Berlin aktuell  Bas-Berichte
von Duisburgs MdB Bärbel Bas
NRW-Landtag 
Kristina Schröder schlägt bundesweiten freiwilligen Zivildienst vor
Bundesfamilienministerin informiert über Stand der Überlegungen zum Zivildienst

Berlin, 23. August 2010 - Die für den Zivildienst zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Kristina Schröder, hat die Fachpolitiker der Koalition heute (Montag) über den Stand der Überlegungen zum Zivildienst informiert.
"Unsere 90.000 Zivildienstleistenden pro Jahr leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Deutschland. Dieses Engagement ist für uns kaum wegzudenken. Für den Fall von Veränderungen bei der Wehrpflicht muss es deshalb fertige und funktionale Alternativkonzepte für den Zivildienst geben, um
schwerwiegende negative Folgen für die soziale Infrastruktur zumindest abzufedern", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Eine Aussetzung der Wehrpflicht und damit eine Aussetzung des Zivildienstes löse unter drei Gesichtspunkten Handlungsbedarf aus:
* Negative Effekte auf die soziale Infrastruktur müssen minimiert werden. * Auch künftig sollen möglichst viele junge Menschen die positiven Prägungen eines sozialen Engagements erfahren können. * Bei einer bloßen Aussetzung der Wehrpflicht muss die Möglichkeit erhalten bleiben, den Zivildienst als Wehrersatzdienst wieder aktivieren zu können, dafür müssen Strukturen vorgehalten werden.
Als mögliche Lösung schlägt Bundesfamilienministerin Schröder vor, einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst mit staatlicher Förderung zu schaffen: "Ein akzeptierter freiwilliger Zivildienst wäre ein großer engagementpolitischer Schritt, der die soziale Infrastruktur enorm bereichern würde. Er schafft gleichzeitig einen Mehrwert für die vielen Engagierten - oftmals sogar die Chance des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben im sozialen Sektor. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir genügend Freiwillige gewinnen und funktionierende
Strukturen erhalten können, ist aber eine klare Bundeszuständigkeit, eine auskömmliche Finanzausstattung und die Öffnung des freiwilligen Zivildienstes für Männer und Frauen."
Die Überlegungen im Einzelnen:
* Um funktionierende Strukturen zu erhalten müssten etwa 35.000 Freiwillige pro Jahr für den freiwilligen Zivildienst gewonnen werden. Damit wäre er für den Bund kostengünstiger als der heutige Zivildienst.
* Regeldauer könnte ein Jahr, Mindestdauer sechs, Höchstdauer 18 Monate sein, in Ausnahmefällen bis 24 Monate.
* Wie der bisherige Zivildienst könnte der Dienst in sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer Träger durchgeführt werden, der Bund würde also keine eigenen Einsatzplätze schaffen.
* Die Einsatzplätze würden bundeszentral nach einheitlichen Kriterien anerkannt, die Freiwilligen vor Ort begleitet.
* Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen, Menschen jeden Alters (ab 16 Jahren) und für erweiterte Einsatzbereiche (z.B. Sport, Kultur, Bildung) geöffnet werden.

Die vorgestellten Überlegungen sind Teil des Prüfberichts des Bundesfamilienministeriums über die Folgen eventueller Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst. In den Bericht fließen darüber hinaus die
Stellungnahmen der Mitglieder des Beirats für den Zivildienst, der betroffenen Verbände sowie der 632 größten Zivildienststellen ein. Die Überlegungen bilden die Grundlage für weitere Diskussionen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft von Wehrpflicht und Zivildienst soll im Herbst auf den Parteitagen von CDU und CSU getroffen werden.

Ramsauer: Keine weitere Kürzung des Wohngelds
Ressorts haben Vorschlag zur Streichung der Heizkostenkomponente

