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Berlin/Duisburg, 22. Dezember 2009 - Mit dem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet die Bundesregierung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell und nachhaltig:
bei der Steuer und bei den Lohnebenkosten. Daneben steigen im
kommenden Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherungen, ebenso
die Pflegestufen. Familien mit Kindern erhalten mehr Kindergeld.
Die schwerste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise seit
Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht
ausgestanden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Auch im nächsten Jahr werden wir
– genauso wie zum Ende dieses Jahres – alles tun, um die
Konjunktur in Deutschland zu stabilisieren und zu stärken." Das
Ziel bestehe darin, möglichst schnell aus dem Tal der
Wirtschaftskrise wieder herauszukommen.
Die Bundesregierung hat deshalb ein steuerliches Sofortprogramm
beschlossen, das die Krise weiter entschärfen soll. Ab dem 1.
Januar 2010 werden die Bürgerinnen und Bürger deutlich und
nachhaltig entlastet - um nahezu 20 Milliarden Euro. Zusammen
mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz treten das
Bürgerentlastungsgesetz und weitere Einkommensteuersenkungen aus
dem Konjunkturpaket II in Kraft: Das Kindergeld wird erhöht, die
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden stärker
steuerlich berücksichtigt.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen finden Sie in der
folgenden Übersicht:
1.
Kurzarbeitergeld verlängert2. Neue Rechengrößen in der
Sozialversicherung3. Künstlersozialversicherung4. Umlagesatz für
das Insolvenzgeld5. Gesetzliche Unfallversicherung1.
Kurzarbeitergeld verlängert
Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen
werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Jahr 2010
beginnt.
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010
werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
gemäß der Einkommensentwicklung 2008 aktualisiert.
|
Rechengröße |
Alte
Bundesländer |
Neue
Bundesländer |
| |
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung / Jahr
|
|
32.003
|
|
32.003
|
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
|
2.555
|
30.660
|
2.170
|
26.040
|
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten-
und
Arbeitslosenversicherung
|
5.500
|
66.000
|
4.650
|
55.800
|
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen
Rentenversicherung
|
6.800
|
81.600
|
5.700
|
68.400
|
Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen
Krankenversicherung
|
3.750
|
45.000
|
3.750
|
45.000
|
|
Versicherungspflichtgrenze in der
Kranken- und
Pflegeversicherung Quelle:
BMAS |
4.163
|
49.950
|
4.163
|
49.950
|
Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 4,4
Prozent auf 3,9 Prozent.
Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die
Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über
die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten
mehr. Um Probleme z.B. bei der Berechnung von
einkommensabhängigen Entgeltersatzleistungen zu vermeiden, wird
die Meldepflicht um einen automatisierten monatlichen Melde- und
Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.
Umlagesatz für das Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010
wird auf 0,41 Prozent festgelegt. Die Insolvenzgeldumlage ist
von den Arbeitgebern aufzubringen. Sie finanziert das
Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei dem
Insolvenzereignis vorhergehenden Monate sichert. Die Anhebung
gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist unter anderem
notwendig, um das Defizit von über einer Milliarde Euro
auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre
2009 aufgrund der Auszahlung des Insolvenzgeldes infolge der
Wirtschaftskrise entstanden ist.
Gesetzliche Unfallversicherung
Das Jahr 2010 bringt eine Reihe von Änderungen für die
gesetzliche Unfallversicherung. Unter anderem prüfen die
Betriebsprüfer der Rentenversicherung ab Januar die Daten, die
der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet
hat.
Ab dem 4. Januar 2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie
Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter
0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen
Unfallversicherung" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis
18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte
Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung
betreffen.
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Entlastungen für Familien2.
Schwangerschaftskonfliktgesetz3. Zivildienstgesetz1.
Entlastungen für Familien.
Ab dem 1. Januar 2010 werden das Kindergeld, der
Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die
Bundesregierung baut damit die Förderung für Familien im
kommenden Jahr weiter aus.
So steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich
von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf
190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern
wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf
Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024
Euro auf 7008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die
Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern
aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt
ab Januar 2010
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
verbessert die Beratung, wenn bei einer vorgeburtlichen
Untersuchung ein auffälliger Befund festgestellt wurde und bei
einer möglichen medizinischen Indikation.
