Am 1. Januar 2009 tritt
eingebrachtes neues
Wohngeldgesetz in Kraft
"Mit dem neuen Wohngeld
erreichen wir viel mehr
Menschen. Wir helfen mit
deutlich höherem Wohngeld vor
allem Rentnerinnen und Rentnern
und Familien mit Kindern. Die
Verbesserungen können sich sehen
lassen. Haushalte, die heute im
Durchschnitt rund 90 Euro
Wohngeld im Monat erhalten,
bekommen künftig etwa
140 Euro, und viel mehr Menschen
können Wohngeld erhalten. Gutes
Wohnen bleibt damit auch in
Zukunft bezahlbar", so
Tiefensee.
Ein Informationsblatt des
Bundesbauministeriums erläutert
die Neuerungen.
Tiefensee: "Wohngeld ist kein
Almosen. Auf Wohngeld besteht
ein Rechtsanspruch. Jeder, der
die Voraussetzungen erfüllt,
sollte seinen Anspruch geltend
machen. Dieses Informationsblatt
hilft dabei. Ich will damit
möglichst viele Menschen
erreichen. Es erläutert, wer
berechtigt ist, wo man Wohngeld
beantragt und wie es sich
zusammensetzt."
Der Flyer ist kostenlos im
Internet des Bauministeriums
abrufbar. Auch die neuen
Wohngeldtabellen, nach denen
sich das individuelle Wohngeld
berechnet, sind im Internet
eingestellt sowie eine
Broschüre, die Fragen zum
Wohngeld beantwortet.
Neu ist vor allem die
Einbeziehung von Heizkosten in
das Wohngeld. Daneben werden zur
Vereinfachung des Wohngelds
einheitliche Höchstbeträge für
Mieten unabhängig vom Baualter
eingeführt. Sie werden zudem um
10 Prozent erhöht. Außerdem
steigen die Tabellenwerte um 8
Prozent, so dass zukünftig
deutlich mehr Menschen ein
Anrecht auf Wohngeld haben. Zu
den Wohngeldempfängern zählen
vor allem ältere Menschen und
Familien mit Kindern. Dieses
Jahr waren es rund 500.000
Haushalte. Durch die
Wohngeldnovelle werden 2009 rund
800.000 Haushalte
wohngeldberechtigt. Auch die
geforderte rückwirkende
Einführung der Wohngelderhöhung
zum 1. Oktober ist beschlossen.
Der Bundesrat hat am 19.
Dezember zugestimmt.
"Alle, die zwischen Oktober 2008
und März 2009 Wohngeld beziehen,
erhalten eine Einmalzahlung. Ein
Antrag ist dafür nicht
erforderlich," sagte Tiefensee.
"So wird die gesamte Heizperiode
dieses Winters in den neuen
Wohngeldregelungen
berücksichtigt. Damit entlasten
wir die Menschen mit niedrigen
Einkommen von den stark
gestiegenen Energiepreisen."
1. Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung wird
zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf
2,8 Prozent gesenkt.
2. Kurzarbeitergeld länger
gezahlt
Kurzarbeitergeld kann künftig 18
Monate lang bezogen werden. Die
Regelung gilt für alle
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die bereits
Kurzarbeitergeld erhalten
oder deren Anspruch auf
Kurzarbeitergeld bis zum 31.
Dezember 2009 entsteht.
3. Qualifizierungsangebote
für Bezieher von
Kurzarbeitergeld
Qualifizierungsangebote für
Bezieherinnen und Bezieher von
Kurzarbeitergeld können künftig
aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) gefördert
werden. Das von der
Bundesregierung beschlossene
Maßnahmenpaket
"Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärke" sieht vor, die
Zeit des Bezuges von
Kurzarbeitergeld für die
Weiterqualifizierung von
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern zu nutzen. Das
neue ESF-geförderte Programm
weitet die Fördermöglichkeiten
auf Bezieherinnen und Bezieher
von Kurzarbeitergeld und
Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die
Unterstützung besteht in der
Zahlung von Zuschüssen zu den
Weiterbildungskosten in den
Betrieben.
4.
Zuwanderung für
Hochqualifizierte erleichtert
Mit dem sogenannten
Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
können hochqualifizierte
ausländische Fachkräfte künftig
schon ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht erhalten, wenn
ihr jährliches Einkommen
mindestens der
Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung
entspricht. Für 2009 liegt diese
Grenze bei 64.800 Euro.
Ausländer, die eine
Aufenthaltserlaubnis zur
Ausübung einer selbständigen
Tätigkeit erhalten wollen,
müssen mindestens 250.000 Euro
investieren.
Um den sich mittel- und
langfristig ergebenden
zusätzlichen Bedarf an
Hochqualifizierten zu decken hat
die Bundesregierung im Rahmen
des Aktionsprogramms zur
Sicherung der Fachkräftebasis
erleichterten Arbeitsmarktzugang
für Akademiker aus den neuen
EU-Mitgliedstaaten, deren
Familienangehörige, junge
geduldete Ausländer und
Absolventen deutscher
Auslandsschulen geschaffen.
Für Saisonarbeitnehmer wurde die
Möglichkeit geschaffen,
anstatt vier Monate sechs Monate
lang in Deutschland beschäftigt
zu werden.
5. Perspektive 50plus
Das Bundesprogramm "Perspektive
50plus – Beschäftigungspakte für
Ältere in den Regionen", das
bislang als Modellprojekt
durchgeführt wurde, wird auf
mehr als 50 Prozent des
Bundesgebietes ausgeweitet. Dann
sind 237 Arbeitsgemeinschaften,
Optionskommunen und
Arbeitsagenturen an den 62
Beschäftigungspakten beteiligt –
43 mehr als 2008. Die Zahl der
älteren Langzeitarbeitslosen,
die in den allgemeinen
Arbeitsmarkt integriert werden,
soll sich dadurch weiter
erhöhen.
6. Arbeitsmedizinische Vorsorge verbessern
Mit der Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge
werden die Pflichten von
Arbeitgebern und Ärzten
geregelt, die Datenschutzrechte
der Beschäftigten gewährleistet
und die Anlässe für Pflicht- und
Angebotsuntersuchungen
transparenter gestaltet.
Zugleich stärkt die Verordnung
das Recht der Beschäftigten auf
Wunschuntersuchungen. Es geht um
Verbesserungen in derzeit noch
nicht ausreichend beachteten
Bereichen.
7. Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der
Künstlersozialabgabe wird von
4,9 Prozent auf 4,4 Prozent
gesenkt.
8. Rechengrößen der Sozialversicherung
Mit der Verordnung über die
Sozialversicherungsrechengrößen
2009 werden die maßgeblichen
Rechengrößen der
Sozialversicherung gemäß der
Einkommensentwicklung im Jahr
2007 aktualisiert.
