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Erleichterungen für
Balkonkraftwerke, Ladekabel-Standard, Mutterschutz für
Selbständige, Strategie für bessere Versorgung mit
Arzneimitteln gefordert
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Berlin, 26. April 2024: 1043.
Sitzung des Bundesrates
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Verbesserung beim BaFög gefordert
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Bezahlkarte für Asylbewerber
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Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
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Digitale-Dienste-Gesetz abgesegnet
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Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch
vorgeschlagen
Bundesrat billigt Solarpaket I
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte
Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor
beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften
vor. Es soll nach Angaben der Bundesregierung den jährlichen
Zubau von Photovoltaik verdreifachen - von 7,5 Gigawatt (GW)
im Jahr 2022 auf bis 22 GW in Jahr 2026 - damit bis zum Jahr
2030 schließlich 215 GW erreicht werden können.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und
Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage
betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen
zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern
lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt
auch eine höhere Leistung haben als bisher. Mehr
Möglichkeiten bei Gebäudestromanlagen Auch
Gebäudestromanlagen lassen sich zukünftig leichter nutzen.
Die damit gewonnene Energie muss nun nicht mehr
im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie
Garagen verbraucht werden. Als Letztverbraucher kommen nicht
mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder
Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige
Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen
Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch
zwischengespeichert werden.
Duldungspflicht auf
öffentlichen Flächen Die Betreiber von Solaranlagen
dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in
öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung
betreten. Wie es weitergeht Da der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann
es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt
größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26.
April 2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und
damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht.
Einheitliche Ladegeräte Die Ladeschnittstellen von
kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen
technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader,
Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen
Ladeanschluss aufgeladen werden können.
Dabei
handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der
Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik
entspricht. Geräte, die über eine sogenannte
Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe
Ladeprotokoll verwenden. Kauf auch ohne Ladegeräte möglich
Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass
zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues
Ladenetzteil verkauft werden können.
Auf den
Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu
erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet
ist oder nicht. Umsetzung einer EU-Richtlinie Das Gesetz
setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern
des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und
Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen
die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont
und Elektronikabfälle verhindert werden.
Inkrafttreten Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz
den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit
gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden
und tritt einen Tag später in Kraft.
Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in
Krankenhäusern zu
Der Bundesrat hat der Verordnung über die Grundsätze der
Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege
(PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Mit der Verordnung
sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen
Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf
Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln.
Anhand
dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die
vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung
verhält, die mit Hilfe der PPR erfasst wurde. Verbesserung
der Arbeitsbedingungen Mit der Verordnung beabsichtigt die
Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen
und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der
Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern.
So
soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend
Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.
Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche
Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die
Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des
Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und
dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung
flossen in die Verordnung ein.
Bundesrat fordert
weitere Maßnahmen Der Bundesrat hat auf den Inhalt der
Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor
allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen
betreffen, direkt Einfluss genommen. In einer begleitenden
Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die
Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen
gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern
vollständig zu ermitteln.
Zudem kritisiert
er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für
bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern
und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B.
Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.
Wie es weitergeht Sofern die Bundesregierung mit den
Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt
die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren
Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau
getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der
Soll-Besetzung erreicht werden.
Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es
ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der
Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in
Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für
digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche
Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation
verhindern.
Zentrale Koordinierungsstelle geplant
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine
Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur
geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen
und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die
Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen.
Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die
Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und
benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten
wird.
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen
im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale
für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen
Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel
personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung
verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz
Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den
Digital Services Act.
Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden.
Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige
Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der
Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie
Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der
Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine
Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.
Geringer Frauenanteil bei Selbständigen Der
Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch
auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei
Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von
Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.
Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen Die deutsche
Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen,
Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige.
Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den
Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen.
Daher
sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige
Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung
abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung
von Frauen und Männern zu leisten. Unternehmerinnen im
Handwerk besonders betroffen Gerade junge Unternehmerinnen
hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende
Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft
und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur
Insolvenz führen könnten.
Unternehmerinnen im
Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft
körperlich belastend und in dieser Lebensphase der
Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für
Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden,
die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits
schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern,
verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese
Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines
solidarischen Umlagesystems.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese
entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst.
Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung
mit Arzneimitteln In einer am 26. April 2024
gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und
gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln -
insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu
verbessern. Die Entschließung geht auf eine Initiative von
Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf
Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter
2022/2023.
Auch heute bestünden weiterhin
zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.
Mehr Flexibilität bei Beschaffung und Lagerung Um Engpässe
zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import
und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente -
insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse
es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem
festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln
auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft
werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates brauche es
zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim
Austausch von Arzneimitteln.
Auch sollen
Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin
oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen
abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der
Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von
Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie
Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer
Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in
Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.
Bessere Planungssicherheit für Produzierende
Darüber hinaus verlangen die Länder eine nationale Strategie
für die Bevorratung von Arzneimitteln und außerdem verstärkte
Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die
Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer
Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die
Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die
bisherige Rabattvertragsgestaltung.
Bundesregierung
am Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den
Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es
hierfür nicht.
Bundesrat ebnet Weg zur
Bezahlkarte für Asylbewerber Die Bezahlkarte für
Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur
Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer-
und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024
zugestimmt hat.
Einführung einer Bezahlkarte
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber
bereits auf Landesebene eingeführt - nun ist sie auch im
Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz
gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits
bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen.
Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer
Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie
die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den
zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung
die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer
Bezahlkarte zu entscheiden.
Datenaustausch zwischen
Ausländerbehörden Das Gesetz verbessert zudem die
Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden
und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des
Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die
Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das
Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen
Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch
vorzubeugen.
Das Ausländerzentralregister soll nun
Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum
und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die
Leistungsbehörden zugreifen können. Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen
Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Studienstarthilfe für alle In seiner Stellungnahme
kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150
Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages
vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich
gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle
Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne,
dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei.
Das
Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung
der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit. Geplante Höhe
der Bedarfssätze nicht ausreichend Außerdem bemängelt die
Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an
die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade
junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden
Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf
Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale
erhöht werden.
Schließlich ist der Bundesrat der
Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters
greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand.
Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um
zwei Semester zu verlängern. Was die Bundesregierung vorhat
Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört
unter anderem die Einführung eines so genannten
Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von
Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des
BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden.
Die
Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem
verlängert werden. Junge Menschen aus besonders
finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in
Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge
und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum
Bürokratieabbau.
Die Stellungnahme des Bundesrates
wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren
kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er
das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf
die Tagesordnung.
Bundesrat schlägt
Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vor
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von
Schrottimmobilien stand am 26. April 2024 auf der
Tagesordnung des Bundesrates. Im Fokus stehen Fälle, in denen
Gebäude im Rahmen von Zwangsversteigerungen ersteigert
werden, die Ersteher allerdings nie den Kaufpreis entrichten
und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der
Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen.
Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da bei man
hier bereits mit Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit
Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.
Gerichtliche Verwaltung von Grundstücken Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit
eines Antrages auf gerichtliche Verwaltung solcher
Grundstücke eingeräumt wird. Nach der Anordnung der
gerichtlichen Verwaltung sind Miet- und andere Einkünfte aus
dem Grundstück nicht an den Ersteher, sondern an den
gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen.
So
soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf
Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung
des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen.
Bundesrat schlägt Einschränkung vor In seiner Stellungnahme
zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur
dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen
Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung
dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat.
Hintergrund dieses Vorschlages ist es, dass die Zahl der
Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach
begrenzt und regional überschaubar ist.
Der
Bundesrat befürchtet, dass es andernfalls im gesamten
Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von
Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der
Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung
gerechnet werden müsste.
Die Stellungnahme zum
Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die
in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und
dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch
den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal
abschließend damit.
Bundesrat kritisiert
Gesetzentwurf zum Einsatz Verdeckter Ermittler
Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich an einem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 und ergänzt
zum einen bestehende Regelungen zu Verdeckten Ermittlern. Zum
anderen sollen erstmals der Einsatz von Vertrauenspersonen
sowie die Voraussetzungen für Tatprovokation durch Verdeckte
Ermittler oder Vertrauenspersonen bei der Strafverfolgung
gesetzlich geregelt werden. Abgrenzung Verdeckte Ermittler /
Vertrauenspersonen Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte,
die unter einer veränderten Identität - sozusagen under cover
- ermitteln.
Vertrauenspersonen hingegen sind
Personen, die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören, eine
solche aber über einen längeren Zeitraum bei der Aufklärung
von Straftaten unterstützen - ihre Identität bleibt geheim.
Der Einsatz von Vertrauenspersonen war bisher nicht
ausdrücklich gesetzlich geregelt, galt aber grundsätzlich als
zulässige Ermittlungsmethode.
Voraussetzungen für
Einsatz von Vertrauenspersonen Der Gesetzentwurf sieht
unter anderem vor, dass Vertrauenspersonen nur zur Aufklärung
von Straftaten eingesetzt werden dürfen, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von
erheblicher Bedeutung auf bestimmten Gebieten der
organisierten Kriminalität oder besonderer Schwere begangen
worden ist. Ihr Einsatz bedarf nach dem Gesetzentwurf einer
richterlichen Anordnung.
Tatprovokation zur
Aufklärung von Straftaten Der Gesetzentwurf besagt auch,
dass Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen zur
Aufklärung von Straftaten einen Beschuldigten nur dann zur
Begehung von Straftaten verleiten dürfen, wenn hinreichende
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser generell bereit
ist, solche Taten zu begehen und das Verleiten ohne
erhebliches Einwirken auf ihn erfolgt. Auch dafür ist nach
dem Gesetzentwurf eine richterliche Anordnung nötig.
Weitreichende Kritik am Gesetzentwurf In seiner
Stellungnahme äußert der Bundesrat weitreichende Kritik am
Gesetzentwurf: So gingen die neuen Regelungen über die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, seien aber
dennoch nicht abschließend. Die Einschränkung des Einsatzes
von Vertrauenspersonen auf bestimmte Arten von Straftaten
führe zu weit - erforderlich sei lediglich, dass es sich um
Straftaten von erheblicher Bedeutung handele.
Der
Bundesrat fordert insbesondere weiterhin einen effektiven
Schutz der Identität von Vertrauenspersonen. Starke Zweifel
am Richtervorbehalt Besonders vehement kritisiert die
Länderkammer daher den geplanten Richtervorbehalt für den
Einsatz von Vertrauenspersonen, aber auch für die
Tatprovokation, und fordert dessen Streichung. Den Einsatz
von Vertrauenspersonen von einem vorherigen richterlichen
Beschluss abhängig zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht
erforderlich und wirke abschreckend auf zukünftige V-Leute,
da das Risiko einer Enttarnung erhöht werde.
Diese Gefahr bestehe ebenso, wenn - wie geplant - bei der
Vernehmung von Vertrauenspersonen ein Wortprotokoll erstellt
werde, da Sprachstil, Wortwahl und Dialekt leicht
Rückschlüsse auf die vernommene Person zulassen.
Die
Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung
weitergeleitet, die sich dazu äußern kann. Dann entscheidet
der Bundestag. Sollte dieser das Gesetz beschließen, wird es
erneut dem Bundesrat vorgelegt, der die Möglichkeit hat, den
Vermittlungsausschuss anzurufen.
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Rentenanpassung, Mindestlohn Altenpflege,
Gesundheitsversorgung und mehr... |
Berlin, 24. April 2024:
Verbraucherschutz aktuell
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Renten steigen zum 1. Juli erneut deutlich Zum 1. Juli
erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent. Die Bundesregierung
hat dazu eine entsprechenden Verordnung beschlossen. Damit
profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in
Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter.
→ mehr erfahren
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Wohnungsbautag 2024
Schneller mehr Wohnraum Deutschland braucht mehr
und schneller Wohnungen. Beim Wohnungsbautag haben die
Minister Geywitz und Habeck unter anderem festgestellt:
Bürokratische Verfahren und Vorschriften müssen abgebaut
werden; der neue Gebäudetyp E („Einfaches Bauen“) soll
schnell eingeführt werden. Im Kabinett beschlossen
Pakt gegen Wohnungslosigkeit Die
Bundesregierung hat das Ziel, die Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu überwinden. Damit das gelingt, wollen
alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ihre
Maßnahmen und viele Hilfsangebote miteinander vernetzen. Auch
eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist geplant.
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Bessere Gesundheitsversorgung für alle
Digitalisierung zum Wohle der Patienten Zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung sind zwei Gesetze in
wichtigen Teilen in Kraft getreten: Es wird die elektronische
Patientenakte eingeführt und Gesundheitsdaten sollen für die
Forschung leichter zugänglich sein.
Mindestlohn in der Altenpflege steigt Rund 1,3
Millionen Menschen in Deutschland erhalten ab dem 1. Mai mehr
Geld: Denn die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine
Pflegefachkraft erhält dann 19,50 Euro pro Stunde brutto.
Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.
Die Bundesregierung in den Sozialen Medien Jetzt
auch auf TikTok und mit eigenem WhatApp-Kanal Seit diesem
Monat ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
auch auf TikTok präsent und hat einen eigenen WhatApp-Kanal.
Hier informieren wir – wie schon auf unseren anderen Kanälen
– über die Arbeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung.
Zugleich wollen wir dies zum Anlass nehmen und Ihnen Tipps an
die Hand geben, wie Sie in den Sozialen Medien sicher
agieren. Das BSI schlägt Ihnen einen „Digitalen
Frühjahrsputz“ vor.
