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Berlin. 24. Juli 2007 - Der
Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Kritik an dem Gesetzesentwurf zur
Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes geäußert, "Wir befürchten,
dass der ländliche Raum zum Verlierer der Reform wird und wesentliche
Leistungseinschränkungen für die Bürger mitbringen wird. Gerade die
Pendler sind darauf angewiesen, u. a. ihre Arbeitsplätze mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, zumal die Politik gerade die
Pendlerpauschale weitgehend abgeschafft hat. Eine alternde Gesellschaft
braucht nicht weniger, sondern mehr öffentliche Verkehrsmittel. Es ist
auch ein Widerspruch, wenn die Politik vehement mehr Anstrengungen beim
Klimaschutz fordert und gleichzeitig das klimafreundlichste
Verkehrsmittel - nämlich die Bahn - in der Fläche gefährdet", sagte das
Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Der grundgesetzlich festgeschriebene Sicherstellungsauftrag für das
Schienennetz gebietet eine flächendeckende Versorgung - insbesondere des
ländlichen Raumes - mit Eisenbahnverkehrsleistungen. Dies ist ein
unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Weiterhin muss
sichergestellt sein, dass die Aufgabenträger des Nahverkehrs einen
ungehinderten Zugang zum Schienennetz mit eigenen oder beauftragten
Unternehmen haben. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält aber keinen
ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz für die DB AG, die Auslastung der
Trassen zu optimieren und die Eisenbahninfrastruktur zu erhalten und
auszubauen. "Wir befürchten eine "Rosinenpickerei", wonach sich die DB
insbesondere auf die rentablen Fernverbindungen zwischen den Metropolen
konzentrieren wird. Das gefährdet auch den notwendigen
Arbeitsplatzaufbau in den ländlichen Räumen. Dies ist für uns nicht
akzeptabel!", sagte Landsberg weiter. Ohne entsprechende Korrekturen
wird eine Bahn-Privatisierung scheitern.
Landsberg warnte vor den langfristigen Folgen der in dem Gesetzentwurf
vorgesehenen Konstruktion, nach der die DB AG und den privaten
Miteigentümern das wirtschaftliche Eigentum am Bahnnetz ohne
entsprechende Gegenleistung zugute kommen soll. "Für eine zukünftige
Regionalisierung des Schienennetzes bedeutet dies faktisch das Aus!",
befürchtet Landsberg. Die DB AG behielte durch diese Konstruktion die
volle Kontrolle über das Netz mit entsprechenden negativen Wirkungen für
den ungehinderten Netzzugang und bekäme vom Bund einen vollen
Wertausgleich, wenn dieser später das Volleigentum an den
Eisenbahnverkehrsunternehmen übernehmen sollte. Allerdings dürfte der
Wertausgleich eine Höhe annehmen, dass daran die Rückübertragung
scheitern wird. Damit würde auch eine spätere Regionalisierung des
Schienennetzes - sofern politisch gewollt und finanziell verkraftbar -
analog dem Straßennetz erschwert oder sogar unmöglich gemacht. |
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Verkehrspolitik -
Mitteilung des Bundespresseamtes
Berlin, 24. Juli 2007 - Kabinett beschließt Bahnreform Der Weg für
eine Teil-Privatisierung der Deutschen Bahn AG ist frei. Das Ziel ist,
Bahnfahrten auch in Zukunft preiswert und in hoher Qualität zu
gewährleisten. Und dies nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in
der Fläche.
Die Bundesregierung beschloss den Entwurf eines Gesetzes zur
"Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes".
"Wir wollen die Partnerschaft mit privaten Unternehmen, mit Investoren,
um auch in Zukunft in moderne Züge investieren zu können und,
um Strecken und Marktanteile auszubauen." So begründete
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee das Vorhaben nach der
Kabinettsitzung in Berlin.
Mit dem Gesetz wird ein entscheidender Schritt zur Vollendung der
Eisenbahnstrukturreform vollzogen, mit der 1994 begonnen wurde. Das
Gesetz setzt ein klares Zeichen für die Zukunft: damit ist die Deutsche
Bahn AG (DB AG) gut aufgestellt.
Das ist wichtig für die beginnende Öffnung des europäischen
Eisenbahnnetzes und dem damit einhergehenden europäischen Wettbewerb auf
der Schiene: Zum Jahresbeginn 2007 begann die Liberalisierung im
europäischen Güterverkehr, ab 2010 folgt der Personenverkehr.
