Kristina
Schröder schlägt bundesweiten freiwilligen Zivildienst vor
Bundesfamilienministerin informiert über Stand der Überlegungen
zum Zivildienst |
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Berlin, 23. August 2010 - Die für den Zivildienst zuständige
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Kristina Schröder, hat die Fachpolitiker der
Koalition heute (Montag) über den Stand der Überlegungen zum
Zivildienst informiert.
"Unsere 90.000 Zivildienstleistenden pro Jahr leisten einen
wertvollen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Deutschland.
Dieses Engagement ist für uns kaum wegzudenken. Für den Fall von
Veränderungen bei der Wehrpflicht muss es deshalb fertige und
funktionale Alternativkonzepte für den Zivildienst geben, um
schwerwiegende negative Folgen für die soziale Infrastruktur
zumindest abzufedern", so Bundesfamilienministerin Kristina
Schröder.
Eine Aussetzung der Wehrpflicht und damit eine Aussetzung des
Zivildienstes löse unter drei Gesichtspunkten Handlungsbedarf
aus:
* Negative Effekte auf die soziale Infrastruktur müssen
minimiert werden. * Auch künftig sollen möglichst viele junge
Menschen die positiven Prägungen eines sozialen Engagements
erfahren können. * Bei einer bloßen Aussetzung der Wehrpflicht
muss die Möglichkeit erhalten bleiben, den Zivildienst als
Wehrersatzdienst wieder aktivieren zu können, dafür müssen
Strukturen vorgehalten werden.
Als mögliche Lösung schlägt Bundesfamilienministerin Schröder
vor, einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst mit staatlicher
Förderung zu schaffen: "Ein akzeptierter freiwilliger
Zivildienst wäre ein großer engagementpolitischer Schritt, der
die soziale Infrastruktur enorm bereichern würde. Er schafft
gleichzeitig einen Mehrwert für die vielen Engagierten - oftmals
sogar die Chance des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben im
sozialen Sektor. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir
genügend Freiwillige gewinnen und funktionierende
Strukturen erhalten können, ist aber eine klare
Bundeszuständigkeit, eine auskömmliche Finanzausstattung und die
Öffnung des freiwilligen Zivildienstes für Männer und Frauen."
Die Überlegungen im Einzelnen:
* Um funktionierende Strukturen zu erhalten müssten etwa 35.000
Freiwillige pro Jahr für den freiwilligen Zivildienst gewonnen
werden. Damit wäre er für den Bund kostengünstiger als der
heutige Zivildienst.
* Regeldauer könnte ein Jahr, Mindestdauer sechs, Höchstdauer 18
Monate sein, in Ausnahmefällen bis 24 Monate.
* Wie der bisherige Zivildienst könnte der Dienst in sozialen
Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer
Träger durchgeführt werden, der Bund würde also keine eigenen
Einsatzplätze schaffen.
* Die Einsatzplätze würden bundeszentral nach einheitlichen
Kriterien anerkannt, die Freiwilligen vor Ort begleitet.
* Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen,
Menschen jeden Alters (ab 16 Jahren) und für erweiterte
Einsatzbereiche (z.B. Sport, Kultur, Bildung) geöffnet werden.
Die vorgestellten Überlegungen sind Teil des Prüfberichts des
Bundesfamilienministeriums über die Folgen eventueller
Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst. In den
Bericht fließen darüber hinaus die
Stellungnahmen der Mitglieder des Beirats für den Zivildienst,
der betroffenen Verbände sowie der 632 größten
Zivildienststellen ein. Die Überlegungen bilden die Grundlage
für weitere Diskussionen mit den Abgeordneten des Deutschen
Bundestags. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft von
Wehrpflicht und Zivildienst soll im Herbst auf den Parteitagen
von CDU und CSU getroffen werden. |
Ramsauer: Keine
weitere Kürzung des Wohngelds
Ressorts haben Vorschlag zur Streichung der Heizkostenkomponente |
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Die
Ressorts haben sich im Rahmen der Beratungen zum
Haushaltsbegleitgesetz 2011 auf den Vorschlag des
Bundesbauministeriums geeinigt, die Heizkostenkomponente beim
Wohngeld zu streichen, aber darüber hinaus keine weitere Kürzung
des Wohngelds vorzunehmen.
