Kirchen, Gemeinden und Bürger Duisburgs  
Einrichtungen des Ruhrbistums in Duisburg  -  St. Anna Neudorf

 

Siehe auch:
Forum erhält Kindertagesstätte  - Politiker empört über Bistum Essen

 

Ruhrbistum beschließt Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen
Duisburg mit 54 Schließungen am härtesten betroffen - springt Stadt ein?

Duisburg, 4. Dezember 2007 - Duisburg trifft es hart. Der Abbau des Bistums Essen in den Städten  trifft mit insgesamt 54 Einrichtungen  Duisburg besonders hart.

Seit fast zwei Wochen herrscht Bestürzung bei Eltern und Mitarbeiterinnen im katholischen Kindergarten St. Anna in Duisburg-Neudorf. Dies wird bei 53 anderen Einrichtungen des Bistums Essenin Duisburg kaum anders liegen. Die Annaniter aus Neudorf wurden schon vor eineinhalb Jahren geschockt, als die Schließungen von Gemeinden allgemein und hier die in Neudorf bekannt wurde. Die Fusion von St. Anna mit der einen Kilometer weiter liegenden Gemeinde St. Gabriel ist Anfang des Jahres vollzogen worden, der Schmerz des Verlustes der Eigenständigkeit nicht, auch nicht über das jetzt immer noch verwaiste und unter Denkmalschutz stehende Gotteshaus am St. Annaweg.

Der Kindergarten ist bei Eltern hoch im Kurs. Die Einrichtung mit den erfahrenen sechs Mitarbeiterinnen soll nun vom Studentenwerk der Universität Essen-Duisburg übernommen werden. Ob auch die Mitarbeiterinnen, das fragen sich diese sowie die Eltern. Das ist alles noch völlig offen", erklärte der stellvertretende Geschäftsführer des Studentenwerkes Scherner auf Nachfrage. "Zunächst muss in dieser Woche die Kirche selbst ihren Segen zur Übernahme geben, dann intern die Angelegenheit der Mitarbeiterinnen klären. Ich sehe frühesten Anfang April 2008 die komplette Übernahme durch das Studentenwerk. Das neue Kindergartengesetz und die daraus resultierenden Auflagen lassen im Moment für uns gar keine konkreten Aussagen über Mitarbeiterübernahme oder Gruppenstärke zu. Sicher ist, dass alle Kinder übernommen werden." Nach ersten Einschätzungen und Verlautbarungen von Jugendamtsleiter Thomas Krützberg will die Stadt Duisburg alles versuchen, die gesetzliche Vorgabe des Kindergartenanspruchs für die betroffenen Duisburger Kinder zu erfüllen.  Dass dann die geplanten finanziellen Anstrengungen für Kindertageseinrichtngen bei dem Millionenaufwand jetzt zurückgestellt werden müssen, das verhehlte er nicht. Harald Jeschke
 

Der Abbau des Bistums Essen in den Städten  
Bis zum Sommer 2010 sollen im Ruhrbistum schrittweise 240 Kindergartengruppen sowie insgesamt 60 Hort- und altersgemischte Gruppen abgebaut werden. Die Entscheidung zum Rückbau Gruppen begründet sich insbesondere im Ausstieg der Landesregierung aus der Förderung dieser Angebotsformen.  Der vom Bistum vorgegebene Abbau von Kindergartengruppen verteilt sich wie folgt:
 

Altena 6
Bochum 34
Bottrop 20  
Duisburg 54
Essen 39
Gelsenkirchen 29
Gladbeck 17
Hattingen und Schwelm und Lüdenscheid je 3 
Mülheim 10
Oberhausen 25
 

Die Entscheidungen des Bistums auf der eigenen Homepage im Detail veröffentlicht

Das Bistum Essen hat nach intensiven Beratungen den Bedarfsplan für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa) verabschiedet. Dieser sieht – wie schon im Juni dieses Jahres angekündigt – bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 einen schrittweisen Rückbau von rund 300 Gruppen vor. In 81 Fällen hat dies die Schließung der Einrichtung zur Folge. In diesem Jahr wurden bereits 60 Gruppen abgebaut.  

Die Entscheidung des Bistums Essen über die bevorstehenden Schließungen von Einrichtungen oder Gruppen ist jetzt allen Pfarrern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgeteilt worden. Eine schriftliche Information erfolgt in dieser Woche an die Eltern. Daneben wird der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen Gespräche mit den örtlichen Jugendämtern führen, um den zeitlichen Rahmen für den Rückbau der Einrichtungen und Gruppen abzustecken.  
 

