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Beschlussvorlage Mitteilung - Antrag - Kenntnisnahme |
Angenommen |
abgelehnt |
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Beschlussvorlagen |
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Einzelhandel in
Duisburg - Sachstand und Ansatzpunkte einer konzeptionellen
Weiterentwicklung einstimmig
1. Ausgangssituation
Die derzeitige Steuerung der Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsprojekte erfolgt auf der Basis des
„Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes für die Stadt Duisburg“ aus dem Jahr
2001.Dieses Konzept wurde mit der Drucksachen-Nr. 4596 vom 15.11.2002
als Mitteilungsvorlage
politisch beraten. Im Nachgang zu diesem Gutachten wurde ein weiteres
Gutachten in Auftrag gegeben, welches sich speziell mit der
Fragestellung der „Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsstruktur in
den Stadtteilen (am Beispiel des Stadtbezirks Rheinhausen)“ befasst. Mit
der Drucksachen-Nr. 5642 vom 19.09.2003 ist dieses Gutachten ebenfalls
in Form eines Berichts politisch beraten worden.
‚:i aus beiden Gutachten resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse
unter Einbeziehung der politischen Beratungen wurden schließlich in der
Beschlussvorlage mit der Drucksachen- Nr. 6559 vom 27.05.2004
zusammengefasst und dem Rat der Stadt zu seiner Sitzung am 12.07.2004
vorgelegt. Hierzu wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Inhalte und Empfehlungen des Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes
werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Nahversorgung in den Stadtteil- und den ausgewiesenen
Nahversorgungszentren soll gesichert werden.
3. In Industrie- und Gewerbegebieten wird die Ansiedlung von
Nahversorgern ausgeschlossen.
Bei diesen Beschlüssen spielte die standortgerechte Ansiedlung der
Nahversorgung dienender Betriebstypen wie Discounter (z.B. Aldi, LIDL,
u.a.) sowie Vollsortimenter (z.B.Edeka, Rewe, u.a.) eine besondere
Rolle, machen diese in aller Regel den Großteil von Anträgen zur
Errichtung neuer Betriebe oder zur Erweiterung bestehender aus. Die
hierfür im Einzelhandels-/Zentrenkonzept ausgesprochenen zentralen
Empfehlungen lauten:
3. Ausnutzung der Potentiale im Segment der täglichen Bedarfsdeckung für
Verbrauermärkte und SB-Warenhäuser
4. Absicherung und Stärkung der Stadtbezirkszentren / restriktive
Einzelhandelsentwicklung an nicht integrierten Standorten
6. Absicherung bestehender Nahversorgungszentren
10. Erhalt der Nahversorgungsqualität in „starken“
Nahversorgungsstandorten
12. Sicherung der „ergänzenden“ Nahversorgungsbereiche“
Für die Beurteilung konkreter Ansiedlungsvorhaben wurden hieraus die als
Anlage beigefügten Maßstäbe und Kriterien als Entscheidungsgrundlage
entwickelt und herangezogen.
2. Sonderthema Nahversorgung und Discounter / absehbare Entwicklung
Auch inhaltlich wurde das Thema der Nahversorgung durch Discounter im
Rahmen dieser
Vorlage behandelt und die aktuellen Entwicklungen und die damit
verbundenen
Konsequenzen aufgezeigt. Hingewiesen wurde auf:
- neue, gezielte Standortwahl der Discounter an Hauptverkehrsachsen mit
hoher Parkplatzzahl
=> Kunden sind nicht nur die unmittelbar in der Umgebung Wohnenden
sondern
Autofahrer auf dem Weg von der Arbeit, zu anderen Besorgungen oder
Aktivitäten (letztere zählen dabei nicht zu den Adressaten einer
Nahversorgung)
- geändertes Einkaufsverhalten der Bevölkerung
=> Es wird einmal pro Woche in großen Mengen mit dem PKW eingekauft
(,‚Wocheneinkauf“), ermöglicht durch bessere Haltbarkeit und Kühlung
- Wandel vom reinen Lebensmitteldiscounter zum umfassenden
Sortimentanbieter
=> zu den klassischen Nahversorgungsangeboten (periodischer Bedarf
„Nahrungs- und Genussmittel“ sowie „Gesundheit und Körperpflege) kommen
aperiodische Sortimente auf Sonderverkaufsflächen (wechselnd) hinzu wie
beispielsweise Bekleidung, Textilien / Elektro, Unterhaltungselektronik
/ Haushalt, Glas, Porzellan, Geschenkartikel / Spielwaren. Sport, Hobby
/ Heimwerker- und Gartenbedarf, Autozubehör, Fahrräder. Dabei werden mit
diesen „Sondersortimenten“ auf rd. 10 % der Verkaufsfläche i.d.R. > 40 %
des Umsatzes erzielt. Dies stellt bei Discountern i.V.m. der
zunehmenden Orientierung auf die Stellplatzzahl und die Ausrichtung auf
den Durchgangsverkehr den Charakter einer „Nah-versorgung zunehmend in
Frage.
