|

|
|
|
|
Gesetzliche Neuregelungen
zum 1. Januar 2012 |
|
Im Überblick
-
in blauer Schrift Anmerkungen
der Redaktion zu den gesetzlichen Änderungen
Steuersenkung (1.1)
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.000 Euro –
Steuererklärung wird einfacher.
Weniger Rentenbeitrag (2.1)
Der Beitragssatz sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent.
Beschäftigte und Unternehmen werden entlastet.
Wieder
mehr Landärzte (3.1)
Neues Gesetz verbessert medizinische Versorgung auf dem Land
– mehr Leistungen für Patienten.
Familienpflegezeit hilft, Pflege und Beruf zu vereinbaren
(2.8)
Angehörige können Teilzeit mit Gehaltsausgleich arbeiten,
wenn sie Familienmitglieder pflegen wollen.
Pflegesätze steigen (3.2)
In der häuslichen Pflege werden alle Pflegesätze angehoben.
Meilenstein für Kinderschutz (4.1)
Bundeskinderschutzgesetz hilft Eltern in schwierigen
Lebenslagen. Zusammenarbeit im Jugendschutz verbessert.
Erstmals Mindestlöhne für Zeitarbeiter (2.6 und 2.7)
Außerdem erhalten Gebäudereiniger und Dachdecker höhere
Mindestlöhne.
Grundsicherung erhöht (2.10)
Das Arbeitslosengeld II steigt im kommenden Jahr um 10 Euro
für Alleinstehende. Auch andere Regelsätze werden erhöht.
Förderung Erneuerbarer Energien stärker an den Markt
angepasst (5.1)
Modernisierung des EEG ändert Schwerpunkte.
1. Änderungen
für Steuerzahler
1.1.
Steuersenkungen und Steuervereinfachungen
·
Der
Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro
(vorher 920 Euro). Dies gilt bereits rückwirkend für 2011.
Die Anhebung des Pauschbetrags führt dazu, dass über eine
halbe Million Arbeitnehmer keine Belege mehr einreichen
müssen. Insgesamt ist somit für rund 22 Millionen
Arbeitnehmer – etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen
Arbeitnehmer – kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der
Steuererklärung mehr erforderlich.
·
Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung oder ein
Erststudium
sind weiterhin
Sonderausgaben.
Der Höchstbetrag für Sonderausgaben steigt zum 1. Januar
2012 auf 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro). Eine
Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
ist in der Regel nicht möglich. Fortbildungskosten (nach dem
Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines
Erststudiums) sind als Werbungskosten absetzbar. Das gilt
auch für ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
·
Die
Berechnung der Entfernungspauschale
wird einfacher. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel
müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr
für jeden Tag einzeln belegt werden. Ein Nachweis ist nur
nötig, wenn diese Kosten höher sind als die
Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr. Die
Entfernungspauschale beträgt für jeden Arbeitstag 30 Cent
pro Kilometer.
·
Eltern
können Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen
– egal, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen
betreut werden. Somit können alle Mütter und Väter ihre
Betreuungskosten mit der Steuererklärung 2012 geltend
machen. Gleichzeitig wird sie einfacher, weil eine von drei
Seiten der "Anlage Kind" wegfällt. Insgesamt lassen sich
Kinderbetreuungskosten von maximal 4.000 Euro im Jahr
absetzen.
·
Die
Einkommensüberprüfung für Kindergeld
und
Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25
Jahren.
Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der
Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Sie bekommen
auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner
ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums etwas
hinzuverdient. Bisher mussten die Eltern nachweisen, dass
der Zuverdienst ihrer Kinder nicht mehr als 8.004 Euro im
Jahr betrug.
Hinweis:
Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des
Erststudiums gibt es aber nur noch
Kindergeld,
wenn die Eltern nachweisen, dass die Kinder weiter für einen
Beruf ausgebildet werden (z.B.
zweite
Ausbildung oder Anschlussstudium).
Außerdem dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche
erwerbstätig sein. Auch bei geringfügiger Beschäftigung
(Arbeitsentgelt maximal 400 Euro/Monat) gibt es auf Nachweis
weiter Kindergeld.
1.2.
Elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 verschoben
Die
elektronische Lohnsteuerkarte
ist ein elektronisches Verfahren zum Abzug der Lohnsteuer
vom Gehalt. Sie wird die Karte aus Papier ablösen. Der für
2012 vorgesehene Start der elektronischen Lohnsteuerkarte
ist wegen technischer Probleme auf den
1. Januar 2013
verschoben.
Die
bisherige Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 bleibt bis dahin
weiter gültig.
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der
Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge,
Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten weiter. timmen
die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der
Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen
Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige
Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss
der Arbeitnehmer sie beim Finanzamt ändern lassen.
2. Änderungen
für Arbeitnehmer
2.1.
Weniger Rentenversicherungsbeitrag
Der
Beitragssatz
in der allgemeinen Rentenversicherung
sinkt um 0,3
Prozent
auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden
dadurch um insgesamt 2,6 Milliarden Euro entlastet.
2.2.
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben
Warum
werden besser Verdienende nicht weiter mit einbezogen?
Die
monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung West steigt von 5.500 auf 5.600 Euro für
das Jahr 2012. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost bleibt wie
2011 bei 4.800 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der
Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Der
Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, ist
beitragsfrei. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung
der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2010. Die
Lohnzuwachsrate 2010 beträgt +2,09 Prozent in den alten und
+1,97 Prozent in den neuen Ländern.
2.3.
Mindestbeitrag für alle Riester-Sparer
Alle
Riester-Sparer müssen künftig einen
Mindestbeitrag
von jährlich 60 Euro
zu Ihrem Vertrag erbringen. Damit sind nun auch diejenigen
dazu verpflichtet, die über ihren Ehepartner mittelbar
zulagenberechtigt sind und bisher keinen eigenen Beitrag
geleistet haben. Nachzahlungen möglich: Für Sparer, die in
der Vergangenheit unwissentlich keinen Eigenbeitrag
geleistet haben und deren Zulagen zurückgefordert wurden,
sind Nachzahlungen möglich. Die Anbieter von
Riester-Verträgen sollen ihre Kunden in Kürze darüber
informieren.
2.4.
