Eigenheimrentengesetz
Das Eigenheimrentengesetz gilt
rückwirkend zum 1. Januar 2008.
Darin ist geregelt, dass
selbstgenutztes Wohneigentum in
die Riester-Förderung integriert
wird (so genannte Wohnriester).
Wer einen Riestervertrag
anspart, kann dieses Geld nun
auch vollständig für den Kauf
oder die Entschuldung des
Eigenheims nutzen. Wohneigentum
wird damit zu einem Teil der
Altersvorsorge. Darüber hinaus
gilt auch der Darlehensvertrag
als begünstigtes Anlageprodukt
und kann über die
Riesterförderung bezuschusst
werden. Voraussetzung dafür ist,
dass das Darlehen für den Erwerb
einer selbstgenutzten Immobilie
eingesetzt wird.
In dem Gesetz wurde auch die
Einbeziehung von
Erwerbsunfähigkeitsrentnern in
den begünstigten Personenkreis
bei der Riester-Förderung
geregelt. Personen, die eine
Rente wegen voller
Erwerbsminderung oder
Erwerbsunfähigkeit beziehen,
sind nunmehr unmittelbar
riesterberechtigt. Voraussetzung
ist, dass sie unmittelbar vor
dem Bezug der Rente wegen
Erwerbsminderung in der
gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert waren. Der
Eigenbeitrag richtet sich
regelmäßig nach der (Brutto-)
Erwerbsminderungsrente. Die neue
Förderung gilt entsprechend für
Bezieher einer Versorgung wegen
Dienstunfähigkeit.
Überdies wurde der so genannte
Berufseinsteiger-Bonus in Höhe
von einmalig 200 Euro für alle
unter 25-Jährigen eingeführt.
Wer zu Beginn des
Kalenderjahres, in dem er den
Riester-Vertrag abschließt, noch
keine 25 Jahre alt ist, erhält
einmalig einen Bonus von 200
Euro. Dieser Bonus wird - wie
die normale Zulage - direkt dem
Riester-Vertrag gutgeschrieben.
Voraussetzung ist lediglich,
dass der Förderberechtigte den
erforderlichen Eigenbeitrag von
in der Regel jährlich 60 Euro
selbst dazu anspart. Auch junge
Förderberechtigte, die bereits
vor dem 1. Januar 2008 einen
Riester-Vertrag abgeschlossen
haben und noch nicht älter als
25 Jahre sind, profitieren
automatisch von dem Bonus.
Mit der Riester-Rente hilft der Staat, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu den eigenen Einzahlungen in das gewählte Riesterprodukt – ob private Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan – schießt der Staat Geld zu.
So können sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente ein zweites Standbein für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit aufbauen. Auch und vor allem Geringverdiener bleiben damit im Rentenalter unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Riester-Zulagen künftig auch für Wohneigentum
Wer keine Miete mehr zahlen muss, benötigt im Alter weniger Geld. Dieser nicht unwichtige Aspekt führte zur Erweiterung der Riester-Förderung. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten die Regelungen dieser Förderung auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien.
Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses erleichtert. Damit gehören Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen künftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Allerdings nur, wenn die Wohnung selbst genutzt wird.
Steuervorteile durch Förderung
Die Beträge sind in der Sparphase wie bei allen Riester-Produkten steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Wann die Auszahlungsphase beginnt, wird bei Vertragsschluss vereinbart. Sie muss aber zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. Da das Einkommen dann zumeist geringer ist, fällt der individuelle Steuersatz niedriger aus.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das geförderte Kapital zu versteuern: Wer die Steuerschuld auf einen Schlag begleicht, versteuert nur noch 70 statt 100 Prozent davon. Förderberechtigte können sich aber auch dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 25 Jahre) verteilt zu versteuern. Es hängt vom persönlichen Einkommen des steuerpflichtigen Rentners ab, wieviel Steuern er dann zahlt. Im überwiegenden Teil dürfte die Freigrenze jedoch nicht überschritten werden, womit hierfür keine Einkommensteuer fällig wird.
Auch Tilgung von Immobilienkrediten künftig gefördert
Das Eigenheim-Rentenmodell sieht zwei Förderansätze vor:
Erstens: Wer riestert und sich eine Immobilie anschaffen möchte, kann sein bis dahin angespartes Vermögen vollständig dafür verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine solche „Entnahme“ ist auch möglich, um damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt. Das heißt: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.
Zweitens: Der staatliche Riester-Bonus kann auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden. Mit anderen Worten: Die staatlichen Zuschüsse fließen in dem Fall nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich genauso behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.
Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase wird in beiden Fällen durch die Bildung eines "Wohnförderkontos" gewährleistet. Auf diesem "Konto" werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst. Sie bilden die Grundlage für die spätere Versteuerung, die mit der vertraglich festgelegten Auszahlungspase im Alter beginnt.
Mit der Eigenheimrente wird auch die Wohnungsbauprämie neu geregelt. Diese Prämien werden künftig nur noch gewährt, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien investiert wird. Sie dürfen auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit ausschließlich auf die Anschaffung von Wohneigentum ausgerichtet.
Zusätzlicher Anreiz für Berufseinsteiger
Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die unmittelbar zulageberechtigt sind, gibt es künftig einen weiteren Anreiz: Sie bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro, wenn sie fürs Alter mit einem Riester-Vertrag vorsorgen.
Bereits seit dem 1. Januar 2008 ist die Riester-Förderung attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Zusätzlich sind die Beiträge in einen Riestervertrag von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro pro Jahr.
Über elf Millionen Menschen haben zwischenzeitlich einen Riestervertrag abgeschlossen. Sie haben damit eine Mitverantwortung für ihre Zeit als Rentenbezieher übernommen und wirken daran.
Urheberrecht
Das neue Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erleichtert unter anderem den Kampf gegen Produktpiraterie. Es setzt europarechtliche Vorschriften um und erleichtert die Vernichtung von Piraterieware. Außerdem führt das Gesetz neue Auskunftsrechte ein, mit denen Inhaber geistigen Eigentums ihre Rechte besser verfolgen können. Zudem werden anwaltliche Abmahnkosten für kleinere Urheberrechtsverletzungen begrenzt. Das verbessert die Lage von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bisher hohe Kosten für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu tragen hatten.