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Berlin/Duisburg, 29.
April 2010 - Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 1. Mai das aus
Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot "Altersgerecht
Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um
eine Zuschussvariante.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und
2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen,
Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum
Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von
Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung
von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige
Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung
in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Bundesbauminister Peter Ramsauer: "Wir wollen den
Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen
anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in
Baumaßnahmen auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen
aufnehmen möchten. Ich empfehle, bei Umbaumaßnahmen auch gleich
an altersgerechte Verbesserungen zu denken. Wohnungen, die
barrierearm sind, werden künftig an Wert gewinnen."
"Die Einführung einer Zuschussvariante stellt für
Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder aus
Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können,
eine Alternative zur Darlehensvariante dar", so Dr. Axel Nawrath,
Vorstand der KfW Bankengruppe. "Das Anpassen von Wohnraum an die
Bedürfnisse älterer Menschen ist vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels ein Thema mit sehr hoher
gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Darum
wollen wir insbesondere für Privatpersonen nochmals weitere
Anreize schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch mit dem
Thema Barrierereduzierung zu befassen."
Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von
5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro
Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem
Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin
Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a.
effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren,
in sich flexiblen Förderbausteinen.
Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten
technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten
bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der
Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der
Barrierereduzierung sicherstellt.
Weitere Informationen über das Infocenter der KfW Bankengruppe
unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77. |
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Berlin/Duisburg, 13.
April 2010 - Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in
Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren
Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig
bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten
Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung
korrigiert.
Ramsauer: "Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur
marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist
deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der
Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die
Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen
Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre
halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen
augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in
gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich:
Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf
Ihren Straßen zu beseitigen."
Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee
und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte
"Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009
in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die
StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos
gestrichen.
Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992
aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die
Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den
anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.
Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die
Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen
beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine
rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst.
Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen
eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte
Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in
der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder
müssen nicht ausgetauscht werden."
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran,
die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich
ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat
dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am
14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen
Mitwirkung bewegt werden.
Ramsauer: "Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der
Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen
Straßen entgegen zu wirken." |
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Berlin/Duisburg, 24.
März 2010 -
Bundesbauminister Peter Ramsauer:
"Das neue Bewertungsrecht schafft klare Rechtsgrundlagen für die
Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Durch mehr
Transparenz tragen wir zur Stabilität des Immobilien- und
Grundstücksmarktes bei. Schon auf der Ebene der Bewertung
können wir auf diese Weise Immobilienkrisen verhindern. Die
fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA
und anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise
maßgeblich beigetragen."
Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der
Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort
Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu
ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse
für Grundstückswerte, Sachverständige für die
Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.
Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr
1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark
veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden.
Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie
die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue
Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der
Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung
berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr
relevante Regelungen im Sinne einer
Entbürokratisierung gestrichen.
Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung
eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen
Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter
dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen
Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe
eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den
Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen
Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich
tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des
Wertermittlungsrechts.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie
soll dann im Sommer in Kraft treten. |