Berlin aktuell Archiv Nov - Dez 2009
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2010

Berlin/Duisburg, 22. Dezember 2009 - Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell und nachhaltig: bei der Steuer und bei den Lohnebenkosten. Daneben steigen im kommenden Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherungen, ebenso die Pflegestufen. Familien mit Kindern erhalten mehr Kindergeld.  Die schwerste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht ausgestanden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Auch im nächsten Jahr werden wir – genauso wie zum Ende dieses Jahres – alles tun, um die Konjunktur in Deutschland zu stabilisieren und zu stärken." Das Ziel bestehe darin, möglichst schnell aus dem Tal der Wirtschaftskrise wieder herauszukommen.
Die Bundesregierung hat deshalb ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen, das die Krise weiter entschärfen soll. Ab dem 1. Januar 2010 werden die Bürgerinnen und Bürger deutlich und nachhaltig entlastet - um nahezu 20 Milliarden Euro. Zusammen mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz treten das Bürgerentlastungsgesetz und weitere Einkommensteuersenkungen aus dem Konjunkturpaket II in Kraft: Das Kindergeld wird erhöht, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden stärker steuerlich berücksichtigt.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen finden Sie in der folgenden Übersicht:

1. Kurzarbeitergeld verlängert2. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung3. Künstlersozialversicherung4. Umlagesatz für das Insolvenzgeld5. Gesetzliche Unfallversicherung1. Kurzarbeitergeld verlängert
Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 beginnt.
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung 2008 aktualisiert.

Rechengröße Alte Bundesländer Neue Bundesländer
  Monat Jahr Monat Jahr
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung / Jahr
 
  32.003
 
  32.003
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 
 
2.555
 
30.660
 
2.170
 
26.040
 
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 
 
5.500
 
66.000
 
4.650
 
55.800
 
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen
Rentenversicherung 
 
6.800
 
81.600
 
5.700
 
68.400
 
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 
 
3.750
 
45.000
 
3.750
 
45.000
 
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung Quelle: BMAS  4.163
 
49.950
 
4.163
 
49.950
 

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.
Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten mehr. Um Probleme z.B. bei der Berechnung von einkommensabhängigen Entgeltersatzleistungen zu vermeiden, wird die Meldepflicht um einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.

Umlagesatz für das Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgelegt. Die Insolvenzgeldumlage ist von den Arbeitgebern aufzubringen. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei dem Insolvenzereignis vorhergehenden Monate sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist unter anderem notwendig, um das Defizit von über einer Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 aufgrund der Auszahlung des Insolvenzgeldes infolge der Wirtschaftskrise entstanden ist.

Gesetzliche Unfallversicherung
Das Jahr 2010 bringt eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Unter anderem prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung ab Januar die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat.
Ab dem 4. Januar 2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.

Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 Entlastungen für Familien2. Schwangerschaftskonfliktgesetz3. Zivildienstgesetz1. Entlastungen für Familien.
Ab dem 1. Januar 2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die Bundesregierung baut damit die Förderung für Familien im kommenden Jahr weiter aus.
So steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Schwangerschaftskonfliktgesetz
Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbessert die Beratung, wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung ein auffälliger Befund festgestellt wurde und bei einer möglichen medizinischen Indikation.
Nach der Diagnose ist der Arzt verpflichtet, die Schwangere fachübergreifend und umfassend zu beraten. Ergänzend muss die Schwangere über ihren Anspruch auf eine psychosoziale Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle informiert werden. Anderenfalls droht dem Arzt ein Bußgeld. Für die Schwangere ist die Beratung freiwillig.
Das Gesetz schreibt eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und schriftlicher Feststellung der medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vor. Eine Ausnahme besteht bei akuter Gefahr für die Mutter.

Zivildienstgesetz
Der Zivildienst wird als Lerndienst gestaltet. Begleitende Seminarangebote sollen die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhaltig stärken.
Mit diesem Ziel werden unter anderem die bisherigen Einführungslehrgänge zu dienstbegleitenden Seminaren weiterentwickelt. Neue Seminarangebote ergänzen sie. In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen identifizieren, reflektieren und sichern die Zivildienstleistenden die im Dienst erworbenen Kompetenzen. Insbesondere im Bereich Pflege und Betreuung ist weiterhin eine einsatzbezogene fachliche Schulung vorgesehen. Das gilt auch für die Bereiche Natur- und Umweltschutz.
Außerdem erhalten die Zivildienstleistenden bessere Angebote zur psychologischen Verarbeitung schwieriger Einsatzkonstellationen. Zum Abschluss dokumentiert ein qualifiziertes Dienstzeugnis die Tätigkeiten und Leistungen des Zivildienstleistenden.

