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Gesetzesränderungen 2009

Die Bundesregierung hat im Oktober 2008 ein Finanzrettungspaket für die Banken im Gesamtvolumen von 480 Milliarden Euro verabschiedet. Das Investitionspaket der Bundesregierung soll insgesamt 50 Milliarden Euro Investitionen auslösen. Beide Programme werden ihre volle Wirkung 2009 entfalten.
Zum 1. Januar 2009 wird die Arbeitsmarktpolitik des Bundes neu ausgerichtet. Dadurch sollen arbeit- und ausbildungsuchende Menschen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Hierzu werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) verbessert und entbürokratisiert. Mit der Schaffung eines Vermittlungsbudgets in jeder Agentur für Arbeit wird den Vermittlern und Fallmanagern eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung der Ausbildung- und Arbeitsuchenden ermöglicht.

Am 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds. Er organisiert die Finanzierungsströme in der gesetzlichen Krankenversicherung neu und sorgt für mehr Transparenz, Gerechtigkeit (einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent) und Klarheit. Die Mehrbelastung bei den Beitragszahlern, die bisher einen niedrigeren Beitrag entrichten mussten, werden durch einen abgesenkten Arbeitslosenbeitrag (von 3,3 auf 2,8 Prozent) kompensiert.

Ab dem 1. Januar 2009 ist die Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürger sichergestellt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit dem 1. April 2007 die Versicherungspflicht für alle. Ab Januar 2009 sind auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.


Die wichtigsten gesetzlichen

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Beschäftigte und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um vier Milliarden Euro entlastet.

Gesundheit

1. Krankengeld für Selbstständige

 
Ab Januar 2009 zahlen Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, nur noch den ermäßigten Beitragssatz. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Die Krankenkassen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, entsprechende Krankengeld-Wahltarife anzubieten. So kann jeder Selbstständige entscheiden, ob er einen Anspruch auf Krankengeld wünscht und welchen Tarif er für sich aussucht.
 

2. Private Krankenversicherung

 
Zum 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungsunternehmen den neuen Basistarif anbieten. Er muss in seinem Umfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Der Basistarif löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab. Versicherte dürfen nicht abgewiesen werden und es dürfen keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (2009 rund 570 Euro) nicht überschreiten.
 
Bei niedrigen Einkommen gelten soziale Regelungen, durch die der Beitrag reduziert beziehungsweise ein Zuschuss vom Sozialamt oder vom Grundsicherungsträger gewährt wird. Gleiches gilt für die private Pflege-Pflichtversicherung.
 
Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.
 
Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen im vollen Umfang mit. Wechseln sie im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens, nehmen sie die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mit.
 
Für Neuversicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen Vertrag abschließen, gilt diese Regelung unbefristet.
 
Das gleiche Prinzip gilt in der privaten Pflegeversicherung: Ab 1. Januar 2009 werden hier die Wahl- und Wechselmöglichkeiten aller Versicherten durch die Mitnahmemöglichkeit von Alterungsrückstellungen verbessert.
 

3. Gesundheitsfonds 
Mit dem Gesundheitsfonds wird zum 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger und Rentner tragen ihn jeweils zur Hälfte. Der ermäßigte Beitragssatz, gültig für Personen ohne Krankengeldanspruch, liegt bei 14,0 Prozent. Zusätzlich zum paritätisch finanzierten Beitragssatz zahlen die Mitglieder der Krankenkassen einen Beitrag von 0,9 Prozent. Damit gilt: gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung – wie auch in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Höhe des Beitragssatzes hat die Bundesregierung auf Empfehlung des neu eingerichteten Schätzerkreises festgelegt.
 
Der Begriff Morbidität leitet sich von "morbidus" ab, dem lateinischen Wort für "krank". Der MorbiRSA regelt, wie viel Geld die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Ausgaben für medizinische Leistungen an ihre Versicherten erhalten. Die Höhe der Zuweisungen variiert. Für Versicherte mit schwerwiegenden und chronischen Krankheiten und demzufolge hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr als zum Beispiel für gesunde Versicherte. So wird das Geld aus dem Fonds je nach Versorgungsbedarf der Kasse zielgenauer als bisher verteilt. Das gleicht Wettbewerbsnachteile durch ungleiche Versicherungsstrukturen aus. Denn einige Kassen haben viel gut verdienende und gesunde Versicherte, andere viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen.