Einstieg in die "Rente mit 67"
unausgewogen
Ab 2012 beginnt die
schrittweise
Anhebung der Altersgrenze
für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre. Für die
Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 bedeutet das, dass die
Lebensarbeitszeit je einen Monat pro Jahrgang länger dauert.
Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 wird im Zeitraum von 2024
bis 2029 das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro
Jahrgang steigen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt
künftig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Unabhängig vom
Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt
hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente
gehen.
2.5.
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung erhöht
Die
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung steigt auf 50.850 Euro (Jahreseinkommen)
für das Jahr 2012. 2011 waren es 49.500 Euro. Die
Versicherungspflichtgrenze
(= Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen
Krankenversicherung wird – wie in der Vergangenheit auch –
an die Lohnzuwachsrate angepasst. Wer mit seinem Einkommen
über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private
Krankenversicherung abschließen.
2.6.
Erstmals Mindestlohn für Zeitarbeiter
Für
gut 900.000 Beschäftigte in der
Zeitarbeitsbranche
gelten ab dem 1. Januar 2012 verbindliche gesetzliche
Mindestlöhne. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31.
Oktober 2013.
Der Mindestlohn beträgt 7,01 Euro für die Bundesländer
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie 7,89 Euro für die übrigen
Bundesländer.
Zum 1. November 2012 steigt der Mindestlohn auf 7,50 Euro
bzw. 8,19 Euro.
2.7.
Mindestlohn für Gebäudereiniger und Dachdecker angehoben
Für gut 830.000 Beschäftigte in der
Gebäudereinigungsbranche
gelten ab 1. Januar 2012 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die
Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013. Die Anhebung
erfolgt in zwei Stufen:
Für die Innen- und Unterhaltsreinigung im Westen von 8,55
Euro auf 8,82 Euro für das Jahr 2012 und ab 1. Januar 2013
auf 9,00 Euro. Im Osten von 7,00 Euro auf 7,33 Euro für das
Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 7,56 Euro.Für die
Glas- und Außenreinigung verbleiben die Mindeststundenlöhne
im Westen bei 11,33 Euro.
Im Osten steigen sie von jetzt 8,88 Euro auf 9,00 Euro ab 1.
Januar 2013.
Auch für die gut 87.000 Beschäftigten im
Dachdeckerhandwerk
gelten bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Die
Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013. Die Anhebung
erfolgt in zwei Stufen: Der Mindeststundenlohn erhöht sich
von derzeit 10,80 Euro auf 11,00 Euro ab 1. Januar 2012. Ab
1. Januar 2013 erfolgt eine weitere Anhebung auf 11,20
Euro.
2.8.
Beruf und Pflege vereinbaren
Um
berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf
und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 das
Familienpflegezeitgesetz
in Kraft.
Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen
ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte
können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern.
Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei
Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung
der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine
Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit- auf
eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines
letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen
Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber
weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt – so lange, bis der
Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist.
2.9.
Ausgleichsabgabe erhöht
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit 20 oder mehr
Arbeitsplätzen
sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent dieser Plätze mit
schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit
einem
schwerbehinderten Menschen
besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu
entrichten.
Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie
folgt:
Erfüllungsquote heute (monatlich) künftig (monatlich)
3 bis unter 5 Prozent 105€ 115 €
2 bis unter 3 Prozent 180 € 200 €
0 bis unter 2 Prozent 260 € 290 €
Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu
zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig
wird.
2.10.
Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht -
die
Kritik wird wachsen, Aufforderungen des Verfassungsgerichtes
zu dürftig umgesetzt - das Paket wird im Bundestagswahlkampf
der Opposition enorm helfen
Die Grundsicherung für Alleinstehende steigt um insgesamt
zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält
dann 374 Euro. Auch andere Regelsätze werden erhöh:
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung gegenüber
2011)
Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 374 Euro + 10 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften) 337 Euro
+ 9 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 299
Euro + 8 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18
Jahren) 287 Euro unverändert
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahren) 251
Euro unverändert
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahren) 219 Euro +
4 Euro
3. Änderungen
bei Gesundheit und Pflege
3.1.
Wieder mehr Ärzte auf dem Land
zu wenig
Anreize
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung schafft
neue Anreize für
Ärzte,
sich in medizinisch schlecht versorgten Gebieten
niederzulassen. Dort entfällt z.B. die Residenzpflicht. Das
heißt, die Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie
arbeiten. Die Abrechnungen können dabei von der üblichen
Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf für Ärzte wird verbessert. Sie können sich
wegen Geburt, Kindererziehung sowie Pflege Angehöriger
länger vertreten lassen.
Das
Versorgungsstrukturgesetz
sieht weitere allgemeine
Verbesserungen
für gesetzlich Versicherte
vor, dazu zählen u. a.:
·
Die
Leistungen der Krankenkassen werden deutlich ausgeweitet.
Dies gilt insbesondere für chronisch und schwer Kranke.
Wartezeiten bei Fachärzten sinken.
·
Fachärztliche Leistungen können künftig auch
Krankenhausärzte erbringen.
·
Gesetzlich Versicherte werden zukünftig über ärztliche
Leistungen und die Kosten informiert.
·
Für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt bundesweit die
Notdienstnummer 116117.
·
Bis Ende
2012 sollen mindestens 70 Prozent der Versicherten eine
elektronische Gesundheitskarte erhalten.
·
Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen können auch
zu Hause zahnärztlich betreut werden.
·
Wenn
einer Krankenkasse die Insolvenz droht, können Versicherte
leichter zu einer anderen Kasse wechseln. Niemand bleibt
ohne gesetzliche Krankenversicherung.
Außerdem tritt die neue
Gebührenordnung
der Zahnärzte
(GOZ) in Kraft. Zahnärzte sind verpflichtet, Patienten bei
zahntechnischen Leistungen über 1.000 Euro einen
Kostenvoranschlag anzubieten.
3.2.
Mehr Geld für Pflege -
viel berechtigte Kritik von der Opposition
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr
Leistungen.
Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären
Bereich und für Pflegevertretungen. Die Pflegesätze steigen
in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf
450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und
in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der
vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für
Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550
Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.
4.
