Berlin aktuell Archiv Jan - Mai 2010

 

Ab 1. Mai Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen
Ramsauer: Wohnungsbestand an Bedürfnisse älterer Menschen anpassen

Berlin/Duisburg, 29. April 2010 - Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Bundesbauminister Peter Ramsauer: "Wir wollen den Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in Baumaßnahmen auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen
aufnehmen möchten. Ich empfehle, bei Umbaumaßnahmen auch gleich an altersgerechte Verbesserungen zu denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden künftig an Wert gewinnen."
"Die Einführung einer Zuschussvariante stellt für Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder aus Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können, eine Alternative zur Darlehensvariante dar", so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. "Das Anpassen von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein Thema mit sehr hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Darum
wollen wir insbesondere für Privatpersonen nochmals weitere Anreize schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch mit dem Thema Barrierereduzierung zu befassen."

Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen.
Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.
Weitere Informationen über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.

Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig
Fehler der alten Bundesregierung bei Novelle derStraßenverkehrsordnung

Berlin/Duisburg, 13. April 2010 - Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert.
Ramsauer: "Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen
augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf Ihren Straßen zu beseitigen."

Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte "Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen.
Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.

Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst.
Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder
müssen nicht ausgetauscht werden."
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.
Ramsauer: "Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen Straßen entgegen zu wirken."

Das Bundeskabinett hat heute die Novelle der
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen.

Berlin/Duisburg, 24. März 2010 - Bundesbauminister Peter Ramsauer:
"Das neue Bewertungsrecht schafft klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Durch mehr Transparenz tragen wir zur Stabilität des Immobilien- und Grundstücksmarktes bei. Schon auf der Ebene der Bewertung
können wir auf diese Weise Immobilienkrisen verhindern. Die fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen."

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.

Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer
Entbürokratisierung gestrichen.
Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe
eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll dann im Sommer in Kraft treten.