Informationen der Bundesregierung

 

Existenzgründungen bringen Wettbewerb und stärken wirtschaftlichen Aufschwung

Berlin, 18. September - In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Existenzgründungen ständig zugenommen. Das ist wichtig, denn vor allem innovative Gründungen treiben den notwendigen wirtschaftlichen Strukturwandel voran. Eine Informations- und Wissensgesellschaft ist auf sie angewiesen.
 
Junge Unternehmen stärken in hohem Maße die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Sie sorgen für Wachstum und Arbeitsplätze. Für den Mittelstand sind sie eine Art „Frischzellenkur“. Durch sie wachsen neue Firmen und Betriebe nach und bestehende bleiben erhalten. Deshalb ist eine breit angelegte Existenzgründungsoffensive ein zentraler Teil der im Juli 2006 verabschiedeten Mittelstandsinitiative der Bundesregierung.  

Gründerquote weiter steigern 
Im Jahr 2000 gab es 471.000 Gründungen. 2005 waren es bereits 495.450. Dies ist zum Teil auf die Arbeitsmarktlage zurückzuführen. Denn fast die Hälfte der Existenzgründungen erfolgt aus der Arbeitslosigkeit heraus. Aus diesem Grund wurde seit August 2006 der so genannte Gründungszuschuss geschaffen. Arbeitslosen soll damit der Weg in die Selbstständigkeit erleichtert werden. Er ersetzt die bisher geltenden Instrumente „Ich-AG“ und Überbrückungsgeld.
 
Junge Unternehmerinnen und Unternehmer und werdende Gründerinnen und Gründer machen heutzutage 5,4 Prozent der erwachsenen Deutschen aus. Insgesamt arbeiten 3,6 Millionen Menschen selbstständig.
 
Im internationalen Vergleich ist das jedoch noch immer eine eher geringere Gründungsquote. Deutschland belegt damit im internationalen Vergleich Rang 23. Wie wichtig Existenzgründungen sind, zeigt die Bedeutung des Mittelstands insgesamt. Auf ihn entfallen:
40,8 Prozent aller Umsätze, 48,8 Prozent der Bruttowertschöpfung aller Unternehmen (Wert aller produzierten Waren und erbrachten Leistungen) sowie 70,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und 83,4 Prozent aller Ausbildungsplätze  

Optimale Startbedingungen schaffen 
Die Bundesregierung steht deshalb Existenzgründerinnen und Existenzgründern mit einem breiten Förderangebot zur Seite. Das beinhaltet spezifische Finanzierungs-, Beratungs- und Schulungsangebote. So können Gründerinnen und Gründer seit Januar 2006 ein zentrales Informationssystem für ihr Vorhaben nutzen.
Die „startothek“ ist eine Internetplattform, auf der alle gründungsrelevanten Informationen wie Auflagen oder Vorschriften enthalten sind. Sie soll die Gründungsberatung vereinfachen, beschleunigen und Handlungsempfehlungen geben. 

Bürokratieabbau soll Gründungen beschleunigen 
Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht, durch das Registereintragungen ab Januar 2007 elektronisch und damit schneller erfolgen können. Zudem ist über die Anmeldung zur Eintragung künftig unverzüglich zu entscheiden. Wird nichts beanstandet, dürfte eine Eintragung innerhalb weniger Tage zur Regel werden. Mit der Reform des GmbH-Gesetzes sollen Gründungen dieser Rechtsform leichter erfolgen. 

Neu konzipierter Pfändungsschutz schafft mehr Sicherheit 
Mehr finanzielle Sicherheit nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben gibt Selbstständigen ein neu konzipierter Pfändungsschutz. Anders als bei abhängig Beschäftigten existiert für sie kein vergleichbarer Schutz der Altersversorgung. Denn bisher unterliegen auch Vermögenswerte, die nur der Alterssicherung dienen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Ein von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachtes Gesetz soll dies ändern. Das entlastet zudem den Staat von Sozialleistungen.
 