- Konkurrenz der Discounter mit ihren zentrenrelevanten aperiodischen
Sortimenten zu den gewachsenen städtischen Zentren in den Stadtbezirken
und Ortteilen => die standortgerechte Steuerung der Discounter als
Nahversorger über die Verkaufsfläche (inzwischen bis zu rd. 800 m d.h.
rein quantitativ, erweist sich als nicht mehr praxisgerecht.
Das Institut für Handelsforschung (lfH) charakterisiert diese
Entwicklung wie folgt:
„Insgesamt weisen alle aktuellen Entwicklungen drauf hin, dass die
Discounter die Funktion eines von der Bevölkerung akzeptierten
Nahversorgers übernehmen. Sie verdrängen damit den klassischen
Vollsortimenter., den Supermarkt (meist 400 m bis max. 1.000 m Die
Unterschiede zwischen beiden Betriebsformen werden vom Kunden immer
weniger wahrgenommen bzw. die „Defizite“ im Angebot der Discounter vor
dem Hintergrund des Preisargumentes akzeptiert.“ Die Gefährdung von
Ortsteilzentren durch die wechselnden Randsortimente wird dabei nicht
bewusst realisiert.
Dieses alles macht aber auch deutlich, dass Themen wie das von der
„richtigen“ Nahversorgung, dem Geschehen bei den Discountern oder aber
generell der Entwicklungen im Handel mit weiteren sich abzeichnenden
strukturellen Veränderungen ihre Aktualität nicht verlieren und immer
wieder neu zu diskutieren sein werden. Diese Prozesse werden nicht ohne
Wirkungen auf das Einzelhandels- und Zentrengefüge und auf
Versorgungsstrukturen und —funktionen in der Stadt bleiben. Insoweit
stellen die Erkenntnisse als Quintessens aus zwei Gutachten zum
Einzelhandel und zur Zentrenstruktur ein Zwischenergebnis dar. Hierin
einzubeziehen sind ebenfalls die sich ändernden rechtlichen
Rahmenvorgaben der Raumordnung und Landesplanung (z.B. § 24 a LEPr0)
oder das Planungs- und Bauordnungsrecht bzw. durch Rechtsprechung
herbeigeführte Neuregelungen und Anforderungen.
3. Derzeitige Situation
Zwischenzeitlich hat sich bewahrheitet, dass es keinen Stillstand in der
Einzelhandelslandschaft gibt, so auch in der Stadt Duisburg, aber und
auch hinsichtlich neuer rechtlicher Regelungen und Bestimmungen.
Beispiele für das Reagieren hierauf sind
- Erstellung einer gutachterlich geprüften „Duisburger Sortimentsliste“
(zur Erzielung von Rechtssicherheit)
- Mitteilungsvorlage zur Novellierung des Baugesetzbuches — u.a.
Bebauungsplanfestsetzungen zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche (für
die Innenentwicklung der Städte, ihre Urbanität und die verbrauchernahe
Versorgung)
- Vorgezogene räumliche Abgrenzung eines gemeinsamen zentralen
Versorgungsbereiches für die Ortsteile Ruhrort und Laar (zur Erfüllung
der landesplanerischen Voraussetzungen der Anpassung der Bauleitplanung
an die Ziele der Raumordnung für das Projekt „Waterfront“)
In der zuletzt genannten
Beschlussvorlage zum Projekt „Waterfront“ heißt es in Hinblick auf die
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen u.a.:
„Gemäß § 24 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung
(Landesentwicklungsprogramm — LEPr0) vom 19. Juni 2007, verkündet am 04.
