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Bas-Berichte
von Duisburgs MdB Bärbel Bas

NRW-Landtag 






 
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2012

Im Überblick  - in blauer Schrift Anmerkungen der Redaktion zu den gesetzlichen Änderungen

 
Steuersenkung (1.1)
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.000 Euro – Steuererklärung wird einfacher.
 
Weniger Rentenbeitrag (2.1)
Der Beitragssatz sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent. Beschäftigte und Unternehmen werden entlastet.
 
Wieder mehr Landärzte (3.1)
Neues Gesetz verbessert medizinische Versorgung auf dem Land – mehr Leistungen für Patienten.
 
Familienpflegezeit hilft, Pflege und Beruf zu vereinbaren (2.8)
Angehörige können Teilzeit mit Gehaltsausgleich arbeiten, wenn sie Familienmitglieder pflegen wollen.
 
Pflegesätze steigen (3.2)
In der häuslichen Pflege werden alle Pflegesätze angehoben.
 
Meilenstein für Kinderschutz (4.1)
Bundeskinderschutzgesetz hilft Eltern in schwierigen Lebenslagen. Zusammenarbeit im Jugendschutz verbessert.
 
Erstmals Mindestlöhne für Zeitarbeiter (2.6 und 2.7)
Außerdem erhalten Gebäudereiniger und Dachdecker höhere Mindestlöhne.
 
Grundsicherung erhöht (2.10)
Das Arbeitslosengeld II steigt im kommenden Jahr um 10 Euro für Alleinstehende. Auch andere Regelsätze werden erhöht.
 
Förderung Erneuerbarer Energien stärker an den Markt angepasst (5.1)
Modernisierung des EEG ändert Schwerpunkte.
  

1. Änderungen für Steuerzahler

 
1.1. Steuersenkungen und Steuervereinfachungen

·        Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro (vorher 920 Euro). Dies gilt bereits rückwirkend für 2011. Die Anhebung des Pauschbetrags führt dazu, dass über eine halbe Million Arbeitnehmer keine Belege mehr einreichen müssen. Insgesamt ist somit für rund 22 Millionen Arbeitnehmer – etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer – kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich.

·        Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind weiterhin Sonderausgaben. Der Höchstbetrag für Sonderausgaben steigt zum 1. Januar 2012 auf 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro). Eine Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist in der Regel nicht möglich. Fortbildungskosten (nach dem Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums) sind als Werbungskosten absetzbar. Das gilt auch für ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses.

·        Die Berechnung der Entfernungspauschale wird einfacher. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag einzeln belegt werden. Ein Nachweis ist nur nötig, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer.

·        Eltern können Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen – egal, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Somit können alle Mütter und Väter ihre Betreuungskosten mit der Steuererklärung 2012 geltend machen. Gleichzeitig wird sie einfacher, weil eine von drei Seiten der "Anlage Kind" wegfällt. Insgesamt lassen sich Kinderbetreuungskosten von maximal 4.000 Euro im Jahr absetzen.

·        Die Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren. Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Sie bekommen auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums etwas hinzuverdient. Bisher mussten die Eltern nachweisen, dass der Zuverdienst ihrer Kinder nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betrug.


Hinweis: Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums gibt es aber nur noch Kindergeld, wenn die Eltern nachweisen, dass die Kinder weiter für einen Beruf ausgebildet werden (z.B. zweite Ausbildung oder Anschlussstudium). Außerdem dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Arbeitsentgelt maximal 400 Euro/Monat) gibt es auf Nachweis weiter Kindergeld.  
 
1.2. Elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 verschoben
Die
elektronische Lohnsteuerkarte ist ein elektronisches Verfahren zum Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt. Sie wird die Karte aus Papier ablösen. Der für 2012 vorgesehene Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen technischer Probleme auf den 1. Januar 2013 verschoben.

Die bisherige Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 bleibt bis dahin weiter gültig. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten weiter. timmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer sie beim Finanzamt ändern lassen.  
 

2. Änderungen für Arbeitnehmer 
2.1. Weniger Rentenversicherungsbeitrag
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch um insgesamt 2,6 Milliarden Euro entlastet.  

2.2. Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben

Warum werden besser Verdienende nicht weiter mit einbezogen?
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West steigt von 5.500 auf 5.600 Euro für das Jahr 2012. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost bleibt wie 2011 bei 4.800 Euro. 
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2010. Die Lohnzuwachsrate 2010 beträgt +2,09 Prozent in den alten und +1,97 Prozent in den neuen Ländern.
 
2.3. Mindestbeitrag für alle Riester-Sparer
Alle Riester-Sparer müssen künftig einen Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro zu Ihrem Vertrag erbringen. Damit sind nun auch diejenigen dazu verpflichtet, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sind und bisher keinen eigenen Beitrag geleistet haben. Nachzahlungen möglich: Für Sparer, die in der Vergangenheit unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet haben und deren Zulagen zurückgefordert wurden, sind Nachzahlungen möglich. Die Anbieter von Riester-Verträgen sollen ihre Kunden in Kürze darüber informieren.  
 
2.4. Einstieg in die "Rente mit 67"  unausgewogen
Ab 2012 beginnt die
schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 bedeutet das, dass die Lebensarbeitszeit je einen Monat pro Jahrgang länger dauert. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 wird im Zeitraum von 2024 bis 2029 das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahrgang steigen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt künftig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
   
2.5. Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung erhöht
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 50.850 Euro (Jahreseinkommen) für das Jahr 2012. 2011 waren es 49.500 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze
(= Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird – wie in der Vergangenheit auch – an die Lohnzuwachsrate angepasst. Wer mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.  
 