Gesundheit
Höhere Leistungen der Pflegeversicherung2. Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen3. Sicherstellungszuschläge für die vertragszahnärztliche Versorgung4. Hilfsmittelversorgung1. Höhere Leistungen der Pflegeversicherung.
Im Zuge der Pflegereform 2008 werden ab 1. Januar 2010 die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben:
1. Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen bis zu monatlich
in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €

2. Anhebung des Pflegegeldes monatlich
in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €

3. Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:
in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €
bei Pflegevertretung durch sonstige Personen in allen 3 Pflegestufen:
von 1.470 € auf 1.510 €
4. Kurzzeitpflege bis zu jährlich in allen 3 Pflegestufen von 1.470 € auf 1.510 €
5. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu monatlich
in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
6. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich
in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
in Härtefällen von 1.750 € auf 1.825 €
Die vollstationären Sachleistungsbeträge der Pflegestufen I und II sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen bleiben unverändert.

Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen
Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Zum 1. Januar 2010 wird dies auch auf die Krankenkassen, die unter der Aufsicht der Länder stehen, ausgeweitet. Alle Kassen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen. Diese Anpassung an das Handelsgesetzbuch erhöht die Transparenz.
Ferner werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes Deckungskapital für einen Zeitraum von 40 Jahren zu bilden. Im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten gelten gesetzliche Maßnahmen, um die Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen wie zum Beispiel Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der jeweiligen Kassenart sowie finanzielle Hilfen bei Fusionen durch den Spitzenverband.

Sicherstellungszuschläge für die vertragszahnärztliche Versorgung
Im Rahmen der Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems ist ab dem Jahr 2010 eine Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens über Preisanreize vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2010 gelten deshalb die Regelungen zur Zahlung von Sicherstellungszuschlägen nur noch für die vertragszahnärztliche Versorgung.

Hilfsmittelversorgung
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht mehr Wettbewerb bei der Hilfsmittelversorgung. Die nach altem Recht zur Versorgung der Versicherten berechtigende Zulassung wurde abgeschafft. Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur noch auf der Grundlage von Verträgen abgegeben werden. Entsprechende Übergangsregelungen entfallen zum 31. Dezember 2009.

Finanzen
1. Wachstumsbeschleunigungsgesetz
2. Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
3. Vereinfachter Einkommensnachweis: Das ELENA-Verfahren4. Neues Verfahren für Lohnsteuerabzug für Ehepaare1. Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell und nachhaltig:
Zum 1. Januar 2010 bekommen Familien pro Kind 20 Euro mehr Kindergeld. Auch die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008 Euro. Das Gesetz entlastet Familien mit Kindern mit 4,3 Milliarden Euro (siehe auch Kapitel V, Punkt 1.)
Das Gesetz entschärft Unternehmenssteuerregelungen, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erweisen. Vor allem mittlere Unternehmen erhalten damit bessere Bedingungen für notwendige Umstrukturierungen. Es geht auch darum, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Anpassungen bei der Erbschaftssteuer erleichtern die Unternehmensnachfolge.
Außerdem sinkt die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen. Sie war bisher gegenüber anderen Verwandten erheblich höher.
Die Erbschaftssteuersätze in der Klasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. (siehe auch Kapitel II, Punkt 1.)
Zudem soll die deutsche - vor allem mittelständisch geprägte – Tourismuswirtschaft gestärkt werden. Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungsleistungen sinkt von 19 auf 7 Prozent.

 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2.400 Euro oder 1.500 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze von 2.400 Euro galt dabei für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, zum Beispiel Selbstständige. Die Grenze von 1.500 Euro galt für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten sowie für Beihilfeberechtigte.
Ab 1. Januar 2010 können 400 Euro mehr abgesetzt werden, also 2.800 Euro beziehungsweise 1.900 Euro. Bei Zusammenveranlagung wird jedem Ehegatten dies Abzugsvolumen gewährt. Liegt der Steuerzahler mit seinen Kranken-, Pflegepflichtversicherungs- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, kann er Beträge komplett steuerlich absetzen. Wendet er mehr auf, kann er nur die Ausgaben für die Basiskrankenversicherung voll einsetzen. Das bedeutet: Komfortleistungen, wie Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung, werden dann abgezogen.
Das jährliche Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro und erreicht 16,6 Millionen Menschen - sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Die Neuregelung kommt sofort den Bürgerinnen und Bürgern zugute – die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht es möglich.
Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen können innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge weiterhin geltend gemacht werden, das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen.

