgroßer Städte,
aber auch namens vieler Anwohnerinnen und Anwohner an die
Politiker im Düsseldorfer Landtag. Es gebe eine Veränderung
des gesellschaftlichen Lebens dahin, dass immer mehr
Freizeitaktivitäten im öffentlichen Raum stattfänden. Eine
Folge dieses „mediterranen Flairs“: Gerade in größeren
Städten sei es vor allem bei jüngeren Menschen zu einer
neuen Qualität des Alkoholkonsums gekommen. Dies habe
teilweise „erschreckende“ Züge, wies Fröhlke auf die Folgen
hin: Belästigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie
Verunreinigungen der betroffenen Straßen und Plätze als
Folge von Müll und fehlenden sanitären Anlagen. Man brauche
Möglichkeiten, um für alle Bürgerinnen und Bürger eine gute
innerstädtische Aufenthaltsqualität zu gewährleisten.
Die geltende Rechtslage erlaube keine vorbeugenden
Maßnahmen, erläuterten Regine Meißner und Anne Wellmann für
die Kommunalen Spitzenverbände. Daher begrüße man die
grundsätzliche die jetzige Gesetzesinitiative. Um an den
nachgewiesenen Problembrennpunkten tätig werden zu können,
brauche man Handlungsoptionen wie ein räumlich und zeitlich
begrenztes Alkoholverbot. Meißner regte an, dies um ein
Verbot von Glasbehältern sowie die Möglichkeit, den
Alkoholverkauf einzuschränken, zu ergänzen. Die Erfahrung
habe gezeigt, dass manche Menschen mit der neuen Freiheit,
die zum Beispiel Flat-Rate-Trinken und rund um die Uhr
geöffnete Läden böten, nicht umgehen könnten. Es gehe nicht
darum, den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu steuern,
sondern um präventive Möglichkeiten für Extremsituationen,
ergänzte Wellmann.
Für Köln sehe er derzeit nicht die Notwendigkeit für ein
Alkoholverbot, betonte demgegenüber Stadtdirektor Guido
Kahlen. Er unterschied zwischen der allgemeinen Szene auf
öffentlichen Plätzen, bekannten Großveranstaltungen und
Partys auf öffentlichen Plätzen. Bei letzteren könnten
teilweise bis zu 2.000 Menschen den „mediterranen Flair“
genießen wollen, was eine nicht zumutbare Lärmkulisse
bedeute. Als Abhilfe hielt daher auch Kahlen ein zeitlich
begrenztes Verbot des Alkoholverkaufs für sinnvoll. Des
Weiteren sprach er sich grundsätzlich für ein Glasverbot
aus, da man mit diesem Ansatz gerade auch bei
Großveranstaltungen wie beim Karneval gute Erfahrungen
gemacht habe. Es sei zu überlegen, ob man hierzu nicht eine
gesetzliche Grundlage schaffen müsse. Ein Alkoholverbot
könne er sich nur als „ultima ratio“, geknüpft an hohe
Anforderungen, vorstellen.
Diese Anforderungen sah der Rechtswissenschaftler Prof. Dr.
Clemens Arzt nicht gegeben. Das Verbot des Alkoholkonsums im
öffentlichen Bereich stelle nicht nur eine Beschränkung des
Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen und Plätzen,
sondern auch einen Eingriff in ein Grundrecht dar. Die
Gefahrenvorsorge gestatte einen solchen Eingriff aber nur
zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter. Die Folgen von
Alkoholgenuss und damit verbundene Ordnungswidrigkeiten
gehörten seiner Meinung nach nicht dazu. Im vorliegenden
Gesetzentwurf fehle ihm zudem eine nachweisbare, durch Daten
belegte Darlegung der zu bekämpfenden Gefahren und eine
Abwägung der Einschränkung der Grundrechte, kritisierte
Arzt. Er warnte davor, eine Erwartungshaltung zu schaffen,
die man nicht erfüllen könne. Seiner Meinung würden am Ende
die Kommunen trotz einer gesetzlichen Handhabe nicht in der
Lage sein, einen Gefahrenverdacht vor Gericht hinreichend
nachzuweisen.
Die Frage, wer das vorgeschlagene Alkoholverbot durchsetzen
soll, stellte auch Erich Rettinghaus von der Deutschen
Polizeigewerkschaft. Die Polizei stoße bereits heute
personell an ihre Grenzen. Er warnte vor einer bloßen
räumlichen Verlagerung des Problems; notwendig seien
vielmehr weitergehende Konzepte und eine umfassende
Vorbeugung, um zum Beispiel gerade Jugendliche vom
übermäßigen Alkoholkonsum abzuhalten und wieder von der
Straße zu holen.