Die Ressorts haben sich im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 auf den Vorschlag des Bundesbauministeriums geeinigt, die Heizkostenkomponente beim Wohngeld zu streichen, aber darüber hinaus keine weitere Kürzung des Wohngelds vorzunehmen.
Bundesminister Peter Ramsauer: "Wir haben die Forderung des Bundesfinanzministeriums zum Wohngeld politisch und inhaltlich geprüft und als nicht machbar befunden. Ich bin dem Bundesfinanzminister dankbar, dass es nun nur bei der
Heizkostenkürzung bleibt."
Mit dem Bundesfinanzministerium sei vereinbart, dass es keine weiteren Kürzungen an anderer Stelle geben wird.
Die Streichung der Heizkostenkomponente sei vor dem Hintergrund vertretbar, dass die Energiekosten seit Mitte 2008 um 14 Prozent gesunken seien. Die Heizkostenkomponente war im Januar 2009 eingeführt worden, weil die Energiekosten für Heizung und Warmwasser von Mitte 2007 bis Mitte 2008 um 22 Prozent angestiegen waren, so der Minister.
Die Streichung der Heizkostenpauschale entlastet den Bundeshaushalt um rund 100 Millionen Euro im Jahr. Sie war auf der Haushaltsklausur des Bundeskabinetts im Juni beschlossen worden. Das Bundesbauministerium hatte dem Bundesfinanzministerium dann einen entsprechenden Beitrag zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 übermittelt, der die Streichung der Heizkostenkomponente vorsieht. Die Ressorts werden sich bis Ende August 2010 über alle Teile des Gesetzentwurfs des Bundesfinanzministeriums einigen.
 

Gesetzliche Neuregelungen ab 1. Juli 2010

Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz durch neues P-Konto
Die Reform des Kontopfändungsschutzes tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Das neue P-Kon­to (Pfändungsschutzkonto) stellt sicher, dass bei Kontopfändungen dem Schuldner der Zugriff auf die unpfändbaren Beträge seines Guthabens möglich bleibt. So behält er ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existenziellen Lebensbedarfs benötigt. Die Kontoinhaber können mit dem P-Konto trotz der Pfändung mit den geschützten Beträgen weiter am bargeldlosen Zahlungsver­kehr teilnehmen. Auch die Interessen der Gläubiger bleiben gewahrt.

Handy-Gespräche im EU-Ausland ab 1. Juli erneut billiger
Druckansicht Rechtzeitig zu Beginn der Hauptreisezeit sinken die Preisobergrenzen für Handy-Gespräche im europäischen Ausland um gut vier Cent. "So geraten Urlauber nicht mehr in die Gefahr, von unverhältnismäßig hohen Rechnungen überrascht zu werden", freut sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.

Klare Regeln für Ratingagenturen
Ratingagenturen beurteilen Unternehmen und Finanzprodukte. Mit Fehleinschätzungen haben sie zur weltweiten Finanzkrise beigetragen. Die EU und die europäischen Regierungen wollen sie jetzt besser beaufsichtigen. So müssen sie beispielsweise künftig ihre Ratings und Methoden regelmäßig überprüfen. Sie müssen in mindestens einem EU-Mitgliedsland registriert sein. Für mehr Transparenz müssen sie sich bei der Finanzaufsicht registrieren lassen. Und sie dürfen künftig nicht mehr Kunden beraten, die sie gleichzeitig bewerten.
Das Ausführungsgesetz zur europäischen Ratingverordnung ist am 15. Juni 2010 in Kraft getreten. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der EU-Ratingverordnung vom 16. September 2009.
Aufsichtsbehörde in Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ab Januar 2011 soll dann die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde die Aufsicht in Europa übernehmen.

Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat
Der Finanzplanungsrat beriet von 1968 bis 2009 über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei den Haushalts- und Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen. Mit der Errichtung des Stabilitätsrates durch die Föderalismusreform II hat die Bundesregierung die wesentlichen Aufgaben des Finanzplanungsrates auf den Stabilitätsrat übertragen.
Die Hauptaufgabe des Stabilitätsrates ist, die Haushalte des Bundes und der Länder zu überwachen. Er soll eventuell drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig erkennen, um durch Sanierungsverfahren gegensteuern zu können.
Der Finanzplanungsrat konnte Empfehlungen nur einstimmig geben. Der Stabilitätsrat fasst dagegen Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Er überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab.
Zusammen mit der Schuldenbremse stellt der Stabilitätsrat eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicher. Das Gesetz wurde am 2. Juni 2010 verkündet und tritt in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Sparpaket für günstigere Arzneimittel
Druckansicht Die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen gilt es einzudämmen. Dazu beschloss das Bundeskabinett den zweiten Teil des Sparpakets von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Einsparvolumen: zwei Milliarden Euro.
Doch es wird nicht nur gespart: Der Gesetzentwurf führt auch zu mehr Transparenz und kommt den Patienteninteressen entgegen. Ziel ist es, die Versicherten auch künftig mit hochwertigen Arzneimitteln zu versorgen, ohne die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gefährden.
Pharmaunternehmen müssen beispielsweise künftig den Nutzen neuer Arzneien nachweisen und Erstattungsbeträge mit den Krankenkassen aushandeln. Die Großhandelszuschläge werden neu geregelt.
Die Pflicht, klinische Prüfungen zu veröffentlichen, dient dem Interesse der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und Patienten. Alle sollen nähere Einzelheiten über Eigenschaften und Nutzen der Medikamente erfahren können. Hinzu kommt, dass sich Rabattverträge – vor allem für wirkstoffgleiche Präparate (Generika) – künftig stärker an den Bedürfnissen der Versicherten orientieren. So können Versicherte auf Wunsch ein anderes als das Rabatt-Präparat gegen Zahlung des Aufpreises auswählen.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Im ersten Jahr sind für die Gesetzliche Krankenversicherung Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro zu erwarten. Langfristig ist mit zusätzlichen Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro zu rechnen.