2.6. Erstmals Mindestlohn für Zeitarbeiter
Für gut 900.000 Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche gelten ab dem 1. Januar 2012 verbindliche gesetzliche Mindestlöhne. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.
Der Mindestlohn beträgt 7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer.
Zum 1. November 2012 steigt der Mindestlohn auf 7,50 Euro bzw. 8,19 Euro. 
 
2.7. Mindestlohn für Gebäudereiniger und Dachdecker angehoben
Für gut 830.000 Beschäftigte in der
Gebäudereinigungsbranche gelten ab 1. Januar 2012 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013. Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen:
Für die Innen- und Unterhaltsreinigung im Westen von 8,55 Euro auf 8,82 Euro für das Jahr 2012 und ab 1. Januar 2013 auf 9,00 Euro. Im Osten von 7,00 Euro auf 7,33 Euro für das Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 7,56 Euro.Für die Glas- und Außenreinigung verbleiben die Mindeststundenlöhne im Westen bei 11,33 Euro.  
Im Osten steigen sie von jetzt 8,88 Euro auf 9,00 Euro ab 1. Januar 2013.
 
Auch für die gut 87.000 Beschäftigten im
Dachdeckerhandwerk gelten bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013. Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen: Der Mindeststundenlohn erhöht sich von derzeit 10,80 Euro auf 11,00 Euro ab 1. Januar 2012. Ab 1. Januar 2013 erfolgt eine weitere Anhebung auf 11,20 Euro. 
 
2.8. Beruf und Pflege vereinbaren
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. 
Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
 Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt – so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist.  
 
2.9. Ausgleichsabgabe erhöht
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit 20 oder mehr
Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. 
Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie folgt: 
Erfüllungsquote heute (monatlich) künftig (monatlich)
3 bis unter 5 Prozent 105€   115 €
2 bis unter 3 Prozent 180 €   200 €
0 bis unter 2 Prozent 260 €   290 €
Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird. 
 
2.10. Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht  - die Kritik wird wachsen, Aufforderungen des Verfassungsgerichtes zu dürftig umgesetzt - das Paket wird im Bundestagswahlkampf der Opposition enorm helfen
Die Grundsicherung für Alleinstehende steigt um insgesamt zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 374 Euro. Auch andere Regelsätze werden erhöh:
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung gegenüber 2011)
Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 374 Euro  + 10 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften) 337 Euro  + 9 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 299 Euro  + 8 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren) 287 Euro  unverändert
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahren) 251 Euro  unverändert
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahren) 219 Euro  + 4 Euro
  

3. Änderungen bei Gesundheit und Pflege 
3.1. Wieder mehr Ärzte auf dem Land  zu wenig Anreize
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft
neue Anreize für Ärzte, sich in medizinisch schlecht versorgten Gebieten niederzulassen. Dort entfällt z.B. die Residenzpflicht. Das heißt, die Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie arbeiten. Die Abrechnungen können dabei von der üblichen Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärzte wird verbessert. Sie können sich wegen Geburt, Kindererziehung sowie Pflege Angehöriger länger vertreten lassen.
 
Das
Versorgungsstrukturgesetz sieht weitere allgemeine Verbesserungen für gesetzlich Versicherte vor, dazu zählen u. a.:

·        Die Leistungen der Krankenkassen werden deutlich ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für chronisch und schwer Kranke.
Wartezeiten bei Fachärzten sinken.

·        Fachärztliche Leistungen können künftig auch Krankenhausärzte erbringen.

·        Gesetzlich Versicherte werden zukünftig über ärztliche Leistungen und die Kosten informiert.

·        Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt bundesweit die Notdienstnummer 116117.

·        Bis Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.

·        Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen können auch zu Hause zahnärztlich betreut werden.

·        Wenn einer Krankenkasse die Insolvenz droht, können Versicherte leichter zu einer anderen Kasse wechseln. Niemand bleibt ohne gesetzliche Krankenversicherung. 
Außerdem tritt die neue
Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) in Kraft. Zahnärzte sind verpflichtet, Patienten bei zahntechnischen Leistungen über 1.000 Euro einen Kostenvoranschlag anzubieten.  
 
3.2. Mehr Geld für Pflege - viel berechtigte Kritik von der Opposition
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Leistungen.
Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen. Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550 Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.
  

4. Kinderschutz verbessert 
Meilenstein für Kinderschutz in Deutschland
Das neue
Bundeskinderschutzgesetz regelt Hilfe für junge Eltern in schwierigen Lebenslagen – vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Zudem können sie künftig auch den Rat einer geschulten Familienhebamme nutzen. Für die Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards Pflicht. Beim Kinderschutz arbeiten künftig Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei in Netzwerken zusammen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.2012 stellt der Bund 30 Millionen Euro, 45 Millionen für 2013 und ab 2014 dauerhaft 51 Millionen zur Verfügung. Damit können zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen betreut werden.  
 

5. Energie und Umwelt 
5.1. Erneuerbare-Energien-Gesetz modernisiert
Ziel der Energiewende ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben – und das so kosteneffizient wie möglich. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird die Förderung dieser Energien noch stärker an den Markt angepasst. Die Produktion wird sich künftig noch mehr an der Nachfrage orientieren; Prämien schaffen den Anreiz dazu. Die bislang hohe Vergütung für Biomasseanlagen sinkt, während die Förderung für Windenergieanlagen auf See steigt. Bei der Photovoltaik wird die Vergütung umso stärker sinken, je schneller der Ausbau gelingt. Die Vergütung der Photovoltaik fällt deswegen zum 1. Januar um 15 Prozent. Für die zweite Jahreshälfte ist eine weitere Senkung vorgesehen, voraussichtlich um sechs bis neun Prozent. Für stromintensive Firmen und mittelständische Betreibe sind verbesserte Ausgleichsregelungen vorgesehen.  
 