Der Bedarfsplan ist das Ergebnis gemeinsamer Beratungen mit den Pfarreien vor Ort. „Der Schritt ist schmerzlich, aber notwendig“, betont Generalvikar Dr. Hans-Werner Thönnes. Die Suche nach  Lösungen sei aber weitestgehend im großen Konsens erfolgt. Zugleich macht der Generalvikar deutlich, dass die Entscheidungen zur Schließung von Gruppen und Einrichtungen „keine Aussage über den Wert der pädagogischen oder pastoralen Arbeit in den Einrichtungen, über das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über deren Fachlichkeit darstellt“. Thönnes kündigte an, dass der Kita-Zweckverband als neuer Dienstgeber alles dafür tun werde, die Beschäftigungsverhältnisse der betroffenen unbefristet angestellten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern.  

Eine vorzeitige Kündigung der Betreuungsverträge soll weitestgehend vermieden werden, heißt es in dem Schreiben an die Eltern. Diese könnten in den allermeisten Fällen von einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit bis zum Schuleintritt ihres Kindes ausgehen.  

Der Generalvikar machte noch einmal deutlich, dass die demografische Entwicklung und die schwierige wirtschaftliche Lage des Ruhrbistums dieses Bedarfsanpassung notwendig machten. Nach wie vor gehe die Zahl katholisch getaufter Kinder zurück. Der notwendige Rückbau von Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen war bereits im Jahre 2001 beschlossen aber nicht ausreichend umgesetzt worden. 
 

Warum wird das Bistum Essen bis zum Sommer 2010 insgesamt 300 Gruppen in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa) abbauen?
Deutlich weniger Geburten – insbesondere im Ruhrgebiet, eine erheblich sinkende Zahl katholisch getaufter Kinder, eine seit Jahren angespannte Haushaltslage des Ruhrbistums und der Wunsch nach einem „katholischen Profil“.

So mancher zeigt sich überrascht von dieser Entscheidung. Hat das Bistum die Entwicklung zu spät erkannt?

Nein. Schon im Juli 2001 forderte das Orientierungspapier „Zukunftsfähigkeit erhalten – Spielräume sichern“ vor dem Hintergrund der kirchlich-pastoralen, gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen sowie der veränderten finanziellen Rahmenbedingungen eine Anpassung der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen. Der Prozess des schrittweisen Rückbau von Gruppen wurde schon in den zurückliegenden Jahren in Gang gesetzt. Der geplante Gruppenrückbau ist bisher jedoch nur unzureichend erfüllt worden. Allein im Jahre 2006 gab es noch 114 Gruppen mehr als eigentlich angestrebt.


Auch in dem vor zwei Jahren durch den Bischof von Essen in Kraft gesetzten  „Zukunftskonzept“ für das Ruhrbistum wurde festgeschrieben, das Angebot kontinuierlich dem Bedarf anzupassen und sich dabei sowohl an der demografischen Entwicklung als auch an den gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu orientieren.

Wie werden sich die Kinderzahlen entwickeln?  

Nach Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NRW) werden für den Zeitraum 2006-2015 keine steigenden Kinderzahlen in den Kommunen des Ruhrbistums prognostiziert. Der erwartete Geburtenrückgang beträgt demnach: in Essen und Bochum bis 7 %, in Duisburg, Oberhausen, Bottrop und Gladbeck 7 bis 11 %, in Mülheim, Gelsenkirchen, im Ennepe-Ruhr- und im Märkischen Kreis 11 bis 19 %.

Rechnet das Bistum Essen auch mit einer sinkenden Zahl katholisch getaufter Kinder?  

Ja, es wird weniger katholisch getaufte Kinder geben. Im Jahr 2001 wurden im Bistum Essen 6.348 Kinder getauft, 2005 waren es nur noch 5.848. Das entspricht einem kontinuierlichen jährlichen Rückgang von ca. 2 %. Hochgerechnet gäbe es im Jahr 2010 demnach 5.272 Taufen, d.h. in neun Jahren sinken die Taufen um 18 %.

Was heißt das für die Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder?  

Das bedeutet, dass es in den katholischen KiTas immer weniger katholische Kinder geben wird. Zur Zeit sind in den pfarrgemeindlichen KiTas im Durchschnitt nur noch 56 % der Kinder katholisch, 17 % sind evangelisch, 15 % islamisch, 9 % ohne Konfessionszugehörigkeit und 3 % Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften. Ein weitere Rückgang des Anteils katholisch getaufter Kinder erschwert die Aufrechterhaltung eines "katholischen Profils“.

Will das Bistum Essen in Zukunft seine KiTas nur noch für katholisch getaufte Kinder öffnen?  

