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| Existenzgründungen bringen Wettbewerb und stärken wirtschaftlichen Aufschwung | ||||||||||||
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Berlin,
18. September -
In
den vergangenen Jahren hat die Zahl der Existenzgründungen ständig
zugenommen. Das ist wichtig, denn vor allem innovative Gründungen
treiben den notwendigen wirtschaftlichen Strukturwandel voran. Eine
Informations- und Wissensgesellschaft ist auf sie angewiesen.
Gründerquote weiter steigern
Optimale Startbedingungen schaffen
Bürokratieabbau soll Gründungen beschleunigen
Neu konzipierter Pfändungsschutz schafft mehr Sicherheit |
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Gesetzliche Rentenversicherung
wird neu organisiert -
Historische
Hintergründe Minijobs: Erfolge sichtbar Für Versicherte: Mehr Rechte und besserer Schutz - Neues Versicherungsrecht Jugendliche vor Alcopops und Zigaretten schützen Rezeptfreie Arzneimittel können verordnet werden Alterstruktur - ein Wort von Prof. Dr. Bert Rürup
Juni 2004 Die Gesetzliche Rentenversicherung wird wirtschaftlicher, effektiver und bürgernäher. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Organisationsreform in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 26. Mai beschlossen hat, wird die Organisation der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) an die veränderte Versichertenstruktur und an die Erfordernisse einer modernen, effizienten und bürgernahen Verwaltung angepasst. Der Entwurf schafft für alle Rentenversicherungsträger dauerhaft stabile Rahmenbedingungen. Dadurch kann der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten weiter gesenkt werden. Die Organisationsreform der GRV ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Die wichtigsten Neuregelungen Die Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zu einer allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist überholt und wird aufgegeben. Außerdem wird die Zahl der Bundesträger in der Rentenversicherung von vier auf zwei halbiert:
Darüber hinaus ist die Reduzierung von derzeit 22 Landesversicherungsanstalten durch Zusammenschlüsse zu Regionalträgern geplant. Die Regionalträger werden künftig unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung mit dem jeweiligen regionalen Zusatz auftreten (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg oder Deutsche Rentenversicherung Westfalen). Übergangsregelungen gewährleisten, dass die Funktionsfähigkeit der GRV auch in der Umstrukturierungsphase sichergestellt ist und die organisatorischen Änderungen sozialverträglich erfolgen. Weitere Maßnahmen
Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Historische Hintergründe: Seit Anfang des letzten Jahrhunderts ist die Gesetzliche Rentenversicherung organisatorisch zweigeteilt: in eine Angestelltenversicherung und in eine Arbeiterrentenversicherung. Die Angestelltenversicherung wird von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Arbeiterrentenversicherung von derzeit 22 Landesversicherungsanstalten (LVA) durchgeführt.
Daneben gibt es auf Bundesebene die
Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt
und die Seekasse als Sonderanstalten für die
Versicherten verschiedener Branchen. Die Größe
der einzelnen Rentenversicherungsträger schwankt
erheblich. So haben die vier bundesunmittelbaren
Rentenversicherungsträger fast genauso viel
Personal wie alle 22
Landesversicherungsanstalten zusammen. Die BfA
hat rund siebzigmal so viele Beschäftigte wie
die kleinste LVA. Um ein konsensfähiges Organisationsmodell zu entwickeln, wurde ein Arbeitskreis der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus den Sozialressorts des Bundes und der Länder gebildet, der im Februar 2003 ein Gemeinsames Konzept zur Organisationsreform der GRV erarbeitet hat. Am 26. Juni 2003 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder das Gemeinsame Konzept zur Organisationsreform der GRV gebilligt, das die Grundlage für den nun vorgelegten Gesetzentwurf bildet. An den Verhandlungen waren auch die Selbstverwaltung der Rentenversicherung, Gewerkschaften und Arbeitgeber beteiligt.