 

4. Ärztliche Vergütung und Versorgung

 
Ab 1. Januar 2009 werden die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des ärztlichen Einkommens. Die bisherigen Budgets werden abgelöst. Vereinbart wurde, dass die Ärzte ab dem Jahr 2009 mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen können. Die Krankenkassen stellen deshalb in 2009 voraussichtlich 2,75 Milliarden Euro mehr Honorar für die Ärzte bereit.
 

5. Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder

 
Ab Januar 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge schwerkranker Kinder, die aus dem Krankenhaus entlassen und weiter ambulant versorgt werden müssen. Bisher lag es im Ermessen der Krankenkasse, diese Leistungen zu gewähren. Zudem wird die Altershöchstgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben.
 

6. Hausarztzentrierte Versorgung

 
Den Krankenkassen wird eine Frist bis zum 30. Juni 2009 gesetzt, Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung zu schließen. Das Hausarztmodell funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen können, der sie behandelt und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert. Der Hausarzt überweist also bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern Vergünstigungen wie Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.
 

7. Verbesserungen des Kinderuntersuchungsprogramms

 
Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
 
Die Krankenkassen werden außerdem verpflichtet, mit den für den Kindesschutz zuständigen Landesbehörden auf eine bessere Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern hinzuwirken und hierzu Rahmenvereinbarungen zu schließen.
 

8. Arzneimittel-Rabattverträge

 
Ab Januar 2009 gilt für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Krankenkassen verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten.
 

9. Pflegeversicherung

 
Die Pflegekassen sind ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung (Fallmanagement) anzubieten.
 
Für die Versicherten bedeutet das ein individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangebot, das jeweils auf die Bedürfnisse des einzelnen Hilfebedürftigen zugeschnitten ist. In den Ländern, in denen Pflegestützpunkte eingerichtet sind, arbeiten die Pflegeberaterinnen und -berater im Stützpunkt.
 
Bis Ende 2010 müssen alle stationären Pflegeeinrichtungen geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden. Die Bewertung erfolgt über die Schulnoten "sehr gut" bis "mangelhaft". Dadurch können  künftig die Leistungen der Einrichtungen besser verglichen werden. Nach erstmaliger Überprüfung ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.
 

10. Jugendschutz

 
Die Anhebung der Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren auf 18 Jahre gilt ab 1. Januar 2009 auch für die Tabakautomaten.

Arbeit und Soziales

Am 1. Januar 2009 tritt eingebrachtes neues Wohngeldgesetz in Kraft
"Mit dem neuen Wohngeld erreichen wir viel mehr Menschen. Wir helfen mit deutlich höherem Wohngeld vor allem Rentnerinnen und Rentnern und Familien mit Kindern. Die Verbesserungen können sich sehen lassen. Haushalte, die heute im Durchschnitt rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten, bekommen künftig etwa
140 Euro, und viel mehr Menschen können Wohngeld erhalten. Gutes Wohnen bleibt damit auch in Zukunft bezahlbar", so Tiefensee.
Ein Informationsblatt des Bundesbauministeriums erläutert die Neuerungen.
Tiefensee: "Wohngeld ist kein Almosen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Dieses Informationsblatt hilft dabei. Ich will damit möglichst viele Menschen erreichen. Es erläutert, wer berechtigt ist, wo man Wohngeld beantragt und wie es sich zusammensetzt."
Der Flyer ist kostenlos im Internet des Bauministeriums abrufbar. Auch die neuen Wohngeldtabellen, nach denen sich das individuelle Wohngeld
berechnet, sind im Internet eingestellt sowie eine Broschüre, die Fragen zum Wohngeld beantwortet.
Neu ist vor allem die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld. Daneben werden zur Vereinfachung des Wohngelds einheitliche Höchstbeträge für Mieten unabhängig vom Baualter eingeführt. Sie werden zudem um 10 Prozent erhöht. Außerdem steigen die Tabellenwerte um 8 Prozent, so dass zukünftig deutlich mehr Menschen ein Anrecht auf Wohngeld haben. Zu den Wohngeldempfängern zählen vor allem ältere Menschen und Familien mit Kindern. Dieses Jahr waren es rund 500.000 Haushalte. Durch die Wohngeldnovelle werden 2009 rund 800.000 Haushalte wohngeldberechtigt. Auch die geforderte rückwirkende Einführung der Wohngelderhöhung zum 1. Oktober ist beschlossen. Der Bundesrat hat am 19. Dezember zugestimmt.