Der Bundesgesundheitsminister hatte bereits zuvor als schnell wirkende Kostenbremse ein Pharmasparpaket auf den Weg gebracht. Es sieht höhere Zwangsrabatte und ein Preismoratorium für die Hersteller vor. Damit sollen die Kassen bereits in diesem Jahr rund 500 Millionen Euro an Ausgaben sparen.

Die Bundespräsidenten

 Wahl des Bundespräsidenten
Ansprache von Bundespräsident Christian Wulff in der 14. Bundesversammlung zur Wahl des zehnten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland am 30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude in Berlin:

Berlin, 30. Juni 2010 -Hochverehrte, sehr geehrte Damen und Herren und Mitglieder der 14. Bundesversammlung!
Ich möchte mich zuerst einmal für das entgegengebrachte Vertrauen ausdrücklich und von Herzen bedanken. Ich denke, das ist eine Abstimmung in freier und geheimer Wahl gewesen, wie es in den letzten Wochen zu Recht von vielen Seiten immer wieder eingefordert wurde und wie es auch heute Morgen der Präsident des Deutschen Bundestages zu Recht, denke ich, hervorgehoben hat, dass jede Wahlfrau und jeder Wahlmann hier in dieser Bundesversammlung völlig frei war und nach eigenem Gewissen in der Wahlkabine zu entscheiden hatte.
Ich freue mich darüber, dass ich am Ende im dritten Wahlgang mit absoluter Mehrheit von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden bin.
All denen, die eine andere Wahlentscheidung getroffen haben, bekunde ich selbstverständlich meinen Respekt. Ich bin überzeugt, dass es auch mit Ihnen zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit kommen wird. Ich jedenfalls werde mich sehr bemühen, auch vielen Ihrer Erwartungen gerecht zu werden.
Danken möchte ich vor allem dafür, dass wir einen in jeder Hinsicht, in jeder Phase sehr fairen Wettbewerb um das Amt des Bundespräsidenten erlebt haben. Deshalb danke ich vor allem Joachim Gauck für diesen fairen Wettstreit, wie wir ihn erlebt haben. Ich habe Sie noch mehr schätzen gelernt und freue mich darüber, dass Ihr Wort weit über Deutschland hinaus auch weiterhin großes Gewicht haben wird. Herzlichen Dank dafür!

Eines der wesentlichen Wesenselemente von Demokratie ist, dass man auswählen kann, dass man gewinnen kann und dass man verlieren kann. Ich will es jetzt nicht übertreiben - Sie wollen alle noch nach Hause -, aber aus Niederlagen habe ich eigentlich immer noch mehr gelernt als aus Siegen, und wenn ich Ihnen sage, dass mein Antritt als Ministerpräsident im dritten Anlauf neun Jahre gedauert hat, dann wird deutlich, dass die Bundesversammlung heute relativ kurz war.

Ich möchte hier - und nicht nur am Freitag - ausdrücklich meinem Amtsvorgänger, Bundespräsident Professor Horst Köhler, und seiner Gattin dafür danken, dass sie mit ihrem Auftreten und ihrer Sympathie die Herzen vieler, vieler Menschen gewonnen haben und mit ihrem Engagement für Familien und Kinder, ihrem Einsatz für Afrika und dem Aufruf zu Veränderung Maßstäbe gesetzt haben. Horst Köhler wollte Deutschland dienen, und ich bin davon überzeugt, er hat Deutschland gedient. Dafür möchte ich ihm und seiner so überaus erfolgreich engagierten Ehefrau auch an dieser Stelle, in dieser Bundesversammlung, herzlich Dank sagen.