Nach der Diagnose ist der Arzt verpflichtet, die Schwangere
fachübergreifend und umfassend zu beraten. Ergänzend muss die
Schwangere über ihren Anspruch auf eine psychosoziale Beratung
in einer Schwangerschaftsberatungsstelle informiert werden.
Anderenfalls droht dem Arzt ein Bußgeld. Für die Schwangere ist
die Beratung freiwillig.
Das Gesetz schreibt eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose
und schriftlicher Feststellung der medizinischen Indikation für
einen Schwangerschaftsabbruch vor. Eine Ausnahme besteht bei
akuter Gefahr für die Mutter.
Zivildienstgesetz
Der Zivildienst wird als Lerndienst gestaltet. Begleitende
Seminarangebote sollen die persönliche und soziale Kompetenz der
Dienstleistenden nachhaltig stärken.
Mit diesem Ziel werden unter anderem die bisherigen
Einführungslehrgänge zu dienstbegleitenden Seminaren
weiterentwickelt. Neue Seminarangebote ergänzen sie. In einem
neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung sozialer
Kompetenzen identifizieren, reflektieren und sichern die
Zivildienstleistenden die im Dienst erworbenen Kompetenzen.
Insbesondere im Bereich Pflege und Betreuung ist weiterhin eine
einsatzbezogene fachliche Schulung vorgesehen. Das gilt auch für
die Bereiche Natur- und Umweltschutz.
Außerdem erhalten die Zivildienstleistenden bessere Angebote zur
psychologischen Verarbeitung schwieriger Einsatzkonstellationen.
Zum Abschluss dokumentiert ein qualifiziertes Dienstzeugnis die
Tätigkeiten und Leistungen des Zivildienstleistenden.
Gesundheit
Höhere Leistungen der Pflegeversicherung2.
Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen3.
Sicherstellungszuschläge für die vertragszahnärztliche
Versorgung4. Hilfsmittelversorgung1. Höhere Leistungen der
Pflegeversicherung.
Im Zuge der Pflegereform 2008 werden ab 1. Januar 2010 die
finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben:
1. Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen bis zu monatlich
in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
2. Anhebung des Pflegegeldes monatlich
in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €
3. Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten
Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu
bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:
in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €
bei Pflegevertretung durch sonstige Personen in allen 3
Pflegestufen:
von 1.470 € auf 1.510 €
4. Kurzzeitpflege bis zu jährlich in allen 3 Pflegestufen von
1.470 € auf 1.510 €
5. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu monatlich
in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
6. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich
in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
in Härtefällen von 1.750 € auf 1.825 €
Die vollstationären Sachleistungsbeträge der Pflegestufen I und
II sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen
bleiben unverändert.
Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen
Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Zum
1. Januar 2010 wird dies auch auf die Krankenkassen, die unter
der Aufsicht der Länder stehen, ausgeweitet. Alle Kassen müssen
ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen
Vorschriften führen. Diese Anpassung an das Handelsgesetzbuch
erhöht die Transparenz.
Ferner werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre
Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes
Deckungskapital für einen Zeitraum von 40 Jahren zu bilden. Im
Interesse der Versicherten und der Beschäftigten gelten
gesetzliche Maßnahmen, um die Insolvenz oder Schließung einer
Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche
Regelungen wie zum Beispiel Finanzhilfen innerhalb der
Krankenkassen der jeweiligen Kassenart sowie finanzielle Hilfen
bei Fusionen durch den Spitzenverband.
Sicherstellungszuschläge für die vertragszahnärztliche
Versorgung
Im Rahmen der Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems
ist ab dem Jahr 2010 eine Steuerung des ärztlichen
Niederlassungsverhaltens über Preisanreize vorgesehen. Ab dem 1.
Januar 2010 gelten deshalb die Regelungen zur Zahlung von
Sicherstellungszuschlägen nur noch für die vertragszahnärztliche
Versorgung.
Hilfsmittelversorgung
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz für die gesetzliche
Krankenversicherung ermöglicht mehr Wettbewerb bei der
Hilfsmittelversorgung. Die nach altem Recht zur Versorgung der
Versicherten berechtigende Zulassung wurde abgeschafft.
Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur noch auf der Grundlage von
Verträgen abgegeben werden. Entsprechende Übergangsregelungen
entfallen zum 31. Dezember 2009.
