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Begründung
Duisburg, 31. März 2011 -
Der
vorliegende Unterschutzstellungstext, zu dem mit dem
Landschaftsverband Rheinland das erforderliche Benehmen
hergestellt wurde, benennt alle wesentlichen, das Denkmal
konstituierenden Elemente und liefert die Begründung für die
Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW:
„Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von
Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches
Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend
für die Geschichte des
Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der
Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung
und Nutzung künstlerische,
wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe
vorliegen.“
Das v.g. Denkmal wird in die Denkmalliste mit den folgenden
Angaben eingetragen:
Kurzbeschreibung des Denkmals
Friedhof Sternbuschweg
Grundstück: Sternbuschweg 295 47057 Duisburg - Gemarkung: Flur:
Flurstück(e):
Darstellung
der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
Entstehungsgeschichte:
In der Zeit von Juli bis September 1866 wurde Duisburg, wie auch
andere Gebiete
Deutschlands, von einer Cholera-Epidemie heimgesucht. Im Zuge
dieser Krankheitswelle
erkrankten 409 Bürger, von denen 148 der Krankheit erlagen.
Besonders hoch war die
Mortalitätsrate in Vierteln mit schlechten Wohn- und
Hygieneverhältnissen, wie etwa in
Kasslerfeld oder im Öderich.
Die Einwohnerzahl der Stadt lag in diesem Jahr bei 22 887
Einwohnern, von denen 796
verstarben; im Jahr zuvor wurden bei einer Bevölkerung von 22
207 Einwohnern 652
Todesfälle verzeichnet, ohne dass es zu einer wie auch immer
gearteten Krankheitswelle oder Epidemie gekommen war. Es war
daher nicht auszuschließen, dass bei einem Wiederaufleben der
Epidemie der vorhandene Platz für Bestattungen auf den
bestehenden städtischen Friedhöfen nicht mehr ausreichen würde,
weshalb die Stadtverwaltung sich gezwungen sah, nach einem
alternativen Begräbnisplatz zu suchen.
Das einzige Gelände, welches noch nicht für Bebauungszwecke
vorgesehen oder durch
Überschwemmungen gefährdet und zugleich zu Bestattungszwecken
geeignet war, lag auf einem Heidestreifen zwischen dem
Stadtgebiet und dem Stadtwald, der sogenannten Neudorfer Heide.
Dieses als „Duisburger Gemeinheit“ bezeichnete Gelände befand
sich im gemeinschaftlichen Besitz der ehemaligen
Waldnutzungsberechtigten, die ihre Rechte an der Nutzung des
Stadtwaldes an die Kommune abgetreten hatten und dafür von der
Stadt mit Grundstücken auf diesem Gelände entschädigt wurden.
Auf diesem Terrain erwarb der damalige Bürgermeister Otto
Keller, durch einen Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung
vom 18.9.1866 legitimiert, zur Anlage eines neuen
Begräbnisplatzes ein Gebiet von etwa 19ha zu einem Preis von
7643 Talern, wie aus dem im Stadtarchiv Duisburg verwahrten
Kaufvertrag vom 28.9.1866 hervorgeht.
Eine Friedhofskommission, bestehend aus Bürgermeister Keller,
Arnold Böninger, Julius
Brockhoff, Julius Curtius und dem damaligen Stadtbaumeister
Roudolf, besichtigte zunächst den Friedhof in Krefeld, woraufhin
der Stadtbaumeister den Vertretern der Duisburger Gemeinden
einen ersten Entwurf für den neuen Friedhof vorlegte. Dieser
Plan sah eine Unterteilung des erworbenen Geländes, welches die
Form eines Dreiecks hatte, durch zwei sich kreuzende Hauptwege
vor, die zusammen die Form eines griechischen Kreuzes mit
annähernd gleich langen Kreuzarmen bilden; an deren Schnittpunkt
im Zentrum des Geländes sollte die Trauerhalle mit der Wohnung
des Friedhofaufsehers errichtet werden.
Auch war vorgesehen, die verschiedenen Konfessionen nicht mehr
auf getrennten
Grabfeldern zu bestatten, lediglich bei der Frage der Beisetzung
von jüdischen Toten zeigte sich die Kommission gespalten. So war
ein Teil dafür, die Juden auf einem eigens dafür vorgesehenen
Areal, welches jedoch nicht durch eine Umzäunung vom restlichen
Teil des Friedhofs getrennt werden sollte, während der andere
Teil der Kommission dies nicht für angebracht hielt. Der
Vorsteher der jüdischen Gemeinde, Moses Levy, äußerte sich nach
Rücksprache mit seiner Gemeinde vor der Friedhofskommission
dahingehend, dass die jüdischen Ritusgesetze eine gemeinsame
Bestattung nicht ausschließen, weiterhin sei eine Umzäunung der
jüdischen Gräberfelder zwar wünschenswert, jedoch nicht zwingend
notwendig.
