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Aktuelle Stunden zu Sponsoring und zu Bekenntnisschulen
Eilantrag zu Mitteln für Arbeitsmarktpolitik

Düsseldorf/Duisburg, 8 März 2010 - "Wann legt der Ministerpräsident alle Sponsoren offen?" lautet das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 10. März 2010. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN äußern den Verdacht, dass die Parteiarbeit der CDU und der Wahlkampf in der Staatskanzlei geplant und geleitet worden sei. Entgegen den Erklärungen, die Verträge seien einsehbar und es habe kein Geld für Gespräche gegeben, seien die entsprechenden Informationen weiterhin nicht bekannt.

Angriffe der GRÜNEN auf die Bekenntnisschulen in NRW haben die Fraktionen von CDU und FDP veranlasst, für sie Plenarsitzung am Donnerstag, 11. März 2010, eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Die Behauptungen der GRÜNEN-Fraktion, Bekenntnisschulen würden Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses diskriminieren, werden als völlig unzutreffend zurück gewiesen. Mit der Debatte über den Antrag "Elternrechte respektieren - Bekenntnisgrundschulen auch zukünftig als Bestandteil eines vielfältigen nordrhein-westfälischen Schulsystems erhalten" soll für die Eltern Klarheit geschaffen werden, welchen Stellenwert die Bekenntnisschulen für die einzelnen Fraktionen im NRW-Schulsystem haben.

Mit ihrem Eilantrag "Finger weg von den Mitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik" reagiert die SPD-Fraktion auf die von den Berliner Koalitionsfraktionen beabsichtigte Sperrung von 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik. Das Geld würde in den JobCentern bei Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitssuchende sowie bei den Vermittlern fehlen, die Menschen in den JobCentern betreuen. Die Sperrung der Gelder hätte einen drastischen Rückgang der aktiven Arbeitsförderung zur Folge, von der auch NRW besonders betroffen wäre. Die Landesregierung solle auf Bundesebene umgehend dafür sorgen, dass die geplante Sperre der Mittel nicht realisiert wird. Der Landtag NRW wird in der Plenarsitzung am Donnerstag, 11. März 2010, den Eilantrag debattieren.

Gutachten zur Überprüfung des Abgeordnetengesetzes
und der Geschäftsordnung

Düsseldorf/Duisburg, 3. März 2010 - Der Ältestenrat des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich auf die folgenden Fragen verständigt, die von zwei unabhängigen Gutachtern geprüft werden sollen.
1. Weicht die Regelung des Landtags NRW für Nebentätigkeiten und deren Vergütung bei Abgeordneten von den Regelungen anderer Deutscher Landesparlamente sowie des Bundestages ab?
2. a) Welche Fallgestaltungen von Nebentätigkeiten von gewählten Mandatsträgern in Parlamenten oder auf der kommunalen Ebene etwa als Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder vergleichbaren Gremien aufgrund dieser Funktion gibt es?
b) Wie sind diese von privaten Nebentätigkeiten abzugrenzen?
c) Welche Verhaltensregeln insbesondere zur Höhe von Aufwandsentschädigungen, Tantiemen oder ähnlichen Bezügen, zu Abführungspflichten, zu Inkompatibilitäten, zu Veröffentlichungspflichten oder zur Begrenzung der Anzahl solcher Funktionen liegen vor?
d) Was gilt für Mitglieder der Landesregierung oder für Mitarbeiter der Regierung oder der Kommunen?
3. Welche Möglichkeiten zur Regelung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten bezogen auf die zu 2 c) genannten Gesichtspunkte (Begrenzung der Höhe, Abführungspflichten, Begrenzung der Anzahl oder Inkompatibilität, Veröffentlichungspflichten) wären rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten?
Ist eine Regelung in den Verhaltensregeln zulässig, die entgeltliche Nebentätigkeiten in Beiratsgremien (berufen durch Dritte) von der Genehmigung durch den Landtag abhängig macht?
Ist statt einer Begrenzung der Höhe der Bezüge mit Abführungspflicht des überschießenden Teils eine Delegation für die Aufgabe durch den Landtag mit der Maßgabe (unter der Bedingung) möglich, dass keine über den vom Landtag festgelegten Betrag hinaus gehende Vergütung an die delegierten Abgeordneten gezahlt werden darf?
4. Liegt in der Annahme der Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Regionalbeirats der Ruhr-Kohle AG ein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz, die Geschäftsordnung oder die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen vor?

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