→ mehr erfahren
Kanal@TeamBundeskanzler auf
TikTok
→ mehr erfahren Kanal „Bundesregierung“ auf
WhatsApp
→ mehr erfahren
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Long-COVID Karl Lauterbach „Wir
lassen Betroffene nicht allein“ Long-COVID-Patienten
sollen besser versorgt werden. Das ist das Ziel zweier
Förderprogramme: 81 Millionen Euro gehen in die
Versorgungsforschung und die Vernetzung von
Best-Practice-Modellen. Dazu baut das BMG eine
Koordinierungsstelle auf. Mit weiteren 52 Millionen Euro soll
die Versorgung von Kindern mit Long COVID gefördert werden.
→ mehr erfahren
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Pflegegradrechner Um Leistungen der
Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad
vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese
erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den
Gutachterdienst Medicproof. Mit dem neuen kostenlosen
Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie ab
sofort abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse
lohnt.
→ mehr erfahren
Mehr Beschwerden bei der BaFin über Finanzdienstleister
Lebensmittelrettung: Ein Café zum Nachahmen
Barrierefreiheit: Wie Assistenzhunde das Leben leichter
machen
Apple-Warnungen vor Spyware per E-Mail oder SMS sind echt
Betrüger geben sich per E-Mail oder SMS als Finanzamt aus
Sicherheitswarnung für Eltern-Überwachungsapp "Kid Security"
Ozempic, Wegovy, Mounjaro: Der Hype um die Abnehm-Spritzen
Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten
Fragen und Antworten: So funktioniert das neue E-Rezept
Marktcheck zeigt Zuckerfallen bei Essen „to go“
Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen
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Broschüren und Flyer „Talente
finden“ Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und
Willkommenslotsen“ Mit dem Förderprogramm „Passgenaue
Besetzung und Willkommenslotsen“ werden Betriebe individuell
bei der Rekrutierung von Jugendlichen für einen
Ausbildungsplatz sowie bei der betrieblichen Integration von
Geflüchteten und Bewerbern aus Drittstaaten unterstützt.
Somit können neue Bewerbergruppen erschlossen werden, welche
zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen.
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Digitale Medien - Was ist für Kinder dabei wichtig? (in
Leichter Sprache)
Flyer: Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Käpt'n Blaubär - Die fantastische Verkehrsfibel (Grundschule)
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Special "Schutz vor Greenwashing"
Gütesiegel richtig einsetzen Greenwashing, also die
Werbung mit falschen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen,
begegnet Verbrauchern und Verbraucherinnen fast in jeder
Branche. Das macht es schwierig, umweltbewusster zu
konsumieren, zu reisen oder auch Geld anzulegen. Oft wird
hier durch Gütesiegel versucht auf die Entscheidungen der
Konsumenten Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung
unterstützt deswegen das Vorhaben der EU zur Regulierung von
Gütesiegeln.
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Greenwashing bei Geldanlagen
Nachhaltiger Einkauf: Umweltlabels und Biosiegel erklärt
CO2-Kompensation bei Flugreisen
Faire Kleidung
Klimawerbung auf Lebensmitteln
Ab März 2026: Neue EU-Regeln zum Schutz vor Greenwashing und
irreführender Produktinformation
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Reparieren statt Wegwerfen Das
EU-Parlament hat das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher soll es - nach einer
Übergangsfrist von zwei Jahren – einfacher werden, Geräte
reparieren zu lassen. Unabhängige Werkstätten sollen zudem
gestärkt werden. Verschiedene Webseiten, wie etwa die vom
BMWK geförderte „kaputt.de“ bieten jetzt schon umfangreiche
Hilfe zum „Selber-Reparieren“ oder um geeignete
Reparaturwerkstätten zu finden.
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Online-Vorträge für
Verbraucher Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Barrierefreiheit zuhause, Digitale Vorsorge,
Pflegeheim-Finanzierung
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Angebote der Initiative „Deutschland
sicher im Netz“ Themenbeispiele Erben und Vererben,
Desinformation, Elektronische Patientenakte
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Angebote der Initiative „Digital
Kompass“ Themenbeispiele: Digitaler Nachlass,
Sprachassistenten auf dem Smartphone, Deep Fakes erkennen
→ mehr erfahren
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Noch bis 30. April bewerben
DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen Die EU-Initiative
DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen Europa zu entdecken.
Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an 18-jährige
Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle
Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 30. April 2024.
→ mehr erfahren
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Bis zum 15. Mai bewerben!
Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ Der Engagement-Wettbewerb
„machen!2024“ würdigt das vielfältige Engagement in
ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Gesucht werden die
besten 200 Ideen für den Zusammenhalt vor Ort. Damit die
Ideen auch umgesetzt werden können, werden Preisgelder
zwischen 2.500 und 10.000 Euro vergeben.
→ mehr erfahren
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„Neue Ziele nach der Schule“
Digitale Fokuswoche für junge Leute 13. – 17. Mai 2024
Erste eigene Wohnung, Versicherungen, ins Ausland gehen,
einen Freiwilligendienst machen oder ein Studium finanzieren:
Hier finden Jugendliche kostenlose Online-Vorträge rund um
den Start in deine Zukunft.
→ mehr erfahren
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- BMDV fördert Umweltschutz an Flughäfen -
Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame
Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im
Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren
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Bundesverkehrsministerium startet 2. Förderaufruf für die
Beschaffung von umweltfreundlichen Bodenstromgeräten für
deutsche Flughäfen
Berlin, 16. April 2024 - Ab dem 13.
Mai 2024 öffnet die zweite Antragsrunde im technologieoffenen
Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Lösungen für
die klima- und umweltfreundliche Versorgung von
Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an deutschen Flughäfen
(Bodenstrom-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr. Nach dem erfolgreichen ersten Investitionsaufruf
vom Juli 2023, gewährt das BMDV nun erneut Zuschüsse für die
Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur
Versorgung von Luftfahrzeugen am Boden und für die zum
Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Bundesminister Volker Wissing: „Wir wollen die
deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen, dafür
schaffen wir Anreize für Investitionen in Klimaschutz. Unser
erster Förderaufruf war ein voller Erfolg. Deshalb werden wir
die deutschen Flughäfen weiter unterstützen beim Umstieg auf
eine klimafreundliche Stromversorgung von Flugzeugen. Das
verbessert die Luft auf dem Vorfeld und trägt unmittelbar zur
Reduktion von CO2 bei. Der Klimaschutz stellt unsere
Luftfahrt vor besondere Herausforderungen. Mit unserer
Förderung helfen wir ihr, die ehrgeizigen Klimaziele zu
erreichen.“
Kurt-Christoph von Knobelsdorff,
Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Die starke
Resonanz der Branche auf den ersten Förderaufruf im
vergangenen Jahr hat gezeigt, dass der Wille der Flughäfen
ihren Betrieb klimafreundlich zu gestalten groß ist. Dass die
Bundesregierung ihr Engagement fortsetzt und die deutschen
Verkehrsflughäfen erneut bei der Beschaffung
klimafreundlicher Bodenstromsysteme unterstützt, ist ein
wichtiges, positives Signal: Deutschland geht in Sachen
klimafreundliche Flughäfen voran und festigt seine
Vorreiterrolle mit einer frühzeitigen Teilrealisierung der
europäischen Anforderungen der AFIR.”