Bürgerentlastungsgesetz Steuererklärung
Vereinfachter Einkommensnachweis: Das ELENA-Verfahren
Beantragen Bürgerinnen und Bürger eine Sozialleistung wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld benötigen sie dafür eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über ihr Einkommen. Bei 60 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ist das viel Papier. Dies soll künftig einfacher werden.
Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) sieht vor, dass zunächst ein Teil dieser Bescheinigungen in Papierform abgeschafft wird. Der Arbeitgeber soll künftig Daten über Bezüge und Gehälter an eine bundesweite zentrale Datenbank senden. Aus dieser Speicherstelle rufen die zuständigen Behörden die Daten ab und berechnen daraus die Leistung. Voraussetzung ist die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger.
Am 1. Januar 2010 startet die erste Stufe des ELENA-Verfahrens: die elektronische Datenübermittlung durch den Arbeitgeber. Der tatsächliche ELENA-Regelbetrieb beginnt erst am 1. Januar 2012. Dann können Daten zur Bearbeitung von Anträgen elektronisch abgerufen werden.

Neues Verfahren für Lohnsteuerabzug für Ehepaare
Berufstätige Ehepaare können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit einem steuermindernden Faktor wählen.
Der Vorteil des so genannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können

Justiz
Erbrecht folgt modernen Lebensverhältnissen
Neuerungen im Zivilrecht verbessern die Lage zahlreicher Erben. So soll zum Beispiel denen mehr Gerechtigkeit zuteilwerden, die Verstorbene vor deren Tod gepflegt haben. Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wird insgesamt übersichtlicher gestaltet und an die geltenden Regeln des Schuldrechts angepasst. Auch beim sogenannten Pflichtteil schaffen neue Regeln mehr Rechtssicherheit. Wichtiges im Überblick:
Beim Pflichtteilsrecht galt schon bisher: Sofern bestimmte Erben wie Eltern, Kinder oder Ehegatten zum Beispiel im Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind, können sie dennoch am Nachlass teilhaben. Dieser sogenannte Pflichtteil kann jedoch vor allem bei der Auszahlung Schwierigkeiten bereiten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Erbschaft nur aus einem Geschäft oder einem Haus besteht: Dann fehlt in der Erbmasse oft Bargeld, um den Pflichtteil an den Berechtigten auszuzahlen. Damit Haus oder Geschäft nicht verkauft werden müssen, ermöglichte das Gesetz bisher einigen Erben, die Zahlung an den Pflichtteilsberechtigten aufzuschieben. Das galt jedoch nur für Witwe oder Witwer und bestimmte Verwandte. Nun wird die sogenannte Stundung grundsätzlich allen Erben erlaubt – ungeachtet der Frage, ob sie mit dem Verstorbenen verwandt sind.
In besonderen Fällen wie schwerwiegenden Verfehlungen kann der Pflichtteilsberechtigte leer ausgehen. Das neue Gesetz schafft klare Regeln, wer in welchen Fällen seinen Anspruch auf Pflichtteil einbüßt. Lediglich "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel" ist kein legitimer Grund mehr, jemandem den Pflichtteil zu entziehen.
Das neue Erbrecht erkennt Pflegeleistungen besonders an: Wer sich ohne Gegenleistung um den Verstorbenen gekümmert hat, kann dafür gesetzliche Ausgleichsansprüche beim Erbe bekommen. Künftig wird es keine Rolle spielen, ob der Pflegende dafür auf berufliche Einnahmen verzichten musste.
Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird der allgemeinen Regelverjährung von drei Jahren angepasst. Dort, wo es sinnvoll ist, bleibt jedoch die bislang weithin geltende Sonderverjährung von 30 Jahren bestehen.