Kinderschutz verbessert
Meilenstein für Kinderschutz in Deutschland
Das neue
Bundeskinderschutzgesetz
regelt Hilfe für junge Eltern in schwierigen Lebenslagen –
vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des
Kindes. Zudem können sie künftig auch den Rat einer
geschulten Familienhebamme nutzen. Für die Kinder- und
Jugendhilfe werden verbindliche Standards Pflicht. Beim
Kinderschutz arbeiten künftig Jugendämter, Schulen,
Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei in Netzwerken zusammen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und
Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis
vorlegen.2012 stellt der Bund 30 Millionen Euro, 45
Millionen für 2013 und ab 2014 dauerhaft 51 Millionen zur
Verfügung. Damit können zehn Prozent aller Familien mit
Neugeborenen betreut werden.
5. Energie
und Umwelt
5.1.
Erneuerbare-Energien-Gesetz modernisiert
Ziel
der Energiewende ist es, den Ausbau der erneuerbaren
Energien voranzutreiben – und das so kosteneffizient wie
möglich. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird
die
Förderung
dieser Energien noch stärker
an den Markt
angepasst.
Die Produktion wird sich künftig noch mehr an der Nachfrage
orientieren; Prämien schaffen den Anreiz dazu. Die bislang
hohe Vergütung für Biomasseanlagen sinkt, während die
Förderung für Windenergieanlagen auf See steigt. Bei der
Photovoltaik wird die Vergütung umso stärker sinken, je
schneller der Ausbau gelingt. Die Vergütung der Photovoltaik
fällt deswegen zum 1. Januar um 15 Prozent. Für die zweite
Jahreshälfte ist eine weitere Senkung vorgesehen,
voraussichtlich um sechs bis neun Prozent. Für
stromintensive Firmen und mittelständische Betreibe sind
verbesserte Ausgleichsregelungen vorgesehen.
5.2.
Neue CO2-Grenzwerte für Autos
Autohersteller müssen ab dem 1. Januar 2012 für ihre
Neuwagenflotte einen durchschnittlichen CO2-Grenzwert
einhalten. Überschreitet ein Hersteller den Wert, ist eine
Strafe fällig. Die Höhe des Bußgelds ist gestaffelt, je nach
Überschreitung des Durchschnittsgrenzwerts.
5.3.
Europäischer Flugverkehr am Klimaschutz beteiligt
Seit 1990 haben sich die Emissionen durch die Luftfahrt in
Europa fast verdoppelt. Deswegen schreibt die EU für den
Flugverkehr ab Januar 2012 eine
Obergrenze für
die Emission von Treibhausgasen
vor. Sie liegt zunächst bei 85 Prozent des Durchschnitts der
Jahre 2004 bis 2006. Ab 2013 soll dieser Wert auf 82 Prozent
sinken.
Die finanzielle Belastung für die Passagiere bleibt durch
den Emissionshandel relativ gering. Ein einfaches Flugticket
von Berlin nach Mallorca kostet beispielsweise höchstens
1,50 Euro mehr.
6. Sonstiges
6.1.
Pfändungsschutzkonto
Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet
Schuldnerinnen und Schuldnern einen unbürokratischen Weg,
weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Während einer
Kontopfändung verbleibt den Betroffenen ein unpfändbarer
Teil der Einkünfte, über den sie weiter verfügen können.
6.2.
Bundeshaushalt 2012:Konsolidieren und Wachstum schaffen
Mit dem Bundeshaushalt 2012 und der Finanzplanung bis 2015
senkt
die Bundesregierung die Neuverschuldung.
Der Bundeshaushalt 2012 unterbietet die Schuldenbremse des
Grundgesetzes fünf Jahre früher als zwingend vorgeschrieben.
Er bleibt um 15 Milliarden Euro unter dem Grenzbetrag. Die
Aufnahme neuer Schulden wird in den kommenden Jahren bis
2015 auf 14,7 Milliarden Euro zurückgeführt. Das
gesamtstattliche Defizit ist 2012 auf 0,5 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes reduziert und liegt damit deutlich
unter der Drei-Prozent-Vorgabe des Maastricht-Vertrags.
Gleichzeitig investiert der Bund mehr Geld in die
Zukunftsfelder
Energie sowie Bildung und Forschung.
Allein in Bildung und Forschung fließt die Rekordsumme von
12,9 Milliarden Euro.
Für den Bundeshaushalt 2012 sind geplant:
Einnahmen 280 Milliarden Euro,
Nettokreditaufnahme: 26,1 Milliarden Euro,
Ausgaben: 306,02 Milliarden Euro
6.3.
Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung
(lange
überfällig und zudem zu gering ausgefallen Der Unmut in den
belasteten Kommunen vor allem bei denen, die unter
Haushaltsnotrecht leiden, wächst enorm. Diese Kommunen
wurden vom Bund seit Jahren mit unglaublichen Lasten (KdU -
Kosten der Unterbringung uvm.) nach noch lange nicht
abgeschlossenem Strukturwandel, hohen Arbeitslosenquoten,
immer maroder werdender Infrastruktur, drohendem
Verkehrskollaps mit enormen Lärm - und
Erschütterungsproblemen sowie nach wie vor gültigem
Sozialpakt allein gelassen werden. Das wird der Bürger im
Bundestagswahlkampf "honorieren".
Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den
kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Der Anteil steigt von derzeit 15 auf 45
Prozent. In weiteren Schritten werden die Kommunen 2013 zu
75 Prozent entlastet, ab 2014 zu 100 Prozent.
6.4.
Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes
Im "Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" sind die
Überprüfungsmöglichkeiten von Personen im öffentlichen
Dienst im Hinblick auf eine frühere Stasi-Vergangenheit
geregelt. Mit der aktuellen Novellierung ist sichergestellt,
dass die Überprüfung bis Ende 2019 weitergeführt werden
kann. Der überprüfbare Personenkreis wird zudem ausgeweitet.
Erweiterte Zugangsrechte stärken die Aufarbeitung der
SED-Diktatur. Das Gesetz erklärt die Beschäftigung von
früheren Stasi-Mitarbeitern bei der BStU für unzulässig.
|
|
Neuregelungen
zum 1. Dezember 2011 |
|
Ab Dezember
gelten steuerliche Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
Der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag wurde erhöht, auch Kosten für
Kinderbetreuung sind künftig einfacher absetzbar. Ein neues
Gesetz fördert die Energieeffizienz von Produkten und im
Baugewerbe gelten neue Mindestlöhne. Auch bei der Kennzeichnung
gefährlicher Chemikalien gibt es Fortschritte.