Mit einem
Budget von rund 20 Mio. € werden im zweiten Aufruf
ausschließlich Vorhaben adressiert, deren Beginn sich auf das
Haushaltsjahr 2024 bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung für die Beschaffung der umweltfreundlichen
Lösungen. Damit schafft das BMDV Planungssicherheit bei der
Anschaffung klimafreundlicher Technologien. Im ersten Aufruf
konnten durch die Förderung des Bundes 52 mobile
Bodenstromgeräte sowie dazugehörige Ladeinfrastruktur
beschafft werden, was nach ersten Schätzungen dabei hilft,
bis zu 2.600 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einzusparen.
7 Flughäfen haben bisher von der Förderung
profitiert. In einem Online-Seminar am 02.05.2024 informieren
BMDV, BAV und NOW GmbH über den zweiten Förderaufruf. Hier
werden zudem Ergebnisse der Marktstudie “Klimafreundliche
Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen” vorgestellt, die
potenziellen Antragsstellenden eine Akteursübersicht gibt.
Die Anmeldung zum Seminar ist unter dem Link weiter unten
möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische
Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen
Systeme in Deutschland werden.
Die Antragstellung
ist bis zum 14.06.2024 um 15 Uhr möglich. Anträge werden
durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte
durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer
Dienstleister unterstützt die Umsetzung der
Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und
erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.
Ansprechpartner bei der NOW GmbH ist das Team
Klimafreundliche Luftfahrt:
bodenstrom@now-gmbh.de. Zum zweiten Förderaufruf
inklusive Wettbewerbskriterien:
https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/bodenstrom-an-flughaefen-04-2024/
Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur
Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt
für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/2_Bodenstrom_Flughaefen/Bodenstrom_node.html
Deutschland und China unterzeichnen
gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die
Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes
Fahren Der Bundesminister für Digitales und
Verkehr, Dr. Volker Wissing, die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, und der chinesische
Minister für Industrie und Informationstechnologie, Jin
Zhuanglong, haben heute eine gemeinsame Absichtserklärung
über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich
automatisiertes und vernetztes Fahren zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
unterzeichnet.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
„Das autonome und vernetzte Fahren ist verbunden mit der
Hoffnung auf eine sicherere und effizientere Mobilität der
Zukunft. Wir befinden uns derzeit in einer entscheidenden
Entwicklungsphase, in der es darum geht, die Technologie aus
den Laboren auf die Straßen zu bekommen. Der Schlüssel dafür
liegt im fairen Wettbewerb. Dafür sind gemeinsame Standards
und Normen, zu deren Entwicklung unsere gemeinsame
Absichtserklärung beitragen wird, wichtig und nützlich.“
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska
Brantner: „Automatisiertes und vernetztes Fahren wird für die
künftige Mobilität eine zentrale Rolle spielen und der
Automobilindustrie neue Geschäftsmodelle eröffnen.
Gleichzeitig sind wir uns des herausfordernden
Geschäftsumfelds in China bewusst, gerade auch der zunehmend
restriktiven Datengesetzgebung, die insbesondere dem
grenzüberschreitenden Datentransfer zum Teil enge Grenzen
setzt. Hier soll die gemeinsame Absichtserklärung ansetzen
und nicht nur dazu beitragen, die internationale
Standardisierung und den fairen Wettbewerb in diesem Bereich
voranzubringen, sondern auch konkrete Fortschritte beim Thema
des Reziproken Datentransfers zu ermöglichen – und dies in
Respekt nationalen und EU-Datenrechts. Hierzu werden wir uns
für greifbare Ergebnisse einsetzen.“
Das
automatisierte und vernetzte Fahren hat das Potenzial, die
Zukunft der Mobilität tiefgreifend zu verändern. Deutschland
und China möchten das Thema durch die Verbesserung der
Rahmenbedingungen zügig vorantreiben. Die heute
unterzeichnete Erklärung setzt einen Dialog fort, den
Deutschland und China bereits im Jahr 2018 begonnen hatten.
Die Erklärung befasst sich unter anderem mit
Standards und Regeln, die bei der Wirtschaftskommission für
Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und der Internationalen
Organisation für Normung (ISO) abgestimmt werden. Es ist zu
begrüßen, wenn China sich dort konstruktiv einbringt. Globale
Standards helfen der Verkehrssicherheit, dem Verkehr über
Grenzen und dem Handel mit Pkws.
Die Erklärung
bildet aber auch eine Basis, um über Themen zu sprechen, bei
denen kein Konsens besteht. Ein Thema des Austausches soll
etwa der grenzüberschreitende Transfer von Daten aus China
nach Deutschland sein, die von Bedeutung für das
automatisierte und vernetzte Fahren sind. Deutschland wird
sich hier für greifbare Verbesserungen für deutsche und
EU-Unternehmen einsetzen.
|
Die Neuregelungen im Überblick |
Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht.
Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen
steuerlich entlasten und sie von
bürokratischen Hürden befreien.
Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis
konsumieren.
•
Finanzen, Wirtschaft und Arbeit -
Haushaltsfinanzierung 2024 Berlin, 1.
April 2024 (kein Aprilscherz) - Die
Bundesregierung hat mit dem zweiten
Haushaltsfinanzierungsgesetz wichtige
Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den
Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter
anderem eine höhere Luftverkehrssteuer,
Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und
den schrittweisen Abbau des begünstigten
Agrardiesels vor.
Weitere Informationen zum
Haushaltsfinanzierungsgesetz
•
Wachstumschancen für Unternehmen
Unternehmen steuerlich entlasten, sie von
bürokratischen Hürden befreien und die
Rahmenbedingungen für Investitionen und
Innovationen verbessern. Das
Wachstumschancengesetz unterstützt
Unternehmen dabei, den Standort Deutschland
für die Zukunft fit zu machen.
Weitere Informationen zum
Wachstumschancengesetz
•
Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von
morgen Neue Arbeitsinhalte, neue
Technologien, neue Werkzeuge – Unternehmen
brauchen Fachkräfte, die sich damit
auskennen. Ab dem 1. April 2024 helfen
Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz
und Qualifizierungsgeld den Unternehmen
Schritt zu halten.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
für die Arbeit
•
Kein Elterngeld bei sehr hohen Einkommen
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen
Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für
Paare und Alleinerziehende für Geburten ab
dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu
versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem
werden die Möglichkeiten für einen
parallelen Bezug von Elterngeld
neugestaltet.