Existenzgründungen aus der Wissenschaft fördern  
Potenzial für die Gründung innovativer und technologieorientierter Unternehmen besteht vor allem im Umfeld von Forschungseinrichtungen. Dort setzt die Bundesregierung mit der neu gestalteten Förderung für Existenzgründer aus der Wissenschaft Impulse. So werden die Strukturen an den Hochschulen so umgebaut, dass sie mehr zu unternehmerischer Selbstständigkeit motivieren und qualifizieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen systematischer als Basis für Ausgründungen genutzt werden.
 
Der neu ausgerichtete „Gründerwettbewerb – Mit Multimedia erfolgreich starten“ regt beispielsweise innovative Gründungen im Multimediabereich an. Wichtig ist anschließend, dass dann die Anschlussfinanzierung mit Risikokapital gesichert ist. In dieser besonders erfolgskritischen Startphase setzt beispielsweise der High-Tech-Gründerfonds an. Er richtet sich vor allem an junge Technologieunternehmen und stellt auch Management-Unterstützung bereit. 

 
Gesetzliche Rentenversicherung wird neu organisiert - Historische Hintergründe

Minijobs: Erfolge sichtbar

Für Versicherte: Mehr Rechte und besserer Schutz - Neues Versicherungsrecht

Jugendliche vor Alcopops und Zigaretten schützen

Rezeptfreie Arzneimittel können verordnet werden

Alterstruktur - ein Wort von Prof. Dr. Bert Rürup

 

Juni 2004
Gesetzliche Rentenversicherung wird neu organisiert

Die Gesetzliche Rentenversicherung wird wirtschaftlicher, effektiver und bürgernäher. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Organisationsreform in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 26. Mai beschlossen hat, wird die Organisation der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) an die veränderte Versichertenstruktur und an die Erfordernisse einer modernen, effizienten und bürgernahen Verwaltung angepasst.

Der Entwurf schafft für alle Rentenversicherungsträger dauerhaft stabile Rahmenbedingungen. Dadurch kann der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten weiter gesenkt werden. Die Organisationsreform der GRV ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau.

Die wichtigsten Neuregelungen

Die Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zu einer allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist überholt und wird aufgegeben.

Außerdem wird die Zahl der Bundesträger in der Rentenversicherung von vier auf zwei halbiert:

  • Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger werden zu einem einheitlichen Träger - Deutsche Rentenversicherung Bund mit einer Selbstverwaltung - vereinigt. Dort werden wichtige Grundsatz- und Querschnittsaufgaben mit verbindlicher Entscheidungskompetenz gegenüber allen Rentenversicherungsträgern gebündelt. Damit werden die Kompetenzen der neuen Spitzenorganisation im Vergleich zu heute wesentlich gestärkt.
     
  • Bundesknappschaft, Bahnversicherungsamt und Seekasse werden zu einem zweiten Bundesträger - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - zusammengeschlossen.

Darüber hinaus ist die Reduzierung von derzeit 22 Landesversicherungsanstalten durch Zusammenschlüsse zu Regionalträgern geplant. Die Regionalträger werden künftig unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung mit dem jeweiligen regionalen Zusatz auftreten (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg oder Deutsche Rentenversicherung Westfalen).

Übergangsregelungen gewährleisten, dass die Funktionsfähigkeit der GRV auch in der Umstrukturierungsphase sichergestellt ist und die organisatorischen Änderungen sozialverträglich erfolgen.

Weitere Maßnahmen

  • Einführung eines Ziel gerichteten Vergleichs der Leistungs- und Qualitätsdaten sowie Organisation eines internen Wettbewerbs um die effizienteste Aufgabenerfüllung ("Wettbewerbsmodell"). Damit erschließen sich weitere Einsparpotenziale bei den Rentenversicherungsträgern. Schon heute liegen die Verwaltungskosten der Rentenversicherungsträger bereits bei unter zwei Prozent der Ausgaben.
     
  • Durch die Neuregelung der Finanzordnung, durch das Sozialgesetzbuch VI-Rente -, werden die Finanzströme zwischen den Arbeitgebern und den Einzugsstellen sowie den Rentenversicherungsträgern untereinander optimiert und entbürokratisiert.
     