Der schönste und größte Augenblick in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war sicher die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes. Ich freue mich, dass wir dies gemeinsam am 3. Oktober in Bremen bei Herrn Bürgermeister Böhrnsen werden feiern können. Es ist für mich besonders bewegend, dass ich im 20. Jahr der deutschen Einheit zum Bundespräsidenten gewählt wurde, weil ich nunmehr auch in dieser Position zur inneren Zusammenarbeit, zur inneren Einheit unseres Landes und zu einem noch besseren gegenseitigen Verständnis beitragen möchte. Denn das sollte uns als Bundesversammlung doch besonders bewegen, dass wir demokratisch, frei und wiedervereinigt sind und hier in Berlin tagen, wenige Meter von dort entfernt, wo die Mauer stand, die damals durch mutige Menschen zum Einsturz gebracht wurde. Das sollte uns auch am heutigen Tage bewusst sein.

Wir alle, ob die Linke, die Sozialdemokraten, die Grünen, die Liberalen, die Christsozialen, die Christdemokraten, tragen gemeinsam Verantwortung für unser Land, für unser Gemeinwesen, für unsere Demokratie. Es ist unser Land; es ist uns anvertraut. Wir wollen es in einem mindestens so guten Zustand an kommende Generationen weitergeben, wie wir es vorgefunden haben. Wir haben eine gemeinsame Zukunft, die gerade in unseren Händen liegt. Wenn wir auf eine offene, eine vielfältige Landschaft in Deutschland blicken, wenn wir gemeinschaftliches Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand in einem vereinten Europa und einer globalisierten Welt gedeihen lassen wollen, dann brauchen wir alle Menschen in unserem Land, jede und jeden dort, wo sie oder er sich einbringen möchte. Parallelgesellschaften in unserem Land verhindern wir am ehesten dadurch, dass wir aufeinander zugehen und nicht aneinander vorbei leben. Da werde ich sicher einen besonderen Schwerpunkt am Freitag hier vor Ihnen erläutern dürfen.
Deutschland ist ein wunderbares Land. Das weiß man nicht nur, wenn man von Auslandsreisen nach Deutschland zurückkehrt. Deutschland ist unsere Heimat. Deutschland hat eine Geschichte, die uns in besonderer Weise vielen gegenüber verpflichtet. Deutschland hat eine Zukunft, die uns aufgegeben ist. Gott schütze unser Land.

Nr.

Name (Lebensdaten)

Partei

Beginn der Amtszeit

Ende der Amtszeit

Wahl

1

Theodor Heuss
(1884–1963)

FDP

13. September 1949

12. September 1959

1949/1954

2

Heinrich Lübke
 (1894–1972)

CDU

13. September 1959

30. Juni 1969

1959/1964

3

Gustav Heinemann (1899–1976)

SPD

1. Juli 1969

30. Juni 1974

1969

4

Walter Scheel (* 1919)

FDP

1. Juli 1974

30. Juni 1979

1974

5

Karl Carstens
(1914–1992)

CDU

1. Juli 1979

30. Juni 1984

1979

6

Richard von Weizsäcker (* 1920)

CDU

1. Juli 1984

30. Juni 1994

1984/1989

7

Roman Herzog
(* 1934)

CDU

1. Juli 1994

30. Juni 1999

1994

8

Johannes Rau
(1931–2006)

SPD

1. Juli 1999

30. Juni 2004

1999

9

Horst Köhler (* 1943)

CDU

1. Juli 2004

31. Mai 20102

2004/2009

10. Christian Wulff (*1959)

CDU

2. Juli 2010

  2010

 

Christian Wulff  (30. Juni 2010 Nachfolger von Horst Köhler und 10. Bundespräsident)
Geboren am 19. Juni 1959 in Osnabrück . Jurist und zuletzt seit 2003  Ministerpräsident (CDU) in Niedersachen.
Wurde im dritten Wahlgang mit 625 Stimmen (absolute Mehrheit) vor Konkurrent Gauck gewählt.