Weitere Informationen zum Elterngeld
•
Gesundheit: Konsum von Cannabis für
Erwachsene legal Für Erwachsene ist der
Cannabiskonsum jetzt legal. Warum die
Bundesregierung das Gesetz initiiert hat,
welche Ziele sie mit der Neuregelung
verfolgt und wie Kinder und Jugendliche
geschützt werden sollen – ein Überblick.
Weitere Informationen zu Cannabis
•
Neues Organspende-Register online Das
neue Organspende-Register speichert die
Entscheidung für oder gegen eine Spende in
einem zentralen Online-Verzeichnis. Die
Entscheidung zur Organspende ist damit
rechtlich verbindlich dokumentiert.
Organspendeausweis und Patientenverfügung
bleiben erhalten.
Weitere Informationen zur Organspende
•
Inneres: Für einen demokratischen
Öffentlichen Dienst Wer den Staat
ablehnt, kann ihm nicht dienen –
Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeinde
im Öffentlichen Dienst können nun
beschleunigt werden.
Weitere Informationen zum Öffentlichen
Dienst
Das neue
Organspende-Register ist online und es gibt
neue Fördermöglichkeiten für die berufliche
Aus- und Fortbildung.
•
Das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht
eine höhere Luftverkehrssteuer vor,
Sanktionen beim Bürgergeld und den Abbau des
begünstigten Agrardiesels. Das
Wachstumschancengesetz soll Unternehmen
steuerlich entlasten und von Bürokratie
befreien.
→ mehr erfahren
•
Einfacher zum neuen Ausweis oder Pass
Bürgerinnen und Bürger sollen sich
zukünftig aufwändige Wege zum Amt sparen
können. Die Beantragung von
Ausweisdokumenten soll bundesweit
einheitlich unkomplizierter und komfortabler
werden. Und: Bürger sollen per Mail
Erinnerungen an den Ablauf von Dokumenten
erhalten können.
•
Schnellere Musterverfahren bei
Anlegerschäden „Deutschland soll
ein attraktiver Anlagestandort mit einer
starken Anlegerkultur sein“, betonte
Bundesminister Marco Buschmann. Dazu gehört
es, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall
wirksam und zügig durchsetzen können. Das
ist Ziel der Reform des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.
•
Für bessere Bedingungen in der
Medizin-Forschung Ein wichtiges
Signal für die medizinische Forschung am
Standort Deutschland: Ein neues
Medizinforschungsgesetz soll
Genehmigungsverfahren für klinische
Prüfungen oder Zulassungsverfahren von
Arzneimitteln beschleunigen und vereinfachen
– ohne Einbußen für die Sicherheit.
•
Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung
für alle Kinder gehören zu den wichtigsten
Zukunftsaufgaben. Bundesministerin Lisa Paus
und die Ministerinnen und Minister der
Länder wollen die Kindertagesbetreuung
qualitativ voranbringen. Dazu haben sie
einen "Letter of Intent" vereinbart.
•
Was sich sonst noch im April
2024 ändert
Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer für Gas und
Fernwärme
Deutschlandticket vielerorts für Studierende
und Azubis günstiger
Zinsen auf KfW-Studienkredite leicht
reduziert
Registrierung von Balkonkraftwerken
vereinfacht
Podcast
Wie verhindern wir den
Bürokratie-Burnout, Marco Buschmann?
Asterix und Reinhard Mey dürfte nicht allzu
viel verbinden – außer vielleicht ihre
schmerzlichen Erfahrungen mit der
Bürokratie.
Gut für Letzteren:
Deutschland ist fest entschlossen,
Papierberge hinter sich zu lassen und
reißende Antragsströme zu bändigen. Dabei
hilft das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Im
Podcast erklärt der Bundesjustizminister an
welchen Stellschrauben dieses dreht. Ein
weiteres Thema: Die ewige Frage nach der
Föderalismusreform.
→ mehr erfahren
•
EU untersucht Umsetzung des Digital Markets
Acts (DMA)
•
Im Visier: Alphabet, Apple und Meta Seit
zwei Wochen ist der DMA vollumfänglich
wirksam. Nun hat die EU-Kommission erste
Untersuchungen wegen Nichteinhaltung
eingeleitet. Es geht um Alphabets Regeln zur
Lenkung in Google Play und zur
Selbstreferenzierung in der Google-Suche,
Apples Regeln zur Lenkung im App Store und
zur Auswahl von Browsern, zur Änderung von
Standardeinstellungen sowie Metas “Bezahl-
oder Zustimmungsmodell“.
→ mehr erfahren
PODCAST
•
"Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?"
Die Verbraucherzentralen bringen Licht ins
Dunkel der "Blackbox SCHUFA". In dem Podcast
wird die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer
Auskunfteien erörtert, Vor- und Nachteile
von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen
und Ratenzahlungen erläutert und dem
kryptischen SCHUFA Score auf den Grund
gegangen.
→ mehr erfahren
•
ZAHL DES TAGES 2,2 Prozent Laut
Statistischem Bundesamt wird die
Inflationsrate in Deutschland wird im März
2024 voraussichtlich +2,2 Prozent betragen.
Das ist der niedrigste Wert seit April 2021.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Mehr Sicherheit für Kinder durch digitalen
Verkehrsassistent
Jahresbericht zu Breitbandmessung: 5G auf
28,5 Prozent gestiegen
Fragen und Antworten zur
Erwerbsminderungsrente
Falsche Schufa-Warnungen als
Täuschungsmanöver
Betrugsmasche zielt auf neue Nutzer bei
Kleinanzeigen-Plattformen
Was sollten Eltern bei
Virtual-Reality-Spielen beachten?
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller
Spielspaß teuer wird
Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und
Rechtslage
Online-Marktplatz Temu abgemahnt
Blauer Engel für Kaminöfen
•
Neue Broschüren und Flyer Bessere
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit,
Familienpflegezeit und mehr: Die Broschüre
informiert und erläutert geltende
gesetzliche Regelungen.
→ mehr erfahren
Deutschland wird barrierefrei! Das Magazin
zur Bundesinitiative Barrierefreiheit
Sicherheit auf dem Wasser
Kurzcheck: Geflüchtete im Betrieb
integrieren (Online-Infoblatt)
FAQ - Schutz der Europawahl vor hybriden
Bedrohungen einschließlich Desinformation
(Online-Infoblatt)
Zusammen gegen Manipulation einschließlich
Desinformation (Online-Infoblatt)
•
Nachhaltig Reisen Urlaub mal
anders Viele Menschen planen jetzt den
Sommerurlaub. Nachhaltiges Reisen verspricht
ungewöhnlich, spannend und manchmal sogar
köstlich zu sein. Wer Lust auf einen solchen
Urlaub hat, den erwartet zudem eine Zeit,
die den Horizont erweitert. Verschiedene mit
Bundesmitteln geförderte Initiativen zeigen
auf, wie Reisen mit Umweltschutz vereinbar
ist.