Nein. Die schon im Jahr 2001 im Orientierungspapier festgeschriebenen Optionen haben auch weiterhin Gültigkeit: nämlich für alle katholischen Kinder im Kindergartenalter ein Platzangebot in einer katholischen Kindertageseinrichtung bereit zu halten, darüber hinaus bistumsweit wie bisher Kindergartenplätze über die eigene Planzahl hinaus für nicht katholische Kinder zur Verfügung zu stellen und mitzufinanzieren.
Die katholischen KiTas sind allerdings keine Regeleinrichtungen sondern zunächst einmal ein Angebot an katholische Kinder und deren Eltern. Die Einlösung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist eine staatliche Aufgabe. Als ein freier Träger unter anderen hilft die Kirche mit, dass Kommunen den Rechtsanspruch erfüllen können.

Ist die wirtschaftliche Lage des Bistums Essen immer noch angespannt?  

Ja. Seit Jahren befindet sich das Bistum Essen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Rücklagen gibt es nicht mehr. Das „Zukunftskonzept“ sieht vor, bis zum Jahr 2009 insgesamt 70 Millionen Euro einzusparen. Trotz leicht gestiegener Kirchensteuereinnahmen kann der Haushalt 2007 ohne eine erneute Kreditaufnahme nicht ausgeglichen werden.  

Entgegen dieser Haushaltsentwicklung des Bistums haben sich die Ausgaben, also der Trägeranteil, für die Tageseinrichtungen für Kinder seit 2001 nicht verringert. Im Jahr 2006 wurden von jedem eingenommenen Euro Kirchensteuer allein 17 % für die KiTas ausgegeben. Nimmt man die Kosten für die Verwaltung und Fachberatung der Einrichtungen hinzu, ergibt das rund 21,3%.  

Zur Schaffung einer größeren Finanzierungsgerechtigkeit ist die dringend erforderliche Absenkung des Trägeranteils kirchlicher Träger,die ursprünglich schon im Jahr 2002 erfolgen sollte, erst im Jahr 2008 mit der Novelle des Gesetzes üner Tageseinrichtungen für Kinder zu erwarten. Hier bestehen noch erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Regelungen zum neuen „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (KiBiz).

Steht der beabsichtigte Gruppenabbau nicht im Widerspruch zu den Vereinbarungen des gemeinsamen Konsenspapieres Landesregierung NRW, Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände?  

In dem Konsenspapier heißt es: „Die Kirchen wollen auf der Grundlage ihres pastoralen Auftrags und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels - unter der Voraussetzung, dass die Jugendhilfeplanung nicht zur Reduzierung von Öffnungszeiten, Einrichtungen und Belegung von Plätzen führt - ihr Angebot an Plätzen für unter dreijährige Kinder und für Kinder im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen aufrecht erhalten.“  

In den Gesprächen und Verhandlungen zu diesem Konsenspapier hat das Bistum Essen darauf hingewiesen, dass die aus dem Jahr 2001 stammenden Vorgaben zur Anpassung des Platzangebotes umgesetzt werden und damit der Abbau von Gruppen fortgeführt wird. Im Jahr 2005 wurde erneut darauf hingewiesen, dass noch rund 300 Gruppen abgebaut werden müssen. Von Beginn an sind diese Zahlen in die kommunalen Jugendhilfeplanungen eingebracht worden.

Welches Angebot hält das Bistum Essen zur Zeit noch vor?

Im Ruhrbistums gibt es insgesamt 1.030 Gruppen (pfarrgemeindlich) mit fast 26.000 Plätzen für Kinder: 864 Kindergartengruppen, 90 Tagesstättengruppen, 16 altersgemischte Gruppen (vier Monate bis Schulpflicht), 21 altersgemischte Gruppen (3-14 Jahre), 39 Hortgruppen. (Stand Mai 2007)

Welchen Stellenwert haben die KiTas für das Bistum Essen?  

Die katholischen Kindertageseinrichtungen bleiben ein wichtiges kirchliches Anliegen. Das Bistum Essen beabsichtigt, auch zukünftig ein profiliertes Engagement im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder zu sichern. Diesem Ziel dient die Gründung des „KiTa-Zweckverbandes“ als Träger der bislang pfarrlichen  Einrichtungen. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren soll ausgebaut werden. Außerdem sollen in allen Pfarreien Familienzentren geschaffen werden.

Wie ist der Zeitplan für die Bedarfsanpassung?  

Der Gruppenabbau soll schrittweise bis zum Sommer 2010 erfolgen. Welche Einrichtungen konkret betroffen sein werden, sollen vor Ort die Pfarreien/Gemeinden gemeinsam mit dem Kita-Zweckverband erarbeiten. Gremien wie z.B. Kirchenvorstände, Pfarrgemeinderäte, Koordinierungsausschüsse oder Kuratorien sollen daran beteiligt werden.