Finanzen: Bundeshaushalt 2010
  Ist

2008

Soll

2009 1)

Prognose

2009 2)

Entwurf

2010

Ausgaben in Mrd. € 282,3 303,3 294 ½ 325,4
Veränderung gegenüber Vorjahr in % + 4,4 + 7,4 + 4,3 + 7,3 4)
Einnahmen 282,3 303,3 294 ½ 325,4
Steuereinnahmen 239,2 224,1 227 211,9
Sonstige Einnahmen 31,5 30,2 30 27,7
davon Einnahmen aus Kapital-
vermögen (u. a. Privatisierung)
6,7 2,0 2,0 2,3
Nettokreditaufnahme 11,5 49,1 37 ½ 85,8
Investitionen 24,3 32,8 28 ½ 3) 28,7

 

Berlin 16. Dezember 2009 - Mit dem Haushalt für das kommende Jahr setzt die Bundesregierung wirkungsvolle und nachhaltige Impulse, um die Wirtschaftskrise zu überwinden. Gleichzeitig beschloss das Bundeskabinett einen neuen "Schutzschirm für Arbeitsplätze".
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält es für möglich, dass Deutschland im laufenden Jahr knapp unter der Defizitgrenze des Europäischen Wachstums- und Stabilitätspakts von drei Prozent bleibt. Derzeit lägen die Schätzungen zwischen 2,9 und 3,1 Prozent, sagte er in Berlin.
Im kommenden Jahr wird die Latte aufgrund der enormen Schuldenaufnahme allerdings gerissen: "2010 werden wir eher bei sechs als bei fünf Prozent gesamtstaatlichem Defizit liegen", erklärte Schäuble. Zugleich bekannte er sich entschieden zum Euro-Stabilitätspakt. Deutschland sei "ein Anker für den Pakt".

Die Krise überwinden - Wachstumspolitik alternativlos
Die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise dürften noch weit ins nächste Jahr deutliche Spuren hinterlassen.
Zwar verläuft die konjunkturelle Entwicklung in diesem Jahr etwas besser als zunächst erwartet worden war. Die Steuereinnahmen sind nicht ganz so tief gefallen wie befürchtet. Dennoch ist für 2010 noch keine selbsttragende Wirtschaftserholung in Sicht. Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wird auch im nächsten Jahr ernsthaft und nachhaltig gestört sein.
Die Bundesregierung muss daher für den Haushalt 2010 mit 85,8 Milliarden Euro die historisch höchste Nettoneuverschuldung in der Geschichte des Landes einplanen. Sie ist den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise geschuldet.
Gegenüber dem ersten Regierungsentwurf kann die Bundesregierung nun immerhin eine leicht niedrigere Nettokreditaufnahme einplanen. Dennoch wird diese um rund 48 Milliarden Euro höher sein als im laufenden Jahr.

Nach der Krise konsolidieren
Wenn die Krise überwunden ist, wird die Bundesregierung auf den Pfad der Haushaltskonsolidierung zurückkehren.
Gegenwärtig gibt es zu einer expansiven Haushalts- und Finanzpolitik jedoch keine vernünftige Alternative. Der Staat muss die noch schwache wirtschaftliche Dynamik aktiv unterstützen. Nur dann kann Deutschland die Krise nachhaltig überwinden und wieder auf einen finanzwirtschaftlich stabilen Pfad zurückkehren.

Kaufkraft und Investitionsbereitschaft stärken
Die Bundesregierung ist überzeugt: Höhere finanzielle Spielräume sind unabdingbare Voraussetzung für mehr Konsum und höhere Investitionen - und damit Quelle wirtschaftlichen Wachstums. Würde der Staat in der Krise sparen und Kaufkraft entziehen, hieße das, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu gefährden.

Sofortprogramm : Wachstumshemmnisse beseitigen
Der neue Regierungsentwurf beinhaltet die Entlastungen aus dem Sofortprogramm der Koalition:
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz für mehr Kindergeld und weniger Steuerbremsen für Unternehmen. Es entlastet Familien und Unternehmen ab dem 1. Januar 2010 um 6,1 Milliarden Euro. Das sind für den Bund im Jahr 2010 rund 3,9 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Höhere Ausgaben für Bildung und Forschung , die nochmals um 750 Millionen Euro in 2010 steigen. Bis 2013 will die Bundesregierung die deutsche Bildungs- und Forschungslandschaft mit 12 Milliarden Euro mehr unterstützen.

Magazin: "Bildung ist ein Bürgerrecht"
Einen "Schutzschirm für Arbeitsplätze": Das Bundeskabinett hat gleichzeitig mit dem Haushaltsentwurf weitere gesetzliche Maßnahmen beschlossen, um die Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren. Denn die Krise reißt auch spürbare Lücken in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.
Der Bund stabilisiert die Lohnnebenkosten, indem er krisenbedingte Einnahmeausfälle der Arbeitslosen- und der gesetzlichen Krankenversicherung mit Zuschüssen ausgleicht. Die Bundesagentur für Arbeit erhält in 2010 einen Bundeszuschüsse von 16 Milliarden Euro.
Mit zusätzlichen 3,9 Milliarden Euro bezuschusst der Bund die gesetzliche Krankenversicherung. Ohne dieses Geld müssten die gesetzlichen Krankenkassen wegen der Krise in erheblichem Umfang Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben.