Bundesminister Peter Ramsauer: "Wir haben die Forderung des
Bundesfinanzministeriums zum Wohngeld politisch und inhaltlich
geprüft und als nicht machbar befunden. Ich bin dem
Bundesfinanzminister dankbar, dass es nun nur bei der
Heizkostenkürzung bleibt."
Mit dem Bundesfinanzministerium sei vereinbart, dass es keine
weiteren Kürzungen an anderer Stelle geben wird.
Die Streichung der Heizkostenkomponente sei vor dem Hintergrund
vertretbar, dass die Energiekosten seit Mitte 2008 um 14 Prozent
gesunken seien. Die Heizkostenkomponente war im Januar 2009
eingeführt worden, weil die Energiekosten für Heizung und
Warmwasser von Mitte 2007 bis Mitte 2008 um 22 Prozent
angestiegen waren, so der Minister.
Die Streichung der Heizkostenpauschale entlastet den
Bundeshaushalt um rund 100 Millionen Euro im Jahr. Sie war auf
der Haushaltsklausur des Bundeskabinetts im Juni beschlossen
worden. Das Bundesbauministerium hatte dem
Bundesfinanzministerium dann einen entsprechenden Beitrag zum
Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 übermittelt, der die
Streichung der Heizkostenkomponente vorsieht. Die Ressorts
werden sich bis Ende August 2010 über alle Teile des
Gesetzentwurfs des
Bundesfinanzministeriums einigen.
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Gesetzliche
Neuregelungen ab 1. Juli 2010 |
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Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz durch neues
P-Konto
Die Reform des Kontopfändungsschutzes tritt am 1. Juli 2010 in
Kraft. Das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto) stellt sicher,
dass bei Kontopfändungen dem Schuldner der Zugriff auf die
unpfändbaren Beträge seines Guthabens möglich bleibt. So behält
er ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel,
die er zur Bestreitung des existenziellen Lebensbedarfs
benötigt. Die Kontoinhaber können mit dem P-Konto trotz der
Pfändung mit den geschützten Beträgen weiter am bargeldlosen
Zahlungsverkehr teilnehmen. Auch die Interessen der Gläubiger
bleiben gewahrt.
Handy-Gespräche im EU-Ausland ab 1. Juli erneut billiger
Druckansicht Rechtzeitig zu Beginn der Hauptreisezeit sinken die
Preisobergrenzen für Handy-Gespräche im europäischen Ausland um
gut vier Cent. "So geraten Urlauber nicht mehr in die Gefahr,
von unverhältnismäßig hohen Rechnungen überrascht zu werden",
freut sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.
Klare Regeln für Ratingagenturen
Ratingagenturen beurteilen Unternehmen und Finanzprodukte. Mit
Fehleinschätzungen haben sie zur weltweiten Finanzkrise
beigetragen. Die EU und die europäischen Regierungen wollen sie
jetzt besser beaufsichtigen. So müssen sie beispielsweise
künftig ihre Ratings und Methoden regelmäßig überprüfen. Sie
müssen in mindestens einem EU-Mitgliedsland registriert sein.
Für mehr Transparenz müssen sie sich bei der Finanzaufsicht
registrieren lassen. Und sie dürfen künftig nicht mehr Kunden
beraten, die sie gleichzeitig bewerten.
Das Ausführungsgesetz zur europäischen Ratingverordnung ist am
15. Juni 2010 in Kraft getreten. Es schafft die rechtlichen
Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der
EU-Ratingverordnung vom 16. September 2009.
Aufsichtsbehörde in Deutschland wird die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Ab Januar 2011 soll dann die neu
zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde die
Aufsicht in Europa übernehmen.
Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur
Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat
Der Finanzplanungsrat beriet von 1968 bis 2009 über die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei den Haushalts- und
Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen. Mit der
Errichtung des Stabilitätsrates durch die Föderalismusreform II
hat die Bundesregierung die wesentlichen Aufgaben des
Finanzplanungsrates auf den Stabilitätsrat übertragen.