Juli 2007, dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i.S.v. § 11
Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) — dieses betriffi
Einkaufszentren/großflächige Einzelhandelsbetriebe/sonstige großflächige
Handelsbetriebe — nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen
werden, die von der jeweiligen Gemeinde als haupt-, Neben- oder
Nahversorgungszentrum festzulegen sind. Dieser neu eingeführte § 24 a
ist bei der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung zu
beachten.“
„Das vom Rat der Stadt Duisburg am 12.7.2004 beschlossene
Einzelhandels-/Zentrenkonzept auf der Grundlage eines gesamtstädtischen
Gutachtens aus dem Jahr 2001 enthält zwar ein abgestuftes Zentrensystem.
Dieses entspricht aber den Anforderungen des neuen § 24 a LEPro nicht
mehr. Darin wird eine räumliche nachvollziehbare konkrete Abgrenzung der
Zentren gefordert. Bisher wird die Zentrenstruktur der Stadt Duisburg
allein durch räumlich verortete Symbole dargestellt.
Von daher ist es erforderlich und auch beabsichtigt, das bestehende
Einzelhandels /Zentrenkonzept der Stadt Duisburg auf der Grundlage des §
24 a LEPro (neu) weiter zu entwickeln. Dieses soll im Zuge des mit
Beschluss des Rates der Stadt vom 21 .06.2007 eingeleiteten Prozesses
der „Nachhaltigen Stadtentwicklung in Duisburg:
MasterplänelTeilraumentwicklungspläne/Neuer Flächennutzungsplan‘
erfolgen.
Da der neue § 24 a LEPro hinsichtlich seiner Handhabung in der Praxis
noch nicht erprobt ist und die rechtsfehlerfreie Anwendung noch gewisse
Unsicherheiten beinhaltet, soll zunächst die Überarbeitung des
sogenannten Einzelhandelserlasses abgewartet werden, der praxis- und
handlungsorientiert als Planungs- und Entscheidungshilfe angelegt ist.
Die Vorlage wird vermutlich im Jahr 2008 vorliegen.“
Die rechtliche Tragfähigkeit für das Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes für
die Steuerung des Einzelhandels ist unter Einbeziehung aller aktuellen
Entwicklungen noch maximal für ca. 1 — 2 Jahre gegeben. Auch die
Datengrundlage des Konzeptes ist dann veraltet.
Vor diesem Hintergrund wird aktuell die Beauftragung eines neuen
Gutachtens vorbereitet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sollen
neue Steuerungsregeln erarbeitet werden.
4. Ein neuer Ansatz und Parameter für ein neues
Einzelhandels-/Zentrenkonzept einschließlich der Nahversorgung und der
Steuerung der Discounter. Entsprechend der Zielvorgaben des neuen § 24 a
LEPro ist es somit zukünftig eine Steuerung von großflächigen
Einzelhandelsprojekten, d.h. auch ggf. ihre Ablehnung an ungeeigneten,
nicht gewollten Standorten, nur dann möglich, wenn ein
Einzelhandels-/Zentrenkonzept (räumlich) festgelegte zentrale
Versorgungsbereiche enthält. Der entsprechende überarbeitet
Einzelhandelserlass liegt in einer ersten Entwurfsfassung seit Ende
Dezember 2007 vor, so dass mit seiner Fertigstellung im Jahr 2008
gerechnet werden kann. Gleichwohl verweist die Bezirksregierung
Düsseldorf (und dieses gilt wohl generell für alle Bezirksregierungen)
bereits jetzt darauf hin, dass für großflächige
Einzelhandelsansiedlungsvorhaben im landesplanerischen
Anpassungsverfahren entsprechende Unterlagen zur Beurteilung vorgelegt
werden müssen (vgl. auch zum Projekt „Waterfront“). Dieses ist auch
bereits von der Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Duisburg im
Vorfeld offizieller Planverfahren für die Ansiedlung eines FOC am
Standort Duisburg-Hamborn mitgeteilt worden.