Magazin: Pflege und Gesundheit
Die Bundesregierung erhöht das Schonvermögen für die Altersvorsorge beim Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") von 250 auf 750 Euro. Wer aufgrund der Krise arbeitslos geworden sind, soll seine oder ihre privat angesparte Altersvorsorge nicht für den Lebensunterhalt aufzehren. Die Erhöhung finanziert der Bund im nächsten Jahr mit 500 Millionen Euro.
Die Regierung schafft für die Jahre 2010 und 2011 einen Ausgleich für die schwierige Einnahmen- bzw. Liquiditätssituation der Landwirte. 2010 stellt der Bund dafür 425 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt 750 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch Hilfen für die Milchviehhalter, wie das so genannte "Grünlandmilchprogramm".

Hilfen für Milchviehhalter - Eckdaten des Bundeshaushalts 2010
Der zweite Haushaltsentwurf der Bundesregierung setzt - mit Ausnahme des Sofortprogramms - in weiten Teilen auf den ersten Regierungsentwurf der vorherigen Bundesregierung vom Sommer auf.
Das neue Sofortprogramm belastet die Nettokreditaufnahme nicht zusätzlich. Denn die günstigere Wachstumserwartung und niedrigere Arbeitsmarktkosten für 2010 sowie die günstigere Steuerschätzung vom November schaffen entsprechenden Spielraum.
Insgesamt plant die Bundesregierung mit ihrem zweiten Entwurf Ausgaben von 325,4 Milliarden Euro. Dem stehen Steuer- und sonstige Einnahmen von 239,6 Milliarden Euro gegenüber. Die Lücke von 85,8 Milliarden Euro deckt sie durch neue Kredite.

Bei den Steuereinnahmen schlagen neben den konjunkturell bedingten Ausfällen auch die Steuerentlastungen der Bundesregierung zu Buche: Die Kindergelderhöhung 2009, die Entfernungspauschale, das Bürgerentlastungsgesetz zur besseren Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und weitere Entlastungen aus den beiden Konjunkturpaketen.
Bildung und Forschung haben hohe Priorität: Rund 10,9 Milliarden Euro stehen 2010 für den Etat des Bundesbildungsministeriums zur Verfügung.
Bei den Ausgaben werden die Auswirkungen der Krise vor allem bei den Ausgaben für den Arbeitsmarkt deutlich: Die Bundesregierung erwartet im kommenden Jahr durchschnittlich 4,1 Millionen Arbeitslose. Die Bundesagentur für Arbeit erhält einen Zuschuss von 16 Milliarden Euro, um das zu erwartende Defizit auszugleichen.
Wie in der Vergangenheit stellen die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung mit rund 80,8 Milliarden Euro den größte Ausgabenblock dar.

Zurück zu gesunden Staatsfinanzen
Ab 2011 steht die Bundesregierung vor Herausforderungen, für die es in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kein Beispiel gibt. An einer strikten Haushaltskonsolidierung führt kein Weg vorbei.
Ab 2011 gilt die neue Schuldenregel. Ab 2013 muss Deutschland auch die Drei-Prozent-Defizitgrenze des Europäischen Wachstums- und Stabilitätspakts wieder einhalten. 2010 wird das gesamtstaatliche Defizit voraussichtlich auf knapp sechs Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen.
Das strukturelle Defizit (ohne Konjunktureinflüsse gerechnet) wird 2010 etwa 70 Milliarden Euro ausmachen. Dieses muss der Bund bis 2016 auf rund 10 Milliarden Euro zurückführen - also ab 2011 um 10 Milliarden pro Jahr.