→ mehr erfahren
Sicher im Ausland: Reise- und
Sicherheitshinweise, Krisenvorsorgeliste
„Elefand“
Abzocke mit falschen Tickets und
Unterkünften: So erkennen Sie Fakes
Reiserücktrittsversicherung: Das Wichtigste
in Kürze
Richtige Ernährung auf Fernreisen: Schutz
vor Montezumas Rache
Fahrrad, E-Bike & Co: Tipps fürs Ausland
•
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Verbraucherinsolvenzen,
Digitaler Nachlass, Dachbegrünung plus
Photovoltaik
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Deutschland sicher
im Netz“ Themenbeispiele: Pflegezeit
finanziell planen, Vollmachten und
Verfügungen
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Smartphone-Anwendungen,
Social Bots und Wahlen, Patientenrechte
→ mehr erfahren
•
Mädchen-Zukunftstag 2024 Machen Sie
mit beim Girls'Day! Geben Sie Mädchen einen
Einblick in Ihren Berufsalltag! Fördern Sie
den Nachwuchs – frei von
Geschlechterklischees! Der Girls'Day
vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen
und Studienfächern, in denen der
Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt.
Unter girls-day.de können Sie Ihr Angebot
eintragen.
→ mehr erfahren
|
Bundesrat stimmte
Wachstumschancengesetz, Zweitem
Haushaltsfinanzierungsgesetz,
Krankenhaustransparenzgesetz und
Cannabisgesetz zu
|
Berlin, 22. März 2024 -
1042. Sitzung des Bundesrates: -
Bundesrat verlangt Verbesserungen
beim Ausbau des Schienennetzes -
Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung
des Klimageldes
- Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens
in Ausweisdokumenten - Bundesrat
bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur
Kfz-Haftpflicht - Grünes
Licht für 2.
Haushaltsfinanzierungsgesetz - höhere
Steuern, weniger Subventionen
•
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz
zugestimmt und damit einen
Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Einigungsvorschlag angenommen
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses
wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz
vorgenommen, darunter: Einführung einer
degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA)
für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
Einführung einer degressiven AfA auf
bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des
Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne
Gewerbesteuer) sowie, Ausweitung der
steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante
Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht
mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.
Wettbewerbsfähigkeit soll steigen Das Gesetz
hat zum Ziel, mit steuerlichen
Investitionsanreizen die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland zu stärken und soll in der
geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe
von 3,2 Milliarden Euro führen.
Inkrafttreten Das Wachstumschancengesetz war
17. November 2023 vom Bundestag
verabschiedet worden. Am 24. November 2023
hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem
Bundestag und Bundesrat dem
Änderungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses nun zugestimmt
haben, kann es nach Ausfertigung und
Verkündung in Kraft treten.
„Das Wachstumschancengesetz enttäuscht“
Niederrheinische IHK fordert wirksame
Entlastungen Der Bundesrat
hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Um 3,2 Milliarden sollen deutsche
Unternehmen finanziell entlastet werden,
damit sie mehr investieren. Leider fällt die
Summe geringer aus als angekündigt. Sie
hilft den Unternehmen nur wenig bis gar
nicht, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger,
Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen
IHK: „3,2 Milliarden Euro können unsere
Unternehmen nicht ansatzweise entlasten.
Zum Vergleich: Nicht einmal zwei der
acht Hochöfen in Duisburg könnten damit
durch die zukunftsfähige
Wasserstoff-Technologie ersetzt werden. Das
Wachstumschancengesetz enttäuscht. Es hat
eher Alibi-Charakter. Viele Unternehmer
fragen sich, ob die Ampel in Berlin den
Ernst der Lage erkannt hat. Die Betriebe
kämpfen mit den Energiepreisen, zu hohen
Steuern und zu viel Bürokratie. Wir fordern
deswegen mehr und wirksame Entlastung.“
Deutscher
Mittselstandsbund DMB dazu:
Wachstumschancengesetz nur kleinster
gemeinsamer Nenner – Mittelstand braucht
weitere Entlastung Das heute
im Bundesrat angenommene
Wachstumschancengesetz schafft zwar in
seiner abgespeckten Version
Investitionsimpulse für KMU. Aus Sicht des
Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB) sind
aber weitere Maßnahmen nötig, um die
Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Deutschland zu
stärken.
Der DMB begrüßt
es zunächst, dass heute die Länderchefs
dem Wachstumschancengesetz zugestimmt
haben. Zuvor hatte der Verband an
die Regierungsparteien
und Ministerpräsidenten appelliert, ihre
Differenzen, insbesondere beim Streitpunkt
der finanziellen Belastung der
Kommunen, beizulegen. Wichtige Vorhaben der
Ampel-Koalition, die dem Mittelstand
zugutekommen, können nun umgesetzt werden.
Dazu zählen Investitionsimpulse wie eine
Verbesserung von Abschreibungsbedingungen
oder eine optimierte Verlustverrechnung.
Grundsätzlich zu kritisieren ist
allerdings, dass die beiden
Investitionsprämien sowohl für
Digitalisierung als auch für
Klimaschutzmaßnahmen nicht im Gesetzestext
verankert wurden. Vor allem die
Klima-Investitionsprämie, die während der
Verhandlungen zwischen Regierung und
Bundesländern im Vermittlungsausschuss
gestrichen wurde, wäre eine zielführende
Maßnahme gewesen.
„Die
Streichung dieser Prämie ist nicht nur ein
Rückschlag für die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen,
sondern auch für die Bemühungen um die
ökologische Transformation in Deutschland",
so Marc S. Tenbieg, geschäftsführender
Vorstand des DMB. Aus dem Entlastungspaket
ist ein "Paketchen" geworden Durch den
Wegfall der Klima-Investitionsprämie sinkt
das Entlastungsvolumen des Gesetzes von
geplanten knapp sieben Milliarden Euro
jährlich auf rund drei Milliarden Euro.
„Aus dem erhofften großen
Entlastungspaket ist ein Paketchen geworden.
Das Wachstumschancengesetz kann daher nur
ein erster Aufschlag sein, dem die
Ampel-Koalition dringend weitere Maßnahmen
folgen lassen muss.“, sagt Tenbieg.
Entscheidend hierbei sei, dass diese den
gesamten Mittelstand abdecken. “Punktuelle
Förderprogramme wie beispielsweise die
Klimaschutzverträge, die nur
energieintensive Branchen betreffen, sind
nicht ausreichend. Die breite Masse geht
leer aus”, betont der DMB-Chef.