Minijobs: Erfolge sichtbar
Starke Zunahme - auch in Privathaushalten In diesem Jahr hat die Zahl der bei der Minijob-Zentrale gemeldeten Beschäftigungsverhältnisse stark zugenommen: auf 7,5 Millionen. Das ist weit mehr als ursprünglich mit 5,8 Millionen erwartet. Auch in den Privathaushalten ist die Zahl der gemeldeten Beschäftigten auf das Vierfache angestiegen: Waren zum 1. April 2003 noch circa 26.000 Minijobs gemeldet, so sind es nun nach einem Jahr bereits rund 100.000. Schwerpunkte für Minijobs Die Bilanz kann sich sehen lassen: Was geplant war, nämlich mehr Flexibilität und Sicherheit bei weniger Bürokratie, konnte realisiert werden. Die Schwerpunkte der Minijobbeschäftigung liegen nicht zufällig in Branchen mit großer Arbeitszeitflexibilität wie dem Reinigungsgewerbe, dem Gesundheitswesen, dem Einzelhandel und in der Gastronomie. Auch Kirchen und Sozialvereine haben die Chancen der Neuregelung erkannt. Mehr Flexibilität und Sicherheit, weniger Bürokratie Die Minijob-Zentrale, angesiedelt bei der Bundesknappschaft, erledigt nun das, was zuvor auf rund 350 Krankenkassen und 700 Finanzämter im ganzen Bundesgebiet verteilt war. Das ist für viele Arbeitgeber, die nur noch mit einer Stelle abrechnen müssen, ein großer Vorteil. Vorteil für Minijobber Vorteil für Minijobber: Sie sind in die Sozialversicherung einbezogen. Davon profitieren zum Beispiel Frauen, die neben der Familienarbeit auch Erwerbsarbeit leisten wollen. Eigene Rentenansprüche können gesichert werden. Höhere Rentenansprüche erwirbt, wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, den pauschalen Rentenversicherungsbetrag von 5 Prozent auf den vollen Betrag von zur Zeit 19,5 Prozent aufzustocken. Dadurch wird auch der Versicherungsschutz vergrößert. Auf diese Möglichkeit müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten hinweisen.
Alle Minijobs,
egal ob im Privathaushalt oder beim gewerblichen
Arbeitsgeber, müssen bei der Minijob-Zentrale
der Bundesknappschaft in Essen angemeldet
werden. Diese ist unter der kostenfreien
Service-Telefon-Nummer 08000/200-504 oder unter
der e-mail Adresse
minijob@minijob-zentrale.de
zu erreichen.
Für
Versicherte: Mehr Rechte und besserer Schutz
Spätestens
Anfang des nächsten Jahres will die Bundesregierung einen
Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz vorlegen.
Dabei werden voraussichtlich viele Vorschläge der
Experten-Kommission zur Reform des
Versicherungsvertragsrechts übernommen. Die Kommission hat
am 19. April 2004 ihren Abschlussbericht vorgestellt.
Hier einige
Beispiele: Alle
deutschen Lebens- und Krankenversicherungen werden
gesetzlich verpflichtet, künftig "Sicherungsfonds"
beizutreten. Das ist ein Kernelement der Novelle des
Versicherungsaufsichtsgesetzes, die am 21. April 2004 von
der Bundesregierung beschlossen wurde. Geht ein
Versicherungsunternehmen pleite, so übernimmt der
Sicherungsfonds die bestehenden Versicherungsverträge. Der
Fonds stellt die erforderlichen Deckungsmittel zur
Verfügung. Die Versicherungsbestände können danach auf
gesunde Unternehmen übertragen werden. Die
Bundesregierung reagiert mit der Gesetzesänderung auch auf
die Erfahrungen beim Zusammenbruch der Mannheimer Leben AG
im vergangenen Jahr. Jugendliche vor Alcopops und Zigaretten schützen Süße alkoholische Mixgetränke, so genannte Alcopops, kommen bei den Jugendlichen immer mehr in Mode. Sie sind gefährlich. Mit präventiven und gesetzgeberischen Maßnahmen soll ihr Konsum eingedämmt werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat am 3. März dem Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum verbesserten Schutz junger Menschen vor Gefahren durch Alkohol- und Tabakkonsum vorgelegt. Am 11. März hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf mit der ersten Lesung auf den Weg gebracht. "Alkopops führen insbesondere unter Jugendlichen in den letzten Jahren zu einem rasanten Konsumanstieg. Sie sind bei Jugendlichen inzwischen ein populäres, aber riskantes Kultgetränk," erklärte Schmidt. Süße Zusatzstoffe überdecken harten Alkohol Die Bundesregierung betrachtet den zunehmenden Konsum der Alcopops mit Sorge, beinhaltet eine Flasche dieser harmlos erscheinenden Getränke doch zwei Schnäpse, die durch süße Zutaten und Aromastoffen übertüncht werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hat