5.2. Neue CO2-Grenzwerte für Autos
Autohersteller müssen ab dem 1. Januar 2012 für ihre Neuwagenflotte einen durchschnittlichen CO2-Grenzwert einhalten. Überschreitet ein Hersteller den Wert, ist eine Strafe fällig. Die Höhe des Bußgelds ist gestaffelt, je nach Überschreitung des Durchschnittsgrenzwerts. 
 
5.3. Europäischer Flugverkehr am Klimaschutz beteiligt
Seit 1990 haben sich die Emissionen durch die Luftfahrt in Europa fast verdoppelt. Deswegen schreibt die EU für den Flugverkehr ab Januar 2012 eine
Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen vor. Sie liegt zunächst bei 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2004 bis 2006. Ab 2013 soll dieser Wert auf 82 Prozent sinken.
Die finanzielle Belastung für die Passagiere bleibt durch den Emissionshandel relativ gering. Ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca kostet beispielsweise höchstens 1,50 Euro mehr.
 

6. Sonstiges 
6.1. Pfändungsschutzkonto
Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnerinnen und Schuldnern einen unbürokratischen Weg, weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Während einer Kontopfändung verbleibt den Betroffenen ein unpfändbarer Teil der Einkünfte, über den sie weiter verfügen können. 
 
6.2. Bundeshaushalt 2012:Konsolidieren und Wachstum schaffen
Mit dem Bundeshaushalt 2012 und der Finanzplanung bis 2015
senkt die Bundesregierung die Neuverschuldung. Der Bundeshaushalt 2012 unterbietet die Schuldenbremse des Grundgesetzes fünf Jahre früher als zwingend vorgeschrieben. Er bleibt um 15 Milliarden Euro unter dem Grenzbetrag. Die Aufnahme neuer Schulden wird in den kommenden Jahren bis 2015 auf 14,7 Milliarden Euro zurückgeführt. Das gesamtstattliche Defizit ist 2012 auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes reduziert und liegt damit deutlich unter der Drei-Prozent-Vorgabe des Maastricht-Vertrags.
 
Gleichzeitig investiert der Bund mehr Geld in die
Zukunftsfelder Energie sowie Bildung und Forschung. Allein in Bildung und Forschung fließt die Rekordsumme von 12,9 Milliarden Euro.
Für den Bundeshaushalt 2012 sind geplant:
Einnahmen 280 Milliarden Euro,
Nettokreditaufnahme: 26,1 Milliarden Euro,
Ausgaben: 306,02 Milliarden Euro 

6.3. Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung (lange überfällig und zudem zu gering ausgefallen Der Unmut in den belasteten Kommunen vor allem bei denen, die unter Haushaltsnotrecht leiden, wächst enorm. Diese Kommunen wurden vom Bund seit Jahren mit unglaublichen Lasten (KdU - Kosten der Unterbringung uvm.) nach noch lange nicht abgeschlossenem Strukturwandel, hohen Arbeitslosenquoten, immer maroder werdender Infrastruktur, drohendem Verkehrskollaps  mit enormen Lärm - und Erschütterungsproblemen sowie nach wie vor gültigem Sozialpakt allein gelassen werden. Das wird der Bürger im Bundestagswahlkampf "honorieren".

Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil steigt von derzeit 15 auf 45 Prozent. In weiteren Schritten werden die Kommunen 2013 zu 75 Prozent entlastet, ab 2014 zu 100 Prozent. 
 
6.4. Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes
Im "Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" sind die Überprüfungsmöglichkeiten von Personen im öffentlichen Dienst im Hinblick auf eine frühere Stasi-Vergangenheit geregelt. Mit der aktuellen Novellierung ist sichergestellt, dass die Überprüfung bis Ende 2019 weitergeführt werden kann. Der überprüfbare Personenkreis wird zudem ausgeweitet. Erweiterte Zugangsrechte stärken die Aufarbeitung der SED-Diktatur.  Das Gesetz erklärt die Beschäftigung von früheren Stasi-Mitarbeitern bei der BStU für unzulässig.
 

 

Neuregelungen zum 1. Dezember 2011

Ab Dezember gelten steuerliche Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen. Der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag wurde erhöht, auch Kosten für Kinderbetreuung sind künftig einfacher absetzbar. Ein neues Gesetz fördert die Energieeffizienz von Produkten und im Baugewerbe gelten neue Mindestlöhne. Auch bei der Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien gibt es Fortschritte.

Finanzen
Steuervereinfachungen
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden weitere Vereinfachungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Kraft treten. Die neuen Regelungen machen die jährliche Steuererklärung etwas leichter und entlasten vor allem Bürgerinnen und Bürger. Das Gesetz wurde am 4.11.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet. Hier die wichtigsten Vereinfachungen:
Noch im Dezember 2011 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerersparnis durch die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschalbetrages mit der Gehalts-/Lohnabrechnung ihres Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt nun 1.000 Euro (vorher 920 Euro). Dies gilt rückwirkend für das ganze Jahr 2011. Weitere 550.000 Arbeitsnehmer brauchen nun keine Belege mehr einzureichen, weil der Pauschbetrag höher ist als ihre Aufwendungen. Rund 300 Millionen Euro beträgt damit die finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr.
Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Egal, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Somit können alle Mütter und Väter ihre Betreuungskosten mit der Steuererklärung geltend machen. Bei der Einkommensteuererklärung fällt eine von drei Seiten der "Anlage Kind" weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 200 Millionen Euro.
Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht: Wer verschiedene Verkehrsmittel benutzt, muss die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Ein Nachweis ist nur erforderlich, wenn sie höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr.