Finanzen
1. Wachstumsbeschleunigungsgesetz
2. Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
3. Vereinfachter Einkommensnachweis: Das ELENA-Verfahren4. Neues
Verfahren für Lohnsteuerabzug für Ehepaare1.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet die
Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell
und nachhaltig:
Zum 1. Januar 2010 bekommen Familien pro Kind 20 Euro mehr
Kindergeld. Auch die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar
2010 von 6.024 auf 7.008 Euro. Das Gesetz entlastet Familien mit
Kindern mit 4,3 Milliarden Euro (siehe auch Kapitel V, Punkt 1.)
Das Gesetz entschärft Unternehmenssteuerregelungen, die sich in
der Krise als besonders wachstumshemmend erweisen. Vor allem
mittlere Unternehmen erhalten damit bessere Bedingungen für
notwendige Umstrukturierungen. Es geht auch darum, möglichst
viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Anpassungen bei der Erbschaftssteuer erleichtern die
Unternehmensnachfolge.
Außerdem sinkt die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister,
Nichten und Neffen. Sie war bisher gegenüber anderen Verwandten
erheblich höher.
Die Erbschaftssteuersätze in der Klasse II werden von 30 bis 50
Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. (siehe auch Kapitel II,
Punkt 1.)
Zudem soll die deutsche - vor allem mittelständisch geprägte –
Tourismuswirtschaft gestärkt werden. Der Mehrwertsteuersatz für
Übernachtungsleistungen sinkt von 19 auf 7 Prozent.
Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung
Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe
von 2.400 Euro oder 1.500 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Die Höchstgrenze von 2.400 Euro galt dabei für Steuerpflichtige,
die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, zum
Beispiel Selbstständige. Die Grenze von 1.500 Euro galt für
Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer
Krankenversicherung erhalten sowie für Beihilfeberechtigte.
Ab 1. Januar 2010 können 400 Euro mehr abgesetzt werden, also
2.800 Euro beziehungsweise 1.900 Euro. Bei Zusammenveranlagung
wird jedem Ehegatten dies Abzugsvolumen gewährt. Liegt der
Steuerzahler mit seinen Kranken-, Pflegepflichtversicherungs-
und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, kann
er Beträge komplett steuerlich absetzen. Wendet er mehr auf,
kann er nur die Ausgaben für die Basiskrankenversicherung voll
einsetzen. Das bedeutet: Komfortleistungen, wie Einzelbettzimmer
oder Chefarztbehandlung, werden dann abgezogen.
Das jährliche Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro
und erreicht 16,6 Millionen Menschen - sowohl privat als auch
gesetzlich Versicherte. Die Neuregelung kommt sofort den
Bürgerinnen und Bürgern zugute – die unmittelbare Übertragung
auf das Lohnsteuerverfahren macht es möglich.
Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen können innerhalb
der aufgestockten Höchstbeträge weiterhin geltend gemacht
werden, das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder
Unfallversicherungen.
Bürgerentlastungsgesetz Steuererklärung
Vereinfachter Einkommensnachweis: Das ELENA-Verfahren
Beantragen Bürgerinnen und Bürger eine Sozialleistung wie
Arbeitslosengeld oder Elterngeld benötigen sie dafür eine
Bescheinigung vom Arbeitgeber über ihr Einkommen. Bei 60
Millionen Bescheinigungen pro Jahr ist das viel Papier. Dies
soll künftig einfacher werden.
Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)
sieht vor, dass zunächst ein Teil dieser Bescheinigungen in
Papierform abgeschafft wird. Der Arbeitgeber soll künftig Daten
über Bezüge und Gehälter an eine bundesweite zentrale Datenbank
senden. Aus dieser Speicherstelle rufen die zuständigen Behörden
die Daten ab und berechnen daraus die Leistung. Voraussetzung
ist die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger.
Am 1. Januar 2010 startet die erste Stufe des ELENA-Verfahrens:
die elektronische Datenübermittlung durch den Arbeitgeber. Der
tatsächliche ELENA-Regelbetrieb beginnt erst am 1. Januar 2012.
Dann können Daten zur Bearbeitung von Anträgen elektronisch
abgerufen werden.
Neues Verfahren für Lohnsteuerabzug für Ehepaare
Berufstätige Ehepaare können ab dem Kalenderjahr 2010 für den
Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die
Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu
kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV
mit einem steuermindernden Faktor wählen.
Der Vorteil des so genannten Faktorverfahrens: Bei jedem der
Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der
Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die
steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe
Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V
auftreten können
Justiz
Erbrecht folgt modernen Lebensverhältnissen
Neuerungen im Zivilrecht verbessern die Lage zahlreicher Erben.