In einer Besprechung mit Bürgermeister Keller, dem
Stadtbaumeister und der übrigen Friedhofskommission erklärten
sich die Gemeindevorsteher dann auch mit der Neuanlage und dem
vorgelegten Entwurf grundsätzlich einverstanden. In einer
späteren Schlussbesprechung sprachen sich Pfarrer Ohlhues, der
Vorsteher der größeren evangelischen Gemeinde, und Inspektor
Engelbrecht im Namen der von ihnen vertretenen Gemeinden jedoch
gegen das geplante Projekt aus, da der geplante Standort zu weit
von der Stadt entfernt liege, wodurch der Leichenkondukt und die
kirchliche Begräbnisfeier in der gewohnten Form nicht mehr
durchführbar wären. Des Weiteren erklärten sie, dass ihr
Einverständnis in der in der ersten Besprechung sich lediglich
auf den Planungsentwurf, jedoch nicht auf die Lage des geplanten
Friedhofs bezogen habe.
Im Gegensatz dazu hielten die Vertreter der kleineren
evangelischen und der katholischen Gemeinden an ihrer Zustimmung
zu dem Projekt fest.
In seiner Eingabe an die Regierung in Düsseldorf, in welcher er
um die Genehmigung der neuen Friedhofsanlage nachsuchte, führte
Bürgermeister Otto Keller alle Argumente, die für die Ausführung
des Planes sprachen, ausführlich auf. So argumentierte er, dass
auf Grund der gestiegenen Bevölkerungszahlen und somit der
Todesfälle die momentan vorhandenen Begräbnisplätze in
absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen würden. Weiterhin
bestätigte er der Regierung gegenüber, dass der geplante
Friedhof von der Stadtmitte aus weiter entfernt liege als der
bisher genutzte Begräbnisplatz, gleichzeitig verwies er jedoch
darauf, dass nur für etwa die Hälfte der Bevölkerung des
Stadtbezirks die Entfernung größer sei, wohingegen für die
Bevölkerung von Duissern und Neudorf die Entfernung gleich
bliebe. Für die Einwohner von Hochfeld und Wanheimerort
verringere sich sogar die Entfernung. Dabei sei zu bedenken, so
Kellers Argumentation, dass sich die wahrscheinliche zukünftige
Ausdehnung der Stadt auf dem Gebiet der letztgenannten
Stadtteile vollziehen werde.
Dem Argument des Pfarrers Ohlhues hielt er dabei entgegen, dass
die Leichenrede im
Sterbehaus oder in der Kirche gehalten werden könne, zudem sei
es der Gemeinde
zuzumuten, dem Pfarrer eine Droschke zur Verfügung zu stellen.
Schließlich verwies er noch darauf, dass der geplante Standort
wesentlich ruhiger und für Andacht und Begräbnisfeier viel
besser geeignet sei als der momentan genutzte Friedhof, da
dieser an einer verkehrsreichen Strasse läge, wodurch der
Leichenzug und die Begräbnisfeier durch den Lärm und die Hektik
der Strasse und die zahlreichen neugierigen Gaffer
beeinträchtigt würde.
Aufgrund der hier angeführten Argumente genehmigte die
Landesregierung in Düsseldorf im Oktober 1867 das Bauvorhaben,
woraufhin Bürgermeister Keller bekannt machen ließ, dass
Erdgrabstellen auf dem alten Friedhof vor dem Kuhtor gegen
Grabstellen auf dem geplanten Friedhof eingetauscht werden
können. Für ein nicht besetztes Erdgrab sollte man die doppelte
Anzahl an Grabstellen als Entschädigung erhalten, für jedes
bereits belegtes Grab erhielt man einfachen Ersatz. Im Zuge der
offiziellen Eröffnung des Friedhofs am 2. August 1871 wurde
dieses Angebot erneut bekannt gegeben, war jedoch bis auf den
15. August 1871 befristet.
Die größere evangelische Gemeinde war jedoch weder bereit, ihren
Widerstand gegen das Friedhofsprojekt aufzugeben, noch die
Kosten für die Anlage eines eigenen Friedhofs aufzubringen.
Daher wandte sie sich im März 1868 mit dem Vorschlag an die
Landesregierung in Düsseldorf, den alten Friedhof weiter für
ihre Zwecke nutzen zu können, dieser wurde jedoch seitens der
Landesregierung abgelehnt. Daraufhin beteiligte sich auch die
Gemeinde von Pfarrer Ohlhues weiter an der Planung für den neuen
Friedhof.
Zunächst musste das von der Stadt erworbene Gelände für seine
spätere Nutzung
vorbereitet werden. So wurde das Buschwerk gerodet, die Heide
abgeplaggt und
Mutterboden zur Verbesserung des sandigen Bodens herangeschafft.
