Der neue elektronische Personalausweis ist kleiner, handlicher und macht das Leben leichter: Spezielle neue Funktionen sollen ihn zum sicheren Reisedokument machen und auf Wunsch auch zum "Ausweis für das Internet".

Quelle: Bundesministerium des Innern (Planungsstand: 18.07.2008)
Vielseitig im Internet
Zur Grundausstattung des Dokuments gehört ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip. Dieser trägt einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis.
Bürgerinnen und Bürger können künftig beim Abholen ihres neuen Ausweises entscheiden, ob sie diese Internetfunktion nutzen wollen oder lieber ausschalten lassen. Wird die Internetfunktion gewünscht, kann der Nutzer seine Identität elektronisch nachweisen, zum Beispiel an Automaten oder im Internet.
Der Ausweis kann also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking. Jugendschutz und Suchtprävention können profitieren, zum Beispiel beim Altersnachweis an Automaten.
Sicher unterwegs
So wie bereits der Reisepass soll künftig auch der Personalausweis ein biometrisches Foto tragen. Zudem soll die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke möglich sein. Wer diese in seinem Ausweis sichern lässt, kann damit vermeiden, dass Dritte, die ihm ähneln, mit dem gestohlenen Dokument verreisen.
Gegen höhere Gebühren kann auf dem Ausweis auch ein drittes Merkmal installiert werden: die "qualifizierte elektronische Signatur". Dadurch ist der Ausweis künftig auch bei Verfahren einsetzbar, die diesen besonders sicheren Identitätsnachweis voraussetzen.
Ab 1. November 2010 sollen Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Personalausweis erhalten. Sie können den neuen Ausweis auch dann beantragen, wenn ihr aktueller noch nicht abgelaufen ist. Die neue Karte ist nur noch etwa halb so groß wie das heutige blaugrün laminierte Identitätspapier.
Mehr
Komfort
bei
Online-Transaktionen:
Postalisches
Identifikations-
und
PIN/TAN-Verfahren,
Plausibilitätsprüfungen,
Adressverifikationen,
Nachverfolgungen
von
Kundendaten
verursachen
bei
den
Anbietern
einen
erheblichen
finanziellen
und
personellen
Aufwand
und
sind
zudem
umständlich
und
zeitraubend
für
die
Kunden.
Der
elektronische
Identitätsnachweis
vereinfacht
die
Authentisierung,
weitere
Verfahren
erübrigen
sich.
Besserer
Jugendschutz
online
und
an
Automaten:
Da
das
Alter
auf
dem
Chip
erfasst
wird,
kann
der
elektronische
Personalausweis
für
den
erforderlichen
Alternachweis
im
Internet
und
an
Automaten
verwendet
werden.
Die
Nutzung
von
Zigarettenautomaten
oder
Glücksspielautomaten
bleibt
dadurch
jenen
Personen
vorbehalten,
die
das
hierfür
erforderliche
Alter
bereits
erreicht
haben.
Mehr
Sicherheit
beim
Reisen
mit
dem
Personalausweis:
Der
Personalausweis
wird
dem
Sicherheitsniveau
der
Pässe
angeglichen
und
entsprechend
den
internationalen
Vorgaben
das
Foto
im
Chip
enthalten.
Ob
zusätzlich
zwei
Fingerabdrücke
im
Ausweis
gespeichert
werden,
können
die
Bürgerinnen
und
Bürger
selbst
entscheiden.
Fragen
und
Antworten
Wie
können
Foto
und
Fingerabdrücke
zur
sicheren
Kontrolle
beitragen?
Deutsche
Personalausweise
gehören
zu
den
fälschungssichersten
Dokumenten
der
Welt.
Dort,
wo
kriminelle
Energie
bei
Fälschungsversuchen
nicht
zum
Erfolg
führt,
nutzen
die
Täter
jedoch
verstärkt
die
Alternative
des
Dokumentenmissbrauchs,
d.h.
echte
Dokumente,
die
ihren
Inhabern
gezielt
gestohlen
wurden
oder
verloren
gingen,
werden
durch
fremde
Personen
verwendet,
die
dem
Inhaber
ähnlich
sehen
oder
ihr
Erscheinungsbild
–
etwa
durch
Änderungen
der
Frisur,
Barttracht,
Brille/
Kontaktlinsen
–
ähnlich
gestalten.
Bei
der
konventionellen,
rein
optischen
Kontrolle
von
Passfoto
und
Person
können
Kontrollbeamte
mit
dieser
Art
des
Betrugs
gezielt
getäuscht
werden.