Bessere Energieeffizienz
Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz trägt zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten bei. Die gesetzlichen Neuregelungen setzen die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der EU in deutsches Recht um. Ziel ist, dass die Hersteller den Energieverbrauch ihrer Produkte senken, den Materialaufwand vermindern und die Belastung mit Schadstoffen reduzieren.
Die Ökodesign-Vorschriften gelten für Geräte, die mit Energie betrieben werden und neu auch für Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen. Verkehrsmittel bleiben ausgenommen.
Deutsche Hersteller sind bei der Energie- und Ressourceneffizienz schon heute oft Marktführer. Für sie bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen.
Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz ist am 25. November 2011 in Kraft getreten.


Arbeit und Soziales
Neuer Mindestlohn im Baugewerbe
Für gut 515.000 Beschäftigte im Baugewerbe gelten ab 1. Dezember 2011 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Anhebung erfolgt in drei Stufen ab 1. Januar 2012.
Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Entsprechende Mindestlohn-Regelungen für die Beschäftigten in den Bereichen der Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten gelten seit dem 1. November 2011.
Neue Mindestlöhne in drei Branchen


Umwelt
Einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien
Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes hat Deutschland die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung") übernommen. Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien erfolgt nun nach weltweit einheitlichen Regeln.
Neben neuen Einstufungsvorschriften wird sich die Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. An die Stelle der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund treten künftig verkehrsschildartige Gefahrenpiktogramme auf weißem Grund mit roter Umrandung. Die Kennzeichnungen liefern Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und die sichere Verwendung der Chemikalie. Die Änderung des Chemikaliengesetzes ist am 9. November in Kraft getreten.

Recht
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Das neue Gesetz stärkt den Rechtsschutz, indem es überlange Prozesse verhindert - und eine Entschädigung bietet, wenn es doch zu lange dauert.
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst muss der Betroffene das Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren werden materielle und immaterielle Nachteile ausgeglichen. Beispielsweise bekommt der Betroffene eine angemessene Entschädigung, wenn die unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt. Für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren wird ein Regelbetrag von 1.200 Euro für jedes Jahr zugrunde gelegt, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist.
 

Bundeskabinett verabschiedet Regierungsprogramm Elektromobilität

Berlin, 18.05.2011 - Heute hat das Bundeskabinett ein "Regierungsprogramm Elektromobilität" verabschiedet. Mit dem Programm antwortet die Bundesregierung auf die Empfehlungen im zweiten Bericht der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), der am 16.05.2011 der Bundeskanzlerin übergeben worden ist. Das Regierungsprogramm setzt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Elektromobilität in den kommenden Jahren. 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: 

"Das Thema Elektromobilität steht ganz oben auf unserer Agenda. Das neue Regierungsprogramm bündelt unsere Aktivitäten in diesem Bereich für die kommenden Jahre. Klar ist: Der Staat setzt die Rahmenbedingungen, die Entwicklung der Elektromobilität liegt in der Hand der Wirtschaft. Der beste Treiber für Innovationen ist immer noch der Wettbewerb." 

Die Bundesregierung setzt bei ihrer Arbeit einen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung und verdoppelt deshalb ihre Anstrengungen in diesem Bereich. Bis zum Ende der Legislaturperiode steht hierfür eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung. Für die Koordinierung sämtlicher Forschungsaktivitäten richtet die Bundesregierung eine eigene Lotsenstelle ein. Die Aktivitäten der Bundesregierung sind dabei in europäische und internationale Prozesse eingebettet. 

Bundesminister Dr. Rösler: 

"Im Bereich Forschung und Entwicklung gibt es noch großen Bedarf. Um hier Fortschritte zu erzielen, möchten wir mit dem Regierungsprogramm eine Forschungsarbeit aus einem Guss erreichen. Zu diesem Zwecke wird es eine Lotsenstelle geben. Sie soll insbesondere Mittelständler bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen unterstützen. Wichtig ist uns außerdem, internationale Kooperationen zu unterstützen. Das betrifft strategische Partnerschaften mit anderen Ländern ebenso wie die internationale Zusammenarbeit im Bereich Normung und Standardisierung. Die Auslandshandelskammern unterstützen schon heute die exportstarke deutsche Wirtschaft. Sie werden in Zukunft verstärkt als Plattform für Wirtschaft und Politik dienen können und dabei mit "Germany Trade and Invest"

kooperieren." 

Neben den bewährten Maßnahmen der Ressorts im Bereich Forschung und Entwicklung sollen mit dem Aufbau von regionalen Schaufenstern und der Entwicklung von technischen Leuchtturmprojekten zwei weitere innovative Instrumente etabliert werden, die Synergieeffekte liefern. 