Weiterhin wurden 11 348 qm Rasen eingesät, 1035,75 m Hecke
gesetzt und 1 864 Bäume gepflanzt, wie aus einer
Zusammenstellung des Stadtbauamtes vom 2.2.1874 hervorgeht.
Der endgültige Plan für den Friedhof wurde Anfang des Jahres
1870 nach der Vorlage des Stadtbaumeisters W. Schultz
beschlossen. Dieser unterschied sich nicht wesentlich von dem
bereits 1867 vorgelegten Plan: Das dreieckige Friedhofsareal
sollte durch zwei sich kreuzende Hauptwege geteilt werden, an
deren Schnittpunkt in der Mitte der Anlage war auf einem
erhöhten Platz die Friedhofskapelle vorgesehen. Die Räume für
die Aufbahrung der Verstorbenen und die Wohnung des
Friedhofwärters sollten unter der Kapelle angelegt werden. Das
Friedhofsgelände sollte zwei Haupteingänge erhalten, den einen
zur Stadtseite, den anderen zum Stadtwald hin. Auf dem Gelände
befand sich noch eine größere Zahl frühzeitlicher Grabhügel, die
eingeebnet und deren Erdmassen zur Verbesserung des Bodens
verwendet wurden. Lediglich der größte dieser Grabhügel sollte
als besondere Anlage am Eingang zur Waldseite erhalten bleiben
und derart in die Gestaltung des Geländes mit einbezogen werden,
dass zu beiden Seiten des Grabhügel je ein Torwärterhäuschen
geplant wurde. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden jedoch
auf Betreiben des bischöflichen Vikariats die Grabfelder nach
Konfessionen getrennt angelegt.
An dieser Praxis, die Angehörigen der verschiedenen Konfession
auf unterschiedlichen
Grabfeldern zu bestatten, sollte noch bis weit in die 30er Jahre
des 20. Jahrhunderts
festgehalten werden. Bei dieser Besprechung wurde auch eine
Umzäunung des jüdischen Gräberfeldes endgültig abgelehnt.
Während der Verlauf der zwischen 1869 und 1870 angelegten Wege
und Alleen noch heute zum größten Teil zu erkennen ist, ist die
ursprüngliche Anlage der Grabfelder in entscheidender Weise
durch die Tatsache verändert worden, dass etwa seit dem Jahr
1895 alle Reihengräber für Erbbegräbnisse benutzt und
entsprechend umgestaltet wurden.
Über die Inbetriebnahme des Friedhofs existieren verschiedene
Angaben. So heißt es im
Verwaltungsbericht der Stadt Duisburg aus dem Jahr 1870, dass am
5. September 1870
sieben deutsche Soldaten, welche während des Krieges gegen
Frankreich verletzt und im Duisburger Lazarett verstorben waren,
auf dem Grabhügel am Eingang Waldseite zur letzten Ruhe gebettet
wurden. Ein Ehrenmal auf dem Hügelgrab erinnert an diese
Bestattung.
Eine weitere Angabe nennt den 12.2.1871, wie aus einem Schreiben
des
Oberbürgermeisters an seinen Amtskollegen in Moers hervorgeht.
Zu diesem Termin gibt es weiterhin keine Hinweise, der Grund für
die Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt könnte jedoch mit dem
Auftreten der Pocken zusammenhängen, die durch französische
Kriegsgefangene eingeschleppt worden sein soll. Die feierliche
Einweihung und damit die offizielle Inbetriebnahme des Friedhofs
am Sternbuschweg fand dann am 2. August 1871 statt, wie aus dem
Verwaltungsbericht der Stadt Duisburg für das Jahr 1871
hervorgeht.
Die Eröffnung des neuen städtischen Friedhofs war auch der
Anlass, das Bestattungswesen der Stadt Duisburg neu zu regeln.
So wurde die Führung geordneter Grabregister eingeführt, was bis
dahin nicht üblich war. Am 1.November des Jahres 1877 trat zudem
die von der Stadtverordneten-Versammlung verabschiedete neue
„Friedhofs-Ordnung der Stadt Duisburg in kraft, gleichzeitig
wurde auch eine neue Gebührensatzung für die Totengräber und
Friedhofsgärtner erlassen.
Errichtung der Friedhofskapelle und anderer
Friedhofsbauten
Die Planung für den Friedhof sah von Anfang an ein zentrales
Gebäude vor, in welchem die Trauerfeierlichkeiten abgehalten
werden konnten und zudem Räumlichkeiten zur Aufbahrung bzw.