"Alle, die zwischen Oktober 2008 und März 2009 Wohngeld beziehen, erhalten eine Einmalzahlung. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich," sagte Tiefensee. "So wird die gesamte Heizperiode dieses Winters in den neuen Wohngeldregelungen berücksichtigt. Damit entlasten wir die Menschen mit niedrigen Einkommen von den stark gestiegenen Energiepreisen."
 

1. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt.
 

2. Kurzarbeitergeld länger gezahlt 
Kurzarbeitergeld kann künftig 18 Monate lang bezogen werden. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits Kurzarbeitergeld erhalten oder deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.


3. Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld
 
Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können künftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" sieht vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.

 

4. Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert 
Mit dem sogenannten Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz können hochqualifizierte ausländische Fachkräfte künftig schon ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn ihr jährliches Einkommen mindestens der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Für 2009 liegt diese Grenze bei 64.800 Euro. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten wollen, müssen mindestens 250.000 Euro investieren.
Um den sich mittel- und langfristig ergebenden zusätzlichen Bedarf an Hochqualifizierten zu decken hat die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms zur Sicherung der Fachkräftebasis erleichterten Arbeitsmarktzugang für Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, deren Familienangehörige, junge geduldete Ausländer und Absolventen deutscher Auslandsschulen geschaffen.
Für Saisonarbeitnehmer wurde die Möglichkeit geschaffen, anstatt vier Monate sechs Monate lang in Deutschland beschäftigt zu werden.

 
5. Perspektive 50plus

Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen", das bislang als Modellprojekt durchgeführt wurde, wird auf mehr als 50 Prozent des Bundesgebietes ausgeweitet. Dann sind 237 Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Arbeitsagenturen an den 62 Beschäftigungspakten beteiligt – 43 mehr als 2008. Die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden, soll sich dadurch weiter erhöhen.
 

6. Arbeitsmedizinische Vorsorge verbessern

Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten geregelt, die Datenschutzrechte der Beschäftigten gewährleistet und die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen transparenter gestaltet. Zugleich stärkt die Verordnung das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Es geht um Verbesserungen in derzeit noch nicht ausreichend beachteten Bereichen.
 

7. Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,9 Prozent auf 4,4 Prozent gesenkt.
 

8. Rechengrößen der Sozialversicherung

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert.
 
 

Familie

1. Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge

Zum 1. Januar 2009 gibt es mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge. Für das erste und das zweite Kind gibt es jeweils 10 Euro mehr, also 164 Euro monatlich. Für das dritte Kind steigt es um 16 Euro auf 170 Euro monatlich. Für das vierte Kind und weitere Kinder sind es je 16 Euro mehr, also 195 Euro monatlich. 
Der Kinderfreibetrag steigt um 216 Euro auf 3.864 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro (vorher 5.808 Euro).
Für jedes Kind, dessen Eltern von Harz IV oder Sozialhilfe leben, werden künftig pro Schuljahr 100 Euro zusätzlich gezahlt. Das Geld dient dem Kauf der persönlichen Schulausstattung, zum Beispiel für Schreib- oder Rechenmaterialien. Das Schulbedarfspaket wird bis zum Abschluss der 10. Klasse gezahlt. 
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen sollen stärker gefördert werden. Gemeinsamer Steuerförderbetrag ab dem 1. Januar 2009 für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Haushalt, beauftragte Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Hausreinigung oder Gartenarbeiten) sowie die Betreuung und Pflege von Familienangehörigen: Insgesamt bis zu 20.000 Euro können bei der Steuererklärung angegeben werden. 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro, werden dann erstattet.
 
2. Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Mit dem KiföG schaffen Bund, Länder und Kommunen die Voraussetzungen, damit bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter findet. Die erweiterten Bedarfskriterien, die schon in der Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 gelten, eröffnen noch mehr Kindern als bisher die Chance auf frühe Förderung. 
Zudem sollen ab dem 1. Januar nicht mehr nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen. Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder. 
Der Bund unterstützt den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro, darunter 2,15 Milliarden Euro

für Investitionskosten und 1,85 Milliarden Euro Betriebskosten.

