Bundeskabinett beschließt
Sozialversicherungsrechengrößen
2008
Das Kabinett hat heute die
Verordnung über die
Sozialversicherungsrechengrößen
2008 beschlossen. Dazu
erklärt das
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales:
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2006 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2008 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2006 betrug in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen plus 1,00 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2006 in Höhe von 1,01 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.
Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2008 auf 2.485 Euro/Monat (West) festgesetzt (2007: 2.450 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt im Jahr 2008 unverändert 2.100 Euro/Monat.
Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze (West), die im Jahr 2007 5.250 Euro/Monat beträgt, wird für das Jahr 2008 auf 5.300 Euro/Monat steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) vermindert sich für das Jahr 2008 auf 4.500 Euro/Monat (2007: 4.550 Euro/Monat). Zur Erläuterung: Diese Größe wurde für 2007 auf Grundlage einer vergleichsweise hohen Lohnrate Ost von plus 1,38 Prozent in 2005 fortgeschrieben. Tatsächlich wurde dieser Wert jedoch im Jahr 2006 nicht erreicht – er betrug die oben genannten plus 1,00 Prozent. Daher erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethodik für das 2008 eine entsprechende Korrektur.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2008 auf 48.150 Euro festgesetzt (2007: 47.700 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2008 43.200 Euro betragen (2007: 42.750 Euro). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2008 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):
|
West |
Ost |
|||
|
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
|
|
Beitragsbemessungsgrenze (allgemeine Rentenversicherung) |
5300 € |
63600 € |
4500 € |
54000 € |
|
Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft) |
6550 € |
78600 € |
5550 € |
66600 € |
|
Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosenversicherung) |
5300 € |
63600 € |
4500 € |
54000 € |
|
Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) |
4012,50 € |
48150 € |
4012,50 € |
48150 € |
|
Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) |
3600 € |
43200 € |
3600 € |
43200 € |
|
Bezugsgröße der Sozialversicherung |
2485 € |
29820 € |
2100 € |
25200 € |
|
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung |
30084 € |
|||
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.