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer:
"Wir greifen hier auf die guten Erfahrungen in unseren Modellregionen zurück und bauen darauf auf. Die neuen Schaufenster werden dank ihrer Größe, Rückschlüsse auf die Massentauglichkeit der getesteten Elektromobilitätslösungen liefern. Schaufenster dienen auch dazu, die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie international sichtbar und erlebbar zu machen. Wir werden die Schaufenster noch in diesem Jahr in einem offenen Bewerbungsverfahren ausschreiben. Eines der Kriterien wird ein belastbares - auch finanzielles - Engagement der Beteiligten vor Ort sein:  D. h. ein angemessener

Mittel- und Fahrzeugeinsatz der Industrie und die Bereitschaft der Kommunen, neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Mittelständische Unternehmen, die oft besonders innovative Ansätze verfolgen, sollen angemessen berücksichtigt werden." Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahmen ist die Schaffung attraktiver ordnungspolitischer Rahmenbedingungen, die die Entstehung eines Leitmarktes für die Elektromobilität in Deutschland unterstützen. 

Ramsauer: "Mobilität muss bezahlbar bleiben – das gilt auch für die Elektromobilität. Deshalb wollen wir neben Forschung, Entwicklung und Demonstration auch Anreize setzen. Neben steuerlichen Vorteilen bei der KFZ- und Dienstwagenbesteuerung werden das vor allem nicht-monetäre Nutzeranreize - meist im Straßenverkehrsrecht - sein.  Das sind z. B. Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge. Dafür haben wir bereits ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Ein Anreiz könnte aber auch die Aufhebung von Zufahrtsverboten für E-Fahrzeuge sein, um den sauberen Lieferverkehr in den Städten zu fördern.

Auch die Freigabe von Busspuren oder die Ausweisung von Sonder- oder Ladespuren wollen wir prüfen. Um Erkenntnisse über mögliche Nutzungskonflikte zu sammeln wollen wir diese Anreize zunächst in den Schaufenstern einführen und erproben. Damit wollen wir auch die Auswirkungen auf den ÖPNV so gering wie möglich halten."

Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zu

Berlin/Duisburg, 26. November 2010 - Der Bundesrat hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. 
Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“. Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel
103 Absatz 2 GG). Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig.
 Ramsauer: „Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern.“


 
Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten. 
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
- Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
- Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
- Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist.
Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
- Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
- Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
- M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
- Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.
- Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
- Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
 
Höhere Bußgelder sollen Einhaltung der Vorschriften garantieren
 
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
 Ramsauer: „Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.“
 
Hohe Akzeptanz 
Nach einer aktuellen DEKRA-Umfrage sind neun von zehn deutschen Autofahrern für  eine Winterreifenpflicht. 93 Prozent der 1.700 Befragten sprechen sich dafür aus. Nach ihrem derzeitigen Verhalten gefragt, gaben 85 Prozent der Autofahrer an, ab Herbst grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. 11 Prozent der Autofahrer bevorzugen Ganzjahresreifen. 
Eine Umfrage der „Bild am Sonntag“ ergab, dass fast neun von zehn Deutschen höhere Bußgelder für Reifensünder begrüßen. 87 Prozent befürworten demnach die Verdoppelung der Bußgelder von 20 auf 40 Euro.
 
Weiteres europäisches Vorgehen
Parallel zur Einführung der Winterreifenpflicht in der StVO wird auf europäischer Ebene an einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Mit der Verordnung
(EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 wurden Anforderungen an Reifen festgelegt. Im Nachgang dazu werden nunmehr Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen festgelegt. Deutschland setzt sich dabei für Anforderungen an die Reifen ein, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten.
Kongress "Neue Kraft für Städte und Regionen"
Peter Ramsauer beim Kongress der Kommunalpolitischen Vereinigung in Weimar

Heute eröffnet Bundesbauminister Peter Ramsauer den Kongress "Neue Kraft für Städte und Regionen" der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) in Weimar. Auf dem Kongress erörtern Experten die Erfordernisse von Politik und Wirtschaft, um eine zukunftsfähige Kommunalentwicklung sicherzustellen. Am Abend wird der Konrad-Adenauer-Preis für Kommunalpolitik verliehen.
Ramsauer: „Die Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik des Bundes wird in den Kommunen erst richtig anschaulich. Wenn durch Ortsumfahrungen die Innenstadt vom Durchgangsverkehr entlastet wird, wenn die regionalen Unternehmen durch gute Verkehrsanbindungen gestärkt werden oder wenn mit unserer Förderung städtebauliche Missstände im Quartier behoben werden, geht das auf eine Entscheidung auf Bundesebene zurück. Aber erst vor Ort werden diese konkret und erlebbar.“

Die Städtebauförderung hat sich als wirksames Instrument bewährt, um den ostdeutschen Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der enormen Aufgaben nach der Wiedervereinigung zu helfen, so Ramsauer. Durch die Unterstützung der Kommunen, Verbände und vor allem der Bundestagsabgeordneten sind die Einsparungen bei der Städtebauförderung trotz der enormen Sparzwänge geringer ausgefallen als zunächst geplant. Nächstes Jahr stehen 455 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
Ramsauer verwies in Weimar auch auf Erfolge 20 Jahre nach der Deutschen Einheit:
„In der Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik hat sich in Ostdeutschland insgesamt in den vergangenen 20 Jahren unglaublich viel getan. Umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privater und öffentlicher Verantwortung haben dazu beigetragen, die wertvollen historischen Strukturen nicht nur im Stadtzentrum zu retten. Die jahrzehntelange Vernachlässigung der Innenstädte in der DDR erforderte besondere Hilfen und ein schnelles Handeln, was vor allem durch die Städtebauförderung ermöglicht wurde.“