  • Durch die Regionalisierung der Auskunfts- und Beratungsstellen werden ineffiziente Doppelstrukturen beseitigt.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Historische Hintergründe: Seit Anfang des letzten Jahrhunderts ist die Gesetzliche Rentenversicherung organisatorisch zweigeteilt: in eine Angestelltenversicherung und in eine Arbeiterrentenversicherung. Die Angestelltenversicherung wird von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Arbeiterrentenversicherung von derzeit 22 Landesversicherungsanstalten (LVA) durchgeführt.

Daneben gibt es auf Bundesebene die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse als Sonderanstalten für die Versicherten verschiedener Branchen. Die Größe der einzelnen Rentenversicherungsträger schwankt erheblich. So haben die vier bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger fast genauso viel Personal wie alle 22 Landesversicherungsanstalten zusammen. Die BfA hat rund siebzigmal so viele Beschäftigte wie die kleinste LVA.

Diese historisch bedingte Struktur der GRV in Deutschland entspricht nicht mehr den veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Insbesondere durch den sektoralen Wandel auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten zehn Jahren der Anteil der Versicherten von der Arbeiterrentenversicherung zur Angestelltenversicherung verschoben.

Um ein konsensfähiges Organisationsmodell zu entwickeln, wurde ein Arbeitskreis der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus den Sozialressorts des Bundes und der Länder gebildet, der im Februar 2003 ein Gemeinsames Konzept zur Organisationsreform der GRV erarbeitet hat. Am 26. Juni 2003 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder das Gemeinsame Konzept zur Organisationsreform der GRV gebilligt, das die Grundlage für den nun vorgelegten Gesetzentwurf bildet. An den Verhandlungen waren auch die Selbstverwaltung der Rentenversicherung, Gewerkschaften und Arbeitgeber beteiligt.

Minijobs: Erfolge sichtbar

Seit gut einem Jahr gilt die Neuregelung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, mit anderen Worten: für Minijobs. Bis zu 400 Euro monatlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in solchen Beschäftigungen verdienen, ohne für Steuern und Sozialversicherung zahlen zu müssen. Diese Abgaben trägt der Arbeitgeber pauschal. Das gilt auch für Minijobs in Privathaushalten.

Starke Zunahme - auch in Privathaushalten

In diesem Jahr hat die Zahl der bei der Minijob-Zentrale gemeldeten Beschäftigungsverhältnisse stark zugenommen: auf 7,5 Millionen. Das ist weit mehr als ursprünglich mit 5,8 Millionen erwartet.

Auch in den Privathaushalten ist die Zahl der gemeldeten Beschäftigten auf das Vierfache angestiegen: Waren zum 1. April 2003 noch circa 26.000 Minijobs gemeldet, so sind es nun nach einem Jahr bereits rund 100.000.

Schwerpunkte für Minijobs

Die Bilanz kann sich sehen lassen: Was geplant war, nämlich mehr Flexibilität und Sicherheit bei weniger Bürokratie, konnte realisiert werden. Die Schwerpunkte der Minijobbeschäftigung liegen nicht zufällig in Branchen mit großer Arbeitszeitflexibilität wie dem Reinigungsgewerbe, dem Gesundheitswesen, dem Einzelhandel und in der Gastronomie. Auch Kirchen und Sozialvereine haben die Chancen der Neuregelung erkannt.

Mehr Flexibilität und Sicherheit, weniger Bürokratie

Die Minijob-Zentrale, angesiedelt bei der Bundesknappschaft, erledigt nun das, was zuvor auf rund 350 Krankenkassen und 700 Finanzämter im ganzen Bundesgebiet verteilt war. Das ist für viele Arbeitgeber, die nur noch mit einer Stelle abrechnen müssen, ein großer Vorteil.

Vorteil für Minijobber

Vorteil für Minijobber: Sie sind in die Sozialversicherung einbezogen. Davon profitieren zum Beispiel Frauen, die neben der Familienarbeit auch Erwerbsarbeit leisten wollen. Eigene Rentenansprüche können gesichert werden.