Stellungnahmen der Experten
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Anhörungen zum Ordnungsbehördengesetz sowie zu einheitlich
sozial-gestaffelten Elternbeiträgen in der
Kindertagesbetreuung |
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Düsseldorf/Duisburg 6. Januar 2012 - Durch Änderung des
Ordnungsbehördengesetzes will die CDU-Fraktion die
Ordnungsbehörden ermächtigen, den Alkoholkonsum auf
öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten.
Alkoholbedingte Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, wie z.B. öffentliches Urinieren,
Lärmbelästigungen, Verunreinigungen, Gefährdungen des
Verkehrs oder gar Straftaten wie Beleidigungen, Nötigung,
Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen
Polizeibeamte seien die Folgen von Trinkgelagen auf
öffentlichen Plätzen. Es müsse dagegen angegangen werden,
dass friedliche, rechtstreue Bürger in ihrer Freiheit
beschränkt, der Jugendschutz nicht mehr gewährleistet sei
und Polizisten einmal mehr zu Zielscheiben enthemmter Gewalt
würden. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion
hört der Innenausschuss (Vorsitz Monika Düker, Bündnis
90/DIE GRÜNEN) am 12. Januar 2012, 10 Uhr in Raum E3 – A02
die Stellungnahmen von Experten.
Der Entwurf für ein „Gesetz zur Wiedereinführung landesweit
einheitlich sozial-gestaffelter Elternbeiträge in der
Kindertagesbetreuung und zur Fortführung der
Beitragsfreiheit“, vorgelegt von der Fraktion DIE LINKE, ist
Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für
Familie, Kinder und Jugend (Vorsitz Margret Vosseler, CDU)
am
12. Januar 2012, 13 Uhr im Plenarsaal. Die Fraktion
kritisiert, dass durch die seit 2006 geltende Regelung der
Zugang der Kinder zu frühkindlicher Bildung und sozialer
Teilhabe in Kitas vom Wohnort der Eltern und der kommunalen
Kassenlage abhängig sei und dadurch der Willkür und sozialer
Ungerechtigkeit Tür und Tor geöffnet worden sei. Sie fordert
deshalb bis zur Einführung der vollständigen
Elternbeitragsfreiheit aller Kita-Jahre die Wiedereinführung
landeseinheitlicher, nach Einkommen gestaffelter
Elternbeiträge. Familien mit Geringverdienenden soll eine
generelle Beitragsfreiheit ermöglicht, höhere Elternbeiträge
für U3-Kinder sollen abgeschafft werden.
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Land senkt die Hürden für Volksbegehren |
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Innenminister Jäger: "Instrumente unmittelbarer
politischer Einflussnahme tragen dazu bei, dass Demokratie
lebendig bleibt"
Düsseldorf/Duisburg 22. Dezember 2011 - Für die Bürgerinnen
und Bürger in NRW wird es künftig einfacher, sich auf
Landesebene unmittelbar an der politischen Willensbildung zu
beteiligen: Der nordrhein-westfälische Landtag hat jetzt ein
Gesetz beschlossen, das die formalen Hürden für
Volksbegehren senkt.
„Volksbegehren eröffnen den Bürgerinnen und Bürgern in NRW
die Möglichkeit, den Gesetzgeber auf direktem Wege zu einem
konkreten Gesetzesvorhaben zu veranlassen“, erklärte
Innenminister Ralf Jäger heute (22.12.) in Düsseldorf. „Als
Instrument unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen
sie dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt.“
Für ein wirksames Volksbegehren müssen die Initiatoren in
NRW Unterstützungsunterschriften von etwa einer Million
Stimmberechtigten vorlegen. Das verabschiedete Gesetz
erleichtert die Unterschriftensammlung: So wird die Frist
für deren Erfassung in amtlichen Listen von bisher acht auf
achtzehn Wochen verlängert. Daneben wird eine freie
Unterschriftensammlung zugelassen, für die den Initiatoren
ein ganzes Jahr zur Verfügung steht.
„Diese Erleichterungen machen es künftig einfacher, die
notwendige Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden“,
erklärte der Minister.
Die kurze Eintragungsfrist und der zwingende Gang zum Amt
hätten in der Vergangenheit für viele eine hohe Hemmschwelle
dargestellt. Laut Jäger sind die neuen Erleichterungen ein
erster Schritt, Volksbegehren zu vereinfachen.
„Unser mittelfristiges Ziel muss es bleiben, auch die hohe
Unterschriftenhürde zu senken“, betonte der Minister. Das
derzeit geforderte Quorum von etwa einer Million Stimmen sei
zu groß. Absenken lässt sich das Quorum aber nur durch eine
Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung.