Kultur

1. Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum

Am 4. Dezember 2008 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum" (DHM-Gesetz), mit dem zugleich die "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" als unselbständige Stiftung in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums errichtet wird.
Mit dem Gesetz soll zum einen die Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Berlin endgültig geregelt werden. Zum anderen ist geplant, das so genannte "sichtbare Zeichen" einzurichten, mit dem an die Vertreibung Deutscher nach dem Zweiten Weltkrieg, aber auch an andere Vertreibungen erinnert werden soll. Zu diesem Zweck wird eine selbständige DHM-Stiftung und eine Treuhandstiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung" eingerichtet, die der DHM-Stiftung untergeordnet ist.
 

2. Änderung des Filmförderungsgesetzes

Mit der Neufassung des Filmförderungsgesetzes (FFG) werden die Rahmenbedingungen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessert, so dass sich die derzeitige Erfolgsgeschichte des deutschen Films fortsetzen kann. Neu ist vor allem, dass die einzelnen Förderschwerpunkte im novellierten FFG besser gewichtet werden. Qualitativ hochwertige Filme erhalten zukünftig eine deutlich verstärkte Drehbuch- und Projektfilmförderung. Zudem wird die Förderung des Verleihs und Vertriebs von Filmkopien stark erhöht, um deutsche Filme noch erfolgreicher in den Kinos vermarkten zu können. Da der Erhalt der Kinos als kulturelle Begegnungsstätte ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes ist, wird die Kinoabgabe um fast 8 Prozent reduziert.
Um die Werbung für die deutschen Filme zu verbessern, sieht das Gesetz weiterhin vor, dass die Rundfunksender ihre sogenannten Medialeistungen in Form von Werbezeiten für Kinofilme im Fernsehen um 5,5 Millionen Euro auf 28,5 Millionen Euro anheben. 
Eine wichtige Neuerung ist zudem, dass die Verwertung von Filmen im Internet durch das neue FFG erstmals berücksichtigt wird. So werden Anbieter neuer Dienste sowohl als Zahler von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als Fördermittelempfänger für Video-on-Demand berücksichtigt.

Klima, Umwelt und Verkehr

1. Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie Erneuerbarer Energien im Wärme- und Strombereich

Strom und Wärmeanlagen werden künftig mit bis zu 750 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Damit wird bis 2020 der Anteil der Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf etwa 25 Prozent verdoppelt.
Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent ausgebaut werden. Wer ab dem 1. Januar 2009 neu baut, muss regenerative Wärmequellen nutzen. Das schreibt das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich vor. Bis zunächst 2012 stehen jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. 
Um auch den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 weiter auszubauen wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) modernisiert. Attraktiver gestaltet wird die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen an Land, die ab dem 1. Januar 2009 9,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beträgt. Für Windenergieanlagen, die alte Anlagen ersetzen, erhöht sie sich um 0,5 Cent pro kWh. Die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen auf See (Offshore) beträgt 15 Cent pro kWh bis Ende 2015.
 
2. LKW-Maut

Die LKW-Maut wird erhöht. Im Schnitt verteuert sich die Autobahngebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. Die Neugestaltung der Mautklassen trägt dazu bei, den Einsatz von schadstoffärmeren Nutzfahrzeugen zu stärken und damit die CO2-Emissionen und die Feinstaubbelastung zu senken. Durch das Autobahnmautgesetz erhalten Fuhrunternehmen einen Ausgleich von 600 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um Beihilfen für Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen der Spediteure, Kfz-Steuerentlastungen sowie Fördermittel zur Anschaffung abgasarmer LKW.