So soll zum Beispiel denen mehr Gerechtigkeit zuteilwerden, die
Verstorbene vor deren Tod gepflegt haben. Die Verjährung
erbrechtlicher Ansprüche wird insgesamt übersichtlicher
gestaltet und an die geltenden Regeln des Schuldrechts
angepasst. Auch beim sogenannten Pflichtteil schaffen neue
Regeln mehr Rechtssicherheit. Wichtiges im Überblick:
Beim Pflichtteilsrecht galt schon bisher: Sofern bestimmte Erben
wie Eltern, Kinder oder Ehegatten zum Beispiel im Testament von
der Erbfolge ausgeschlossen sind, können sie dennoch am Nachlass
teilhaben. Dieser sogenannte Pflichtteil kann jedoch vor allem
bei der Auszahlung Schwierigkeiten bereiten. Das ist zum
Beispiel der Fall, wenn die Erbschaft nur aus einem Geschäft
oder einem Haus besteht: Dann fehlt in der Erbmasse oft Bargeld,
um den Pflichtteil an den Berechtigten auszuzahlen. Damit Haus
oder Geschäft nicht verkauft werden müssen, ermöglichte das
Gesetz bisher einigen Erben, die Zahlung an den
Pflichtteilsberechtigten aufzuschieben. Das galt jedoch nur für
Witwe oder Witwer und bestimmte Verwandte. Nun wird die
sogenannte Stundung grundsätzlich allen Erben erlaubt –
ungeachtet der Frage, ob sie mit dem Verstorbenen verwandt sind.
In besonderen Fällen wie schwerwiegenden Verfehlungen kann der
Pflichtteilsberechtigte leer ausgehen. Das neue Gesetz schafft
klare Regeln, wer in welchen Fällen seinen Anspruch auf
Pflichtteil einbüßt. Lediglich "ehrloser und unsittlicher
Lebenswandel" ist kein legitimer Grund mehr, jemandem den
Pflichtteil zu entziehen.
Das neue Erbrecht erkennt Pflegeleistungen besonders an: Wer
sich ohne Gegenleistung um den Verstorbenen gekümmert hat, kann
dafür gesetzliche Ausgleichsansprüche beim Erbe bekommen.
Künftig wird es keine Rolle spielen, ob der Pflegende dafür auf
berufliche Einnahmen verzichten musste.
Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird der
allgemeinen Regelverjährung von drei Jahren angepasst. Dort, wo
es sinnvoll ist, bleibt jedoch die bislang weithin geltende
Sonderverjährung von 30 Jahren bestehen. |
|
|
Ist
2008 |
Soll
2009 1) |
Prognose
2009 2) |
Entwurf
2010 |
|
Ausgaben in
Mrd. € |
282,3 |
303,3 |
294 ½ |
325,4 |
|
Veränderung gegenüber Vorjahr in % |
+ 4,4 |
+ 7,4 |
+ 4,3 |
+ 7,3
4) |
|
Einnahmen |
282,3 |
303,3 |
294 ½ |
325,4 |
|
Steuereinnahmen |
239,2 |
224,1 |
227 |
211,9 |
|
Sonstige Einnahmen |
31,5 |
30,2 |
30 |
27,7 |
davon
Einnahmen aus Kapital-
vermögen
(u. a. Privatisierung) |
6,7 |
2,0 |
2,0 |
2,3 |
|
Nettokreditaufnahme
|
11,5 |
49,1 |
37 ½ |
85,8 |
|
Investitionen |
24,3 |
32,8 |
28 ½
3) |
28,7 |



Berlin
16. Dezember 2009 - Mit dem Haushalt für das kommende Jahr setzt
die Bundesregierung wirkungsvolle und nachhaltige Impulse, um
die Wirtschaftskrise zu überwinden. Gleichzeitig beschloss das
Bundeskabinett einen neuen "Schutzschirm für Arbeitsplätze".
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält es für möglich, dass
Deutschland im laufenden Jahr knapp unter der Defizitgrenze des
Europäischen Wachstums- und Stabilitätspakts von drei Prozent
bleibt. Derzeit lägen die Schätzungen zwischen 2,9 und 3,1
Prozent, sagte er in Berlin.