wiederholt auf die Gefahren von Alcopops hingewiesen: Niemand merke, dass er in Wirklichkeit harten Alkohol trinke. Alcopops richten großen Schaden an und seien eine Einstiegsdroge, warnte Caspers-Merk bereits im November 2003. Vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendschutzes besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Die Grünen werden in Kürze auch in diesem Bereich einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen. Warnhinweis und Verteuerung sollen Konsum einschränken Um die Abgabe von Alcopops an Minderjährige zu verhindern, weist künftig ein Warnhinweis auf dem vorderen Flaschenetikett eindeutig darauf hin, dass diese Getränke erst an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Zudem sieht der Entwurf eine Sondersteuer auf Alcopops vor. Sie soll bei Flaschen mit einem Inhalt von 275 Millilitern 83 Cent betragen. Die Verteuerung der Alcopops durch die Sondersteuer soll die bunten Mixgetränke für Jugendliche unattraktiv machen. Zigarettenpackungen müssen mindestens 17 Zigaretten enthalten Der Gesetzentwurf verbietet außerdem die kostenlose Abgabe von Zigaretten und sieht außerdem vor, dass Zigarettenpackungen mindestens 17 Zigaretten enthalten. Auf diese Weise sollen junge Menschen vom frühen Einstieg in das Rauchen abgehalten werden. Der geplante Gesetzentwurf stellt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz dar. Das Gesetz soll möglichst zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz, das zum 1. April 2003 in Kraft trat, hat die Bundesregierung hierzu bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt. Zudem wurde ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt. Rezeptfreie Arzneimittel können verordnet werden Berlin, 25. März 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 16. März 2004 zwei wichtige Richtlinien beschlossen: Die Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel und die neue Heilmittel-Richtlinie. Verordnungsfähigkeit bei schweren Erkrankungen "Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dieser Entscheidung klare Vorgaben für die Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegeben. Das Votum trägt den Erfordernissen schwer kranker Menschen Rechnung, und es grenzt keine notwendigen Arzneimittel aus," begrüßte Bundesministerin Ulla Schmidt das Votum des Ausschusses. Die notwendige Arzneimitteltherapie werde weiterhin von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bei schweren Erkrankungen medizinischer Standard sei. Darüber hinaus könnten bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie für die in der Richtlinie genannten Indikationen verordnet werden. Voraussetzung sei, dass das verordnete Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Standard ist. Neue Heilmittel-Richtlinien Ebenfalls am 16. März 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine neue Heilmittelrichtlinie beschlossen, die zum 1. Juli 2004 in Kraft treten sollen. Sie ermöglicht eine längerfristigere Verordnungen von Heilmitteln, kontinuierliche Behandlungen und die Behandlung von Kindern mit zentralen Bewegungsstörungen (ZNS). Verordnungsmengen werden festgelegt. Die Richtlinie stellt klar, dass die Verordnung von Heilmitteln nicht den Anspruch auf Frühförderung einschränkt. "Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie ist gewährleistet, dass die Verordnung von Heilmitteln sich an der medizinischen Notwendigkeit orientiert. Gleichzeitig werden die Ressourcen so eingesetzt, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit beachtet werden", erklärte die Bundesgesundheitsministerin. Ein Wort von Prof. Dr. Bert Rürup
Liebe Leserinnen und Leser, Überalterung und Vergreisung sind negativ besetzte Begriffe und suggerieren, dass es so etwas wie eine "richtige" Bevölkerungsstruktur gäbe. Richtig ist, dass sich der Altersaufbau der Wohnbevölkerung in Deutschland verschiebt als Folge geringer Geburtenzahlen, aber auch weil - glücklicherweise - die Lebenserwartung steigt. Mit der Zunahme der Lebenserwartung, zumal wenn mit einem Gewinn an gesunden Lebensjahren verbunden, geht ein Menschheitstraum in Erfüllung. Dies ist wahrlich nichts Schlechtes. Bezogen auf die Rente hatte dies zur Folge, dass von 1960 bis heute die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von