Die Hauptaufgabe des Stabilitätsrates ist, die Haushalte des
Bundes und der Länder zu überwachen. Er soll eventuell drohende
Haushaltsnotlagen frühzeitig erkennen, um durch
Sanierungsverfahren gegensteuern zu können.
Der Finanzplanungsrat konnte Empfehlungen nur einstimmig geben.
Der Stabilitätsrat fasst dagegen Beschlüsse mit der Stimme des
Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können
damit Beschlüsse nicht verhindern. Er überwacht die Haushalte
des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur
allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab.
Zusammen mit der Schuldenbremse stellt der Stabilitätsrat eine
tragfähige Haushaltsentwicklung sicher. Das Gesetz wurde am 2.
Juni 2010 verkündet und tritt in wesentlichen Teilen rückwirkend
zum 1. Januar 2010 in Kraft.
Sparpaket für günstigere Arzneimittel
Druckansicht Die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der
Gesetzlichen Krankenkassen gilt es einzudämmen. Dazu beschloss
das Bundeskabinett den zweiten Teil des Sparpakets von
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Einsparvolumen: zwei
Milliarden Euro.
Doch es wird nicht nur gespart: Der Gesetzentwurf führt auch zu
mehr Transparenz und kommt den Patienteninteressen entgegen.
Ziel ist es, die Versicherten auch künftig mit hochwertigen
Arzneimitteln zu versorgen, ohne die Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung zu gefährden.
Pharmaunternehmen müssen beispielsweise künftig den Nutzen neuer
Arzneien nachweisen und Erstattungsbeträge mit den Krankenkassen
aushandeln. Die Großhandelszuschläge werden neu geregelt.
Die Pflicht, klinische Prüfungen zu veröffentlichen, dient dem
Interesse der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und
Patienten. Alle sollen nähere Einzelheiten über Eigenschaften
und Nutzen der Medikamente erfahren können. Hinzu kommt, dass
sich Rabattverträge – vor allem für wirkstoffgleiche Präparate
(Generika) – künftig stärker an den Bedürfnissen der
Versicherten orientieren. So können Versicherte auf Wunsch ein
anderes als das Rabatt-Präparat gegen Zahlung des Aufpreises
auswählen.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Im ersten Jahr
sind für die Gesetzliche Krankenversicherung Einsparungen in
Höhe von rund 500 Millionen Euro zu erwarten. Langfristig ist
mit zusätzlichen Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro
zu rechnen.
Der Bundesgesundheitsminister hatte bereits zuvor als schnell
wirkende Kostenbremse ein Pharmasparpaket auf den Weg gebracht.
Es sieht höhere Zwangsrabatte und ein Preismoratorium für die
Hersteller vor. Damit sollen die Kassen bereits in diesem Jahr
rund 500 Millionen Euro an Ausgaben sparen. |
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Die Bundespräsidenten
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Wahl
des Bundespräsidenten
Ansprache von Bundespräsident Christian Wulff in der 14.
Bundesversammlung zur Wahl des zehnten Bundespräsidenten der
Bundesrepublik Deutschland am 30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude
in Berlin:
Berlin, 30. Juni 2010 -Hochverehrte, sehr geehrte Damen und
Herren und Mitglieder der 14. Bundesversammlung!
Ich
möchte mich zuerst einmal für das entgegengebrachte Vertrauen
ausdrücklich und von Herzen bedanken. Ich denke, das ist eine
Abstimmung in freier und geheimer Wahl gewesen, wie es in den
letzten Wochen zu Recht von vielen Seiten immer wieder
eingefordert wurde und wie es auch heute Morgen der Präsident
des Deutschen Bundestages zu Recht, denke ich, hervorgehoben
hat, dass jede Wahlfrau und jeder Wahlmann hier in dieser
Bundesversammlung völlig frei war und nach eigenem Gewissen in
der Wahlkabine zu entscheiden hatte.
Ich freue mich darüber, dass ich am Ende im dritten Wahlgang mit
absoluter Mehrheit von der Bundesversammlung zum
Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden
bin.
