Die Neuregelungen im Einzelnen:
Weiterentwicklung Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt und in seiner Wirkung gesteigert. Er wird künftig einem erweiterten Berechtigtenkreis zugänglich sein. Im Zusammenspiel mit dem geplanten Ausbau des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kinder und ihre Eltern unabhängig von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch: Ab 2009 werden durch den Kinderzuschlag 250.000 Kinder nicht mehr auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein (bisher 100.000 Kinder).
Die bisher in jedem Einzelfall zu ermittelnde Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Beiträge festgesetzt: 600 Euro Mindesteinkommen für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare. Die Mindesteinkommensgrenze wird damit deutlich abgesenkt. Eltern können nun leicht erkennen, ob der Kinderzuschlag für sie in Frage kommt oder nicht. Außerdem wird auch die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 auf 50 Prozent abgesenkt.
Schließlich wird ein Wahlrecht zwischen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag für Personen eingeführt, die beim Arbeitslosengeld II einen Mehrbedarf als Alleinerziehende, wegen Behinderung oder wegen kostenaufwändiger Ernährung geltend machen können. Das vorhergesehene Wahlrecht stellt sicher, dass der Anspruch auf Mehrbedarfe nach dem SGB II in Zukunft nicht mehr die Zugangsmöglichkeiten zum Kinderzuschlag erschwert.
Strom- und Gasverbrauch messen
Am 9. September 2008 ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb in Kraft getreten. Verbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden, sollen nicht nur den Strom- oder Gaslieferanten aussuchen können. Verbraucher sollen zukünftig auch die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Dienstleistern zu wählen, die den Verbrauch an Strom oder Gas messen. Die erforderlichen Regelungen werden durch eine Rechtsverordnung (Messzugangsverordnung) näher ausgestaltet.
Spätestens ab 2010 sollen die Verbraucher auch neue Zähler auswählen können, die ihnen zusätzliche und aktuelle Informationen über ihren jeweiligen Stromverbrauch geben.
Weitere Informationen beim Bundeswirtschaftsministerium
Energieeffizienz in Haushalt und Industrie