Finanzen
Steuervereinfachungen
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden weitere
Vereinfachungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Kraft
treten. Die neuen Regelungen machen die jährliche
Steuererklärung etwas leichter und entlasten vor allem
Bürgerinnen und Bürger. Das Gesetz wurde am 4.11.2011 im
Bundesgesetzblatt verkündet. Hier die wichtigsten
Vereinfachungen:
Noch im Dezember 2011 erhalten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer die Steuerersparnis durch die Erhöhung des
Arbeitnehmerpauschalbetrages mit der Gehalts-/Lohnabrechnung
ihres Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt nun
1.000 Euro (vorher 920 Euro). Dies gilt rückwirkend für das
ganze Jahr 2011. Weitere 550.000 Arbeitsnehmer brauchen nun
keine Belege mehr einzureichen, weil der Pauschbetrag höher ist
als ihre Aufwendungen. Rund 300 Millionen Euro beträgt damit die
finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer pro Jahr.
Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern
Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Egal, ob die Kinder
aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Somit
können alle Mütter und Väter ihre Betreuungskosten mit der
Steuererklärung geltend machen. Bei der Einkommensteuererklärung
fällt eine von drei Seiten der "Anlage Kind" weg. Finanzielle
Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen
Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der
Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Eltern bekommen
auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten
Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
Finanzielle Entlastung pro Jahr: 200 Millionen Euro.
Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale
vereinfacht: Wer verschiedene Verkehrsmittel benutzt, muss die
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag
einzeln belegen. Ein Nachweis ist nur erforderlich, wenn sie
höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte
Kalenderjahr.
Bessere Energieeffizienz
Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz trägt zur
Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten
bei. Die gesetzlichen Neuregelungen setzen die neugefasste
Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der EU in deutsches Recht um.
Ziel ist, dass die Hersteller den Energieverbrauch ihrer
Produkte senken, den Materialaufwand vermindern und die
Belastung mit Schadstoffen reduzieren.
Die Ökodesign-Vorschriften gelten für Geräte, die mit Energie
betrieben werden und neu auch für Produkte, die selbst keine
Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch
von Energie beeinflussen. Verkehrsmittel bleiben ausgenommen.
Deutsche Hersteller sind bei der Energie- und
Ressourceneffizienz schon heute oft Marktführer. Für sie bieten
Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen
und neue Märkte zu erschließen.
Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz ist am 25.
November 2011 in Kraft getreten.
Arbeit und Soziales
Neuer Mindestlohn im Baugewerbe
Für gut 515.000 Beschäftigte im Baugewerbe gelten ab 1. Dezember
2011 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Anhebung erfolgt in drei
Stufen ab 1. Januar 2012.
Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis
zum 31. Dezember 2013. Entsprechende Mindestlohn-Regelungen für
die Beschäftigten in den Bereichen der Abfallwirtschaft und
Bergbauspezialarbeiten gelten seit dem 1. November 2011.
Neue Mindestlöhne in drei Branchen
Umwelt
Einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien
Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes hat Deutschland die
europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung")
übernommen. Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher
Chemikalien erfolgt nun nach weltweit einheitlichen Regeln.
Neben neuen Einstufungsvorschriften wird sich die
Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. An die Stelle der
bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund treten
künftig verkehrsschildartige Gefahrenpiktogramme auf weißem
Grund mit roter Umrandung. Die Kennzeichnungen liefern
Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und die
sichere Verwendung der Chemikalie. Die Änderung des
Chemikaliengesetzes ist am 9. November in Kraft getreten.
Recht
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Das neue Gesetz stärkt den Rechtsschutz, indem es überlange
Prozesse verhindert - und eine Entschädigung bietet, wenn es
doch zu lange dauert.
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst muss der Betroffene das
Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer
Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange
Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten
durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen.
Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann
Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem
Entschädigungsverfahren werden materielle und immaterielle
Nachteile ausgeglichen. Beispielsweise bekommt der Betroffene
eine angemessene Entschädigung, wenn die unangemessene
Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt. Für
seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren
wird ein Regelbetrag von 1.200 Euro für jedes Jahr zugrunde
gelegt, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht
ausreichend ist.
|
|
Bundeskabinett
verabschiedet Regierungsprogramm Elektromobilität |
|
Berlin, 18.05.2011 - Heute hat das
Bundeskabinett ein "Regierungsprogramm Elektromobilität"
verabschiedet. Mit dem Programm antwortet die Bundesregierung
auf die Empfehlungen im zweiten Bericht der Nationalen Plattform
Elektromobilität (NPE), der am 16.05.2011 der Bundeskanzlerin
übergeben worden ist. Das Regierungsprogramm setzt die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Elektromobilität in
den kommenden Jahren.
Der Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Dr. Philipp Rösler:
"Das Thema Elektromobilität steht
ganz oben auf unserer Agenda. Das neue Regierungsprogramm
bündelt unsere Aktivitäten in diesem Bereich für die kommenden
Jahre. Klar ist: Der Staat setzt die Rahmenbedingungen, die
Entwicklung der Elektromobilität liegt in der Hand der
Wirtschaft. Der beste Treiber für Innovationen ist immer noch
der Wettbewerb."
Die Bundesregierung setzt bei ihrer
Arbeit einen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung und
verdoppelt deshalb ihre Anstrengungen in diesem Bereich. Bis zum
Ende der Legislaturperiode steht hierfür eine weitere Milliarde
Euro zur Verfügung. Für die Koordinierung sämtlicher
Forschungsaktivitäten richtet die Bundesregierung eine eigene
Lotsenstelle ein. Die Aktivitäten der Bundesregierung sind dabei
in europäische und internationale Prozesse eingebettet.
Bundesminister Dr. Rösler:
"Im Bereich Forschung und
Entwicklung gibt es noch großen Bedarf. Um hier Fortschritte zu
erzielen, möchten wir mit dem Regierungsprogramm eine
Forschungsarbeit aus einem Guss erreichen. Zu diesem Zwecke wird
es eine Lotsenstelle geben. Sie soll insbesondere Mittelständler
bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen unterstützen.