Höhere Rentenansprüche erwirbt, wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, den pauschalen Rentenversicherungsbetrag von 5 Prozent auf den vollen Betrag von zur Zeit 19,5 Prozent aufzustocken. Dadurch wird auch der Versicherungsschutz vergrößert. Auf diese Möglichkeit müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten hinweisen.

Alle Minijobs, egal ob im Privathaushalt oder beim gewerblichen Arbeitsgeber, müssen bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in Essen angemeldet werden. Diese ist unter der kostenfreien Service-Telefon-Nummer 08000/200-504 oder unter der e-mail Adresse minijob@minijob-zentrale.de zu erreichen.

Für Versicherte: Mehr Rechte und besserer Schutz
Neues Versicherungsrecht

Spätestens Anfang des nächsten Jahres will die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz vorlegen. Dabei werden voraussichtlich viele Vorschläge der Experten-Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts übernommen. Die Kommission hat am 19. April 2004 ihren Abschlussbericht vorgestellt.

Hier einige Beispiele:

  • Der Verbraucher soll bei Vertragsabschluss besser informiert und beraten werden. Verletzt die Versicherung oder ein Versicherungsvermittler Informations- und Beratungspflichten schuldhaft, so hat der Verbraucher einen Schadensersatzanspruch.

     
  • Verschweigt der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss fahrlässig Informationen - weist er zum Beispiel beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht auf frühere Erkrankungen hin -, so ist der Versicherer nicht mehr automatisch zum Rücktritt berechtigt.

     
  • Die Versicherung soll künftig den Schaden auch dann übernehmen, wenn die Überweisung des ersten Versicherungsbeitrages auf dem Postweg verloren geht.


Stärkerer Schutz der Versicherten

Alle deutschen Lebens- und Krankenversicherungen werden gesetzlich verpflichtet, künftig "Sicherungsfonds" beizutreten. Das ist ein Kernelement der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die am 21. April 2004 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Geht ein Versicherungsunternehmen pleite, so übernimmt der Sicherungsfonds die bestehenden Versicherungsverträge. Der Fonds stellt die erforderlichen Deckungsmittel zur Verfügung. Die Versicherungsbestände können danach auf gesunde Unternehmen übertragen werden.

Die Bundesregierung reagiert mit der Gesetzesänderung auch auf die Erfahrungen beim Zusammenbruch der Mannheimer Leben AG im vergangenen Jahr.

Jugendliche vor Alcopops und Zigaretten schützen

Süße alkoholische Mixgetränke, so genannte Alcopops, kommen bei den Jugendlichen immer mehr in Mode. Sie sind gefährlich. Mit präventiven und gesetzgeberischen Maßnahmen soll ihr Konsum eingedämmt werden.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat am 3. März dem Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum verbesserten Schutz junger Menschen vor Gefahren durch Alkohol- und Tabakkonsum vorgelegt. Am 11. März hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf mit der ersten Lesung auf den Weg gebracht. "Alkopops führen insbesondere unter Jugendlichen in den letzten Jahren zu einem rasanten Konsumanstieg. Sie sind bei Jugendlichen inzwischen ein populäres, aber riskantes Kultgetränk," erklärte Schmidt.

Süße Zusatzstoffe überdecken harten Alkohol

Die Bundesregierung betrachtet den zunehmenden Konsum der Alcopops mit Sorge, beinhaltet eine Flasche dieser harmlos erscheinenden Getränke doch zwei Schnäpse, die durch süße Zutaten und Aromastoffen übertüncht werden.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hat wiederholt auf die Gefahren von Alcopops hingewiesen: Niemand merke, dass er in Wirklichkeit harten Alkohol trinke. Alcopops richten großen Schaden an und seien eine Einstiegsdroge, warnte Caspers-Merk bereits im November 2003.

Vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendschutzes besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Die Grünen werden in Kürze auch in diesem Bereich einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.