Eine wirksamere, weil flächendeckende,
Alternative stellen aus Sicht des Verbandes
Steuergutschriften dar. In den USA werden
sogenannte “Tax Credits” längst pragmatisch
umgesetzt und tragen dazu bei, den dortigen
Standort wettbewerbsfähig zu halten.
“Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
hatte bereits davon gesprochen, dass ein
solches Modell auch für Deutschland
erfolgversprechend sei. Es wäre im Sinne des
Mittelstands, wenn Habeck seinen Worten
schnell Taten folgen ließe”, sagt Tenbieg.
•
Bundesrat billigt
Krankenhaustransparenzgesetz Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März
2024 entschieden, gegen das
Krankenhaustransparenzgesetz keinen
Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom
Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen
worden. Der Bundesrat hatte in seiner
Sitzung am 2. Februar 2024 den
Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser
hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen
zu bestätigen.
Einführung von
Transparenzverzeichnissen Das
Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern
auf die Einführung eines
Transparenzverzeichnisses, durch das die
Bevölkerung über die Qualität von
Krankenhäusern und verfügbare Leistungen
informiert werden soll. Patienten sollen so
in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte
und qualitätsorientierte
Auswahlentscheidungen für die gewünschte
Behandlung zu treffen. Das Gesetz kann nun
nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft
treten.
Bundesrat fordert
umfassende und verständliche Informationen
In einer begleitenden Entschließung bittet
der Bundesrat die Bundesregierung, in der
praktischen Umsetzung oder bei der nächsten
Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen,
dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich
alle Kriterien und Informationen enthält,
die für Patienten und Angehörige wesentlich
sind und dass diese in einer für Laien
verständlichen und zugänglichen Weise
aufbereitet sind. Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet.
Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Der Bundesrat hat das
Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf
Einberufung des Vermittlungsausschusses
fanden keine Mehrheit. Legaler Besitz und
Konsum begrenzter Mengen Das Gesetz sieht
eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es
erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in
den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g
Cannabis. Auch der Anbau von drei
Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird
legal, wobei das dabei geerntete Cannabis
nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und
nicht weitergegeben werden darf.
Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum
von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart
dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich
nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in
Sichtweite von Schulen und
Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen
vor 20 Uhr.
Anbauvereinigungen
statt legalem An- und Verkauf Ebenfalls
verboten bleiben der An- und Verkauf von
Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen
anbauen möchte, kann dies in
Anbauvereinigungen tun. Diese sind als
eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine
oder Genossenschaften organisiert und dürfen
nicht mehr als 500 Mitglieder haben.
Minderjährigen ist die Mitgliedschaft
untersagt.
Volljährige dürfen
nur in einer einzigen Anbauvereinigung
Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau
mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft,
die einzig auf den Erwerb von Cannabis
gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.
Inkrafttreten Nachdem das Gesetz
den Bundesrat passiert hat, können
überwiegende Teile des Gesetzes nach
Ausfertigung und Verkündung zum 1. April
2024 in Kraft treten.
TÜV-Pressemitteilung zu "Bundesrat stimmt
für Cannabisgesetz". -
Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung
stehen im Konflikt mit den Zielen der
Verkehrssicherheit und Vision Zero. -
Notwendig sind klare Regelungen und
Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat dem Cannabisgesetz
heute zugestimmt. Auch die geplanten
Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung
bezüglich des Konsums von Cannabis wurden
durch den Verkehrsausschuss des Bundesrats
akzeptiert. Dazu sagt Richard Goebelt,
Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität
beim TÜV-Verband: „Der Konsum von
Cannabis birgt erhebliche Risiken für die
Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des
Verkehrsausschusses des Bundesrats,
Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in
Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren
zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar
und steht im Widerspruch zur Vision Zero,
der sich die Bundesregierung verpflichtet
hat. Strenge Vorschriften und Grenzwerte in
Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum für alle
Verkehrsteilnehmer:innen sind unerlässlich,
um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
zu gewährleisten.
Der THC-Grenzwert
sollte auf wissenschaftlichen und
medizinischen Erkenntnissen basieren, nicht
auf politischen Manövern. Für
Fahranfänger:innen und
Berufskraftfahrer:innen muss ein absolutes
Cannabisverbot gelten. Zudem ist eine
umfangreiche Präventionsarbeit notwendig, um
die Öffentlichkeit über die Gefahren des
Cannabiskonsums im Straßenverkehr
aufzuklären. Die Annahme, dass regelmäßiger
Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar
ist, ist irreführend und gefährlich.
Eine voreilige Änderung geltender
und bisher bewährter Vorschriften ohne
fundierte Grundlage und adäquate
Risikobewertung ist inakzeptabel. Hier gilt
es besonnen abzuwägen zwischen individuellen
Freiheiten und der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer.“
Der
TÜV-Verband hatte im Vorfeld der Beratungen
dafür geworben, die Vorschläge der
Fachgesellschaften von DGVM und DGVP zur
Änderung des Paragraphen 13a Ziff.2 (neu)
FeV Gesetzgebungsverfahren zu
berücksichtigen: Eine Überprüfung des
Trennungsvermögens beim Konsum von Cannabis
und der Teilnahme am Straßenverkehr durch
ein medizinisch-psychologisches Gutachten
muss erfolgen, 1. wenn nach dem
ärztlichen Gutachten zwar keine
Cannabisabhängigkeit besteht, jedoch aus
sonstigen Gründen Anzeichen für nicht
adäquates Trennverhalten vorliegen oder
sonst Tatsachen die Annahme von nicht
adäquatem Trennverhalten begründen, 2.
Cannabis unter Missachtung des § 3 KCanG
konsumiert wurde, wodurch ein Vergehen nach
§ 34 KCanG oder eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 36 KCanG vorlag, 3.
eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter
Cannabiseinfluss begangen wurde, 4.
ein chronischer oder häufig übermäßiger
Substanzkonsum oder eine gleichzeitige bzw.
wirkungsverstärkende Einnahme einer weiteren
zentral wirksamen Substanz inkl. Alkohol
vorliegt, 5 die Fahrerlaubnis aus einem
der unter den Buchstaben a bis d genannten
Gründen durch ein Gericht oder eine
Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden ist,
6 sonst zu klären ist, ob ein adäquates
Trennverhalten nunmehr besteht oder ob bei
Abhängigkeit eine stabile Abstinenz
vorliegt.
Bundesrat gibt
grünes Licht für Zweites
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Der Bundesrat hat das Zweite
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt.
Ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Reaktion auf Karlsruher Urteil Das Gesetz
beruht auf einer Initiative der
Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion
auf die haushaltspolitischen Folgen des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.