All denen, die eine andere Wahlentscheidung getroffen haben,
bekunde ich selbstverständlich meinen Respekt. Ich bin
überzeugt, dass es auch mit Ihnen zu einer gedeihlichen
Zusammenarbeit kommen wird. Ich jedenfalls werde mich sehr
bemühen, auch vielen Ihrer Erwartungen gerecht zu werden.
Danken möchte ich vor allem dafür, dass wir einen in jeder
Hinsicht, in jeder Phase sehr fairen Wettbewerb um das Amt des
Bundespräsidenten erlebt haben. Deshalb danke ich vor allem
Joachim Gauck für diesen fairen Wettstreit, wie wir ihn erlebt
haben. Ich habe Sie noch mehr schätzen gelernt und freue mich
darüber, dass Ihr Wort weit über Deutschland hinaus auch
weiterhin großes Gewicht haben wird. Herzlichen Dank dafür!
Eines der wesentlichen Wesenselemente von Demokratie ist, dass
man auswählen kann, dass man gewinnen kann und dass man
verlieren kann. Ich will es jetzt nicht übertreiben - Sie wollen
alle noch nach Hause -, aber aus Niederlagen habe ich eigentlich
immer noch mehr gelernt als aus Siegen, und wenn ich Ihnen sage,
dass mein Antritt als Ministerpräsident im dritten Anlauf neun
Jahre gedauert hat, dann wird deutlich, dass die
Bundesversammlung heute relativ kurz war.
Ich möchte hier - und nicht nur am Freitag - ausdrücklich meinem
Amtsvorgänger, Bundespräsident Professor Horst Köhler, und
seiner Gattin dafür danken, dass sie mit ihrem Auftreten und
ihrer Sympathie die Herzen vieler, vieler Menschen gewonnen
haben und mit ihrem Engagement für Familien und Kinder, ihrem
Einsatz für Afrika und dem Aufruf zu Veränderung Maßstäbe
gesetzt haben. Horst Köhler wollte Deutschland dienen, und ich
bin davon überzeugt, er hat Deutschland gedient. Dafür möchte
ich ihm und seiner so überaus erfolgreich engagierten Ehefrau
auch an dieser Stelle, in dieser Bundesversammlung, herzlich
Dank sagen.
Der schönste und größte Augenblick in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland war sicher die Wiedervereinigung
unseres Vaterlandes. Ich freue mich, dass wir dies gemeinsam am
3. Oktober in Bremen bei Herrn Bürgermeister Böhrnsen werden
feiern können. Es ist für mich besonders bewegend, dass ich im
20. Jahr der deutschen Einheit zum Bundespräsidenten gewählt
wurde, weil ich nunmehr auch in dieser Position zur inneren
Zusammenarbeit, zur inneren Einheit unseres Landes und zu einem
noch besseren gegenseitigen Verständnis beitragen möchte. Denn
das sollte uns als Bundesversammlung doch besonders bewegen,
dass wir demokratisch, frei und wiedervereinigt sind und hier in
Berlin tagen, wenige Meter von dort entfernt, wo die Mauer
stand, die damals durch mutige Menschen zum Einsturz gebracht
wurde. Das sollte uns auch am heutigen Tage bewusst sein.
Wir alle, ob die Linke, die Sozialdemokraten, die Grünen, die
Liberalen, die Christsozialen, die Christdemokraten, tragen
gemeinsam Verantwortung für unser Land, für unser Gemeinwesen,
für unsere Demokratie. Es ist unser Land; es ist uns anvertraut.
Wir wollen es in einem mindestens so guten Zustand an kommende
Generationen weitergeben, wie wir es vorgefunden haben. Wir
haben eine gemeinsame Zukunft, die gerade in unseren Händen
liegt. Wenn wir auf eine offene, eine vielfältige Landschaft in
Deutschland blicken, wenn wir gemeinschaftliches Leben in
Frieden, Freiheit und Wohlstand in einem vereinten Europa und
einer globalisierten Welt gedeihen lassen wollen, dann brauchen
wir alle Menschen in unserem Land, jede und jeden dort, wo sie
oder er sich einbringen möchte. Parallelgesellschaften in
unserem Land verhindern wir am ehesten dadurch, dass wir
aufeinander zugehen und nicht aneinander vorbei leben. Da werde
ich sicher einen besonderen Schwerpunkt am Freitag hier vor
Ihnen erläutern dürfen.
