|
Wählen? So geht’s – Crashkurs für Jugendliche im
Landtag |
|
Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2010 - Wählen dürfen
Zwölf- bis Sechzehnjährige bei der NRW-Landtagswahl zwar noch
nicht, doch die anstehende Wahl des nordrhein-westfälischen
Landesparlaments sorgt für Diskussionen zu Hause und auch in der
Schule.
Wer die Wahl hat, hat die Qual? Der Besucherdienst des Landtags
möchte das Gegenteil beweisen: Für alle zwischen 12 und 16
Jahren bietet der Landtag NRW zur Landtagswahl 2010
Simulationsspiele mit fiktiven Kandidaten und Parteien. Zur Wahl
treten u.a. an: Die Linierten, Die Gestreiften, Die Karierten
und Die Gewürfelten.
„Crashkurs Wahlrecht“ heißt das Simulationsspiel des Landtags
Nordrhein-Westfalens passend zur Landtagswahl am 9. Mai 2010.
Termine: Di, 6. April 2010; Mi, 7. April 2010; Do, 8. April
2010; jeweils 14.00 bis 17.00 Uhr - Ort: Landtag NRW, Platz des
Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Anmeldung per Mail: besucherdienst@landtag.nrw.de
An den drei Terminen lernen die Jugendlichen außerhalb des
Klassenzimmers spielerisch, wie eine Wahl abläuft und welche
Folgen sie hat: Wie sich das Parlament zusammensetzt. Wer
schneidet am besten ab? Etwa die Gewürfelten? Ist es notwendig,
eine Koalition zu bilden? Können sich Karierte und Gestreifte
überhaupt einigen? Wer wird zum Ministerpräsidenten oder zur
Ministerpräsidentin gewählt?
Die kostenlose Aktion findet direkt im Landtag in Düsseldorf
statt, also genau dort, wo sonst die von den Erwachsenen
gewählten Abgeordneten abstimmen und beraten. Ob alleine, mit
Freunden oder dem ganzen Verein: Interesse genügt, um beim
Crashkurs mitzumachen. Die Aktion bietet sich auch für ganze
Schulklassen als experimentelle Ergänzung zum Unterricht an.
Bei alledem ist Eines ganz wichtig: Politik ist oft sehr ernst,
aber sie soll auch Spaß machen - und gelacht werden darf
natürlich auch. |
Aktuelle Stunden zu Sponsoring und zu
Bekenntnisschulen
Eilantrag zu Mitteln für Arbeitsmarktpolitik |
|
Düsseldorf/Duisburg, 8. März 2010 - "Wann legt der
Ministerpräsident alle Sponsoren offen?" lautet das Thema der
Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 10. März
2010. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN äußern
den Verdacht, dass die Parteiarbeit der CDU und der Wahlkampf in
der Staatskanzlei geplant und geleitet worden sei. Entgegen den
Erklärungen, die Verträge seien einsehbar und es habe kein Geld
für Gespräche gegeben, seien die entsprechenden Informationen
weiterhin nicht bekannt.
Angriffe der GRÜNEN auf die Bekenntnisschulen in NRW haben die
Fraktionen von CDU und FDP veranlasst, für sie Plenarsitzung am
Donnerstag, 11. März 2010, eine Aktuelle Stunde zu beantragen.
Die Behauptungen der GRÜNEN-Fraktion, Bekenntnisschulen würden
Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses diskriminieren, werden als
völlig unzutreffend zurück gewiesen. Mit der Debatte über den
Antrag "Elternrechte respektieren - Bekenntnisgrundschulen auch
zukünftig als Bestandteil eines vielfältigen
nordrhein-westfälischen Schulsystems erhalten" soll für die
Eltern Klarheit geschaffen werden, welchen Stellenwert die
Bekenntnisschulen für die einzelnen Fraktionen im
NRW-Schulsystem haben.
Mit ihrem Eilantrag "Finger weg von den Mitteln für die aktive
Arbeitsmarktpolitik" reagiert die SPD-Fraktion auf die von den
Berliner Koalitionsfraktionen beabsichtigte Sperrung von 900
Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik. Das Geld würde in
den JobCentern bei Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitssuchende
sowie bei den Vermittlern fehlen, die Menschen in den JobCentern
betreuen. Die Sperrung der Gelder hätte einen drastischen
Rückgang der aktiven Arbeitsförderung zur Folge, von der auch
NRW besonders betroffen wäre. Die Landesregierung solle auf
Bundesebene umgehend dafür sorgen, dass die geplante Sperre der
Mittel nicht realisiert wird. Der Landtag NRW wird in der
Plenarsitzung am Donnerstag, 11. März 2010, den Eilantrag
debattieren. |
|
Gutachten zur
Überprüfung des Abgeordnetengesetzes
und der Geschäftsordnung |
|
Düsseldorf/Duisburg, 3. März 2010 - Der
Ältestenrat des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich auf die
folgenden Fragen verständigt, die von zwei unabhängigen
Gutachtern geprüft werden sollen.
1. Weicht die Regelung des Landtags NRW für Nebentätigkeiten und
deren Vergütung bei Abgeordneten von den Regelungen anderer
Deutscher Landesparlamente sowie des Bundestages ab?
2. a) Welche Fallgestaltungen von Nebentätigkeiten von gewählten
Mandatsträgern in Parlamenten oder auf der kommunalen Ebene etwa
als Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder
vergleichbaren Gremien aufgrund dieser Funktion gibt es?
b) Wie sind diese von privaten Nebentätigkeiten abzugrenzen?
c) Welche Verhaltensregeln insbesondere zur Höhe von
Aufwandsentschädigungen, Tantiemen oder ähnlichen Bezügen, zu
Abführungspflichten, zu Inkompatibilitäten, zu
Veröffentlichungspflichten oder zur Begrenzung der Anzahl
solcher Funktionen liegen vor?
d) Was gilt für Mitglieder der Landesregierung oder für
Mitarbeiter der Regierung oder der Kommunen?
3. Welche Möglichkeiten zur Regelung der Nebentätigkeiten von
Abgeordneten bezogen auf die zu 2 c) genannten Gesichtspunkte
(Begrenzung der Höhe, Abführungspflichten, Begrenzung der Anzahl
oder Inkompatibilität, Veröffentlichungspflichten) wären
rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung des
verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten?
Ist eine Regelung in den Verhaltensregeln zulässig, die
entgeltliche Nebentätigkeiten in Beiratsgremien (berufen durch
Dritte) von der Genehmigung durch den Landtag abhängig macht?
Ist statt einer Begrenzung der Höhe der Bezüge mit
Abführungspflicht des überschießenden Teils eine Delegation für
die Aufgabe durch den Landtag mit der Maßgabe (unter der
Bedingung) möglich, dass keine über den vom Landtag festgelegten
Betrag hinaus gehende Vergütung an die delegierten Abgeordneten
gezahlt werden darf?
4. Liegt in der Annahme der Vergütung für die Tätigkeit als
Mitglied des Regionalbeirats der Ruhr-Kohle AG ein Verstoß gegen
das Abgeordnetengesetz, die Geschäftsordnung oder die
Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags
Nordrhein-Westfalen vor? |