Das Gesetz sichert auch die Arbeitsplätze von 230.000 Beschäftigten, wie
der Verkehrsminister betonte.
Gewährleistung der Eisenbahn-Infrastruktur
Nach dem Gesetzesentwurf können Private mit bis zu 49 Prozent an der DB
AG beteiligt werden. Der Bundesverkehrsminister geht zunächst von einer
Veräußerung von 20 bis 25 Prozent aus. Die Mehrheit der Anteile
verbleibt in jedem Fall beim Bund.
Der Bund ist verfassungsrechtlich aus Art 87e Grundgesetz verpflichtet,
die Eisenbahn-Infrastruktur zu gewährleisten. Auch nach einer teilweisen
Kapitalprivatisierung der DB AG ist sichergestellt, dass der Bund diesen
Auftrag erfüllt.
Um der im Grundgesetz verankerten Gemeinwohlverpflichtung Rechnung zu
tragen, will der Bund sicherstellen, dass
noch mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene kommt,
die Bahn für ihre Privatkunden und für die Unternehmen auch in der
Fläche weiter gute Dienstleistungen erbringt,
die Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel noch stärker zum Zuge
kommt,
die Gelder, die der Steuerzahler einsetzt, um die Schiene zu erhalten
aber auch um beispielsweise neue Züge zu beschaffen, klug und effizient
eingesetzt werden.
"Der Staat hat eine Verantwortung für die Infrastruktur, gerade deshalb
bleiben Schienen und Bahnhöfe beim Bund", bekräftigte Tiefensee. "Kein
Investor wird Zugriff auf einen einzigen Meter Schiene bekommen. Darauf
achtet der Staat pingelig. Aber der Konzern soll integriert mit Netz und
Betrieb teilprivatisiert werden. Das sichert die Arbeitsplätze."
Der Bund wird alleiniger Eigentümer der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Die DB AG überträgt ihre
Anteile an den EIU auf den Bund. Private Investoren werden an den
Unternehmen und damit an der Eisenbahninfrastruktur nicht beteiligt.
Tiefensee nennt einen wichtigen Grund dafür: "Wir wollen gerade
verhindern, dass sich jemand die Rosinen herauspickt und die Fläche
vernachlässigt."
Zeitliche Begrenzung der Nutzung des Schienennetzes
Der Bund überlässt der DB AG die EIU zum wirtschaftlichen Betrieb von
Schienenverkehr und Infrastruktur. Die DB AG kann die Infrastruktur für
die Dauer dieser so genannten Sicherungsübereignung bilanzieren.
Dieses Recht ist auf 15 Jahre begrenzt. Vor Ablauf der 15 Jahre kann die
Bundesregierung dem Bundestag vorschlagen, ob oder in welcher Weise
diese Beziehung fortgesetzt werden soll.
Entscheidet der Bundestag dann nicht oder negativ, endet das
Nutzungsrecht der DB AG. Die DB AG hat danach innerhalb von drei Jahren
die EIU aus dem DB AG-Konzern herauszulösen.
Schienenwege erhalten und ausbauen
Die EIU müssen die Schienenwege in einem festgelegten betriebsbereiten
Zustand erhalten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund, den
Unternehmen für notwendige Maßnahmen im Bestandsnetz jährlich bis zu 2,5
Milliarden Euro zu zahlen.
Netzumfang, -qualität und Bundeszuschüsse werden in einer Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geregelt. Die LuFV wird
Qualitätskriterien enthalten, um den betriebsbereiten Zustand der
Schienenwege feststellen zu können.
Jedes Jahr ist ein Zustands- und Entwicklungsbericht über die
Infrastruktur vorzulegen. Darin wird dargestellt, ob die
Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsverpflichtungen erfüllt wurden.
Werden die Qualitätsmaßstäbe nicht eingehalten, kann der Bund Zuschüsse
ganz oder teilweise zurückfordern. Im Wiederholungsfall kann er die
Sicherungsübertragung kündigen.
Die bestehenden Regelungen für den Ausbau der Schienenwege werden in das
Gesetz aufgenommen.
Außerdem stärkt der Gesetzesentwurf die Kompetenzen der Kontrollbehörden
Eisenbahnbundesamt und Bundesnetzagentur zur Wettbewerbskontrolle und
Regulierung.
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