Im kommenden Jahr wird die Latte aufgrund der enormen
Schuldenaufnahme allerdings gerissen: "2010 werden wir eher bei
sechs als bei fünf Prozent gesamtstaatlichem Defizit liegen",
erklärte Schäuble. Zugleich bekannte er sich entschieden zum
Euro-Stabilitätspakt. Deutschland sei "ein Anker für den Pakt".
Die Krise überwinden - Wachstumspolitik alternativlos
Die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise dürften
noch weit ins nächste Jahr deutliche Spuren hinterlassen.
Zwar verläuft die konjunkturelle Entwicklung in diesem Jahr
etwas besser als zunächst erwartet worden war. Die
Steuereinnahmen sind nicht ganz so tief gefallen wie befürchtet.
Dennoch ist für 2010 noch keine selbsttragende
Wirtschaftserholung in Sicht. Das gesamtwirtschaftliche
Gleichgewicht wird auch im nächsten Jahr ernsthaft und
nachhaltig gestört sein.
Die Bundesregierung muss daher für den Haushalt 2010 mit 85,8
Milliarden Euro die historisch höchste Nettoneuverschuldung in
der Geschichte des Landes einplanen. Sie ist den Auswirkungen
der Finanz- und Wirtschaftskrise geschuldet.
Gegenüber dem ersten Regierungsentwurf kann die Bundesregierung
nun immerhin eine leicht niedrigere Nettokreditaufnahme
einplanen. Dennoch wird diese um rund 48 Milliarden Euro höher
sein als im laufenden Jahr.
Nach der Krise konsolidieren
Wenn die Krise überwunden ist, wird die Bundesregierung auf den
Pfad der Haushaltskonsolidierung zurückkehren.
Gegenwärtig gibt es zu einer expansiven Haushalts- und
Finanzpolitik jedoch keine vernünftige Alternative. Der Staat
muss die noch schwache wirtschaftliche Dynamik aktiv
unterstützen. Nur dann kann Deutschland die Krise nachhaltig
überwinden und wieder auf einen finanzwirtschaftlich stabilen
Pfad zurückkehren.
Kaufkraft und Investitionsbereitschaft stärken
Die Bundesregierung ist überzeugt: Höhere finanzielle Spielräume
sind unabdingbare Voraussetzung für mehr Konsum und höhere
Investitionen - und damit Quelle wirtschaftlichen Wachstums.
Würde der Staat in der Krise sparen und Kaufkraft entziehen,
hieße das, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und die
Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu gefährden.
Sofortprogramm : Wachstumshemmnisse beseitigen
Der neue Regierungsentwurf beinhaltet die Entlastungen aus dem
Sofortprogramm der Koalition:
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz für mehr Kindergeld und
weniger Steuerbremsen für Unternehmen. Es entlastet Familien und
Unternehmen ab dem 1. Januar 2010 um 6,1 Milliarden Euro. Das
sind für den Bund im Jahr 2010 rund 3,9 Milliarden Euro weniger
Steuereinnahmen.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Höhere Ausgaben für Bildung und Forschung , die nochmals um 750
Millionen Euro in 2010 steigen. Bis 2013 will die
Bundesregierung die deutsche Bildungs- und Forschungslandschaft
mit 12 Milliarden Euro mehr unterstützen.
Magazin: "Bildung ist ein Bürgerrecht"
Einen "Schutzschirm für Arbeitsplätze": Das Bundeskabinett hat
gleichzeitig mit dem Haushaltsentwurf weitere gesetzliche
Maßnahmen beschlossen, um die Sozialversicherungssysteme zu
stabilisieren. Denn die Krise reißt auch spürbare Lücken in die
Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.
Der Bund stabilisiert die Lohnnebenkosten, indem er
krisenbedingte Einnahmeausfälle der Arbeitslosen- und der
gesetzlichen Krankenversicherung mit Zuschüssen ausgleicht. Die
Bundesagentur für Arbeit erhält in 2010 einen Bundeszuschüsse
von 16 Milliarden Euro.
Mit zusätzlichen 3,9 Milliarden Euro bezuschusst der Bund die
gesetzliche Krankenversicherung. Ohne dieses Geld müssten die
gesetzlichen Krankenkassen wegen der Krise in erheblichem Umfang
Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben.