Von daher soll demnächst ein neues Einzelhandels-/Zentrenkonzept für die
Stadt Duisburg, das die Vorgaben des § 24 a LEPr0 erfüllt, erarbeitet
werden auf der Grundlage eines zu vergebenden Gutachtens. Wesentliche
Eckpunkte dieses Konzeptes stehen im Groben fest. Danach sollen folgende
inhaltliche Bausteine bearbeitet werden:
- Datenerhebung und —analyse Einzelhandelsbestand im Stadtgebiet
einschließlich zentrenprägender Nutzungen
- Georeferenziertes Einzelhandelskataster (zur räumlichen Verortung des
Einzelhandelsbestandes)
Bestandsanalyse Städtebau/ Herleitung der zentralen Versorgungsbereiche
- Darstellung der generellen Trends im Einzelhandel! Räumliche
Entwicklungsszenarien und Prognosen für Tellräume
- Zukünftiges Zentrenkonzept/ Abgrenzung und Entwicklungsperspektiven
für die zentralen Versorgungsbereiche
- Sonderstandort-/Fachmarktkonzept
- Nahversorgungskonzept
- Steuerungsinstrumentarium und Strategien (z. B.:
Sortimentsliste/Ansiedlungsleitsätze
- Vorschläge zur planungsrechtlichen Steuerung mit Umsetzungs- und
Handlungsempfehlungen.
Zielvorstellung ist eine verbesserte Steuerung bei großflächigen
Einzelhandelsansiedlungen einschließlich von Lebensmittelversorgern
(Discounter und Vollsortimenter) zur wohnungsnahen Versorgung der
Bevölkerung. Insoweit wird auch dem Bestandteil „Nahversorgungskonzept“
ein hoher Stellenwert beigemessen. So soll in diesem Ansatz geprüft
werden, ob und wie die Steuerung bzw. Begrenzung auf die
Nahversorgungsfunktion der Discounter mittels Stellplatzbeschränkung
(,‚echte Nahversorger zeichnen sich dadurch aus, dass gerade nicht mehr
als 50 oder gar 100 Stellplätze als notwendig erachtet
werden)/Ausschluss oder Beschränkung zentrenrelevanter Sortimente (d.h.
Reduktion/Ausschluss aller Nicht-Nahversorgungssortimente) geregelt
werden kann.
Aus den bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen ist aber bereits schon
jetzt erkennbar, dass die vorstehend genannten Ziele und Inhalte der
Steuerung der Neuansiedlung und Entwicklung des Einzelhandels im
Duisburger Stadtgebiet sich auf der Grundlage des o.g.
Einzelhandels-Zentrenkonzeptes nur umsetzen lassen, wenn insbesondere
die dort getroffenen AL: und Festlegungen in entsprechende Festsetzungen
in der Bauleitplanung münden.
Die Aufstellung dieser weite Teile des Siedlungsraumes betreffenden
Bebauungspläne, die zum einen die Ansiedlung von Einzelhandel in
zentralen Versorgungsbereichen ausdrücklich ermöglichen und zum anderen
Einzelhandel außerhalb dieser ausschließen müssen, setzt eine eindeutige
Priorisierung dieser Planungen in allen Stadtbezirken voraus. Dies hat
in der Konsequenz bis zur Herleitung der Rechtskraft dieser Planungen
organisatorische und personelle Auswirkungen zur Folge.
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X |
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3 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.41
- Mitte - hier: Erweiterung des Planbereiches -
zurückgezogen |
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4 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.