Aufbewahrung der Leichname enthielt. Die Pläne für die auf einer
eigens dafür aufgeschütteten Erhebung errichtete Kapelle, in
deren Souterrain sich die bereits erwähnten Leichenkammern
untergebracht wurden, sowie für die übrigen Friedhofsgebäude
stammten aus der Feder von Stadtbaumeister W. Schultz. Es sind
jedoch keinerlei Unterlagen mehr erhalten, die dokumentieren,
welche Ideen und Beweggründe den Stadtbaumeister zu seinem
Entwurf veranlassten.
Im Sommer des Jahres 1870 erhielt der Duisburger Unternehmer
Joseph Schrey den
Auftrag für die Durchführung der Bauarbeiten, einschließlich der
Lieferung der meisten
Baumaterialien. Dabei verpflichtete er sich dazu, die Bauten bis
zum 30. November des
Jahres fertig zustellen.
Das erste fertig gestellte Friedhofsgebäude konnte 1872 bezogen
werden. Als Ersatz für die nicht fertig gestellte Kapelle
lieferte Schrey ein „provisorisches Lokal für Leichenrede“, ein
kleines in Haus Fachwerkbau, welches am Hügelgrab am Eingang
Kastanienallee aufgestellt wurde. Nach Vollendung der Kapelle
wurde dieses Gebäude der Armenhausverwaltung geschenkt, die es
als Armenarbeitshaus verwendete. Am Ende des Jahres 1874 war die
Kapelle dann endlich fertig gestellt Die Totengräberwohnung, die
in ihrem Baustil dem der Friedhofskapelle angepasst und in den
gleichen Glasur- und Formsteinen ausgeführt war, wurde 1872
fertig gestellt.
Im März des Jahres 1889 wurden Pläne vorgelegt, unter der
Kapelle eine dringend benötigte Wohnung für den
Friedhofsaufseher zu errichten. Dieser Plan wurde jedoch vom
Stadtbaurat abgelehnt. Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
hielt eine Wohnung für den Aufseher jedoch für dringend
notwendig. Daher gab er einen Entwurf für ein einfaches Hau am
Eingang des Friedhofs am Sternbuschweg in Auftrag. 1890 konnte
der Friedhofsaufseher seine Wohnung beziehen. Im Jahre 1912
wurde dieses Gebäude erweitert, um hier die Friedhofsverwaltung
unterzubringen. Es war zuletzt so baufällig oder im Zweiten
Weltkrieg so stark beschädigt worden, dass es abgerissen und in
den Jahren 1948 bis 1950 an gleicher Stelle das neue
Verwaltungsbüro nebst Wohnung für einen Mitarbeiter der
Friedhofsverwaltung errichtet wurde.
Die Erweiterung des Friedhofs 1905-1911
Trotz des bei der Einweihung des Friedhofs geäußerten
Optimismus, einen Friedhof
angelegt zu haben, der voraussichtlich für alle Zukunft genügen
würde, musste sich die
Stadtverwaltung bereits nach 20 Jahren Nutzung bereits mit der
Erweiterung des Friedhofs befassen.
Es bot sich dabei das zwischen der Kastanienallee und dem
Bahndamm gelegen
Waldgelände zur Erweiterung an. Dieses Gelände befand sich im
Besitz der Familie Haniel die sich bereit erklärte Gelände für
einen Preis von 8 000 Mark pro Morgen an die Stadt abzutreten.
Da die Stadt jedoch nicht mehr als 2 000 Mark pro Morgen zahlen
wollte, kam dieses Geschäft nicht zustande.
Eine Erweiterung des Friedhofs in andere Richtung war aufgrund
der vorhandenen
Bebauung und der Bahndämme nicht möglich, weshalb nach einem
geeigneten Gelände zur Neuanlage gesucht werden musste. Die Wahl
fiel dabei auf ein Stück des Stadtwaldes, welches an der
Lotharstrasse zwischen Kammerstrasse und Bahndamm gelegen war.
Nachdem dieses Gebiet aufgrund neuer Eisenbahnpläne nicht mehr
geeignet erschien, wurde über ein anderes Stück des Stadtwaldes,
gelegen in der „Weddau“ hinter der Steinbruchstraße, diskutiert.
Obwohl bereits 1896 von der Stadtverordneten-Versammlung der
vorläufige Entschluss gefasst wurde, den neuen Friedhof im
Stadtwald anzulegen, dauerte es bis zum Jahre 1905, ehe die
endgültige Entscheidung fiel. Diese sah dann doch statt der
Neuanlage die Erweiterung des Friedhofs um das Haniel’sche
Grundstück vor.
Gegen die Anlage im Stadtwald sprach vor allem die Tatsache,
dass das diskutierte Gelände zu nass bzw. zu sumpfig sei, eine
Entwässerung wäre in diesem Fall technisch zu aufwendig und zu
teuer gewesen. Als daher die Erben Haniel ihre Bereitschaft zum
Verkauf des Grundstücks signalisierten, wurden die Planungen zum
Friedhof im Stadtwald aufgegeben.