Finanzen

1. Neue Erbschaftsteuer

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das Gesetz neu gefasst. Darin sind neue Steuersätze festgesetzt und großzügige Ausnahmen von der Steuerpflicht vorgesehen.
Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragene Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Kinder zahlen dann keine Erbschaftsteuer, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind. Die Erben dürfen die Immobilie allerdings in den ersten zehn Jahren nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Ansonsten ist die Immobilie grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig abzüglich der Freibeträge. Für Geld- und Sachvermögen erhalten Ehegatten künftig einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder von 400.000 Euro.
Für die meisten deutschen Familienunternehmen gibt es keine Erbschaftsteuer mehr. Für alle anderen entfällt die Erbschaftsteuer, wenn die Firma beispielsweise zehn Jahre fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
 

2. Steuerliche Erleichterungen

Befristet auf zwei Jahre wird zum 1. Januar 2009 eine so genannte degressive Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Unternehmen sollen damit in den ersten zwei Jahren einen größeren Teil der Kosten für neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen können, zum Beispiel für Maschinen oder Fahrzeuge. Außerdem soll es eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für zwei Jahre geben, die besonders dem Maschinenbau hilft. 
Private Haushalte erhalten für handwerkliche Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die sie ab dem 1. Januar 2009 durchführen lassen, den doppelten Steuerbonus: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten, also bis zu 1.200 Euro, werden vom Finanzamt erstattet.
 

3. Bürokratieabbau im Steuerverfahren

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens können künftig alle Steuerpflichtigen Papierbelege elektronisch an die Finanzämter übermitteln. Dies soll zunächst für Zuwendungsbestätigungen, Bescheinigungen vermögenswirksamer Leistungen und für Riester-Rentenverträge möglich sein.
 
4. Jahressteuergesetz 2009

Das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet zahlreiche Änderungen, Verbesserungen und Vereinfachungen im Steuerrecht, die zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiter bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr bleibt dabei unberücksichtigt.
Die betriebliche Gesundheitsvorsorge wird ab 2009 von der Steuer befreit.
Maximal 5.000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr sind rückwirkend ab 2008 für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Dies gilt jetzt auch für Schulen im europäischen Ausland.
 
Das Gesetz enthält außerdem Regelungen, um den Steuerbetrug besser zu bekämpfen und extremistischen Organisationen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien zu entziehen. Vereine, die extremistisches Gedankengut fördern, verlieren damit sämtliche Steuervorteile, zum Beispiel bei der Gewerbe- und Mehrwertsteuer. 
Bei besonders schweren Steuerstraftaten wird die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre heraufgesetzt.
  

5. Abgeltungssteuer wird eingeführt

Wer bisher keine Steuern auf Zinserträge zahlen musste, zahlt auch keine Abgeltungssteuer. Denn die Abgeltungssteuer fällt erst an, wenn der Sparerpauschalbetrag von 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) überschritten wird. Das Ziel ist, Einkünfte aus Arbeit und Kapital gleichmäßig zu besteuern. Ab 1. Januar 2009 gilt für Kapitalerträge die Abgeltungssteuer mit einem einheitlichem Satz von 25 Prozent – zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und acht oder neun Prozent Kirchensteuer. 
Die Bank, bei der das Kapital/die Wertpapiere angelegt sind, muss die Steuer ihrer Kunden direkt an das Finanzamt abführen. Damit ist die Steuerschuld abgegolten, also bezahlt.
Kapitalerträge brauchen in der Steuererklärung in der Regel nicht mehr angegeben zu werden. Die Abgeltungssteuer ist fällig auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf private Veräußerungsgewinne, insbesondere aus Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften: Auf Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne. Das gilt für laufende Erträge und auch, wenn eine Kapitalanlage veräußert oder eingelöst wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kapitalanlage. Für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere besteht Bestandsschutz: Wer sie bis einschließlich 31. Dezember 2008 erwirbt und mindestens ein Jahr lang hält, zahlt keine Abgeltungssteuer auf die Gewinne.
  

6. Arbeitnehmersparzulage für die Weiterbildung nutzen

Seit der Novellierung des Vermögensbildungsgesetzes ist es möglich, für die berufliche Weiterbildung angesparte Mittel aus einem Vertrag für vermögenswirksame Leistungen zu entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage entfällt dadurch nicht. Je nachdem, wie hoch der Sparbetrag ist und wie lange schon gespart wurde, lassen sich mit der Summe auch größere Weiterbildungen bezahlen. Bei vermögenswirksamen Leistungen, die Rechte am Unternehmen des Arbeitgebers begründen (Mitarbeiterbeteiligungen), ist allerdings eine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.