2021 - Duissern -, Autohof
zurückgezogen |
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hier: 1. Wechsel des Vorhabenträgers 2. Erweiterung des
Planbereiches 3. Einstufung in die Prioritätenliste |
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5 |
Stadterneuerungsprogramme 2007, 2008
und 2009 mit Fortschreibung des mittelfristigen Programms ab 2010 |
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6 |
Eingabe nach § 24 GO NRW hier:
Parkende LKW in der Essenberger Straße im Bereich des Butterweges einstimmig |
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X |
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7 |
Dachgeschossausbau, Eschenstraße 74,
47055 Duisburg (Az.: BV 2008-0501) einstimmig
da Innenausbau |
X |
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8 |
Nutzungsänderung von Einzelhandel in
Videothek, Koloniestraße 105 - 107, 47057 Duisburg (Az.: BN
2008-0169) |
X |
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einstimmig da Innenausbau
(Ketzer&Frings) |
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9 |
Dachgeschossausbau, Eichhornstraße
17, 47055 Duisburg (Az.: BV 2008-0500) einstimmig |
X |
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10 |
Nutzungsänderung von Bürogebäude in
Büroraumnutzung mit intensivem Publikumsverkehr befristet bis
31.03.2010 |
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Keetmannsatraße 3 - 9, 47058 Duisburg (Az.: BV 2008-0687) einstimmig
da Innenausbau |
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11 |
Nutzungsänderung von Pausenraum in
Umkleide mit Duschmöglichkeit, Wörthstraße 173, 47053 Duisburg (Az.:
BN 2008-0171)einstimmig da Innenausbau |
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12 |
Errichtung einer Mobilfunkstation mit
Antennentragmast, Werthacker 13, 47058 Duisburg (Az.: BV
2008-0703) einstimmig / 1 Gegenstimme ZENTRUM |
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13 |
Nutzungsänderung von Kaufhaus in
Gastronomie, Fischerstraße 104, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0176) einstimmig |
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14 |
Errichtung einer
Spanntuchwerbeanlage, Auf der Höhe 20, 47059 Duisburg (Az.: E
2008-0125) einstimmig |
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15 |
Errichtung von Leuchttransparenten,
Landfermannstraße 26, 47051 Duisburg (Az.: E 2008-0118) einstimmig |
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16 |
Nutzungsänderung (Vergnügungsstätte)
von gewerblicher Halle in gewerbliche Zimmervermietung (37 Zimmer,
74 Betten), einer Spielhalle mit Internetcafé, Vulkanstraße 26,
47053 Duisburg (Az.: BN 2008-0113) einstimmig |
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17 |
Nutzungsänderung von
Automatenspielcasino in Restaurant, Poststraße 26, 47051 Duisburg (Az.:
BN 2008-0183) einstimmig |
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18 |
Errichtung von zwei Büroräumen und
einer Toilettenanlage im Magazingebäude, Wörthstraße 173, 47053
Duisburg (Az.: BV 2008-0507) einstimmig |
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19 |
Abtrennung der vorhandenen Balkone
und Errichtung von 32 Vorstellbalkonen, Karl-Jarres-Straße 18 - 24,
Gitschiner Straße 52 - 54, Trautenaustraße 3 - 5, 47053 Duisburg (Az.:
BV 2008-0639) einstimmig |
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20 |
Änderung einer baulichen Anlage mit
mehr als 1.600 m² Grundfläche, hier: Kohlehalde in Containerlager,
Errichtung einer Betriebstankstelle, Errichtung von Büro- und
Sozialräumen, Essenberger Straße, 47059 Duisburg (Az.: BN
2008-0205) einstimmig / 1 Enthaltung
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21 |
Architekturbüro in
Physiotherapiepraxis, Schweizer Straße 9, 47058 Duisburg (Az.: BV
2008-0666) einstimmig |
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22 |
Errichtung einer Außengastronomie,
Kuhlenwall 54, 47051 Duisburg (Az.: BN 2008-0232) einstimmig |
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23 |
Denkmalschutz - Umfassungwände mit
zweiseitig vorgehängter Gitterfassade des Kaufhauses Kaufhof (ehem.
