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Düsseldorf/Duisburg, 8 März 2010 - "Wann legt der
Ministerpräsident alle Sponsoren offen?" lautet das Thema der
Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 10. März
2010. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN äußern
den Verdacht, dass die Parteiarbeit der CDU und der Wahlkampf in
der Staatskanzlei geplant und geleitet worden sei. Entgegen den
Erklärungen, die Verträge seien einsehbar und es habe kein Geld
für Gespräche gegeben, seien die entsprechenden Informationen
weiterhin nicht bekannt.
Angriffe der GRÜNEN auf die Bekenntnisschulen in NRW haben die
Fraktionen von CDU und FDP veranlasst, für sie Plenarsitzung am
Donnerstag, 11. März 2010, eine Aktuelle Stunde zu beantragen.
Die Behauptungen der GRÜNEN-Fraktion, Bekenntnisschulen würden
Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses diskriminieren, werden als
völlig unzutreffend zurück gewiesen. Mit der Debatte über den
Antrag "Elternrechte respektieren - Bekenntnisgrundschulen auch
zukünftig als Bestandteil eines vielfältigen
nordrhein-westfälischen Schulsystems erhalten" soll für die
Eltern Klarheit geschaffen werden, welchen Stellenwert die
Bekenntnisschulen für die einzelnen Fraktionen im
NRW-Schulsystem haben.
Mit ihrem Eilantrag "Finger weg von den Mitteln für die aktive
Arbeitsmarktpolitik" reagiert die SPD-Fraktion auf die von den
Berliner Koalitionsfraktionen beabsichtigte Sperrung von 900
Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik. Das Geld würde in
den JobCentern bei Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitssuchende
sowie bei den Vermittlern fehlen, die Menschen in den JobCentern
betreuen. Die Sperrung der Gelder hätte einen drastischen
Rückgang der aktiven Arbeitsförderung zur Folge, von der auch
NRW besonders betroffen wäre. Die Landesregierung solle auf
Bundesebene umgehend dafür sorgen, dass die geplante Sperre der
Mittel nicht realisiert wird. Der Landtag NRW wird in der
Plenarsitzung am Donnerstag, 11. März 2010, den Eilantrag
debattieren. |
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Düsseldorf/Duisburg, 3. März 2010 - Der
Ältestenrat des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich auf die
folgenden Fragen verständigt, die von zwei unabhängigen
Gutachtern geprüft werden sollen.
1. Weicht die Regelung des Landtags NRW für Nebentätigkeiten und
deren Vergütung bei Abgeordneten von den Regelungen anderer
Deutscher Landesparlamente sowie des Bundestages ab?
2. a) Welche Fallgestaltungen von Nebentätigkeiten von gewählten
Mandatsträgern in Parlamenten oder auf der kommunalen Ebene etwa
als Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder
vergleichbaren Gremien aufgrund dieser Funktion gibt es?
b) Wie sind diese von privaten Nebentätigkeiten abzugrenzen?
c) Welche Verhaltensregeln insbesondere zur Höhe von
Aufwandsentschädigungen, Tantiemen oder ähnlichen Bezügen, zu
Abführungspflichten, zu Inkompatibilitäten, zu
Veröffentlichungspflichten oder zur Begrenzung der Anzahl
solcher Funktionen liegen vor?
d) Was gilt für Mitglieder der Landesregierung oder für
Mitarbeiter der Regierung oder der Kommunen?
3. Welche Möglichkeiten zur Regelung der Nebentätigkeiten von
Abgeordneten bezogen auf die zu 2 c) genannten Gesichtspunkte
(Begrenzung der Höhe, Abführungspflichten, Begrenzung der Anzahl
oder Inkompatibilität, Veröffentlichungspflichten) wären
rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung des
verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten?
Ist eine Regelung in den Verhaltensregeln zulässig, die
entgeltliche Nebentätigkeiten in Beiratsgremien (berufen durch
Dritte) von der Genehmigung durch den Landtag abhängig macht?
Ist statt einer Begrenzung der Höhe der Bezüge mit
Abführungspflicht des überschießenden Teils eine Delegation für
die Aufgabe durch den Landtag mit der Maßgabe (unter der
Bedingung) möglich, dass keine über den vom Landtag festgelegten
Betrag hinaus gehende Vergütung an die delegierten Abgeordneten
gezahlt werden darf?
4. Liegt in der Annahme der Vergütung für die Tätigkeit als
Mitglied des Regionalbeirats der Ruhr-Kohle AG ein Verstoß gegen
das Abgeordnetengesetz, die Geschäftsordnung oder die
Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags
Nordrhein-Westfalen vor? |