Wichtig ist uns außerdem, internationale Kooperationen zu
unterstützen. Das betrifft strategische Partnerschaften mit
anderen Ländern ebenso wie die internationale Zusammenarbeit im
Bereich Normung und Standardisierung. Die Auslandshandelskammern
unterstützen schon heute die exportstarke deutsche Wirtschaft.
Sie werden in Zukunft verstärkt als Plattform für Wirtschaft und
Politik dienen können und dabei mit "Germany Trade and Invest"
kooperieren."
Neben den bewährten Maßnahmen der
Ressorts im Bereich Forschung und Entwicklung sollen mit dem
Aufbau von regionalen Schaufenstern und der Entwicklung von
technischen Leuchtturmprojekten zwei weitere innovative
Instrumente etabliert werden, die Synergieeffekte liefern.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer:
"Wir greifen hier auf die guten Erfahrungen in unseren
Modellregionen zurück und bauen darauf auf. Die neuen
Schaufenster werden dank ihrer Größe, Rückschlüsse auf die
Massentauglichkeit der getesteten Elektromobilitätslösungen
liefern. Schaufenster dienen auch dazu, die Leistungsfähigkeit
der deutschen Industrie international sichtbar und erlebbar zu
machen. Wir werden die Schaufenster noch in diesem Jahr in einem
offenen Bewerbungsverfahren ausschreiben. Eines der Kriterien
wird ein belastbares - auch finanzielles - Engagement der
Beteiligten vor Ort sein: D. h. ein angemessener
Mittel- und Fahrzeugeinsatz der
Industrie und die Bereitschaft der Kommunen, neue
Rahmenbedingungen zu schaffen. Mittelständische Unternehmen, die
oft besonders innovative Ansätze verfolgen, sollen angemessen
berücksichtigt werden." Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahmen
ist die Schaffung attraktiver ordnungspolitischer
Rahmenbedingungen, die die Entstehung eines Leitmarktes für die
Elektromobilität in Deutschland unterstützen.
Ramsauer: "Mobilität muss bezahlbar
bleiben – das gilt auch für die Elektromobilität. Deshalb wollen
wir neben Forschung, Entwicklung und Demonstration auch Anreize
setzen. Neben steuerlichen Vorteilen bei der KFZ- und
Dienstwagenbesteuerung werden das vor allem nicht-monetäre
Nutzeranreize - meist im Straßenverkehrsrecht - sein. Das sind
z. B. Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge. Dafür haben wir
bereits ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Ein Anreiz könnte
aber auch die Aufhebung von Zufahrtsverboten für E-Fahrzeuge
sein, um den sauberen Lieferverkehr in den Städten zu fördern.
Auch die Freigabe von Busspuren
oder die Ausweisung von Sonder- oder Ladespuren wollen wir
prüfen. Um Erkenntnisse über mögliche Nutzungskonflikte zu
sammeln wollen wir diese Anreize zunächst in den Schaufenstern
einführen und erproben. Damit wollen wir auch die Auswirkungen
auf den ÖPNV so gering wie möglich halten." |
|
Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zu |
|
Berlin/Duisburg, 26. November 2010 - Der Bundesrat hat heute
einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue
Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit
Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder
soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.
Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben,
dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse
anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete
Bereifung“. Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem
Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden.
Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das
Bestimmtheitsgebot (Artikel
103 Absatz 2 GG). Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb
verfassungswidrig.
Ramsauer: „Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr
Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete
Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche
Rutschpartien auf den Straßen verhindern.“

Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im
Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
- Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den
winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen
Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die
Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
- Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B.
von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die
Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
- Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit
Winterreifen vorgeschrieben ist.
Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich
parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
- Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen.
Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
- Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol
gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem
Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
- M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche
und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf
Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere
Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
- Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen
durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet.
Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als
bei normalen Reifen.
- Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2,
M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen
aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben
aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere
Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch
grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
- Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den
Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des
grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen
ausreichend Sicherheit bietet.
Höhere Bußgelder sollen Einhaltung der Vorschriften garantieren
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt
werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten
Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher
40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im
Verkehrszentralregister verbunden.
Ramsauer: „Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den
falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen
gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern. Die
Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften
garantieren.“
Hohe Akzeptanz
Nach einer aktuellen DEKRA-Umfrage sind neun von zehn deutschen
Autofahrern für eine Winterreifenpflicht. 93 Prozent der 1.700
Befragten sprechen sich dafür aus. Nach ihrem derzeitigen
Verhalten gefragt, gaben 85 Prozent der Autofahrer an, ab Herbst
grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. 11 Prozent der
Autofahrer bevorzugen Ganzjahresreifen.
Eine Umfrage der „Bild am Sonntag“ ergab, dass fast neun von
zehn Deutschen höhere Bußgelder für Reifensünder begrüßen. 87
Prozent befürworten demnach die Verdoppelung der Bußgelder von
20 auf 40 Euro.
Weiteres europäisches Vorgehen
Parallel zur Einführung der Winterreifenpflicht in der StVO wird
auf europäischer Ebene an einer verbindlichen, international
einheitlichen Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Mit der
Verordnung
(EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Juli 2009 wurden Anforderungen an Reifen festgelegt. Im
Nachgang dazu werden nunmehr Verfahren, Prüfungen und
Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen,
Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen
festgelegt. Deutschland setzt sich dabei für Anforderungen an
die Reifen ein, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz
gewährleisten.
Kongress "Neue Kraft für Städte und Regionen"
Peter Ramsauer beim Kongress der Kommunalpolitischen Vereinigung
in Weimar
Heute eröffnet Bundesbauminister Peter Ramsauer den Kongress
"Neue Kraft für Städte und Regionen" der Kommunalpolitischen
Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) in Weimar. Auf
dem Kongress erörtern Experten die Erfordernisse von Politik und
Wirtschaft, um eine zukunftsfähige Kommunalentwicklung
sicherzustellen. Am Abend wird der Konrad-Adenauer-Preis für
Kommunalpolitik verliehen.