Die Bundespräsidenten

Wahl des Bundespräsidenten
Ansprache von Bundespräsident Christian Wulff in der 14. Bundesversammlung zur Wahl des zehnten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland am 30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude in Berlin:

Berlin, 30. Juni 2010 -Hochverehrte, sehr geehrte Damen und Herren und Mitglieder der 14. Bundesversammlung!
Ich möchte mich zuerst einmal für das entgegengebrachte Vertrauen ausdrücklich und von Herzen bedanken. Ich denke, das ist eine Abstimmung in freier und geheimer Wahl gewesen, wie es in den letzten Wochen zu Recht von vielen Seiten immer wieder eingefordert wurde und wie es auch heute Morgen der Präsident des Deutschen Bundestages zu Recht, denke ich, hervorgehoben hat, dass jede Wahlfrau und jeder Wahlmann hier in dieser Bundesversammlung völlig frei war und nach eigenem Gewissen in der Wahlkabine zu entscheiden hatte.
Ich freue mich darüber, dass ich am Ende im dritten Wahlgang mit absoluter Mehrheit von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden bin.
All denen, die eine andere Wahlentscheidung getroffen haben, bekunde ich selbstverständlich meinen Respekt. Ich bin überzeugt, dass es auch mit Ihnen zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit kommen wird. Ich jedenfalls werde mich sehr bemühen, auch vielen Ihrer Erwartungen gerecht zu werden.
Danken möchte ich vor allem dafür, dass wir einen in jeder Hinsicht, in jeder Phase sehr fairen Wettbewerb um das Amt des Bundespräsidenten erlebt haben. Deshalb danke ich vor allem Joachim Gauck für diesen fairen Wettstreit, wie wir ihn erlebt haben. Ich habe Sie noch mehr schätzen gelernt und freue mich darüber, dass Ihr Wort weit über Deutschland hinaus auch weiterhin großes Gewicht haben wird. Herzlichen Dank dafür!

Eines der wesentlichen Wesenselemente von Demokratie ist, dass man auswählen kann, dass man gewinnen kann und dass man verlieren kann. Ich will es jetzt nicht übertreiben - Sie wollen alle noch nach Hause -, aber aus Niederlagen habe ich eigentlich immer noch mehr gelernt als aus Siegen, und wenn ich Ihnen sage, dass mein Antritt als Ministerpräsident im dritten Anlauf neun Jahre gedauert hat, dann wird deutlich, dass die Bundesversammlung heute relativ kurz war.

Ich möchte hier - und nicht nur am Freitag - ausdrücklich meinem Amtsvorgänger, Bundespräsident Professor Horst Köhler, und seiner Gattin dafür danken, dass sie mit ihrem Auftreten und ihrer Sympathie die Herzen vieler, vieler Menschen gewonnen haben und mit ihrem Engagement für Familien und Kinder, ihrem Einsatz für Afrika und dem Aufruf zu Veränderung Maßstäbe gesetzt haben. Horst Köhler wollte Deutschland dienen, und ich bin davon überzeugt, er hat Deutschland gedient. Dafür möchte ich ihm und seiner so überaus erfolgreich engagierten Ehefrau auch an dieser Stelle, in dieser Bundesversammlung, herzlich Dank sagen.

Der schönste und größte Augenblick in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war sicher die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes. Ich freue mich, dass wir dies gemeinsam am 3. Oktober in Bremen bei Herrn Bürgermeister Böhrnsen werden feiern können. Es ist für mich besonders bewegend, dass ich im 20. Jahr der deutschen Einheit zum Bundespräsidenten gewählt wurde, weil ich nunmehr auch in dieser Position zur inneren Zusammenarbeit, zur inneren Einheit unseres Landes und zu einem noch besseren gegenseitigen Verständnis beitragen möchte. Denn das sollte uns als Bundesversammlung doch besonders bewegen, dass wir demokratisch, frei und wiedervereinigt sind und hier in Berlin tagen, wenige Meter von dort entfernt, wo die Mauer stand, die damals durch mutige Menschen zum Einsturz gebracht wurde. Das sollte uns auch am heutigen Tage bewusst sein.

Wir alle, ob die Linke, die Sozialdemokraten, die Grünen, die Liberalen, die Christsozialen, die Christdemokraten, tragen gemeinsam Verantwortung für unser Land, für unser Gemeinwesen, für unsere Demokratie. Es ist unser Land; es ist uns anvertraut. Wir wollen es in einem mindestens so guten Zustand an kommende Generationen weitergeben, wie wir es vorgefunden haben. Wir haben eine gemeinsame Zukunft, die gerade in unseren Händen liegt. Wenn wir auf eine offene, eine vielfältige Landschaft in Deutschland blicken, wenn wir gemeinschaftliches Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand in einem vereinten Europa und einer globalisierten Welt gedeihen lassen wollen, dann brauchen wir alle Menschen in unserem Land, jede und jeden dort, wo sie oder er sich einbringen möchte. Parallelgesellschaften in unserem Land verhindern wir am ehesten dadurch, dass wir aufeinander zugehen und nicht aneinander vorbei leben. Da werde ich sicher einen besonderen Schwerpunkt am Freitag hier vor Ihnen erläutern dürfen.
Deutschland ist ein wunderbares Land. Das weiß man nicht nur, wenn man von Auslandsreisen nach Deutschland zurückkehrt. Deutschland ist unsere Heimat. Deutschland hat eine Geschichte, die uns in besonderer Weise vielen gegenüber verpflichtet. Deutschland hat eine Zukunft, die uns aufgegeben ist. Gott schütze unser Land.