Übergangspräsident für 30 Tage bis zur Wahl des 10. Bundespräsidenten ist der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), der turnusgemäß dem Bundesrat vorsitzt und somit Vertreter des Bundespräsidenten ist.

 

Theodor Heuss (1949–1959)
Theodor Heuss prägte als erster Bundespräsident dieses Amt in ähnlicher Weise wie Konrad Adenauer das Amt des Bundeskanzlers. Der Liberale, der schon in der Weimarer Republik Mitglied des Reichstages gewesen war, übte sein Amt weitestgehend überparteilich aus. Auch seine intellektuellen Reden zu aktuellen Streitfragen ließen ihn zum Vorbild für seine Nachfolger werden. Eine dritte Amtszeit, zu der eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre, lehnte er ab, da er die Schaffung einer „lex Heuss“ vermeiden wollte.

Heinrich Lübke (1959–1969)
Die Nominierung Heinrich Lübkes wurde notwendig, da sich der ursprünglich geplante Kandidat Konrad Adenauer zurückzogen hatte. Lübke versuchte als Bundespräsident aktiv die Politik mit zu gestalten. Wiederholt unterzeichnete er Gesetze nicht, wenn sie gegen das Grundgesetz verstießen.Von seiner Präsidentschaft blieben viele rhetorische Fehlgriffe in Erinnerung, die auch auf Auslandsreisen zu fragwürdigen Situationen führten.
Später wurde bekannt, dass seine stark nachlassende intellektuelle Leistungsfähigkeit durch eine fortgeschrittene Zerebralsklerose verursacht wurde. Wegen der anhaltenden Kritik auch an seiner angeblichen Tätigkeit im Dritten Reich trat er drei Monate vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit zurück.

Gustav Heinemann (1969–1974)
Er wurde als parteiübergreifender und neutraler Bundespräsident von allen gewürdigt. Seine Wahl kann auch politisch gesehen werden, da sie die später im Jahr 1969 gebildete sozialliberale Koalition widerspiegelte. Seine tiefen moralischen Überzeugungen, die ihn 1950 aus Protest gegen die Wiederbewaffnung zum Rücktritt als Bundesminister des inneren  und zum Austritt aus der CDU geführt hatten, prägten auch seine Amtszeit als oberster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Er selber betrachtete sich als ein „Bürgerpräsident“ und betonte die demokratischen und liberalen Traditionen Deutschlands. 1974 verzichtete er auf eien Kandidatur zur eine Wiederwahl. 

Walter Scheel (1974–1979)
Walter Scheel war der erste ehemalige stellvertretende Bundeskanzler im Amt des Bundespräsidenten versuchte auch in seinem neuen Amt politisch mitzuwirken. Er blieb auch als singender Bundespräsident in Erinnerung. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung stellte sich Scheel nicht erneut der Wahl und schied nach einer Amtszeit am 30. Juni 1979 aus dem Amt des Bundespräsidenten.

Karl Carstens (1979–1984)
Karl Carstens war der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik. Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflösung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage Helmut Kohls1982/1983. Gegen diese Anordnung des Bundespräsidenten hatten einige Abgeordnete geklagt, das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem umstrittenen Urteil allerdings Carstens’ Entscheidung.

Ähnlich wie Scheel der breiten Bevölkerung als singender Präsident in Erinnerung geblieben war, ist Carstens durch seine Vorliebe für Wanderungen bekannt geworden, auf denen er die gesamte Bundesrepublik „erwandert“ hat.

Richard von Weizsäcker (1984–1994)Richard von Weizsäcker ging als einer der bedeutendsten Bundespräsidenten in die Geschichte ein. Bei seiner Wiederwahl 1989 gab es zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte keinen Gegenkandidaten.

 

Roman Herzog (1994–1999)
Angesichts der Tatsache, erst im dritten Wahlgang gewählt worden zu sein, und veränderter Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung verzichtete Herzog auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit.

 

Johannes Rau (1999–2004)

Johannes Rau hielt als erster Bundespräsident eine Rede auf Deutsch vor dem israelischen Parlament, der Knesset.