„Dafür ist ein breiter parlamentarischer Konsens
erforderlich“, führte der Minister aus. „Wir werden weiter
daran arbeiten.“
Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte im Juli 2010
setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die
Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
gestärkt werden. Anfang Dezember hatte der
nordrhein-westfälische Landtag die Hürden für kommunale
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt. „Nicht
theoretische Optionen entscheiden über die Qualität von
Demokratie, sondern die tatsächliche Beteiligung der
Menschen“, betonte der Minister.
Anmerkungen der Redaktion:
Schon im Vorfeld des Bürgerbegehrens zur Abwahl des
umstrittenen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland in Duisburg
war in einem Gespräch dem Minister die demokratisch wenig
nachvollziehbare hohe Hürde zur Abwahl eines
Oberbürgermeisters, die weit über der Zahl lag, die den OB
in Duisburg 2009 gewählt hatten, dargestellt worden. Es
solle keine "lex specialis" (Sauerland) geben, sagte der
Minister damals und konstruierte eine abenteuerliche
Möglichkeit.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie Politiker Meinungen des
Bürgers dermaßen falsch einschätzen. Was bleibt ist die
Erkenntnis, dass der stete Tropfen doch den Stein der
Erkenntnis höhlen kann, wobei es egal sein kann, woher diese
Tropfen kamen. Harald Jeschke
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Stärkungspaktgelder werden in dieser Woche ausgezahlt |
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Düsseldorf/Duisburg 21. Dezember 2011 - Erstmals in der
Geschichte des Landes hilft die Landesregierung gezielt 34
Städten und Gemeinden, die überschuldet sind oder denen die
Überschuldung bis zum Jahr 2013 droht. Heute (21.12.) haben
die Kommunen ihre Bescheide von den Bezirksregierungen
erhalten. Morgen werden die Mittel ausgezahlt.
„Wir haltenWort: Die Kommunen, deren Not am größten ist,
können sofort mit unserer Hilfe rechnen“, sagte
Kommunalminister Jäger in Düsseldorf bei der Einbringung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012 in den Landtag.
Jäger erneuerte das Versprechen der Landesregierung, die
Kommunen nach Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte zu
unterstützen.
„Die Zuweisungen aus dem GFG, die alle Kommunen in
Nordrhein-Westfalen erhalten, sind mit 8,4 Milliarden Euro
so hoch wie noch nie in der Geschichte des Landes. Mit der
neuen Systematik sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der
Verteilung der Gelder.“Die Modellrechnung für das GFG hatte
die Landesregierung bereits im Oktober bekannt gegeben,
damit die Kommunen besser für ihre Haushalte planen konnten.
„Mit der zusätzlichen Unterstützung durch den Stärkungspakt
haben auch 34 hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die
Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik
zurückzukommen“, erklärte Jäger. Die 34
Stärkungspakt-Kommunen haben nun die Aufgabe, mit Hilfe der
Landesmittel einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.
„Wir werden uns nicht damit abfinden, dass in immer mehr
Kommunen die Aufsichtsbehörden Haushaltsentscheidungen
treffen. Wir wollen die kommunale Demokratie stärken und die
Räte wieder in die Lage versetzen, eigenverantwortlich für
die Bürgerinnen und Bürger zu handeln“, machte Jäger
deutlich.
80 Prozent des Geldes auf der Grundlage einer
finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr.
Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt. 20
Prozent der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen
Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch
die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem
Stärkungspakt erhalten.
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Raum der Stille im Landtag Nordrhein-Westfalen |
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Düsseldorf/Duisburg 20. Dezember 2011 - Ein Raum der Stille
wurde heute im Landtag Nordrhein-Westfalen feierlich seiner
Bestimmung übergeben. Er steht nicht nur den Abgeordneten
und den Beschäftigten der Fraktionen und der
Landtagsverwaltung, sondern auch Besucherinnen und Besuchern
als Ort der Nachdenklichkeit und der Besinnung zur
Verfügung, wie Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg in seiner
Begrüßungsansprache vor geladenen Gästen sagte. Neben
aktuellen und ehemaligen Abgeordneten, Vertretern der
Landesregierung und weiteren Vertretern des öffentlichen
Lebens nahmen auch Rolf Krebs, Leiter des Evangelischen
Büros, und Martin Hülskamp, Direktor des Katholischen Büros,
sowie Dr. Fritz Behrens, Präsident der Kunststiftung, an der
Veranstaltung teil.