Warnhinweis und Verteuerung sollen Konsum einschränken

Um die Abgabe von Alcopops an Minderjährige zu verhindern, weist künftig ein Warnhinweis auf dem vorderen Flaschenetikett eindeutig darauf hin, dass diese Getränke erst an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen.

Zudem sieht der Entwurf eine Sondersteuer auf Alcopops vor. Sie soll bei Flaschen mit einem Inhalt von 275 Millilitern 83 Cent betragen. Die Verteuerung der Alcopops durch die Sondersteuer soll die bunten Mixgetränke für Jugendliche unattraktiv machen.

Zigarettenpackungen müssen mindestens 17 Zigaretten enthalten

Der Gesetzentwurf verbietet außerdem die kostenlose Abgabe von Zigaretten und sieht außerdem vor, dass Zigarettenpackungen mindestens 17 Zigaretten enthalten. Auf diese Weise sollen junge Menschen vom frühen Einstieg in das Rauchen abgehalten werden.

Der geplante Gesetzentwurf stellt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz dar. Das Gesetz soll möglichst zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz, das zum 1. April 2003 in Kraft trat, hat die Bundesregierung hierzu bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt. Zudem wurde ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt. 

Rezeptfreie Arzneimittel können verordnet werden

Berlin, 25. März 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 16. März 2004 zwei wichtige Richtlinien beschlossen: Die Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel und die neue Heilmittel-Richtlinie.

Verordnungsfähigkeit bei schweren Erkrankungen

"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dieser Entscheidung klare Vorgaben für die Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegeben. Das Votum trägt den Erfordernissen schwer kranker Menschen Rechnung, und es grenzt keine notwendigen Arzneimittel aus," begrüßte Bundesministerin Ulla Schmidt das Votum des Ausschusses. Die notwendige Arzneimitteltherapie werde weiterhin von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bei schweren Erkrankungen medizinischer Standard sei. Darüber hinaus könnten bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie für die in der Richtlinie genannten Indikationen verordnet werden. Voraussetzung sei, dass das verordnete Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Standard ist.

Neue Heilmittel-Richtlinien

Ebenfalls am 16. März 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine neue Heilmittelrichtlinie beschlossen, die zum 1. Juli 2004 in Kraft treten sollen. Sie ermöglicht eine längerfristigere Verordnungen von Heilmitteln, kontinuierliche Behandlungen und die Behandlung von Kindern mit zentralen Bewegungsstörungen (ZNS). Verordnungsmengen werden festgelegt. Die Richtlinie stellt klar, dass die Verordnung von Heilmitteln nicht den Anspruch auf Frühförderung einschränkt.

"Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie ist gewährleistet, dass die Verordnung von Heilmitteln sich an der medizinischen Notwendigkeit orientiert. Gleichzeitig werden die Ressourcen so eingesetzt, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit beachtet werden", erklärte die Bundesgesundheitsministerin. 

Ein Wort von Prof. Dr. Bert Rürup 

 

Prof. Dr. Bert Rürup

 

 

Foto: Bernd Kühler

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Prof. Dr. Bert Rürup 

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Überalterung und Vergreisung sind negativ besetzte Begriffe und suggerieren, dass es so etwas wie eine "richtige" Bevölkerungsstruktur gäbe. Richtig ist, dass sich der Altersaufbau der Wohnbevölkerung in Deutschland verschiebt als Folge geringer Geburtenzahlen, aber auch weil - glücklicherweise -  die Lebenserwartung steigt. Mit der Zunahme der Lebenserwartung, zumal wenn mit einem Gewinn an gesunden Lebensjahren verbunden, geht ein Menschheitstraum in Erfüllung. Dies ist wahrlich nichts Schlechtes. Bezogen auf die Rente hatte dies zur Folge, dass von 1960 bis heute die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von knapp 10 auf fast 17 Jahre und damit um mehr als 60 Prozent gestiegen ist.