Bei
der
biometrieunterstützten
Kontrolle
dagegen
werden
eindeutige
Gesichts-
bzw.
Fingerabdruckeigenschaften
maschinell
1:1
geprüft,
d.h.
die
Daten
im
Dokumenten-Chip
mit
den
live
am
Kontrollort
erhobenen
Daten
(Foto
und
/
oder
Fingerabdruck)
verglichen.
Der
Bürger
hat
es
damit
in
der
Hand,
sich
durch
die
freiwillige
Aufnahme
seiner
Fingerabdrücke
in
den
Personalausweis
vor
diesem
Betrugsrisiko
besonders
zu
schützen.
Denn
immerhin
werden
rund
eine
viertel
Million
Personalausweise
jährlich
gestohlen
oder
gehen
verloren
und
stehen
damit
für
diese
Art
des
Betrugs
zur
Verfügung.
Werden
die
freiwillig
gegebenen
Fingerabdruckdaten
zukünftig
auch
im
Internet
verwendet?
Nein.
Der
Zugriff
auf
die
im
Ausweis-Chip
gespeicherten
biometrischen
Daten,
d.h.
Foto
und
gegebenenfalls
Fingerabdrücke,
bleibt
ausschließlich
den
berechtigten
behördlichen
Stellen
zur
sicheren
Personenkontrolle
an
Grenzen
und
im
Inland
vorbehalten.
Dies
wird
durch
technische
Maßnahmen
sichergestellt.
Wie
kann
ich
den
elektronischen
Identitätsnachweis
im
Internet
und
die
elektronische
Signatur
nutzen?
Ausweisinhaber
können
zukünftig
selbst
entscheiden,
ob,
wann,
in
welchem
Umfang
und
an
wen
sie
elektronische
Daten
unter
Verwendung
des
Personalausweises
im
Internet
übertragen
möchten.
Sie
benötigen
dazu
ihren
neuen
Personalausweis
mit
Chip
und
PIN
sowie
ein
Lesegerät
an
ihrem
PC.
Ein
Diensteanbieter,
der
Ausweisdaten
online
abfragt,
muss
vorher
bei
einer
staatlichen
Stelle
ein
Berechtigungszertifikat
beantragt
haben
und
dort
plausibel
machen,
wozu
er
beispielsweise
den
Namen
und
die
Anschrift
abfragen
will.
Für
die
Bürgerinnen
und
Bürger,
die
E-Government
und
E-Business
mit
dem
neuen
Personalausweis
nutzen
wollen,
wird
in
jedem
Falle
transparent
sein,
wer
welche
Daten
elektronisch
abfragt.
Sie
geben
dann
mit
einer
PIN
die
Datenübermittlung
frei.
Wer
im
Internet
Verträge
rechtssicher
abschließen
will,
kann
dafür
zukünftig
die
qualifizierte
elektronische
Signatur
als
Ersatz
der
manuellen
Unterschrift
verwenden.
Wie
erfolgt
der
elektronische
Identitätsnachweis
gegenüber
einem
Anbieter
einer
E-Government-
oder
E-Business-Leistung?
Der
elektronische
Identitätsnachweis
erfolgt
als
gegenseitige
Authentisierung.
Dies
bedeutet,
dass
sich
die
Inhaberin
/
der
Inhaber
des
Ausweises
sicher
sein
kann,
welches
Unternehmen
bzw.
welche
Behörde
Daten
von
ihr
/
ihm
über
das
Internet
abfragen
möchte
und
wozu.
Hierzu
dient
das
sog.
Berechtigungszertifikat,
das
ein
Anbieter
zuvor
bei
einer
staatlichen
Stelle
beantragt
haben
muss.
Gleichzeitig
kann
der
Diensteanbieter
sicher
sein,
dass
die
Angaben,
die
nach
von
der
Ausweisinhaberin
bzw.
dem
-inhaber
durch
Eingabe
der
geheimen
PIN
aus
dem
Ausweis
übertragen
werden,
korrekt
sind.
Nur
ein
echter
Ausweis
kann
sich
gegenüber
einem
Diensteanbieter
authentisieren.
Welche
technische
Ausstattung
wird
für
den
elektronischen
Identitätsnachweis
benötigt?