Deutschland ist ein wunderbares Land. Das weiß man nicht nur,
wenn man von Auslandsreisen nach Deutschland zurückkehrt.
Deutschland ist unsere Heimat. Deutschland hat eine Geschichte,
die uns in besonderer Weise vielen gegenüber verpflichtet.
Deutschland hat eine Zukunft, die uns aufgegeben ist. Gott
schütze unser Land. |
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Christian
Wulff (30. Juni 2010 Nachfolger von Horst Köhler und 10.
Bundespräsident)
Geboren am 19. Juni 1959 in Osnabrück . Jurist und zuletzt seit
2003 Ministerpräsident (CDU) in Niedersachen.
Wurde im dritten Wahlgang mit 625 Stimmen (absolute Mehrheit)
vor Konkurrent Gauck gewählt.
Übergangspräsident für 30 Tage bis
zur Wahl des 10. Bundespräsidenten ist der Bremer Bürgermeister
Jens Böhrnsen (SPD), der turnusgemäß dem Bundesrat vorsitzt und
somit Vertreter des Bundespräsidenten ist.
Theodor Heuss
(1949–1959)
Theodor
Heuss prägte als erster Bundespräsident dieses Amt in ähnlicher
Weise wie Konrad Adenauer das Amt des Bundeskanzlers. Der
Liberale, der schon in der Weimarer Republik Mitglied des
Reichstages gewesen war, übte sein Amt weitestgehend
überparteilich aus. Auch seine intellektuellen Reden zu
aktuellen Streitfragen ließen ihn zum Vorbild für seine
Nachfolger werden. Eine dritte Amtszeit, zu der eine
Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre, lehnte er ab, da er die
Schaffung einer „lex Heuss“ vermeiden wollte.
Heinrich Lübke
(1959–1969)
Die
Nominierung Heinrich Lübkes wurde notwendig, da sich der
ursprünglich geplante Kandidat Konrad Adenauer
zurückzogen hatte. Lübke versuchte als Bundespräsident aktiv die
Politik mit zu gestalten. Wiederholt unterzeichnete er Gesetze
nicht, wenn sie gegen das Grundgesetz verstießen.Von seiner
Präsidentschaft blieben viele rhetorische Fehlgriffe in
Erinnerung, die auch auf Auslandsreisen zu fragwürdigen
Situationen führten.
Später wurde bekannt, dass seine stark nachlassende
intellektuelle Leistungsfähigkeit durch eine fortgeschrittene
Zerebralsklerose verursacht wurde. Wegen der anhaltenden Kritik
auch an seiner angeblichen Tätigkeit im Dritten Reich trat er
drei Monate vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit zurück.
Gustav
Heinemann (1969–1974)
Er
wurde als parteiübergreifender und neutraler Bundespräsident von
allen gewürdigt. Seine Wahl kann auch politisch gesehen werden,
da sie die später im Jahr 1969 gebildete sozialliberale
Koalition widerspiegelte. Seine tiefen moralischen
Überzeugungen, die ihn 1950 aus Protest gegen die
Wiederbewaffnung zum Rücktritt als Bundesminister des
inneren und zum Austritt aus der CDU geführt
hatten, prägten auch seine Amtszeit als oberster Vertreter der
Bundesrepublik Deutschland. Er selber betrachtete sich als ein
„Bürgerpräsident“ und betonte die demokratischen und liberalen
Traditionen Deutschlands. 1974 verzichtete er auf eien
Kandidatur zur eine Wiederwahl.
Walter
Scheel (1974–1979)
Walter Scheel war der erste ehemalige stellvertretende
Bundeskanzler im Amt des Bundespräsidenten versuchte auch in
seinem neuen Amt politisch mitzuwirken. Er blieb auch als
singender Bundespräsident in Erinnerung. Angesichts der
Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung stellte sich
Scheel nicht erneut der Wahl und schied nach einer Amtszeit am
30. Juni 1979 aus dem Amt des Bundespräsidenten.
Karl Carstens
(1979–1984)
Karl
Carstens war der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik.
Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die
Auflösung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen
Vertrauensfrage Helmut Kohls1982/1983. Gegen diese Anordnung des
Bundespräsidenten hatten einige Abgeordnete geklagt, das
Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem umstrittenen Urteil
allerdings Carstens’ Entscheidung.
Ähnlich wie
Scheel der breiten Bevölkerung als singender Präsident in
Erinnerung geblieben war, ist Carstens durch seine Vorliebe für
Wanderungen bekannt geworden, auf denen er die gesamte
Bundesrepublik „erwandert“ hat.
Richard
von Weizsäcker (1984–1994)Richard
von Weizsäcker ging als einer der bedeutendsten
Bundespräsidenten in die Geschichte ein. Bei seiner Wiederwahl
1989 gab es zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte
keinen Gegenkandidaten.
Roman Herzog
(1994–1999)
Angesichts
der Tatsache, erst im dritten Wahlgang gewählt worden zu sein,
und veränderter Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung
verzichtete Herzog auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit.
Johannes
Rau (1999–2004)
Johannes Rau
hielt als erster Bundespräsident eine Rede auf
Deutsch vor dem
israelischen
Parlament, der
Knesset.
Horst
Köhler (2004–2010)
Horst Köhler
war
der erste Bundespräsident, der vorher kein anderes
innenpolitisches Mandat innehatte.
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Gesetzliche Neuregelungen zum
1. Juni 2010 |
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Köhlers Rücktritt
Erklärung von Bundespräsident Horst Köhler

Berlin/Duisburg, 31. Mai 2010 - Meine Äußerungen zu
Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind
auf heftige Kritik gestoßen. Ich bedauere, dass meine Äußerungen
in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu
Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit,
mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr,
die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt
jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein
Amt vermissen.
Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des
Bundespräsidenten - mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen
Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und
meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für
meine Entscheidung.
Verfassungsgemäß werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten
durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Ich habe
Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch
unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen
Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler.
Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen.
Gesetzliche
Neuregelungen zum 1. Juni 2010
Deutschland hilft bei der Stabilisierung des Euro. Neben den
Bürgschaften für Kredite an Griechenland beteiligt sich
Deutschland am Euro-Schutzschirm mit bis zu 123 Milliarden Euro.
Eine Ausnahmeregelung beim Lärmschutz ermöglicht Public Viewing
auch bei dieser Fußball-Weltmeisterschaft. Die Nachrüstung von
Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern wird weiterhin gefördert.
1. Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus
3. Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
4. Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft
20101.
1. Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
Deutschland beteiligt sich an Finanzhilfen der Euro-Länder für
Griechenland zusammen mit Hilfen des Internationalen
Währungsfonds. Am 8. Mai ist das "Gesetz zur Übernahme von
Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der
Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
Republik" (WFStG) in Kraft getreten, das diese Hilfe
Deutschlands möglich macht. Es geht dabei um mehr, als
Griechenland zu helfen: Es geht um die Stabilität des Euros.
Die Hilfe geht einher mit einem dreijährigen Programm des
Internationalen Währungsfonds (IWF). Das Programm hat einen
Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden
übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über diesen Zeitraum rund
22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 im ersten Jahr.
Wichtig ist, dass dieses Geld nicht von der Bundesregierung an
Griechenland überwiesen wird. Es handelt sich vielmehr um
Bürgschaften für Kredite durch die bundeseigene KfW-Bank an
Griechenland. Griechenland muss dieses Geld mit Zinsen an die
KfW-Bank zurückzahlen. Bedingung ist die Verpflichtung
Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und
Reformkurs einzuschlagen.