Magazin: Pflege und Gesundheit
Die Bundesregierung erhöht das Schonvermögen für die
Altersvorsorge beim Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") von 250 auf
750 Euro. Wer aufgrund der Krise arbeitslos geworden sind, soll
seine oder ihre privat angesparte Altersvorsorge nicht für den
Lebensunterhalt aufzehren. Die Erhöhung finanziert der Bund im
nächsten Jahr mit 500 Millionen Euro.
Die Regierung schafft für die Jahre 2010 und 2011 einen
Ausgleich für die schwierige Einnahmen- bzw.
Liquiditätssituation der Landwirte. 2010 stellt der Bund dafür
425 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt 750 Millionen Euro.
Darin enthalten sind auch Hilfen für die Milchviehhalter, wie
das so genannte "Grünlandmilchprogramm".
Hilfen für Milchviehhalter - Eckdaten des Bundeshaushalts 2010
Der zweite Haushaltsentwurf der Bundesregierung setzt - mit
Ausnahme des Sofortprogramms - in weiten Teilen auf den ersten
Regierungsentwurf der vorherigen Bundesregierung vom Sommer auf.
Das neue Sofortprogramm belastet die Nettokreditaufnahme nicht
zusätzlich. Denn die günstigere Wachstumserwartung und
niedrigere Arbeitsmarktkosten für 2010 sowie die günstigere
Steuerschätzung vom November schaffen entsprechenden Spielraum.
Insgesamt plant die Bundesregierung mit ihrem zweiten Entwurf
Ausgaben von 325,4 Milliarden Euro. Dem stehen Steuer- und
sonstige Einnahmen von 239,6 Milliarden Euro gegenüber. Die
Lücke von 85,8 Milliarden Euro deckt sie durch neue Kredite.
Bei den Steuereinnahmen schlagen neben den konjunkturell
bedingten Ausfällen auch die Steuerentlastungen der
Bundesregierung zu Buche: Die Kindergelderhöhung 2009, die
Entfernungspauschale, das Bürgerentlastungsgesetz zur besseren
Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und weitere
Entlastungen aus den beiden Konjunkturpaketen.
Bildung und Forschung haben hohe Priorität: Rund 10,9 Milliarden
Euro stehen 2010 für den Etat des Bundesbildungsministeriums zur
Verfügung.
Bei den Ausgaben werden die Auswirkungen der Krise vor allem bei
den Ausgaben für den Arbeitsmarkt deutlich: Die Bundesregierung
erwartet im kommenden Jahr durchschnittlich 4,1 Millionen
Arbeitslose. Die Bundesagentur für Arbeit erhält einen Zuschuss
von 16 Milliarden Euro, um das zu erwartende Defizit
auszugleichen.
Wie in der Vergangenheit stellen die Leistungen des Bundes an
die Rentenversicherung mit rund 80,8 Milliarden Euro den größte
Ausgabenblock dar.
Zurück zu gesunden Staatsfinanzen
Ab 2011 steht die Bundesregierung vor Herausforderungen, für die
es in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
kein Beispiel gibt. An einer strikten Haushaltskonsolidierung
führt kein Weg vorbei.
Ab 2011 gilt die neue Schuldenregel. Ab 2013 muss Deutschland
auch die Drei-Prozent-Defizitgrenze des Europäischen Wachstums-
und Stabilitätspakts wieder einhalten. 2010 wird das
gesamtstaatliche Defizit voraussichtlich auf knapp sechs Prozent
des Bruttoinlandsproduktes steigen.
Das strukturelle Defizit (ohne Konjunktureinflüsse gerechnet)
wird 2010 etwa 70 Milliarden Euro ausmachen. Dieses muss der
Bund bis 2016 auf rund 10 Milliarden Euro zurückführen - also ab
2011 um 10 Milliarden pro Jahr. |
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Berlin
22. November 2009 - Der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, hat in Doha (Katar) die
Gründung der "Qatar Railways
Development Company" als "wichtiges Signal" bezeichnet.
Bei der feierlichen Unterzeichnung der Verträge sagte Ramsauer:
"Ich bin stolz, dass wir das Bahn-Milliardengeschäft mit Katar
unter Dach und Fach gebracht haben. Dieser Abschluss zeigt:
Deutsches Fachwissen und deutsche Technologie im Verkehrsbereich
sind weltweit gefragt. Mit der Reise will ich zeigen, dass ich
entschlossen bin, auch
Außenwirtschaftspolitik für unser Land zu betreiben."