Die
Inhaberin/
der
Inhaber
benötigt
sowohl
Hardware-
als
auch
Software-Komponenten:
Funktionsfähiger
Arbeitsplatzrechner
(PC)
mit
(virenfreiem)
Betriebssystem
(zertifiziertes)
Kartenlesegerät
für
kontaktlose
Chipkarten
eine
Software
zur
Kommunikation
zwischen
PC
und
Kartenlesegerät
Internetzugang
Das
Bundesamt
für
Sicherheit
in
der
Informationstechnik
(BSI)
zertifiziert
Hardware-
und
Software-Komponenten,
die
eine
sichere
Kommunikation
ermöglichen,
und
veröffentlicht
entsprechende
Empfehlungen.
Welche
Kartenlesegeräte
werden
künftig
zur
Verfügung
stehen,
mit
welchem
Installationsaufwand
und
welchen
Preisen
muss
gerechnet
werden?
Die
Bundesregierung
legt
Wert
darauf,
preisgünstige
Kartenlesegeräte
zu
zertifizieren,
um
die
Anschaffungskosten
für
die
Bürgerinnen
und
Bürger
so
gering
wie
möglich
zu
halten.
Bei
der
Zertifizierung
durch
das
BSI
wird
neben
den
Sicherheitsaspekten
auch
die
Benutzerfreundlichkeit
eine
wichtige
Rolle
spielen.
Der
Installationsaufwand
soll
nicht
höher
sein,
als
für
andere
gängige
Hardware-Komponenten.
Damit
nicht
mehr
Geräte
im
Einsatz
sind,
als
notwendig,
werden
die
Hersteller
der
Kartenlesegeräte
rechtzeitig
auch
hybride
Geräte
auf
den
Markt
bringen,
die
sowohl
kontaktlose
als
auch
kontaktbehaftete
Chips
auslesen
können.
Wie
bekommt
die
Ausweisinhaberin
/
der
Ausweisinhaber
die
geheime
PIN?
Die
geheime
PIN,
die
die
Ausweisinhaberin
/
der
Ausweisinhaber
benötigt,
um
dem
Auslesen
bestimmter
Datenfelder
im
Rahmen
des
elektronischen
Identitätsnachweises
zuzustimmen,
wird
vom
Produzenten
im
Rahmen
der
Herstellung
zufällig
gesetzt.
Ebenso
wird
die
sog.
PUK
(„Personal
Unblocking
Key“,
Entsperrschlüssel),
die
die
Inhaberin
/
der
Inhaber
zur
Entsperrung
seiner
geheimern
PIN
benötigt,
wenn
er
diese
drei
Mal
hintereinander
falsch
eingegeben
hat,
vom
Produzenten
zufällig
ausgewählt
und
gesetzt.
PIN
und
PUK
werden
der
Inhaberin
/
dem
Inhaber
in
einem
versiegelten
PIN/PUK-Brief
nach
Fertigstellung
des
elektronischen
Personalausweises
direkt
per
Post
zugesendet.
Kann
die
Ausweisinhaberin
/
der
Ausweisinhaber
die
geheime
PIN
ändern?
Die
Bürgerin
/
der
Bürger
kann
sich
jedoch
jederzeit
(zu
Hause)
eine
neue
PIN
setzen,
wenn
er
die
aktuelle
PIN
noch
weiß:
Die
PIN-Änderung
muss
mit
der
aktuellen
PIN
bestätigt
werden,
die
Eingabe
der
PUK
ist
nicht
nötig.
Er
benötigt
hierzu
dieselben
Komponenten
wie
für
die
Nutzung
des
elektronischen
Identitätsnachweises.
Hat
ein
Bürger
jedoch
seine
PIN
vergessen,
kann
er
eine
neue
PIN
ausschließlich
in
der
Personlausweisbehörde
setzen
lassen.
Die
Berechtigung
erfolgt
über
ein
entsprechendes
Zertifikat.
So
wird
sichergestellt,
dass
eine
PIN-Änderung
nur
bei
physischer
Vorlage
des
elektronischen
Personalausweises
(und
nicht
z.B.
über
das
Internet)
durchgeführt
werden
kann.
Kann
die
Funktion
des
elektronischen
Identitätsnachweises
ausgeschaltet
werden?
Der
elektronische
Identitätsnachweis
kann
jederzeit
aus-
und
auch
wieder
eingeschaltet
werden.
Das
Aus-
und
Einschalten
dieser
Funktion
kann
nur
über
eine
Personalausweisbehörde
erfolgen,
da
hierfür
ein
spezielles
Berechtigungszertifikat
erforderlich
ist.
Kann
der
elektronische
Identitätsnachweis
bei
Diebstahl
oder
Verlust
des
Ausweises
gesperrt
werden?
Ja.
Jeder
elektronische
Personalausweis
wird
während
der
Produktion
mit
einem
sog.