Ramsauer: „Die Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik des Bundes
wird in den Kommunen erst richtig anschaulich. Wenn durch
Ortsumfahrungen die Innenstadt vom Durchgangsverkehr entlastet
wird, wenn die regionalen Unternehmen durch gute
Verkehrsanbindungen gestärkt werden oder wenn mit unserer
Förderung städtebauliche Missstände im Quartier behoben werden,
geht das auf eine Entscheidung auf Bundesebene zurück. Aber erst
vor Ort werden diese konkret und erlebbar.“
Die Städtebauförderung hat sich als wirksames Instrument
bewährt, um den ostdeutschen Städten und Gemeinden bei der
Bewältigung der enormen Aufgaben nach der Wiedervereinigung zu
helfen, so Ramsauer. Durch die Unterstützung der Kommunen,
Verbände und vor allem der Bundestagsabgeordneten sind die
Einsparungen bei der Städtebauförderung trotz der enormen
Sparzwänge geringer ausgefallen als zunächst geplant. Nächstes
Jahr stehen 455 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
Ramsauer verwies in Weimar auch auf Erfolge 20 Jahre nach der
Deutschen Einheit:
„In der Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik hat sich in
Ostdeutschland insgesamt in den vergangenen 20 Jahren
unglaublich viel getan. Umfangreiche Renovierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in privater und öffentlicher
Verantwortung haben dazu beigetragen, die wertvollen
historischen Strukturen nicht nur im Stadtzentrum zu retten. Die
jahrzehntelange Vernachlässigung der Innenstädte in der DDR
erforderte besondere Hilfen und ein schnelles Handeln, was vor
allem durch die Städtebauförderung ermöglicht wurde.“ |
|
Die Bundespräsidenten
|
|
Wahl
des Bundespräsidenten
Ansprache von Bundespräsident Christian Wulff in der 14.
Bundesversammlung zur Wahl des zehnten Bundespräsidenten der
Bundesrepublik Deutschland am 30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude
in Berlin:
Berlin, 30. Juni 2010 -Hochverehrte, sehr geehrte Damen und
Herren und Mitglieder der 14. Bundesversammlung!
Ich
möchte mich zuerst einmal für das entgegengebrachte Vertrauen
ausdrücklich und von Herzen bedanken. Ich denke, das ist eine
Abstimmung in freier und geheimer Wahl gewesen, wie es in den
letzten Wochen zu Recht von vielen Seiten immer wieder
eingefordert wurde und wie es auch heute Morgen der Präsident
des Deutschen Bundestages zu Recht, denke ich, hervorgehoben
hat, dass jede Wahlfrau und jeder Wahlmann hier in dieser
Bundesversammlung völlig frei war und nach eigenem Gewissen in
der Wahlkabine zu entscheiden hatte.
Ich freue mich darüber, dass ich am Ende im dritten Wahlgang mit
absoluter Mehrheit von der Bundesversammlung zum
Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden
bin.
All denen, die eine andere Wahlentscheidung getroffen haben,
bekunde ich selbstverständlich meinen Respekt. Ich bin
überzeugt, dass es auch mit Ihnen zu einer gedeihlichen
Zusammenarbeit kommen wird. Ich jedenfalls werde mich sehr
bemühen, auch vielen Ihrer Erwartungen gerecht zu werden.
Danken möchte ich vor allem dafür, dass wir einen in jeder
Hinsicht, in jeder Phase sehr fairen Wettbewerb um das Amt des
Bundespräsidenten erlebt haben. Deshalb danke ich vor allem
Joachim Gauck für diesen fairen Wettstreit, wie wir ihn erlebt
haben. Ich habe Sie noch mehr schätzen gelernt und freue mich
darüber, dass Ihr Wort weit über Deutschland hinaus auch
weiterhin großes Gewicht haben wird. Herzlichen Dank dafür!
Eines der wesentlichen Wesenselemente von Demokratie ist, dass
man auswählen kann, dass man gewinnen kann und dass man
verlieren kann. Ich will es jetzt nicht übertreiben - Sie wollen
alle noch nach Hause -, aber aus Niederlagen habe ich eigentlich
immer noch mehr gelernt als aus Siegen, und wenn ich Ihnen sage,
dass mein Antritt als Ministerpräsident im dritten Anlauf neun
Jahre gedauert hat, dann wird deutlich, dass die
Bundesversammlung heute relativ kurz war.
Ich möchte hier - und nicht nur am Freitag - ausdrücklich meinem
Amtsvorgänger, Bundespräsident Professor Horst Köhler, und
seiner Gattin dafür danken, dass sie mit ihrem Auftreten und
ihrer Sympathie die Herzen vieler, vieler Menschen gewonnen
haben und mit ihrem Engagement für Familien und Kinder, ihrem
Einsatz für Afrika und dem Aufruf zu Veränderung Maßstäbe
gesetzt haben. Horst Köhler wollte Deutschland dienen, und ich
bin davon überzeugt, er hat Deutschland gedient. Dafür möchte
ich ihm und seiner so überaus erfolgreich engagierten Ehefrau
auch an dieser Stelle, in dieser Bundesversammlung, herzlich
Dank sagen.
Der schönste und größte Augenblick in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland war sicher die Wiedervereinigung
unseres Vaterlandes. Ich freue mich, dass wir dies gemeinsam am
3. Oktober in Bremen bei Herrn Bürgermeister Böhrnsen werden
feiern können. Es ist für mich besonders bewegend, dass ich im
20. Jahr der deutschen Einheit zum Bundespräsidenten gewählt
wurde, weil ich nunmehr auch in dieser Position zur inneren
Zusammenarbeit, zur inneren Einheit unseres Landes und zu einem
noch besseren gegenseitigen Verständnis beitragen möchte. Denn
das sollte uns als Bundesversammlung doch besonders bewegen,
dass wir demokratisch, frei und wiedervereinigt sind und hier in
Berlin tagen, wenige Meter von dort entfernt, wo die Mauer
stand, die damals durch mutige Menschen zum Einsturz gebracht
wurde. Das sollte uns auch am heutigen Tage bewusst sein.
Wir alle, ob die Linke, die Sozialdemokraten, die Grünen, die
Liberalen, die Christsozialen, die Christdemokraten, tragen
gemeinsam Verantwortung für unser Land, für unser Gemeinwesen,
für unsere Demokratie. Es ist unser Land; es ist uns anvertraut.