Bis Ende September 2007 sollen diese Beratungen abgeschlossen sein. Der Verwaltungsrat des KiTa-Zweckverbandes berät über die Voten der Gremien und legt sein Ergebnis bis Anfang November 2007 der Bistumsleitung zur Entscheidung vor. Nach Inkraftsetzen des Bedarfsplanes bzw. der Anpassungsmaßnahmen durch die Bistumsleitung und Information der Pfarrer erfolgt im November 2007 die Beschlussfassung in den Kirchenvorständen. Anschließend werden Mitarbeiter/innen, Eltern und Kommunen umfassend über die konkreten Anpassungsmaßnahmen informiert.

Sind die Kommunen an diesem Beratungsprozess beteiligt?

Ja. Im Juni 2007 wurden die Oberbürgermeister und Bürgermeister bei einem Gespräch im Bischofshaus in Essen über die Rückbaupläne des Bistums informiert. Vor Ort werden die kommunalen Jugendämter in die Beratungen zur Gestaltung der Umsetzung miteinbezogen. Der Gruppenrückbau soll in enger Abstimmung mit den für Jugendhilfeplanung zuständigen Abteilungen der Kommunen erfolgen.

Welche Auswirkungen hat der Gruppenrückbau auf das Personal?   

Der Fortfall von Arbeitsplätzen verursacht selbstverständlich zunächst Unsicherheit auf Seiten der MitarbeiterInnen, die aufgrund der großen Zahl offener Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle noch erheblich verstärkt wird. Es besteht aber die berechtigte Hoffnung, den Abbau ohne betriebsbedingte Kündigungen realisieren zu können.

Wie will das Bistum Beschäftigungsverhältnisse sichern und erforderlichen Stellenabbau umsetzen?  

Als großer Träger ist der Kita-Zweckverband in der Lage, Personalmaßnahmen umfassender zu organisieren, als für kleine Träger mit nur wenigen Einrichtungen. So besteht die Möglichkeit über Versetzungen, Oualifizierungsmaßnahmen und Stellenbörse die Planung von Personalmaßnahmen zu strukturieren und besondere Belastungen aufzufangen. In diesem Jahr konnte darüber hinaus eine große Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse verlängert werden.
MitarbeiterInnen mit längerfristigen Arbeitsverhältnissen sind nicht von einem Verlust des Arbeitsplatzes bedroht.

 

Einrichtungen des Ruhrbistums in Duisburg
Fläche des Stadtgebietes  232,8 qkm
Einwohner (12/2006) 
davon Katholiken  
498 000
180.074 (35,5 %)
Pfarrgemeinden  50 (davon gehören 32 zum Bistum Essen, 18 zum Bistum Münster) 
aktive Priester  71 (davon  50 Pfarrer) 
Priester im Ruhestand  12
Diakone  10
Ausländerseelsorger  4
Gemeinde-/Pastoraleferent(inn)en  20
Jugendpfleger/in 5
Katholische Schulen in freier Trägerschaft  2 (Bischöfliche Gymnasien) 
Katholische Grundschulen  12
Katholische Hauptschulen  1
Katholische Kindergärten/Kinderhorte  73
Kinderheime in katholischer Trägerschaft  2
Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft  7
Fachklinik für Suchtkranke  1
Altenheime in katholischer Trägerschaft  7
Katholisches Jugendamt/BDKJ-Stadtstelle 1
Katholische Jugendberufshilfe 1
Offene Türen in katholischer Trägerschaft 3
Katholische Öffentliche Büchereien  29
Katholische Familienbildungsstätten  3
Katholisches Bildungswerk  1
Klöster 2
Caritasverband (mit ca. 700 hauptamtlichen Mitarbeitern)

allgemeine Sozialberatung; Betreuungen; Beratungsstelle für Eltern, Kinder u. Jugendliche; sozialpädagogische Familienhilfe; Kur- u. Erholungshilfe; Schuldnerberatung; Beratung für Frauen in Not- und Konfliktsituationen; Suchthilfezentrum "Nikolausburg"; Beratungsstelle für ältere Menschen u. Angehörige; Altenhilfe u. -erholung; Begegnungsstätten; Essen auf Rädern; Häusliche Alten- und Krankenpflege; Altenheime; Krankenhaussozialdienst; Katholische Krankenhaushilfe; Schifferkinderheim; Reha-Einrichtung f. psychisch Behinderte; Appartementhaus für Mutter u. Kind; Sozialdienst für ausländische Einwohner; Rechtsberatung für Ausländer; Gemeindecaritas; ökumenische Bahnhofsmission