Nr.

Name (Lebensdaten)

Partei

Beginn der Amtszeit

Ende der Amtszeit

Wahl

1

Theodor Heuss
(1884–1963)

FDP

13. September 1949

12. September 1959

1949/1954

2

Heinrich Lübke
 (1894–1972)

CDU

13. September 1959

30. Juni 1969

1959/1964

3

Gustav Heinemann (1899–1976)

SPD

1. Juli 1969

30. Juni 1974

1969

4

Walter Scheel (* 1919)

FDP

1. Juli 1974

30. Juni 1979

1974

5

Karl Carstens
(1914–1992)

CDU

1. Juli 1979

30. Juni 1984

1979

6

Richard von Weizsäcker (* 1920)

CDU

1. Juli 1984

30. Juni 1994

1984/1989

7

Roman Herzog
(* 1934)

CDU

1. Juli 1994

30. Juni 1999

1994

8

Johannes Rau
(1931–2006)

SPD

1. Juli 1999

30. Juni 2004

1999

9

Horst Köhler (* 1943)

CDU

1. Juli 2004

31. Mai 20102

2004/2009

10.

Christian Wulff (*1959)

CDU

2. Juli 2010

 

2010

 

Christian Wulff  (30. Juni 2010 Nachfolger von Horst Köhler und 10. Bundespräsident)
Geboren am 19. Juni 1959 in Osnabrück . Jurist und zuletzt seit 2003  Ministerpräsident (CDU) in Niedersachen.
Wurde im dritten Wahlgang mit 625 Stimmen (absolute Mehrheit) vor Konkurrent Gauck gewählt.

Übergangspräsident für 30 Tage bis zur Wahl des 10. Bundespräsidenten ist der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), der turnusgemäß dem Bundesrat vorsitzt und somit Vertreter des Bundespräsidenten ist.

 

Theodor Heuss (1949–1959)
Theodor Heuss prägte als erster Bundespräsident dieses Amt in ähnlicher Weise wie Konrad Adenauer das Amt des Bundeskanzlers. Der Liberale, der schon in der Weimarer Republik Mitglied des Reichstages gewesen war, übte sein Amt weitestgehend überparteilich aus. Auch seine intellektuellen Reden zu aktuellen Streitfragen ließen ihn zum Vorbild für seine Nachfolger werden. Eine dritte Amtszeit, zu der eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre, lehnte er ab, da er die Schaffung einer „lex Heuss“ vermeiden wollte.

Heinrich Lübke (1959–1969)
Die Nominierung Heinrich Lübkes wurde notwendig, da sich der ursprünglich geplante Kandidat Konrad Adenauer zurückzogen hatte. Lübke versuchte als Bundespräsident aktiv die Politik mit zu gestalten. Wiederholt unterzeichnete er Gesetze nicht, wenn sie gegen das Grundgesetz verstießen.Von seiner Präsidentschaft blieben viele rhetorische Fehlgriffe in Erinnerung, die auch auf Auslandsreisen zu fragwürdigen Situationen führten.
Später wurde bekannt, dass seine stark nachlassende intellektuelle Leistungsfähigkeit durch eine fortgeschrittene Zerebralsklerose verursacht wurde. Wegen der anhaltenden Kritik auch an seiner angeblichen Tätigkeit im Dritten Reich trat er drei Monate vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit zurück.

Gustav Heinemann (1969–1974)
Er wurde als parteiübergreifender und neutraler Bundespräsident von allen gewürdigt. Seine Wahl kann auch politisch gesehen werden, da sie die später im Jahr 1969 gebildete sozialliberale Koalition widerspiegelte. Seine tiefen moralischen Überzeugungen, die ihn 1950 aus Protest gegen die Wiederbewaffnung zum Rücktritt als Bundesminister des inneren  und zum Austritt aus der CDU geführt hatten, prägten auch seine Amtszeit als oberster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Er selber betrachtete sich als ein „Bürgerpräsident“ und betonte die demokratischen und liberalen Traditionen Deutschlands. 1974 verzichtete er auf eien Kandidatur zur eine Wiederwahl. 

Walter Scheel (1974–1979)
Walter Scheel war der erste ehemalige stellvertretende Bundeskanzler im Amt des Bundespräsidenten versuchte auch in seinem neuen Amt politisch mitzuwirken. Er blieb auch als singender Bundespräsident in Erinnerung. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung stellte sich Scheel nicht erneut der Wahl und schied nach einer Amtszeit am 30. Juni 1979 aus dem Amt des Bundespräsidenten.

Karl Carstens (1979–1984)
Karl Carstens war der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik. Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflösung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage Helmut Kohls1982/1983. Gegen diese Anordnung des Bundespräsidenten hatten einige Abgeordnete geklagt, das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem umstrittenen Urteil allerdings Carstens’ Entscheidung.

Ähnlich wie Scheel der breiten Bevölkerung als singender Präsident in Erinnerung geblieben war, ist Carstens durch seine Vorliebe für Wanderungen bekannt geworden, auf denen er die gesamte Bundesrepublik „erwandert“ hat.

Richard von Weizsäcker (1984–1994)Richard von Weizsäcker ging als einer der bedeutendsten Bundespräsidenten in die Geschichte ein. Bei seiner Wiederwahl 1989 gab es zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte keinen Gegenkandidaten.

 

Roman Herzog (1994–1999)
Angesichts der Tatsache, erst im dritten Wahlgang gewählt worden zu sein, und veränderter Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung verzichtete Herzog auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit.