knapp 10 auf fast 17 Jahre und damit um mehr als 60 Prozent gestiegen ist. Die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenziffern werden dazu führen, dass sich der Altersquotient, dies ist das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 15- bis 64-Jährigen, in den nächsten 30 Jahren mehr als verdoppelt, und zwar weitgehend unabhängig vom Umfang der Zuwanderung. Da ein Rentensystem keine Kuh ist, die im Himmel frisst und die auf der Erde gemolken werden kann, kann die Politik die mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Konsequenzen und Kosten für die sozialen Sicherungssysteme nicht weg reformieren. Die Politik kann immer nur versuchen, diese Kosten ökonomisch intelligenter, das heißt beschäftigungs- und wachstumsfreundlicher und gleichmäßiger über alle Generationen zu verteilen. Da die Sicherheit der Renten in einem umlagefinanzierten System von der Wachstumsdynamik und von den Beschäftigungschancen der jeweiligen Beitragszahler abhängt, ist es erforderlich, über eine Dämpfung der Beitragssatzdynamik und damit der Arbeitskosten die Beschäftigungschancen zu verbessern und so einen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit und Sicherheit der Renten zu leisten. Ebenfalls sollte es klar sein, dass auch durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zwar insbesondere durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters die Finanzierbarkeit der Renten dauerhaft erleichtert wird, da so gleichermaßen die durchschnittliche Rentenbezugsdauer verkürzt wie die Beitragsperiode verlängert werden. Mit dem am 11. März 2004 verabschiedeten Nachhaltigkeitsgesetz wurde eine konzeptionell richtige und sehr weitreichende Antwort auf die Rentenproblematik gegeben. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Beitragssatz bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent zu halten, ohne dass das Rentenniveau - das Verhältnis der um die Sozialabgaben bereinigten Standardrente zum um die Sozialabgaben bereinigten Durchschnittsbruttolohn - , welches derzeit bei etwa gut 52 Prozent liegt und bis 2020 unter 46 Prozent und bis 2030 unter 43 Prozent sinkt. Gleichzeitig wurde die Regierung verpflichtet, ab 2008 in regelmäßigen Abständen Vorschläge zu machen, wie - unter Wahrung des Beitragszieles - für die Jahre nach 2020 ein Absinken des Rentenniveaus unter 46 Prozent verhindert werden kann. Das Mindestsicherungsniveau von 43 Prozent und der Prüfauftrag, einen Rückgang des Niveaus auf unter 46 Prozent zu verhindern, sind sinnvoll, dürfen aber in ihre materiellen Wert nicht überschätzt werden. Ein Rentenniveau gibt keine Auskunft über die Höhe der eigenen Rente, dazu sind die Renteninformationen da. Und der Zahlbetrag der Rente bei einem Rentenniveau von 44 Prozent kann bei günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen höher sein als der Rentenzahlbetrag auf einem Niveau von 46 Prozent bei einer schlechten Wirtschaftsentwicklung. Mit dem neuen Nachhaltigkeitsfaktor und dem Heraufsetzen des Alters für den frühest möglichen vorzeitigen Rentenbezug werden die steigenden Kosten der Alterssicherung systematisch neu und fair auf Rentner und Beitragszahler verteilt. Der Beitragssatzanstieg wird deutlich gedämpft, die Renten werden aber dennoch auch in der Zukunft weiter steigen allerdings nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit. Und für einen langjährig Versicherten wird die Rente auch in der Zukunft deutlich über der Mindestsicherung im Alter liegen. Eine im wahren Sinne des Wortes lebensstandardsichernde Altersversorgung erfordert aber, dass alle Arbeitnehmer die bestehenden Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer zusätzlichen privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Da alle in unserem Rentensystem erworbenen Rentenansprüche Ansprüche an ein zukünftiges Sozialprodukt bzw. an die zukünftigen Lohneinkommen sind, sind alle Rentenansprüche immer unsicherheitsbehaftet. Dies gilt natürlich auch für die dieser Reform zugrunde liegenden Annahmen. Allerdings: Es hat noch nie eine Rentenreform in Deutschland gegeben, deren demografischen und ökonomischen Annahmen sich auf eine so breite wissenschaftliche Fundierung und Zustimmung stützen konnten. Professor Dr. Bert Rürup |
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