Wir wollen es in einem mindestens so guten Zustand an kommende
Generationen weitergeben, wie wir es vorgefunden haben. Wir
haben eine gemeinsame Zukunft, die gerade in unseren Händen
liegt. Wenn wir auf eine offene, eine vielfältige Landschaft in
Deutschland blicken, wenn wir gemeinschaftliches Leben in
Frieden, Freiheit und Wohlstand in einem vereinten Europa und
einer globalisierten Welt gedeihen lassen wollen, dann brauchen
wir alle Menschen in unserem Land, jede und jeden dort, wo sie
oder er sich einbringen möchte. Parallelgesellschaften in
unserem Land verhindern wir am ehesten dadurch, dass wir
aufeinander zugehen und nicht aneinander vorbei leben. Da werde
ich sicher einen besonderen Schwerpunkt am Freitag hier vor
Ihnen erläutern dürfen.
Deutschland ist ein wunderbares Land. Das weiß man nicht nur,
wenn man von Auslandsreisen nach Deutschland zurückkehrt.
Deutschland ist unsere Heimat. Deutschland hat eine Geschichte,
die uns in besonderer Weise vielen gegenüber verpflichtet.
Deutschland hat eine Zukunft, die uns aufgegeben ist. Gott
schütze unser Land. |
|
Christian
Wulff (30. Juni 2010 Nachfolger von Horst Köhler und 10.
Bundespräsident)
Geboren am 19. Juni 1959 in Osnabrück . Jurist und zuletzt seit
2003 Ministerpräsident (CDU) in Niedersachen.
Wurde im dritten Wahlgang mit 625 Stimmen (absolute Mehrheit)
vor Konkurrent Gauck gewählt.
Übergangspräsident für 30 Tage bis
zur Wahl des 10. Bundespräsidenten ist der Bremer Bürgermeister
Jens Böhrnsen (SPD), der turnusgemäß dem Bundesrat vorsitzt und
somit Vertreter des Bundespräsidenten ist.
Theodor Heuss
(1949–1959)
Theodor
Heuss prägte als erster Bundespräsident dieses Amt in ähnlicher
Weise wie Konrad Adenauer das Amt des Bundeskanzlers. Der
Liberale, der schon in der Weimarer Republik Mitglied des
Reichstages gewesen war, übte sein Amt weitestgehend
überparteilich aus. Auch seine intellektuellen Reden zu
aktuellen Streitfragen ließen ihn zum Vorbild für seine
Nachfolger werden. Eine dritte Amtszeit, zu der eine
Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre, lehnte er ab, da er die
Schaffung einer „lex Heuss“ vermeiden wollte.
Heinrich Lübke
(1959–1969)
Die
Nominierung Heinrich Lübkes wurde notwendig, da sich der
ursprünglich geplante Kandidat Konrad Adenauer
zurückzogen hatte. Lübke versuchte als Bundespräsident aktiv die
Politik mit zu gestalten. Wiederholt unterzeichnete er Gesetze
nicht, wenn sie gegen das Grundgesetz verstießen.Von seiner
Präsidentschaft blieben viele rhetorische Fehlgriffe in
Erinnerung, die auch auf Auslandsreisen zu fragwürdigen
Situationen führten.
Später wurde bekannt, dass seine stark nachlassende
intellektuelle Leistungsfähigkeit durch eine fortgeschrittene
Zerebralsklerose verursacht wurde. Wegen der anhaltenden Kritik
auch an seiner angeblichen Tätigkeit im Dritten Reich trat er
drei Monate vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit zurück.
Gustav
Heinemann (1969–1974)
Er
wurde als parteiübergreifender und neutraler Bundespräsident von
allen gewürdigt. Seine Wahl kann auch politisch gesehen werden,
da sie die später im Jahr 1969 gebildete sozialliberale
Koalition widerspiegelte. Seine tiefen moralischen
Überzeugungen, die ihn 1950 aus Protest gegen die
Wiederbewaffnung zum Rücktritt als
Bundesminister des
inneren und zum Austritt aus der
CDU geführt
hatten, prägten auch seine Amtszeit als oberster Vertreter der
Bundesrepublik Deutschland. Er selber betrachtete sich als ein
„Bürgerpräsident“ und betonte die demokratischen und liberalen
Traditionen Deutschlands. 1974 verzichtete er auf eien
Kandidatur zur eine Wiederwahl.
Walter
Scheel (1974–1979)
Walter Scheel war der erste ehemalige stellvertretende
Bundeskanzler im Amt des Bundespräsidenten versuchte auch in
seinem neuen Amt politisch mitzuwirken. Er blieb auch als
singender Bundespräsident in Erinnerung. Angesichts der
Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung stellte sich
Scheel nicht erneut der Wahl und schied nach einer Amtszeit am
30. Juni 1979 aus dem Amt des Bundespräsidenten.
Karl Carstens
(1979–1984)
Karl
Carstens war der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik.
Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die
Auflösung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen
Vertrauensfrage Helmut Kohls1982/1983. Gegen diese Anordnung des
Bundespräsidenten hatten einige Abgeordnete geklagt, das
Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem umstrittenen Urteil
allerdings Carstens’ Entscheidung.
Ähnlich wie
Scheel der breiten Bevölkerung als singender Präsident in
Erinnerung geblieben war, ist Carstens durch seine Vorliebe für
Wanderungen bekannt geworden, auf denen er die gesamte
Bundesrepublik „erwandert“ hat.
Richard
von Weizsäcker (1984–1994)Richard
von Weizsäcker ging als einer der bedeutendsten
Bundespräsidenten in die Geschichte ein. Bei seiner Wiederwahl
1989 gab es zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte
keinen Gegenkandidaten.
Roman Herzog
(1994–1999)
Angesichts
der Tatsache, erst im dritten Wahlgang gewählt worden zu sein,
und veränderter Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung
verzichtete Herzog auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit.
Johannes
Rau (1999–2004)
Johannes Rau
hielt als erster Bundespräsident eine Rede auf
Deutsch vor dem
israelischen
Parlament, der
Knesset.