Die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenziffern werden dazu führen, dass sich der Altersquotient, dies ist das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 15- bis 64-Jährigen, in den nächsten 30 Jahren mehr als verdoppelt, und zwar weitgehend unabhängig vom Umfang der Zuwanderung. Da ein Rentensystem keine Kuh ist, die im Himmel frisst und die auf der Erde gemolken werden kann, kann die Politik die mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Konsequenzen und Kosten für die sozialen Sicherungssysteme nicht weg reformieren. Die Politik kann immer nur versuchen, diese Kosten ökonomisch intelligenter, das heißt beschäftigungs- und wachstumsfreundlicher und gleichmäßiger über alle Generationen zu verteilen.

Da die Sicherheit der Renten in einem umlagefinanzierten System von der Wachstumsdynamik und von den Beschäftigungschancen der jeweiligen Beitragszahler abhängt, ist es erforderlich, über eine Dämpfung der Beitragssatzdynamik und damit der Arbeitskosten die Beschäftigungschancen zu verbessern und so einen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit und Sicherheit der Renten zu leisten. Ebenfalls sollte es klar sein, dass auch durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zwar insbesondere durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters die Finanzierbarkeit der Renten dauerhaft erleichtert wird, da so gleichermaßen die durchschnittliche Rentenbezugsdauer verkürzt wie die Beitragsperiode verlängert werden.

Mit dem am 11. März 2004 verabschiedeten Nachhaltigkeitsgesetz wurde eine konzeptionell richtige und sehr weitreichende Antwort auf die Rentenproblematik gegeben. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Beitragssatz bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent zu halten, ohne dass das Rentenniveau - das Verhältnis der um die Sozialabgaben bereinigten Standardrente zum um die Sozialabgaben bereinigten Durchschnittsbruttolohn - , welches derzeit bei etwa gut 52 Prozent liegt und bis 2020 unter 46 Prozent und bis 2030  unter 43 Prozent sinkt.

Gleichzeitig wurde die Regierung verpflichtet, ab 2008 in regelmäßigen Abständen Vorschläge zu machen, wie - unter Wahrung des Beitragszieles - für die Jahre nach 2020 ein Absinken des Rentenniveaus unter 46 Prozent verhindert werden kann. Das Mindestsicherungsniveau von 43 Prozent und der Prüfauftrag, einen Rückgang des Niveaus auf unter 46 Prozent zu verhindern, sind sinnvoll, dürfen aber in ihre materiellen Wert nicht überschätzt werden. Ein Rentenniveau gibt keine Auskunft über die Höhe der eigenen Rente, dazu sind die Renteninformationen da. Und der Zahlbetrag der Rente bei einem Rentenniveau von 44 Prozent kann bei günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen höher sein als der Rentenzahlbetrag auf einem Niveau von 46 Prozent bei einer schlechten Wirtschaftsentwicklung.

Mit dem neuen Nachhaltigkeitsfaktor und dem Heraufsetzen des Alters für den frühest möglichen vorzeitigen Rentenbezug werden die steigenden Kosten der Alterssicherung systematisch neu und fair auf Rentner und Beitragszahler verteilt. Der Beitragssatzanstieg wird deutlich gedämpft, die Renten werden aber dennoch auch in der Zukunft weiter steigen allerdings nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit. Und für einen langjährig Versicherten wird die Rente auch in der Zukunft deutlich über der Mindestsicherung im Alter liegen. Eine im wahren Sinne des Wortes lebensstandardsichernde Altersversorgung erfordert aber, dass alle Arbeitnehmer die bestehenden Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer zusätzlichen privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge nutzen.

Da alle in unserem Rentensystem erworbenen Rentenansprüche Ansprüche an ein zukünftiges Sozialprodukt bzw. an die zukünftigen Lohneinkommen sind, sind alle Rentenansprüche immer unsicherheitsbehaftet. Dies gilt natürlich auch für die dieser Reform zugrunde liegenden Annahmen. Allerdings: Es hat noch nie eine Rentenreform in Deutschland gegeben, deren demografischen und ökonomischen Annahmen sich auf eine so breite wissenschaftliche Fundierung und Zustimmung stützen konnten.

Professor Dr. Bert Rürup