Sperrkennwort
ausgestattet,
mit
dem
die
Inhaberin
/
der
Inhaber
eine
Sperrung
der
elektronischen
Identitätsdaten
vornehmen
lassen
kann.
Die
Sperrung
soll
entweder
durch
eine
Personalausweisbehörde
oder
durch
einen
Anruf
des
Bürgers
bei
einer
bestimmten
Sperr-Hotline
unter
Angabe
des
Sperrkennworts
erfolgen
können.
Der
abhanden
gekommene
Ausweis
wird
auf
eine
Sperrliste
gesetzt,
die
von
jedem
Diensteanbieter
heruntergeladen
werden
kann.
Mit
Hilfe
der
Sperrliste
kann
jeder
Dienstanbieter
prüfen,
ob
eine
Authentisierung
mit
einem
als
verloren
oder
gestohlen
gemeldeten
elektronischen
Personalausweis
versucht
wird.
Grundsätzlich
gilt:
Ohne
die
Kenntnis
der
geheimen
PIN
kann
der
Ausweis
für
den
elektronischen
Identitätsnachweis
nicht
genutzt
werden.
Wie
werden
mit
der
Einführung
des
elektronischen
PA
künftig
Datenschutz,
Datensicherheit,
Jugendschutz
und
Verbraucherschutz
gewährleistet?
Indem
der
neue
Personalausweis
es
seiner
Inhaberin/
seinem
Inhaber
ermöglicht,
stets
selbst
zu
entscheiden,
welche
Daten
er
für
die
Übermittlung
an
den
Anbieter
eines
Onlinedienstes
frei
gibt.
Indem
nur
Anbieter
eine
Berechtigung
für
das
Auslesen
von
Daten
erhalten,
die
auf
dem
neuen
Personalausweis
gespeichert
sind.
Die
geschieht
über
die
Vergabe
von
Berechtigungszertifikaten.
Hat
die
Aushweisinhaberin/
der
Ausweisinhaber
Zweifel
an
der
Vertrauenswürdigkeit
des
Anbieters,
kann
er
sich
jederzeit
an
die
Datenschutzaufsichtsbehörde
wenden,
die
in
dem
Berechtigungszertifikat
genannt
wird.
Indem
der
neue
Personalausweis
den
Zugang
zu
jugendgefährdenden
Inhalten
im
Internet
oder
bei
Glücksspiel-
und
Zigarettenautomaten
anhand
der
Altersangabe
auf
dem
Chip
erlaubt
oder
verweigert.
Indem
der
neue
Personalausweis
eine
Übermittlung
der
Kreditkartennummer
für
den
Zweck
des
Identitätsnachweises
überflüssig
macht
und
damit
ein
großes
Gefahrenpotenzial
im
E-Government
vor
allem
aber
im
E-Business
ausräumt.
Warum
soll
der
neue
Ausweis
als
Trägermedium
für
die
elektronische
Unterschrift
genutzt
werden
können?
Die
qualifizierte
elektronische
Signatur
ist
das
elektronische
Äquivalent
zur
eigenhändigen
Unterschrift.
Sie
kann
die
eigenhändige
Unterschrift
im
Internet
und
in
E-Mails
in
den
meisten
Fällen
dort
ersetzen,
wo
bislang
die
eigenhändige
Unterschrift
unbedingt
erforderlich
war
(so
genanntes
Schriftformerfordernis).
Dadurch
können
Anträge,
Verträge,
Urkunden
etc.
auch
im
elektronischen
Geschäftsverkehr
rechtskräftig
unterschrieben
werden.
Das
geht
schneller,
ist
kostengünstiger
und
spart
zudem
Papier.
Ausinhaberinnen
und
-inhaber
können
sich
bei
Interesse
für
das
Nachladen
eines
Signaturzertifikats
bei
einem
akkreditierten
Anbieter
am
Markt
entscheiden.
Warum
ist
der
Identitätsnachweis
automatisch
als
Funktion
auf
dem
elektronischen
Personalausweis
vorhanden
und
die
qualifizierte
elektronische
Signatur
nur
optional?
Es
gibt
weitaus
weniger
Anwendungen
für
den
Bürger,
die
eine
qualifizierte
elektronische
Signatur
erfordern,
als
Anwendungen,
die
den
elektronischen
Identitätsnachweis
benötigen.
Das
heißt,
die
Inhaber
des
neuen
Ausweises
haben
vor
allem
etwas
von
der
Authentisierungsfunktion.