Am 21. März 1905 berichtete Heinrich d’Hone, ein Mitglied der
Friedhofskommission, dass die Erben Haniel bereit seien, ein
Gebiet in der Größe von ca. 44 Morgen zu einem
geringeren Preis an die Stadt zu verkaufen. Daraufhin beschloss
das Stadtparlament am 31. Oktober 1905, auf das Haniel’sche
Angebot einzugehen und das Gelände zu einem Preis von jetzt 4
000 Mark pro Morgen zu kaufen, um es für die Erweiterung des
Friedhofs zu verwenden. Die Nutzung des auf dem Gelände
vorhandenen Kiefernbestandes hielten sich die Verkäufer vor, da
die Stadt nicht gewillt war 4 120,50 Mark für die Bäume zu
bezahlen, weshalb diese bis zum Herbst 1906 von den Erben Haniel
abgeholzt wurden. Dies stellte sich bei der späteren Gestaltung
des neuen Friedhofsteils als Fehler heraus, da dadurch auf dem
Gelände keinerlei höhere Vegetation mehr vorhanden war.
Der Erweiterungsteil wurde von der ursprünglichen Anlage durch
die Kastanienallee
getrennt. Um nun beide Teile des Friedhofs zu einem
einheitlichen Ganzen zu verbinden
beschloss die Stadt, die Kastanienallee als öffentliche Strasse
aufzugeben und in die
Gesamtanlage zu integrieren. Zu diesem Zweck wurde der bis dahin
sehr breite Weg derart verschmälert, dass er seinem neuen Zweck
als einer der Hauptwege der Friedhofsanlage genügte. Die so
gewonnene Fläche zusammen mit den Randstreifen wurde für die
Anlage von neuen Begräbnisplätzen verwendet.
Auf diese Weise entstand auch auf dem Sternbuschweg eine
sogenannte „Gründerallee“, d.h. eine Friedhofsallee, an der
besonders aufwendige Grabanlagen angelegt wurden, eine für das
ausgehende 19. und frühe 20. Jahrhundert typische Erscheinung
besonders auf großstädtischen Friedhöfen. Da heute nur noch
wenige dieser Grabanlagen erhalten sind, ist der ursprüngliche
Charakter der Kastanienallee nicht mehr erkennbar.
Auf dem Erweiterungsteil waren zunächst nur Reihengräber
vorgesehen. Die
Reihengrabstellen auf dem alten Teil des Friedhofs wurden nach
und nach zu Erbgruften
umgewandelt, die Belegung des neuen Friedhofteils begann im
August 1911. Eine
ursprünglich für den Erweiterungsteil geplante zweite
Trauerhalle und ein Krematorium
wurden aus finanziellen Gründen nicht ausgeführt.
Durch die Umgestaltung des alten Friedhofteils und durch die
Gestaltung des
Erweiterungsgeländes konnten nicht mehr alle Grabstätten, wie es
überlieferte Tradition ist, in Ost-West-Richtung bestattet
werden. Dieses Abweichen von der Tradition wurde jedoch von den
Geistlichen beider christlichen Konfessionen sowie von der
jüdischen Gemeinde aus gestalterischen Gründen akzeptiert.
Beschreibung:
Der alte Teil des Friedhofs Sternbuschweg erstreckt sich über
ein annähernd dreieckiges
Gebiet auf dem Gelände der ehemaligen Neudorfer Heide.
Gegliedert wird dieses Gebiet
von zwei Hauptachsen, die zusammen ein griechisches Kreuz mit
gleichlangen Kreuzarmen bilden. Von diesen zweigen radial die
Nebenwege ab. Am Schnittpunkt der beiden Hauptachsen befindet
sich eine künstlich aufgeschüttete Erhebung, auf der sich die
Friedhofskapelle als ideeller Mittelpunkt des Friedhofs
befindet. Bei der Kapelle handelt es sich um einen Zentralbau in
neugotischen Formen aus dem Jahr 1874. Er ist in Backstein
ausgeführt, die bekrönende Kuppel ist mit Schiefer gedeckt. Der
Innenraum ist hallenartig gewölbt (Kreuzrippengewölbe) mit einer
zentralen Kuppel, die von vier Bündelpfeilern gestützt wird.
Unter der Kapelle befinden sich die Räume zur Aufbewahrung von
Leichnamen. Diese sind ebenfalls mit einem gotischen
Kreuzrippengewölbe überwölbt.
Hinter der Kapelle befindet sich das ehemalige Haus des
Totengräbers, in welchem heute die Friedhofsverwaltung
untergebracht ist. Dieses orientiert sich in seiner Gestaltung
an die der Kapelle. So ist es ebenfalls in Backstein ausgeführt,
zusätzlich weist es eine doppelte Stufengiebelfassade mit
spitzbogigen Fenstereinfassungen in neugotischer Form auf.