 

Horst Köhler (2004–2010)

Horst Köhler war der erste Bundespräsident, der vorher kein anderes innenpolitisches Mandat innehatte.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni 2010

Köhlers Rücktritt
Erklärung von Bundespräsident Horst Köhler

Berlin/Duisburg, 31. Mai 2010 -  Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestoßen. Ich bedauere, dass meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.
Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten - mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung.
Verfassungsgemäß werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Ich habe Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler.
Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni 2010
Deutschland hilft bei der Stabilisierung des Euro. Neben den Bürgschaften für Kredite an Griechenland beteiligt sich Deutschland am Euro-Schutzschirm mit bis zu 123 Milliarden Euro. Eine Ausnahmeregelung beim Lärmschutz ermöglicht Public Viewing auch bei dieser Fußball-Weltmeisterschaft. Die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern wird weiterhin gefördert.

1. Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
3. Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
4. Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft 20101.

 1. Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

Deutschland beteiligt sich an Finanzhilfen der Euro-Länder für Griechenland zusammen mit Hilfen des Internationalen Währungsfonds. Am 8. Mai ist das "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik" (WFStG) in Kraft getreten, das diese Hilfe Deutschlands möglich macht. Es geht dabei um mehr, als Griechenland zu helfen: Es geht um die Stabilität des Euros.

Die Hilfe geht einher mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF). Das Programm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über diesen Zeitraum rund 22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 im ersten Jahr.

Wichtig ist, dass dieses Geld nicht von der Bundesregierung an Griechenland überwiesen wird. Es handelt sich vielmehr um Bürgschaften für Kredite durch die bundeseigene KfW-Bank an Griechenland. Griechenland muss dieses Geld mit Zinsen an die KfW-Bank zurückzahlen. Bedingung ist die Verpflichtung Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs einzuschlagen.
Griechenland-Hilfe beschlossen

2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Die Europäische Union und Euroländer wollen zusammen Finanzhilfen in Höhe von 500 Milliarden Euro mobilisieren, um den Euro umfassend zu stabilisieren. Davon stellt die EU durch einen Notfallfonds Kredite bis zu einer Höhe von 60 Milliarden Euro zur Verfügung. 440 Milliarden Euro werden durch anteilige Garantien (Bürgschaften) der Euroländer bereit gestellt. Der Internationale Währungsfonds will - wie beim Griechenland-Paket - zusätzliche Hilfen zur Verfügung stellen. Der Schutzschirm umfasst damit rechnerisch etwa 750 Milliarden Euro.
Deutschland wird sich an dem Euro-Schutzschirm mit einem Bürgschaftsanteil von bis zu 123 Milliarden Euro beteiligen. Er kann bei unvorhergesehenem Bedarf - mit Einwilligung des Bundestags-Haushaltsausschusses - um 20 Prozent überschritten werden und könnte dann knapp 148 Milliarden Euro erreichen. Mit dem Schutzschirm geben die Europäer ein klares Signal für die Stabilität der Eurozone. Wie im Falle von Griechenland ist auch hier der Abruf der Mittel an strenge Auflagen geknüpft.
Das Gesetz ist am 23. Mai 2010 in Kraft getreten. Deutschland bürgt für den Euro

3. Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
Um die Feinstaubbelastung der Luft weiter zu reduzieren, fördert die Bundesregierung auch in diesem Jahr die Nachrüstung mit Partikelminderungs-Systemen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren. Die Neuauflage der Förderrichtlinie vom BMU und BMVBS ist seit dem 13. Mai 2010 in Kraft. Gefördert wird – wie bisher – die Nachrüstung von Diesel-Pkw, darüber hinaus jetzt auch von leichten Nutzfahrzeugen. Das sind Diesel-Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung genutzt werden, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Die Förderung beträgt 330 Euro. Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Grünes Licht für den Einbau von Dieselpartikelfiltern/Partikelminderungssysteme

4. Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010
Damit während der Fußballweltmeisterschaft 2010 auch nach 22 Uhr öffentliche Fernsehübertragungen im Freien möglich sind, werden die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden im Juni und Juli gesenkt. Diese Ausnahmeregelungen galten bereits bei der Fußball WM 2006 in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2010.