Die heute gegründete Entwicklungsgesellschaft wird sich im
Emirat Katar um den Aufbau einer hochmodernen öffentlichen
Schieneninfrastruktur kümmern. Dabei geht es um ein
leistungsfähiges Nahverkehrssystem in Doha sowie
grenzüberschreitende Güter- und Personenverkehrsstrecken
einschließlich einer Hochgeschwindigkeitseisenbahn vom Flughafen
ins Stadtzentrum von Doha
und weiter nach Bahrain. Bereits in Planung befindliche
Nahverkehrssysteme sollten aufeinander abgestimmt werden.
Mit der "Qatar Railways Development Company" und der Beteiligung
der DB International eröffnen sich für die deutsche
Bahnindustrie in der Region große Chancen. Das
Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 17 Milliarden Euro
(ohne Fahrzeuge).
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat sich bei der Wahl
seiner ersten Auslandsreise deshalb ganz bewusst für Katar
entschieden:
"Bei der Planung des Verkehrskonzepts, dem Bau der
Infrastruktur, der Lieferung der Fahrzeuge und dem
Betreibergeschäft sind für deutsche Unternehmen
Milliardenumsätze möglich. Dafür haben wir heute gemeinsam mit
unseren Partnern in Katar die Tür aufgestoßen."
Die gemeinsame Entwicklungsgesellschaft besteht aus der Qatar
Railways (51%) und der DB International (49%). Von den 700
Millionen Euro, die in die Planung investiert werden, hat sich
die Bahn mit dem heutigen Vertragsabschluss einen Teil
gesichert. Außerdem erhält die DB International Zugang zum
Betreibergeschäft, das am Ende
voraussichtlich eine Milliarde Euro jährlich betragen wird. |
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Berlin
19. November 2009 - Die Europäische Union hat zwei neue Gesichter
in zwei neuen Spitzenpositionen: Der belgische Premier Herman
Van Rompuy wird erster ständiger Ratspräsident der Union.
Die Britin Catherine Ashton vertritt Europa künftig als
erste Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik.
Lady Ashton arbeitet seit Sommer 2008 als Handelskommissarin in
der EU-Kommission. Van Rompuy steht als belgischer
Ministerpräsident seit einem Jahr der Regierung seines Landes
vor.
Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte beide Politiker als gute
Wahl für Europa. Nach einer gelungenen Vorbereitung der
amtierenden schwedischen Präsidentschaft habe in der Runde der
27 trotz sehr unterschiedlicher Meinungen letztlich das
Konsensprinzip gesiegt.
"Man sieht daran, dass Europa ein sehr vielfältiges Gebilde ist,
in dem man aufeinander Rücksicht zu nehmen hat", so die
Kanzlerin. Gerade bei der ersten Entscheidung dieser Art sei es
besonders wichtig gewesen, im Konsens aller Mitgliedstaaten zu
entscheiden.
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die nach mehreren Erweiterungen
auf 27 Mitglieder gewachsene Gemeinschaft ihre Strukturen an die
gewachsenen Anforderungen angepasst. Damit verbunden sind das
neue Amt eines für zwei Jahre gewählten Präsidenten des
Europäischen Rates sowie das eines "Hohen Vertreters" für die
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser soll den
regelmäßigen Außenministerrat leiten. Zugleich wird er
Vizepräsident der Europäischen Kommission sein. Der
Lissabon-Vertrag tritt am 1. Dezember in Kraft.
Im Konsens weiter
Merkel sagte, sie habe die Arbeit von Lady Ashton als
Handelskommissarin schätzen gelernt, ebenso ihre Arbeit in der
britischen Regierung. Die Tatsache, dass Großbritannien im Ober-
und Unterhaus dem Lissabon-Vertrag seinerzeit sehr zügig
zugestimmt habe, gehe auch maßgeblich auf ihr Wirken zurück. Und
Herman Van Rompuy genieße in der gesamten Gemeinschaft eine sehr
ausgeprägte Hochachtung, so die Kanzlerin. Das Ergebnis des
Sonderrates wenige Tage vor Inkrafttreten des Vertrags gibt nach
Merkels Überzeugung Anlass zur Hoffnung für das weitere Gelingen
der Gemeinschaft: "Ich glaube, Europa tut gut daran, auf einer
derart breiten Plattform in eine neue Ära zu starten - nichts
anderes ist der Lissaboner Vertrag."
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