Am ehemaligen Eingang an der Kastanienallee befindet sich ein
frühgeschichtliches
Hügelgrab, auf dem sich ein Denkmal für die im Ersten Weltkrieg
gefallenen Soldaten
befindet. Zusätzlich befand sich an dieser Stelle eine
monumentale Toranlage, die im Jahre 1954/55 abgerissen wurde.
Stattdessen befindet sich auf der einen Seite die in Backstein
ausgeführte Arbeiterunterkunft aus dem Jahr 1954, welche 1971
durch einen weiteren Anbau erweitert wurde.
Der neue Teil des Friedhofs erstreckt sich auf dem Gebiet
zwischen der Kastanienallee und dem Bahndamm. Dieses nahezu
rechteckige Gelände wird durch radial angelegte Wege gegliedert.
Dabei ist zu erwähnen, dass aus gestalterischen Gründen die
traditionelle Ost –West – Orientierung zugunsten einer freieren
Gestaltung des Geländes aufgegeben wurde.
Zwischen dem alten und dem neuen Friedhofsteil verläuft die
Kastanienallee als eine Art
Magistrale. Diese ist als sogenannte „Gründerallee“ ausgebaut,
d.h. an ihr reihen sich als eine Art sepulkraler Flaniermeile
die repräsentativen Gräber einer selbstbewussten
bürgerlichen Gesellschaft.
Abgegrenzt wird das gesamte Gebiet des Friedhofs von einer Mauer
aus Backstein, die in den Jahren 1954/55 errichtet wurde.
Außerhalb des eigentlichen Friedhofgeländes am Eingang
Sternbuschweg befindet sich das ehemalige Haus des
Friedhofsaufsehers, in dem sich heute die Friedhofsverwaltung
befindet. Bei diesem Gebäude handelt es sich allerdings um einen
Wiederaufbau, da das im Jahre 1890 bezogene Gebäude im Zuge des
Zweiten Weltkriegs schwer beschädigt und deshalb abgerissen
werden musste. Der heutige Bau stammt aus den Jahren 1948-50.
Umfang des Denkmals
Das Denkmal „Friedhof Sternbuschweg“ umfasst den gesamten
Friedhof wie beschrieben, seine Wegeführung, die Kapelle,
Wirtschafts- und andere Nebengebäude, die Umfriedungsmauer, die
frühgeschichtlichen Hügelgräber, sowie alle historischen
Grabsteine (s. Anhang Fotodokumentation), die jüdischen Gräber
und die Grabstätten bedeutender Duisburger Persönlichkeiten,
insbesondere:
- die Gruft der Familie
Böninger
- die Grabstätten der Familie Carstanjen
- die Gräber von Carl Lehr,
- August Seeling,
- Wilhelm Curtius
- Johann Jacob vom Rath d.J.
- Julius Weber
- August Nieten
- Heinrich Averdunk
- Dr. Quintin Steinbart.
Bereits in die Denkmalliste eingetragene Teile des Denkmals
„Friedhof Sternbuschweg“:
- Kapelle, lfd. Nr. 28 vom 13.03.1985
- Grabmal vom Rath, lfd. Nr. 62 vom 20.03.1985
- Grabmal Stallmann, lfd. Nr. 555 vom 02.11.2006
- Grabmal Müller, lfd. Nr. 566 vom 12.02.2007
- Grabmal Böninger, lfd. Nr. 612 vom 19.09.2010
Das Denkmal „Friedhof
Sternbuschweg“ ist bedeutend für Städte und Siedlungen, hier
Duisburg-Mitte, da es die sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts
verändernden
Begräbnissitten widerspiegelt. Bis weit ins 19. Jahrhundert
hinein wurden Verstorbene in unmittelbarer Nachbarschaft der
Salvatorkirche, auf dem sogenannten Kirchhof, beigesetzt und
dokumentierten so ein enges Mit- und Nebeneinander von Lebenden
und Verstorbenen.
Auf diesem Kirchhof war der Platz für Bestattungen aufgrund
steigender Bevölkerungszahlen recht begrenzt, was ziemlich bald
zu einer Überbelegung führte, weshalb zu Beginn des Jahrhunderts
ein neuer Friedhof vor dem Kuhtor angelegt werden musste.
Verursacht durch die Pockenepidemie des Jahres 1866 und dem
daraus resultierenden verschärften Platzmangel für Begräbnisse
reichte der Platz auf diesem Friedhof bereits nicht mehr aus, so
dass der Friedhof bereits wenige Jahre nach seiner Anlegung
wieder aufgegeben und ein neuer Platz für Beerdigungen auf dem
Gebiet der Neudorfer Heide angelegt werden musste.