Merkur, Horten), Düsseldorfer Straße 32 - 36, 47051
Duisburg-Dellviertel (ZA-2006-0384) Mehrheitlich
/ Enthaltung GRÜNE |
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24 |
Denkmalschutz - Büro- und
Geschäftshaus Königstraße 61/Averdunkplatz 8 - 9, Mercatorhaus,
47051 Duisburg-Altstadt (ZA 2006-0403) einstimmig |
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25 |
Denkmalschutz - Verwaltungsgebäude
der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (IHK),
Mercatorstraße 22 - 24, 47051 Duisburg-Dellviertel |
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(ZA-2006-0404) einstimmig |
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Anträge/Anfragen |
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26 |
Verwendung der Mittel "Pflege des
Ortsbildes 2008" einstimmig |
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27 |
Antrag der Fraktion Bürgerlich
Liberale - AMP; einstimmig |
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hier: DS 08-0346 - Rückbau der Vitrinen auf der Königstrasse |
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28 |
Antrag der Fraktion Bürgerlich
Liberale - AMP; einstimmig abgelehnt |
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hier: Hinweisschilder |
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Mitteilungsvorlagen |
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29 |
1. Zwischenbilanz des
Schulentwicklungsplanes 2007 - 2011 zur
Kenntnis |
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30 |
Bericht über die Aufhebung der
Schulbezirksgrenzen für Grundschulen zur
Kenntnis |
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31 |
Wiederherstellung des
Verbindungskanals zwischen Bertasee und Regattabahn zur
Kenntnis |
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32 |
Stadtbezirksbezogene Investitionen im
Zeitraum 2006-2008 zur Kenntnis |
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33 |
Sachstandsbericht zum Projekt
Duisburg 2027 zur Kenntnis |
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34 |
Oberzentrenstudie 2008 -
Einzelhandels- und Stadtentwicklung in deutschen Oberzentren zur
Kenntnis |
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35 |
Einzelhandel in Duisburg -
Untersuchungsprofil für ein neues Einzelhandels-/Zentrenkonzept zur
Kenntnis |
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36 |
Stellungnahme zum Erlaubnisverfahren
nach § 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Erneuerung der
Bahnübergangssicherungsanlage Dachsstraße in Duisburg; Strecke 2315
Duisburg-Hochfeld-Süd - Duisburg-Wanheim, Bahn-km 0,995 zur
Kenntnis |
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37 |
Installation einer mobilen
"Sehstation" vom 30.08.2008 bis zum 20.09.2008 auf dem
König-Heinrich-Platz im Rahmen der Kampagne des Europäischen Hauses
der Stadtkultur "Sehen Lernen" zur Kenntnis |
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38 |
Ergebnisse der
Staubniederschlagsmessungen aus dem Jahr 2007 zur
Kenntnis |
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39 |
Mündliche Mitteilungen |
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Leiter Bezirksamt, Wolfgang
Komorowski, informierte über |
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Schwerbehinderten Parkplätze am
Kindergarten Johanniterstraße sowie an den Eingängen zum Alten
Friedhof am Sterbuschweg |
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Gestaltung der Grünfläche am
Bezirksamt Mitte (neben dem U Bahn Abgang Steinsche Gasse) – hier
wird das Menneken Piss auf die Grünfläche verlegt |
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Nachtrag: |
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40. |
Düsseldorfer Straße von Realschulstraße bis Kremerstraße
zurückgezogen |
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41. |
Stadtbahn Rhein-Ruhr, Bauabschnitt Duisburg, Teilabschnitt 15, hier:
Umbenennung der Station in „Waldfriedhof“ –
einstimmig abgelehnt |
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42. |
Eingabe nach § 24 GO NRW – Ampel Fischerstraße
einstimmig |
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43. |
Änderung einer baulichen Anlage nach dem BImSchG - hier:
Abfallentsorgung zur Behandlung und Lagerung von Abfällen einstimmig
/ 1 Enthaltung GRÜNE |
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44. |
44. DS 08-1237 Umbau und Nutzungsänderung des Verwaltungs- und
Schulgebäudes, Bismarckstraße 85, 47057 Duisburg
einstimmig |
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45. |
Errichtung eines Bürogebäudes mit Werkhallen und einer Lagerhalle,
Am Unkelstein, 47059 Duisburg einstimmig |
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46. |
Errichtung eines Freilagers mit Portalkran, Am Blumenkampshof, 47059
Duisburg einstimmig |
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47. |
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Schüttgut-/bzw. Abcoilhalle
(3.000 m²) mit Freilager (600 m²), Dachsstraße 5, 47055 Duisburg
einstimmig / 3 Enthaltungen GRÜNE / 1 Enthaltung
ZENTRUM |
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48. |
Ausbau des Dachgeschosses, Königstr. 66, 47051 Duisburg
einstimmig |
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49. |
Änderung einer baulichen Anlage (öffentl. Bauherr): Beteiligung der
Gemeinde im Zustimmungsverfahren gem. § 80 BauO NRW
Brandschutzsanierung im Gebäude SG der Universität Geibelstr. 41 –
43 einstimmig |
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50. |
Konflikte mit Kanadagänsen - Maßnahmen zur Reduzierung der Bestände
an den größeren Gewässern in Duisburg
Zurückgezogen |
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