Horst
Köhler (2004–2010)
Horst Köhler
war
der erste Bundespräsident, der vorher kein anderes
innenpolitisches Mandat innehatte.
|
|
|
|
Koalitionsvertrag und designiertes zweites Kabinett Merkel
|
|
Berlin 23. - 26. Oktober
2009 -
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (PDF)
|
Voraussichtliches Kabinett Merkel II Amt |
Name |
Partei |
Parlamentarischer Staatssekretär
bzw. Staatsminister |
Partei |
|
Bundeskanzlerin |
Angela
Merkel |
CDU |
Peter
Hintze
Bernd
Neumann
Maria
Böhmer |
CDU |
|
Vizekanzler
und
Auswärtiges |
Guido
Westerwelle |
FDP |
Werner
Hoyer
Cornelia Pieper |
FDP |
|
Inneres |
Thomas
de Maizière |
CDU |
Christoph Bergner
Ole
Schröder |
CDU |
|
Justiz |
Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger |
FDP |
Max
Stadler |
FDP |
|
Finanzen |
Wolfgang Schäuble |
CDU |
Steffen
Kampeter
Hartmut
Koschyk |
CDU
CSU |
|
Wirtschaft und Technologie |
Rainer
Brüderle |
FDP |
Eckart
von Klaeden
Hans-Joachim Otto
Ernst
Burgbacher |
CDU
FDP
FDP |
|
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ilse
Aigner |
CSU |
Julia
Klöckner
Gerd
Müller |
CDU
CSU |
|
Arbeit
und Soziales |
Franz
Josef Jung |
CDU |
Hans-Joachim Fuchtel
Ralf Brauksiepe |
CDU |
|
Verteidigung |
Karl-Theodor zu Guttenberg |
CSU |
Christian Schmidt
Thomas
Kossendey |
CSU
CDU |
|
Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Ursula
von der Leyen |
CDU |
Hermann
Kues |
CDU |
|
Gesundheit |
Philipp
Rösler |
FDP |
Annette
Widmann-Mauz
Daniel
Bahr |
CDU
FDP |
|
Bauen,
Wohnen und Verkehr |
Peter
Ramsauer |
CSU |
Enak
Ferlemann
Andreas
Scheuer
Jan
Mücke |
CDU
CSU
FDP |
|
Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Norbert
Röttgen |
CDU |
Ursula
Heinen-Esser
Katherina Reiche |
CDU |
|
Bildung
und Forschung |
Annette
Schavan |
CDU |
Helge
Braun
Thomas
Rachel |
CDU |
|
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
Dirk
Niebel |
FDP |
Gudrun
Kopp |
FDP |
|
Bundesminister für besondere Aufgaben
und
Chef
des Bundeskanzleramtes |
Ronald
Pofalla |
CDU |
|
|
|
Kabinett
Merkel
seit 22. 11. 2005 Amt |
Name |
Partei |
Parl. Staatssekretär
bzw. Staatsminister |
Partei |
|
Bundeskanzlerin |
Angela Merkel |
CDU |
Maria Böhmer
Hildegard Müller
bis 30.09.08 |
CDU
CDU
CDU
CDU |
|
Stellvertreter der Bundeskanzlerin (Vizekanzler) |
Franz Müntefering
bis 21.11.07
Frank-Walter Steinmeier
ab 21.11.07
|
SPD |
Hermann Gröhe
seit 1.10.08
Bernd Neumann |
|
|
Auswärtiges |
Frank-Walter Steinmeier |
SPD |
Gernot Erler
Günter Gloser |
SPD
SPD |
|
Inneres |
Wolfgang
Schäuble |
CDU |
Peter Altmaier
Christoph Bergner |
CDU
CDU |
|
Justiz |
Brigitte Zypries |
SPD |
Alfred
Hartenbach |
SPD |
|
Finanzen |
Peer Steinbrück |
SPD |
Karl Diller
Barbara Hendricks
bis 16.11.07
Nicolette Kressl
ab 17.11.07 |
SPD
SPD
SPD
|
|
Wirtschaft und Technologie |
Michael Glos bis 10.02.09
Karl-Theodor zu Guttenberg ab
10.02.09
|
CSU |
Peter Hintze
Hartmut Schauerte
Dagmar Wöhrl |
CDU
CDU
CSU |
|
Arbeit
und Soziales |
Franz Müntefering bis 21.11.07
Olaf Scholz
ab
21.11.07 |
SPD |
Gerd Andres bis 21.11.07
Klaus Brandner
ab 21.11.07
Franz Thönnes |
SPD
SPD
SPD |
|
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Horst Seehofer
bis 27.10.08
Ilse Aigner
ab 31.10.08
|
CSU |
Gerd Müller
bis 27.10.08
ab 1.11.08
Peter Paziorek
bis 1.09.07
Ursula Heinen
ab 27.09.07
bis 27.10.08
ab 1.11.08 |
SPD
CDU
CDU
|
|
Verteidigung |
Franz
Josef Jung |
CDU |
Friedbert Pflüger bis27.10.06
Thomas Kossendey ab 27.10.06
Christian Schmidt |
CDU
CDU
CSU |
|
Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Ursula von der
Leyen |
CDU |
Hermann Kues |
CDU |
|
Gesundheit |
Ulla Schmidt |
SPD |
Marion Caspers-Merk
Rolf Schwanitz |
SPD
SPD |
|
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Wolfgang
Tiefensee |
SPD |
Achim Großmann
Ulrich Kasparick
Karin Roth |
SPD
SPD
SPD |
|
Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Sigmar Gabriel |
SPD |
Astrid Klug
Michael Müller |
SPD
SPD |
|
Bildung
und Forschung |
Annette Schavan |
CDU |
Thomas Rachel
Andreas Storm |
CDU
CDU |
|
Bundesminister für
besondere Aufgaben
u. Chef des
Bundeskanzleramtes |
Thomas de
Maizière |
CDU |
|
|
|
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
Heidemarie
Wieczorek-Zeul |
SPD |
Karin Kortmann |
SPD |
Das Kabinett Merkel der
abgelaufenen 16. Legislaturperiode
 |
Archiv Jan
- Mai 2010
Nov - Dez /
März
/
Feb
/
Jan
Gesetzliche
Neuregelungen
2009
Dez
/
Nov
/
Okt
/
Sep
/
Aug
/
Juli /
Juni /
Mai /
Apr /
März /
Feb /
Jan
2008
Dez / Nov
/
Okt
/
Sep
/
Jul - Aug /
Juni /
Mai /April
/März /
Februar /
Januar
2007
|
|
|
|
|