Daneben zeigt sich hieran auch die veränderte Einstellung zu
Friedhöfen im Allgemeinen, welche ausgehend von Frankreich ihren
Niederschlag in den josephinischen Reformen in Österreich und
den betreffenden Bestimmungen im Allgemeinen Landrecht von 1794
in Preußen, zu dem die Stadt Duisburg damals gehörte, fanden.
Diese Bestimmungen sahen eine Verlegung der Friedhöfe zugunsten
der allgemeinen Hygiene vor das eigentliche Stadtgebiet vor.
Durch diese Verlegung des Friedhofs in die „Weddau“ wurde zudem
die städtebauliche Erschließung des Gebietes um den heutigen
König-Heinrich-Platz, welches zuvor als Friedhof gedient hatte,
ermöglicht.
Daneben dokumentiert der Friedhof Sternbuschweg durch die
Vielzahl der sich dort
befindlichen Grabstätten bedeutender Duisburger Persönlichkeiten
des 19. und 20.
Jahrhunderts, welche die Entwicklung der Stadt auf
industrieller, kultureller oder politischer Ebene geprägt haben,
einen Teil der Duisburger Stadtgeschichte.
Prüfung der Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und
Produktionsverhältnisse
Prüfung der künstlerischen Gründe für die Erhaltung und
Nutzung
Durch seine parkähnliche Gestaltung und die zum Teil sehr
aufwendige Gestaltung der
einzelnen Grabanlagen verdeutlicht der Friedhof am Sternbuschweg
die Bestrebungen der bürgerlichen Gesellschaft der sozialen
Selbstdarstellung über den Tod hinaus.
Das Nebeneinander von gestalterisch einzigartigen Grabanlagen,
wie z.B. die Gruft der
Familie Böninger mit ihrer antikisierenden Formensprache oder
das Ehrengrab von Carl Lehr unweit der Kapelle, und solchen, die
im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung als Massenware
einem sehr stereotypen Formenkatalog folgen, dokumentieren den
gestalterischen und inhaltlichen Anspruch des Bürgertum, seinen
sozialen Status durch das Medium der Kunst in Form von
aufwendigen Grabsteinen, seien es nun aufwendige Einzelanlagen
oder industriell gefertigte Serienware, darzustellen.
Prüfung der wissenschaftlichen Gründe für die Erhaltung
und Nutzung
Für die Erhaltung und angemessene Nutzung liegen
wissenschaftliche, hier kunst- und
baugeschichtliche, sozialgeschichtliche, kulturhistorische und
stadtgeschichtliche Gründe
vor. Aus kunst- und baugeschichtlicher Perspektive spiegelt der
Friedhof Sternbuschweg den Stilwandel und die
Entwicklungsgeschichte der Sepulkralkunst wider. Neben
Grabsteinen mit barocker Todesmotivik ( z.B. Steine auf Feld
M1), welche nach der Auflösung des Friedhofs am Kuhtor, heute
König-Heinrich-Platz, auf den neuen Friedhof am Sternbuschweg
verbracht wurden, finden sich auch Grabmäler in historistischen
Formen, aber auch solche mit einer reduzierten Formensprache im
Sinne der Friedhofsreformbestrebungen in den 1920er Jahren.
Kulturgeschichtlich dokumentiert der Friedhof Sternbuschweg die
Veränderungen der
Bestattungssitten und den daraus resultierenden Umgang mit dem
Tod. Bedingt durch die Reformgesetze unter Joseph II: in
Österreich und die entsprechenden Bestimmungen im Allgemeinen
Landrecht in Preußen veränderte sich das Bestattungs- und
Friedhofswesen radikal.
Da die Verhältnisse auf den traditionellen Kirchhöfen bisweilen
katastrophale waren, erhoffte man sich seitens der politischen
Entscheidungsträger durch die Anlage von großen kommunalen
Friedhöfen außerhalb der dicht besiedelten Stadtkerne eine
Verbesserung der hygienischen Bedingungen. Diese Idee vom
Friedhof als einer kommunalen Fürsorgeeinrichtung stellt ihn als
Bauaufgabe in eine Reihe mit vergleichbaren, dem Volkswohl
dienenden Einrichtungen, wie etwa Rathäuser, Schulen,
Krankenhäuser, Markthallen, Schlachthöfe oder Bahnhöfe, die
entsprechend als repräsentative Bauwerke ausgeführt wurden. In
ähnlicher Weise waren auch die Verwaltungs- und Abschiedsräume
der neuen Friedhöfe gestaltet, da diese durchaus auch als Teil
der kommunalen Identität verstanden wurden. Die Kapelle und die
übrigen Gebäude auf dem Friedhof Sternbuschweg sind hierfür ein
gutes Beispiel.