Griechenland-Hilfe beschlossen
2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus
Die Europäische Union und Euroländer wollen zusammen
Finanzhilfen in Höhe von 500 Milliarden Euro mobilisieren, um
den Euro umfassend zu stabilisieren. Davon stellt die EU durch
einen Notfallfonds Kredite bis zu einer Höhe von 60 Milliarden
Euro zur Verfügung. 440 Milliarden Euro werden durch anteilige
Garantien (Bürgschaften) der Euroländer bereit gestellt. Der
Internationale Währungsfonds will - wie beim Griechenland-Paket
- zusätzliche Hilfen zur Verfügung stellen. Der Schutzschirm
umfasst damit rechnerisch etwa 750 Milliarden Euro.
Deutschland wird sich an dem Euro-Schutzschirm mit einem
Bürgschaftsanteil von bis zu 123 Milliarden Euro beteiligen. Er
kann bei unvorhergesehenem Bedarf - mit Einwilligung des
Bundestags-Haushaltsausschusses - um 20 Prozent überschritten
werden und könnte dann knapp 148 Milliarden Euro erreichen. Mit
dem Schutzschirm geben die Europäer ein klares Signal für die
Stabilität der Eurozone. Wie im Falle von Griechenland ist auch
hier der Abruf der Mittel an strenge Auflagen geknüpft.
Das Gesetz ist am 23. Mai 2010 in Kraft getreten. Deutschland
bürgt für den Euro
3. Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
Um die Feinstaubbelastung der Luft weiter zu reduzieren, fördert
die Bundesregierung auch in diesem Jahr die Nachrüstung mit
Partikelminderungs-Systemen für Personenkraftwagen und leichte
Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren. Die Neuauflage der
Förderrichtlinie vom BMU und BMVBS ist seit dem 13. Mai 2010 in
Kraft. Gefördert wird – wie bisher – die Nachrüstung von
Diesel-Pkw, darüber hinaus jetzt auch von leichten
Nutzfahrzeugen. Das sind Diesel-Kraftfahrzeuge, die zur
Güterbeförderung genutzt werden, mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Die Förderung beträgt 330 Euro.
Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Grünes Licht für den Einbau von
Dieselpartikelfiltern/Partikelminderungssysteme
4. Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft
2010
Damit während der Fußballweltmeisterschaft 2010 auch nach 22 Uhr
öffentliche Fernsehübertragungen im Freien möglich sind, werden
die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden im Juni und
Juli gesenkt. Diese Ausnahmeregelungen galten bereits bei der
Fußball WM 2006 in Deutschland und der
Fußball-Europameisterschaft 2008. Die Verordnung tritt am 1.
Juni 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2010. |
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Koalitionsvertrag und designiertes zweites Kabinett Merkel
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Berlin 23. - 26. Oktober
2009 -
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (PDF)
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Voraussichtliches Kabinett Merkel II Amt |
Name |
Partei |
Parlamentarischer Staatssekretär
bzw. Staatsminister |
Partei |
|
Bundeskanzlerin |
Angela
Merkel |
CDU |
Peter
Hintze
Bernd
Neumann
Maria
Böhmer |
CDU |
|
Vizekanzler
und
Auswärtiges |
Guido
Westerwelle |
FDP |
Werner
Hoyer
Cornelia Pieper |
FDP |
|
Inneres |
Thomas
de Maizière |
CDU |
Christoph Bergner
Ole
Schröder |
CDU |
|
Justiz |
Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger |
FDP |
Max
Stadler |
FDP |
|
Finanzen |
Wolfgang Schäuble |
CDU |
Steffen
Kampeter
Hartmut
Koschyk |
CDU
CSU |
|
Wirtschaft und Technologie |
Rainer
Brüderle |
FDP |
Eckart
von Klaeden
Hans-Joachim Otto