 

Johannes Rau (1999–2004)

Johannes Rau hielt als erster Bundespräsident eine Rede auf Deutsch vor dem israelischen Parlament, der Knesset.

 

Horst Köhler (2004–2010)

Horst Köhler war der erste Bundespräsident, der vorher kein anderes innenpolitisches Mandat innehatte.

 

Koalitionsvertrag und designiertes zweites Kabinett Merkel

Berlin 23. - 26. Oktober 2009 - Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (PDF)

Voraussichtliches Kabinett Merkel II Amt

Name

Partei

Parlamentarischer Staatssekretär
bzw. Staatsminister

Partei

Bundeskanzlerin

Angela Merkel

CDU

Peter Hintze
Bernd Neumann
Maria Böhmer

CDU

Vizekanzler und Auswärtiges

Guido Westerwelle

FDP

Werner Hoyer
Cornelia Pieper

FDP

Inneres

Thomas de Maizière

CDU

Christoph Bergner
Ole Schröder

CDU

Justiz

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

FDP

Max Stadler

FDP

Finanzen

Wolfgang Schäuble

CDU

Steffen Kampeter
Hartmut Koschyk

CDU
CSU

Wirtschaft und Technologie

Rainer Brüderle

FDP

Eckart von Klaeden
Hans-Joachim Otto
Ernst Burgbacher

CDU
FDP
FDP

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner

CSU

Julia Klöckner
Gerd Müller

CDU
CSU

Arbeit und Soziales

Franz Josef Jung

CDU

Hans-Joachim Fuchtel
Ralf Brauksiepe

CDU

Verteidigung

Karl-Theodor zu Guttenberg

CSU

Christian Schmidt
Thomas Kossendey

CSU
CDU

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ursula von der Leyen

CDU

Hermann Kues

CDU

Gesundheit

Philipp Rösler

FDP

Annette Widmann-Mauz
Daniel Bahr

CDU
FDP

Bauen, Wohnen und Verkehr

Peter Ramsauer

CSU

Enak Ferlemann
Andreas Scheuer
Jan Mücke

CDU
CSU
FDP

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Norbert Röttgen

CDU

Ursula Heinen-Esser
Katherina Reiche

CDU

Bildung und Forschung

Annette Schavan

CDU

Helge Braun
Thomas Rachel

CDU

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dirk Niebel

FDP

Gudrun Kopp

FDP

Bundesminister für besondere Aufgaben
und
Chef des Bundeskanzleramtes

Ronald Pofalla

CDU

 

 

Kabinett Merkel
seit 22. 11. 2005  Amt

Name

Partei

Parl. Staatssekretär
bzw. Staatsminister

Partei

Bundeskanzlerin

Angela Merkel

CDU

Maria Böhmer
Hildegard Müller
bis 30.09.08

CDU
CDU

CDU

CDU

Stellvertreter der Bundeskanzlerin (Vizekanzler)

Franz Müntefering
bis 21.11.07
Frank-Walter Steinmeier
ab 21.11.07
 

SPD

Hermann Gröhe
seit 1.10.08

Bernd Neumann

 

Auswärtiges

Frank-Walter Steinmeier

SPD

Gernot Erler
Günter Gloser

SPD
SPD

Inneres

Wolfgang Schäuble

CDU

Peter Altmaier
Christoph Bergner

CDU
CDU

Justiz

Brigitte Zypries

SPD

Alfred Hartenbach

SPD

Finanzen

Peer Steinbrück

SPD

Karl Diller
Barbara Hendricks
bis 16.11.07
Nicolette Kressl
ab 17.11.07

SPD
SPD

SPD

 

Wirtschaft und Technologie

Michael Glos bis 10.02.09
Karl-Theodor zu Guttenberg ab 10.02.09
 

CSU

Peter Hintze
Hartmut Schauerte
Dagmar Wöhrl

CDU
CDU
CSU

Arbeit und Soziales

Franz Müntefering bis 21.11.07
Olaf Scholz
ab
21.11.07

SPD

Gerd Andres bis 21.11.07
Klaus Brandner
ab 21.11.07

Franz Thönnes

SPD

SPD

SPD

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Horst Seehofer
 bis 27.10.08

Ilse Aigner
ab 31.10.08

 

CSU

Gerd Müller
 bis 27.10.08

ab 1.11.08
Peter Paziorek
bis 1.09.07

Ursula Heinen
ab 27.09.07
bis 27.10.08

ab 1.11.08

SPD


CDU

CDU



 

Verteidigung

Franz Josef Jung

CDU

Friedbert Pflüger bis27.10.06
Thomas Kossendey ab 27.10.06
Christian Schmidt

CDU

CDU

CSU

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ursula von der Leyen

CDU

Hermann Kues

CDU

Gesundheit

Ulla Schmidt

SPD

Marion Caspers-Merk
Rolf Schwanitz

SPD
SPD

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wolfgang Tiefensee

SPD

Achim Großmann
Ulrich Kasparick
Karin Roth

SPD
SPD
SPD

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Sigmar Gabriel

SPD

Astrid Klug
Michael Müller

SPD
SPD

Bildung und Forschung

Annette Schavan

CDU

Thomas Rachel
Andreas Storm

CDU
CDU

Bundesminister für besondere Aufgaben
u. Chef des Bundeskanzleramtes

Thomas de Maizière

CDU

 

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Heidemarie Wieczorek-Zeul

SPD

Karin Kortmann

SPD

Das Kabinett Merkel der abgelaufenen 16. Legislaturperiode

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