Durch die Übernahme des Bestattungswesens seitens der Kommunen
ging der sakrale
Charakter der Friedhöfe zusehends verloren und wich einer
zunehmenden sozialen
Selbstdarstellung der Angehörigen durch repräsentative
Grabstätten für die Verstorbenen, wie auch die zum Teil äußerst
aufwendigen Gräber am Sternbuschweg dokumentieren. Mit der
Auslagerung der Friedhöfe sank auch die Besuchsfrequenz, da der
Friedhofsbesuch nicht mehr automatisch mit dem Kirchgang
verbunden war. Durch die Ausstattung der Friedhöfe mit modernen
Leichenhäusern entfiel zudem die traditionelle Aufbahrung im
Haus des Verstorbenen und der würdevolle Trauerzug zum Grab.
Dadurch entfernten sich der Tod und der Umgang mit diesem nicht
nur räumlich von den Menschen, sondern auch aus der
Alltäglichkeit der Begegnung mit diesem. Der Friedhofsbesuch
setzte nun eine bewusste Entscheidung voraus, den Weg zum Grab
auf sich zu nehmen. Durch diese Reformen veränderte sich die
Trauerkultur in einer Art und Weise, wie sie in der langen
Geschichte der Bestattungskultur nur selten zu beobachten ist.
Dieser Bruch wird auch deutlich in der heftig geführten
Diskussion um die Anlage des Friedhofs am Sternbuschweg.
Von sozialgeschichtlicher Bedeutung ist die Tatsache, dass auf
dem Friedhof
Sternbuschweg neben den Angehörigen der beiden christlichen
Konfessionen erstmals auch Mitglieder der jüdischen Gemeinde
gemeinsam auf einem Friedhof, wenn auch auf
getrennten Feldern, beigesetzt wurden. Dies stellt zu diesem
Zeitpunkt in der Geschichte der Stadt Duisburg ein Novum dar,
wurden doch die Angehörigen der jüdischen Gemeinde bislang auf
eigenen Friedhöfen abseits der christlichen Begräbnisstätten
beigesetzt.
Prüfung der städtebaulichen Gründe für die Erhaltung und Nutzung
Folgende Gutachten, Quellen oder
Literatur wurden bei der v.g. Prüfung der
Denkmaleigenschaften zugrunde gelegt:
Das Gutachten zur Überprüfung der Denkmaleigenschaften wurde von
Herrn Reher am
21.08.2009 erstellt.
Folgende Literatur wurde zugrunde gelegt:
Quellen Stadtarchiv Duisburg, Karmelplatz 5:
- 10/4827 Bau der Kapelle und sonstigen Friedhofsgebäude,
1870-1893
- 10/5346 Anlage eines neuen Friedhofs, 1869-1873
- 10/5355 Anlage eines neuen Friedhofs, 1895-1903
- 10/5348 Erwerbung eines neuen Kirchhofs, 1866-1884
- 600/617 Wohnung des Friedhofsaufsehers, 1889-1931
- 600/585 Totengräberwohnung nebst Kapelle, 1902-1912
Quellen Hausaktenarchiv, Bismarckstraße 130:
- Akte Sternbuschweg 295
- Akte Sternbuschweg 297
- Akte Sternbuschweg 299
- Akte Waldstrasse 100
Primärliteratur:
- Vera Schmidt: Kirchhofsunruhen und ein gestohlenes Hochkreuz.
Eine kleine
Geschichte der Kommunalfriedhöfe Duisburgs im 19. Jahrhundert,
in: Duisburger
Forschungen Band 45, Mercator-Verlag, Duisburg 2000.
- Friedhelm Jung (Hrsg.): Kleine Geschichte Duisburger
Friedhöfe. Band 1: Der
Friedhof am Sternbuschweg, WAZ Druck, Duisburg 2003.
Sekundärliteratur:
Claudia Denk, John Ziesemer (Hrsg).: Der bürgerliche Tod.
Städtische
Bestattungskultur von der Aufklärung bis zum frühen 20.
Jahrhundert, Verlag
Schnell & Steiner GmbH, Regensburg 2007.
Auswertung der Prüfung der Kriterien für die Bedeutung
Die Bedeutung im Sinne des § 2 DSchG NRW wurde für die folgenden
Kriterien
nachgewiesen:
• Städte und Siedlungen
Auswertung der Prüfung der Kriterien für die Erhaltung und
Nutzung
Die Gründe für die Erhaltung und Nutzung im Sinne des § 2 DSchG
NRW wurden für die
folgenden Kriterien nachgewiesen:
• künstlerische Gründe
• wissenschaftliche Gründe
Auswertung der Prüfung der Denkmalbegriffsbestimmungen
Die Denkmaleigenschaften im Sinne von § 2 DSchG NRW sind
vorhanden. |