Bundesminister Peter Ramsauer:
Bahn-Milliardengeschäft mit Katar unter Dach und Fach

Berlin 22. November 2009 - Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, hat in Doha (Katar) die Gründung der "Qatar Railways
Development Company" als "wichtiges Signal" bezeichnet.
Bei der feierlichen Unterzeichnung der Verträge sagte Ramsauer: "Ich bin stolz, dass wir das Bahn-Milliardengeschäft mit Katar unter Dach und Fach gebracht haben. Dieser Abschluss zeigt: Deutsches Fachwissen und deutsche Technologie im Verkehrsbereich sind weltweit gefragt. Mit der Reise will ich zeigen, dass ich entschlossen bin, auch
Außenwirtschaftspolitik für unser Land zu betreiben."
Die heute gegründete Entwicklungsgesellschaft wird sich im Emirat Katar um den Aufbau einer hochmodernen öffentlichen Schieneninfrastruktur kümmern. Dabei geht es um ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem in Doha sowie grenzüberschreitende Güter- und Personenverkehrsstrecken einschließlich einer Hochgeschwindigkeitseisenbahn vom Flughafen ins Stadtzentrum von Doha
und weiter nach Bahrain. Bereits in Planung befindliche Nahverkehrssysteme sollten aufeinander abgestimmt werden.
Mit der "Qatar Railways Development Company" und der Beteiligung der DB International eröffnen sich für die deutsche Bahnindustrie in der Region große Chancen. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 17 Milliarden Euro (ohne Fahrzeuge).
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat sich bei der Wahl seiner ersten Auslandsreise deshalb ganz bewusst für Katar entschieden:
"Bei der Planung des Verkehrskonzepts, dem Bau der Infrastruktur, der Lieferung der Fahrzeuge und dem Betreibergeschäft sind für deutsche Unternehmen Milliardenumsätze möglich. Dafür haben wir heute gemeinsam mit unseren Partnern in Katar die Tür aufgestoßen."
Die gemeinsame Entwicklungsgesellschaft besteht aus der Qatar Railways (51%) und der DB International (49%). Von den 700 Millionen Euro, die in die Planung investiert werden, hat sich die Bahn mit dem heutigen Vertragsabschluss einen Teil gesichert. Außerdem erhält die DB International Zugang zum Betreibergeschäft, das am Ende
voraussichtlich eine Milliarde Euro jährlich betragen wird.

EU: 2 für 27

Berlin 19. November 2009 - Die Europäische Union hat zwei neue Gesichter in zwei neuen Spitzenpositionen: Der belgische Premier Herman Van Rompuy wird erster ständiger Ratspräsident der Union. Die Britin Catherine Ashton vertritt Europa künftig als erste Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik.
Lady Ashton arbeitet seit Sommer 2008 als Handelskommissarin in der EU-Kommission. Van Rompuy steht als belgischer Ministerpräsident seit einem Jahr der Regierung seines Landes vor.
Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte beide Politiker als gute Wahl für Europa. Nach einer gelungenen Vorbereitung der amtierenden schwedischen Präsidentschaft habe in der Runde der 27 trotz sehr unterschiedlicher Meinungen letztlich das Konsensprinzip gesiegt.
"Man sieht daran, dass Europa ein sehr vielfältiges Gebilde ist, in dem man aufeinander Rücksicht zu nehmen hat", so die Kanzlerin. Gerade bei der ersten Entscheidung dieser Art sei es besonders wichtig gewesen, im Konsens aller Mitgliedstaaten zu entscheiden.
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die nach mehreren Erweiterungen auf 27 Mitglieder gewachsene Gemeinschaft ihre Strukturen an die gewachsenen Anforderungen angepasst. Damit verbunden sind das neue Amt eines für zwei Jahre gewählten Präsidenten des Europäischen Rates sowie das eines "Hohen Vertreters" für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser soll den regelmäßigen Außenministerrat leiten. Zugleich wird er Vizepräsident der Europäischen Kommission sein. Der Lissabon-Vertrag tritt am 1. Dezember in Kraft.

Im Konsens weiter
Merkel sagte, sie habe die Arbeit von Lady Ashton als Handelskommissarin schätzen gelernt, ebenso ihre Arbeit in der britischen Regierung. Die Tatsache, dass Großbritannien im Ober- und Unterhaus dem Lissabon-Vertrag seinerzeit sehr zügig zugestimmt habe, gehe auch maßgeblich auf ihr Wirken zurück. Und Herman Van Rompuy genieße in der gesamten Gemeinschaft eine sehr ausgeprägte Hochachtung, so die Kanzlerin. Das Ergebnis des Sonderrates wenige Tage vor Inkrafttreten des Vertrags gibt nach Merkels Überzeugung Anlass zur Hoffnung für das weitere Gelingen der Gemeinschaft: "Ich glaube, Europa tut gut daran, auf einer derart breiten Plattform in eine neue Ära zu starten - nichts anderes ist der Lissaboner Vertrag."