November 2023. Es soll die aus dem Urteil
resultierenden Finanzierungslücken für den
Bundeshaushalt 2024 schließen.
Höhere Steuern, weniger Subventionen Das
Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:
- Höhere Luftverkehrssteuer Die
Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von
einem deutschen Flughafen zahlen müssen,
erhöhen sich ab 1. Mai 2024.
-
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Damit werden die Einnahmen aus den
Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023
breiter verwendet. Ein Teil fließt in den
Bundeshaushalt.
- Absenken der
Subventionen beim Agrardiesel Die
Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für
Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt
schrittweise und entfällt ab 2026
vollständig.
- Abschaffung des
Bürgergeldbonus Er war für
Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern
eingeführt worden, die nicht auf einen
Berufsabschluss abzielen, und entfällt
zukünftig. Verschärfte Sanktionen beim
Bürgergeld
- Jobcenter dürfen
Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer
zumutbaren Arbeit willentlich verweigern,
den Regelbedarf vollständig für einen
Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die
Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben
hiervon ausgenommen.
- Geringerer
Zuschuss für die Rentenversicherung Der
Bundeszuschuss zur gesetzlichen
Rentenversicherung wird in den Jahren 2024
bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro
abgesenkt. Das Gesetz kann nun nach
Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat bestätigt
Umsetzung der Richtlinie zur
Kfz-Haftpflicht. Der Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem
Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.
Empfehlung des Vermittlungsausschusses Er
folgte dabei einem Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses, der von der
Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen
wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024
im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.
Der Vermittlungsausschuss schlug
in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor,
auf die Versicherungspflicht für
zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler
mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu
verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil
des Gesetzes.
Gesetz setzt
EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung
um Mit dem Gesetz wird die europäische
Richtlinie über die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und
die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht in deutsches Recht
umgesetzt.
Das Gesetz enthält
Regelungen zur Harmonisierung der
Schadensverlaufsbescheinigungen der
Versicherten und Vorgaben für die
Schadensfreiheitsrabattpolitik der
Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein
Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei
Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers
absichern.
Inkrafttreten Nachdem
der Bundestag den Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses bereits am 23.
Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz
nun nach Ausfertigung und Verkündung in
Kraft treten.
Doktortitel nicht mehr
Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten
Der Bundesrat hat am 22. März
2024 der Verordnung zur Aktualisierung von
Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines
Doktortitels.
Separates Feld für
Doktortitel Durch die Verordnung des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
werden neue Muster für die Reisepässe,
Dienst- und Diplomatenpässe, für den
Personalausweis sowie für die Reiseausweise
für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
in die jeweiligen Verordnungen mit
aufgenommen.
Diese neuen Muster
weisen ein separates Datenfeld für den
Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen
Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich
des Nachnamens soll es somit nicht mehr
kommen.
Doktorgrad in Namensfeld
sorgt für Verwirrung Bisher erfolgt die
Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und
Ausweisen durch das Voranstellen der
Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies
führe bei Grenzkontrollen in anderen Staaten
häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung
oft für einen Teil des Nachnamens gehalten
wird, heißt es in der Verordnungsbegründung.
Zudem sehe der Standard für Reisedokumente
der internationalen Luftfahrtorganisation
für das Datenfeld „Name“ keine weiteren
Eintragungen als den Nachnamen vor. Nach der
Zustimmung des Bundesrates soll die
Verordnung zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.
Bundesrat verlangt
Verbesserungen beim Ausbau des
Schienennetzes Der Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das
vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz
zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den
Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des
Gesetzes ist es, neue
Investitionsmöglichkeiten in das
Schienennetz des Bundes zu schaffen.
Kostentragung für Schienenersatzverkehr
bei Vollsperrung Der Bundesrat fordert
eine gesetzliche Verpflichtung der
Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der
Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren.
Wenn die am stärksten frequentierten
Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter
mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert
werden, sei ein sehr gut funktionierender
Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer
dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von
der Schiene vorzubeugen. Dieser
Ersatzverkehr müsse durch den Bund
mitfinanziert werden.
Förderung
für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude
von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil
der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und
die Förderung der Ausrüstung von
Schienenfahrzeugen mit digitalen
(ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild
des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich
zu verankern.
Sanierung nicht
nur der Hauptstrecken Schließlich
fordert der Bundesrat, dass eine
Leistungssteigerung im gesamten Netz
sichergestellt werden müsse und Sanierungen
nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt
werden dürften. Andernfalls bestünde die
Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum,
die bereits jetzt heruntergekommen sind,
qualitativ und technisch noch mehr als
bisher schon ins Hintertreffen geraten.
Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht Das Gesetz wird jetzt
dem
Vermittlungsausschuss, der aus je 16
Mitgliedern des Bundestages und des
Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein
Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Bundesrat fordert
Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum
Klimageld gefasst. Voraussetzungen noch 2024
schaffen Darin fordert er die
Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die
rechtlichen und technischen Voraussetzungen
zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von
Direktzahlungen an Privatpersonen zu
schaffen.
Das Auszahlen des
Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um
die Bürgerinnen und Bürger von den
Kostensteigerungen aufgrund steigender
CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu
entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein,
dass die Auszahlung in automatisierter Weise
durch den Bund erfolge und nicht die
Behörden und Stellen der Länder damit
betraut werden.
Fehlender
Auszahlungsmechanismus während der Pandemie
Schon bei der Auszahlung von
Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und
dann der Energiekrise habe sich gezeigt,
dass es an einem Auszahlungsmechanismus
fehle. Ohne einen solchen Mechanismus
gestalteten sich die Prozesse zur gezielten
Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten
häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt
es in der Entschließung. Daher müsse
schnellstmöglich ein Auszahlungssystem
entwickelt werden, damit dieses im nächsten
Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.
Bundesregierung am Zug Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit den Länderforderungen befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Keine Zustimmung im
Bundesrat für Novelle des
Onlinezugangsgesetzes Das
„Gesetz zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer
Vorschriften zur Digitalisierung der
Verwaltung“ blieb im Bundesrat ohne die
notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso
wie ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses.
Digitale
Kommunikation mit der Verwaltung
Ziel des Gesetzes ist es,
behördliche Verwaltungsleistungen auch
digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Es schafft Strukturen für eine verbesserte
Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll
eine einfache, moderne und digitale
Verfahrensabwicklung im übergreifenden
Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die
Kommunikation mit der Verwaltung ist die
BundID - ein zentrales digitales
Bürgerkonto- in Verbindung mit der
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
(eID) zur Identifikation.
Außerdem soll ein schriftformersetzendes
qualifiziertes elektronisches Siegel und
eine Regelung zu Digital-Only für
Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Vermittlungsverfahren möglich Nachdem der
Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat,
haben nun Bundestag und Bundesregierung die
Möglichkeit den Vermittlungsausschuss
einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür
nicht.
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