 

Koalitionsvertrag und designiertes zweites Kabinett Merkel
Berlin 23. - 26. Oktober 2009 - Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (PDF)

Voraussichtliches Kabinett Merkel II Amt

Name

Partei

Parlamentarischer Staatssekretär
bzw. Staatsminister

Partei

Bundeskanzlerin

Angela Merkel

CDU

Peter Hintze
Bernd Neumann
Maria Böhmer

CDU

Vizekanzler und Auswärtiges

Guido Westerwelle

FDP

Werner Hoyer
Cornelia Pieper

FDP

Inneres

Thomas de Maizière

CDU

Christoph Bergner
Ole Schröder

CDU

Justiz

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

FDP

Max Stadler

FDP

Finanzen

Wolfgang Schäuble

CDU

Steffen Kampeter
Hartmut Koschyk

CDU
CSU

Wirtschaft und Technologie

Rainer Brüderle

FDP

Eckart von Klaeden
Hans-Joachim Otto
Ernst Burgbacher

CDU
FDP
FDP

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner

CSU

Julia Klöckner
Gerd Müller

CDU
CSU

Arbeit und Soziales

Franz Josef Jung

CDU

Hans-Joachim Fuchtel
Ralf Brauksiepe

CDU

Verteidigung

Karl-Theodor zu Guttenberg

CSU

Christian Schmidt
Thomas Kossendey

CSU
CDU

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ursula von der Leyen

CDU

Hermann Kues

CDU

Gesundheit

Philipp Rösler

FDP

Annette Widmann-Mauz
Daniel Bahr

CDU
FDP

Bauen, Wohnen und Verkehr

Peter Ramsauer

CSU

Enak Ferlemann
Andreas Scheuer
Jan Mücke

CDU
CSU
FDP

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Norbert Röttgen

CDU

Ursula Heinen-Esser
Katherina Reiche

CDU

Bildung und Forschung

Annette Schavan

CDU

Helge Braun
Thomas Rachel

CDU

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dirk Niebel

FDP

Gudrun Kopp

FDP

Bundesminister für besondere Aufgaben
und
Chef des Bundeskanzleramtes

Ronald Pofalla

CDU

 

 

Kabinett Merkel - seit 22. 11. 2005
Amt
Name Partei Parl. Staatssekretär
bzw. Staatsminister
Partei
Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU Maria Böhmer
Hildegard Müller
bis 30.09.08
CDU
CDU

CDU

CDU
Stellvertreter der Bundeskanzlerin (Vizekanzler) Franz Müntefering
bis 21.11.07
Frank-Walter Steinmeier
ab 21.11.07
 
SPD Hermann Gröhe
seit 1.10.08

Bernd Neumann
 
Auswärtiges Frank-Walter Steinmeier SPD Gernot Erler
Günter Gloser
SPD
SPD
Inneres Wolfgang Schäuble CDU Peter Altmaier
Christoph Bergner
CDU
CDU
Justiz Brigitte Zypries SPD Alfred Hartenbach SPD
Finanzen Peer Steinbrück SPD Karl Diller
Barbara Hendricks
bis 16.11.07
Nicolette Kressl
ab 17.11.07
SPD
SPD

SPD

 
Wirtschaft und Technologie Michael Glos bis 10.02.09
Karl-Theodor zu Guttenberg ab 10.02.09
 
CSU Peter Hintze
Hartmut Schauerte
Dagmar Wöhrl
CDU
CDU
CSU
Arbeit und Soziales Franz Müntefering bis 21.11.07
Olaf Scholz
ab
21.11.07
SPD Gerd Andres bis 21.11.07
Klaus Brandner
ab 21.11.07

Franz Thönnes
SPD

SPD

SPD
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer
 bis 27.10.08

Ilse Aigner
ab 31.10.08

 
CSU Gerd Müller
 bis 27.10.08

ab 1.11.08
Peter Paziorek
bis 1.09.07

Ursula Heinen
ab 27.09.07
bis 27.10.08

ab 1.11.08
SPD


CDU

CDU



 
Verteidigung Franz Josef Jung CDU Friedbert Pflüger bis27.10.06
Thomas Kossendey ab 27.10.06
Christian Schmidt
CDU

CDU

CSU
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der Leyen CDU Hermann Kues CDU
Gesundheit Ulla Schmidt SPD Marion Caspers-Merk
Rolf Schwanitz
SPD
SPD
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee SPD Achim Großmann
Ulrich Kasparick
Karin Roth
SPD
SPD
SPD
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel SPD Astrid Klug
Michael Müller
SPD
SPD
Bildung und Forschung Annette Schavan CDU Thomas Rachel
Andreas Storm
CDU
CDU
Bundesminister für besondere Aufgaben
u. Chef des Bundeskanzleramtes
Thomas de Maizière CDU  
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD Karin Kortmann SPD

Das Kabinett Merkel der abgelaufenen 16. Legislaturperiode

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