Wer
aber
die
qualifizierte
elektronische
Signatur
benötigt,
kann
sie
gegen
Aufpreis
mit
wenig
Aufwand
nachladen.
Das
erfordert
weniger
Zeit
und
Kosten
als
eine
zusätzliche
Signaturkarte.
Was
wird
der
elektronische
Personalausweis
kosten?
Noch
befindet
sich
der
elektronische
Ausweis
in
der
Planungsphase.
Ein
Preismodell
wird
derzeit
erarbeitet.
Ziel
der
Konzeptionierung
ist
es,
Kosten
und
Nutzen
für
die
Bürgerinnen
und
Bürger
ausgewogen
zu
gestalten.
Wird
es
vor
der
Einführung
des
elektronischen
Personalausweises
Testmaßnahmen
geben?
Die
Erfahrungen
aus
dem
ePass-Projekt
haben
gezeigt,
dass
groß
angelegte
Testmaßnahmen
sinnvoll
und
notwendig
sind.
Daher
sollen
auch
vor
Einführung
des
elektronischen
Personalausweises
ausführliche
Testmaßnahmen
mit
Personalausweisbehörden,
Behörden
(E-Government)
und
Unternehmen
(E-Business)
sowie
Bürgerinnen
und
Bürgern
auf
freiwilliger
Basis
durchgeführt
werden.
Ziel
ist
es
insbesondere,
die
Praktikabilität
und
Akzeptanz
der
neuen
Funktionen
sicher
zu
stellen.
Warum
plant
das
Bundesministerium
des
Innern
die
Einführung
des
elektronischen
Personalausweises
mit
kontaktlosem
Chip,
anstelle
der
kontaktbehafteten
Chips
wie
z.B.
bei
den
EC-Karten,
Signaturkarten
oder
wie
bei
der
elektronischen
Gesundheitskarte?
Aufgrund
der
Lebensdauer:
Der
neue
Ausweis
soll
–
wie
der
alte
–
eine
Gültigkeit
von
zehn
Jahren
erhalten
und
kontaktlose
Chips
halten
deutlich
länger
als
kontaktbehaftete
Chips.
Im
Sinne
der
Zukunftsfähigkeit:
Schon
heute
gibt
es
Lesegeräte,
die
an
Mobiltelefone
und
kleine
Hand-Computer
(PDAs)
angeschlossen
werden
können.
Ein
kontaktbehafteter
Chip
würde
die
Nutzung
im
Kontext
mobiler
Geräte
und
Anwendungen
verhindern,
da
Lesegeräte
für
kontaktlose
Chips
in
die
mobilen
Geräte
integriert
werden
können,
ganz
im
Gegensatz
zu
kontaktbehafteten
Lesegeräten.
Der
neue
Personalausweis
–
ausgestattet
mit
einem
kontaktlosen
Chip
–
benötigt
lediglich
ein
ebenfalls
kontaktloses
(integriertes)
Lesegerät.
Zur
Sicherung
staatlicher
Investitionen:
Im
Gegensatz
zu
EC-Karten
und
zur
elektronischen
Gesundheitskarte
ist
der
Personalausweis
ein
Dokument
für
den
Identitätsnachweis
gegenüber
staatlichen
Einrichtungen.
Diese
Einrichtungen
werden
im
Zuge
der
Einführung
des
elektronischen
Reisepasses
mit
hochwertiger
Technik
für
das
kontaktlose
Auslesen
der
biometrischen
Merkmale
ausgestattet.
Jetzt
soll
die
gleiche
Technik
auch
für
den
Personalausweis
genutzt
werden,
um
die
bisherigen
Investitionen
zu
sichern
und
den
Aufwand
so
gering
wie
möglich
zu
halten.
Deshalb
wird
–
wie
beim
ePass
–
ein
Chip
mit
kontaktloser
Schnittstelle
verwendet.
Haben
andere
Länder
bereits
elektronische
Personalausweise
eingeführt?
Ja.
Elektronische
Personalausweise
kommen
weltweit
immer
häufiger
zum
Einsatz.
Dies
gilt
sowohl
für
biometrieunterstützte
Grenzkontrollen
als
auch
für
den
elektronischen
Identitätsnachweis
im
Internet.
In
der
Europäischen
Union
haben
bislang
beispielsweise
Belgien,
Estland,
Italien,
Österreich
und
Spanien
elektronische
Ausweise,
auch
Bürgerkarten
genannt,
eingeführt.
Wo
finde
ich
ausführliche
Informationen?
Auf
der
Übersichtsseite
zum
elektronischen
Personalausweis