Ernst
Burgbacher |
CDU
FDP
FDP |
|
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ilse
Aigner |
CSU |
Julia
Klöckner
Gerd
Müller |
CDU
CSU |
|
Arbeit
und Soziales |
Franz
Josef Jung |
CDU |
Hans-Joachim Fuchtel
Ralf Brauksiepe |
CDU |
|
Verteidigung |
Karl-Theodor zu Guttenberg |
CSU |
Christian Schmidt
Thomas
Kossendey |
CSU
CDU |
|
Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Ursula
von der Leyen |
CDU |
Hermann
Kues |
CDU |
|
Gesundheit |
Philipp
Rösler |
FDP |
Annette
Widmann-Mauz
Daniel
Bahr |
CDU
FDP |
|
Bauen,
Wohnen und Verkehr |
Peter
Ramsauer |
CSU |
Enak
Ferlemann
Andreas
Scheuer
Jan
Mücke |
CDU
CSU
FDP |
|
Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Norbert
Röttgen |
CDU |
Ursula
Heinen-Esser
Katherina Reiche |
CDU |
|
Bildung
und Forschung |
Annette
Schavan |
CDU |
Helge
Braun
Thomas
Rachel |
CDU |
|
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
Dirk
Niebel |
FDP |
Gudrun
Kopp |
FDP |
|
Bundesminister für besondere Aufgaben
und
Chef
des Bundeskanzleramtes |
Ronald
Pofalla |
CDU |
|
|
Kabinett
Merkel
- seit 22. 11. 2005
Amt |
Name |
Partei |
Parl. Staatssekretär
bzw. Staatsminister |
Partei |
|
Bundeskanzlerin |
Angela Merkel |
CDU |
Maria Böhmer
Hildegard Müller
bis 30.09.08 |
CDU
CDU
CDU
CDU |
|
Stellvertreter der Bundeskanzlerin (Vizekanzler) |
Franz Müntefering
bis 21.11.07
Frank-Walter Steinmeier
ab 21.11.07
|
SPD |
Hermann Gröhe
seit 1.10.08
Bernd Neumann |
|
|
Auswärtiges |
Frank-Walter Steinmeier |
SPD |
Gernot Erler
Günter Gloser |
SPD
SPD |
| Inneres |
Wolfgang
Schäuble |
CDU |
Peter Altmaier
Christoph Bergner |
CDU
CDU |
| Justiz |
Brigitte Zypries |
SPD |
Alfred
Hartenbach |
SPD |
|
Finanzen |
Peer Steinbrück |
SPD |
Karl Diller
Barbara Hendricks
bis 16.11.07
Nicolette Kressl
ab 17.11.07 |
SPD
SPD
SPD
|
|
Wirtschaft und Technologie |
Michael Glos bis 10.02.09
Karl-Theodor zu Guttenberg ab
10.02.09
|
CSU |
Peter Hintze
Hartmut Schauerte
Dagmar Wöhrl |
CDU
CDU
CSU |
| Arbeit
und Soziales |
Franz Müntefering bis 21.11.07
Olaf Scholz
ab
21.11.07 |
SPD |
Gerd Andres bis 21.11.07
Klaus Brandner
ab 21.11.07
Franz Thönnes |
SPD
SPD
SPD |
|
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Horst Seehofer
bis 27.10.08
Ilse Aigner
ab 31.10.08
|
CSU |
Gerd Müller
bis 27.10.08
ab 1.11.08
Peter Paziorek
bis 1.09.07
Ursula Heinen
ab 27.09.07
bis 27.10.08
ab 1.11.08 |
SPD
CDU
CDU
|
|
Verteidigung |
Franz
Josef Jung |
CDU |
Friedbert Pflüger bis27.10.06
Thomas Kossendey ab 27.10.06
Christian Schmidt |
CDU
CDU
CSU |
|
Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Ursula von der
Leyen |
CDU |
Hermann Kues |
CDU |
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Gesundheit |
Ulla Schmidt |
SPD |
Marion Caspers-Merk
Rolf Schwanitz |
SPD
SPD |
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Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Wolfgang
Tiefensee |
SPD |
Achim Großmann
Ulrich Kasparick
Karin Roth |
SPD
SPD
SPD |
| Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Sigmar Gabriel |
SPD |
Astrid Klug
Michael Müller |
SPD
SPD |
| Bildung
und Forschung |
Annette Schavan |
CDU |
Thomas Rachel
Andreas Storm |
CDU
CDU |
Bundesminister für
besondere Aufgaben
u. Chef des
Bundeskanzleramtes |
Thomas de
Maizière |
CDU |
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
Heidemarie
Wieczorek-Zeul |
SPD |
Karin Kortmann |
SPD |
Das Kabinett Merkel der
abgelaufenen 16. Legislaturperiode

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