Der Landtagspräsident dankte Prof. Gotthard Graubner, der
den Raum der Stille in Ausführung, Ausstattung und Bildern
künstlerisch gestaltet habe. Der international renommierte
Künstler habe mit zurückhaltenden bildnerischen und
ansprechenden architektonischen Ausdrucksmitteln einen Raum
geschaffen, der zu Meditation und innerer Einkehr anrege.
Als Ort der Sammlung für Menschen mit ganz unterschiedlichen
Anschauungen sei der Raum der Stille nicht unmittelbar
religiös bestimmt oder gar konfessionsgebunden, stehe aber
natürlich allen Glaubensgemeinschaften für Gebet und
Begegnung offen, so Uhlenberg weiter. Der Raum der Stille
sei im hektischen Parlamentsbetrieb mit seiner Flut von
Nachrichten und Meinungen, Dokumenten und Beschlüssen,
Forderungen und Kontroversen ein Ort des Innehaltens. Das
individuelle Bedürfnis nach Abstand und Vergewisserung finde
hier die willkommene Chance.
Biographische Angaben zu Prof. Gotthard Graubner:
Geb.: 13. Juni 1930 in Erlbach, Vogtland
1947 bis 1948 Studium an der Hochschule für Bildende Künste,
Berlin (West)
1948 bis 1951 Dresdner Kunstakademie
1954 bis 1959 Kunstakademie Düsseldorf
1964 bis 1965 Kunsterzieher Lessing-Gymnasium, Düsseldorf
1965 bis 1976 Hochschule für bildende Künste, Hamburg, bis
1969 Lehrauftrag,
danach Professur
1973 Mitglied der Akademie der Bildenden Künste in Berlin
ab 1976 Professor für Freie Malerei, Staatliche
Kunstakademie Düsseldorf
1988 schuf Graubner für den Amtssitz des Bundespräsidenten
im Schloss Bellevue in Berlin ein Gemälde. Für die
Protokoll- und Sitzungsräume des Bundestags kreierte er
einen großen, querformatigen Farbraumkörper, sogenannte
„Kissenbilder“.
Graubner hat mehrere Auszeichnungen erhalten; er lebt und
arbeitet in Düsseldorf und auf der Museumsinsel Hombroich in
Neuss-Holzheim.
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Bürgerbegehren in NRW werden einfacher |
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Düsseldorf/Duisburg 9. Dezember 2011 - Bürgerinnen und
Bürger in NRW haben es künftig einfacher, unmittelbar an der
politischen Willensbildung mitzuwirken: Der
nordrhein-westfälische Landtag hat gestern Abend (8.
Dezember) beschlossen, die Hürden für kommunale
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken.
„Eine lebendige Demokratie lebt von aktiven
Mitwirkungsmöglichkeiten. Sie bieten die Chance, aus
Betroffenen Beteiligte zu machen“, betonte Kommunalminister
Ralf Jäger in Düsseldorf. Die Anforderungen an das
erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid wurden
gesenkt: Bislang war die Zustimmung von 20 Prozent der
Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach
Größe der Städte gestaffelt. In Städten mit über 50.000 bis
zu 100.000 Einwohnern müssen mindestens 15 Prozent der
Stimmberechtigten zustimmen. Für Großstädte mit mehr als
100.000 Einwohnern sinkt das Quorum auf zehn Prozent der
Stimmberechtigten.
„Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren initiieren,
haben künftig eine realistische Chance, ihr Anliegen auch
durchzusetzen“, erklärte Jäger. Der Katalog der Themen, über
die ein Bürgerbegehren bisher unzulässig war, wurde
bereinigt und gestrafft. So dürfen die Bürgerinnen und
Bürger über die Frage, ob ein Bauleitplanverfahren
durchgeführt wird, in Zukunft entscheiden. Sie können eine
erwünschte Planung anstoßen, haben aber auch die
Möglichkeit, eine nicht konsensfähige Planung zu verhindern.
„Es ist ein Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, in
wesentlichen Fragen städtischer Entwicklung mit zu
entscheiden.
Jetzt stärken wir ihren Einfluss zu Beginn eines
Planungsprozesses“, führte der Minister aus. Eine weitere
Erleichterung liegt darin, dass der bisher erforderliche
Vorschlag zur Deckung der Kosten eines Bürgerbegehrens
entfällt.
An seine Stelle tritt eine Kostenschätzung der Verwaltung.
Sie wird die nötigen Informationen über den Aufwand des
geplanten Vorhabens liefern. „Ich bin davon überzeugt, dass
die Bürgerinnen und Bürger ein gutes Gespür für die
finanzielle Machbarkeit von kommunalen Projekten haben“,
unterstrich der Minister.
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