BZ-Home  BZ-Sitemap

Politik des Bundes und mehr

Sonderseiten
Redaktion Harald Jeschke

 EU •  NRW-Landtag Politik in Duisburg 
Archiv: 2024 01-06
2023 7/12 2023 01/6 2022
2021 09/12 2021 05/08 2021 01/04 2020 2013 - 2019






 

 Erleichterungen für Balkonkraftwerke, Ladekabel-Standard, Mutterschutz für Selbständige, Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln gefordert

Berlin, 26. April 2024: 1043. Sitzung des Bundesrates

Verbesserung beim BaFög gefordert
Bezahlkarte für Asylbewerber
Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Digitale-Dienste-Gesetz abgesegnet
Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vorgeschlagen

Bundesrat billigt Solarpaket I
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Es soll nach Angaben der Bundesregierung den jährlichen Zubau von Photovoltaik verdreifachen - von 7,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf bis 22 GW in Jahr 2026 - damit bis zum Jahr 2030 schließlich 215 GW erreicht werden können.


Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher. Mehr Möglichkeiten bei Gebäudestromanlagen Auch Gebäudestromanlagen lassen sich zukünftig leichter nutzen.


Die damit gewonnene Energie muss nun nicht mehr im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie Garagen verbraucht werden. Als Letztverbraucher kommen nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch zwischengespeichert werden.

Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen
Die Betreiber von Solaranlagen dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung betreten. Wie es weitergeht Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. April 2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Einheitliche Ladegeräte Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können.


Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden. Kauf auch ohne Ladegeräte möglich Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können.


Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht. Umsetzung einer EU-Richtlinie Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.

Inkrafttreten
Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.


Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern zu
Der Bundesrat hat der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Mit der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln.

 Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält, die mit Hilfe der PPR erfasst wurde. Verbesserung der Arbeitsbedingungen Mit der Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern.


So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.


Bundesrat fordert weitere Maßnahmen
Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen betreffen, direkt Einfluss genommen. In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln.


 Zudem kritisiert er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte. Wie es weitergeht Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.

Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.


Zentrale Koordinierungsstelle geplant
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.


Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.


Geringer Frauenanteil bei Selbständigen
Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen.


 Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten. Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten.


Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln
In einer am 26. April 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln - insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu verbessern. Die Entschließung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023.


Auch heute bestünden weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung. Mehr Flexibilität bei Beschaffung und Lagerung Um Engpässe zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente - insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates brauche es zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln.


Auch sollen Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.


Bessere Planungssicherheit für Produzierende
Darüber hinaus verlangen die Länder eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und außerdem verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Bundesrat ebnet Weg zur Bezahlkarte für Asylbewerber
Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat.


Einführung einer Bezahlkarte
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt - nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen.


Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.

Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden
Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen.

Das Ausländerzentralregister soll nun Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Leistungsbehörden zugreifen können. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Studienstarthilfe für alle In seiner Stellungnahme kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne, dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei.


Das Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit. Geplante Höhe der Bedarfssätze nicht ausreichend Außerdem bemängelt die Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale erhöht werden.


Schließlich ist der Bundesrat der Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand. Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern. Was die Bundesregierung vorhat Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört unter anderem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden.


Die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem verlängert werden. Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum Bürokratieabbau.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf die Tagesordnung.


Bundesrat schlägt Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vor
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien stand am 26. April 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Im Fokus stehen Fälle, in denen Gebäude im Rahmen von Zwangsversteigerungen ersteigert werden, die Ersteher allerdings nie den Kaufpreis entrichten und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen.


Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da bei man hier bereits mit Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird. Gerichtliche Verwaltung von Grundstücken Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit eines Antrages auf gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke eingeräumt wird. Nach der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen.


So soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen. Bundesrat schlägt Einschränkung vor In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat. Hintergrund dieses Vorschlages ist es, dass die Zahl der Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach begrenzt und regional überschaubar ist.


Der Bundesrat befürchtet, dass es andernfalls im gesamten Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.


Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf zum Einsatz Verdeckter Ermittler
Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 und ergänzt zum einen bestehende Regelungen zu Verdeckten Ermittlern. Zum anderen sollen erstmals der Einsatz von Vertrauenspersonen sowie die Voraussetzungen für Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler oder Vertrauenspersonen bei der Strafverfolgung gesetzlich geregelt werden. Abgrenzung Verdeckte Ermittler / Vertrauenspersonen Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die unter einer veränderten Identität - sozusagen under cover - ermitteln.


Vertrauenspersonen hingegen sind Personen, die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören, eine solche aber über einen längeren Zeitraum bei der Aufklärung von Straftaten unterstützen - ihre Identität bleibt geheim. Der Einsatz von Vertrauenspersonen war bisher nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, galt aber grundsätzlich als zulässige Ermittlungsmethode.


Voraussetzungen für Einsatz von Vertrauenspersonen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Vertrauenspersonen nur zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung auf bestimmten Gebieten der organisierten Kriminalität oder besonderer Schwere begangen worden ist. Ihr Einsatz bedarf nach dem Gesetzentwurf einer richterlichen Anordnung.


Tatprovokation zur Aufklärung von Straftaten
Der Gesetzentwurf besagt auch, dass Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen zur Aufklärung von Straftaten einen Beschuldigten nur dann zur Begehung von Straftaten verleiten dürfen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser generell bereit ist, solche Taten zu begehen und das Verleiten ohne erhebliches Einwirken auf ihn erfolgt. Auch dafür ist nach dem Gesetzentwurf eine richterliche Anordnung nötig.


Weitreichende Kritik am Gesetzentwurf
In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat weitreichende Kritik am Gesetzentwurf: So gingen die neuen Regelungen über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, seien aber dennoch nicht abschließend. Die Einschränkung des Einsatzes von Vertrauenspersonen auf bestimmte Arten von Straftaten führe zu weit - erforderlich sei lediglich, dass es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handele.

Der Bundesrat fordert insbesondere weiterhin einen effektiven Schutz der Identität von Vertrauenspersonen. Starke Zweifel am Richtervorbehalt Besonders vehement kritisiert die Länderkammer daher den geplanten Richtervorbehalt für den Einsatz von Vertrauenspersonen, aber auch für die Tatprovokation, und fordert dessen Streichung. Den Einsatz von Vertrauenspersonen von einem vorherigen richterlichen Beschluss abhängig zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht erforderlich und wirke abschreckend auf zukünftige V-Leute, da das Risiko einer Enttarnung erhöht werde.


Diese Gefahr bestehe ebenso, wenn - wie geplant - bei der Vernehmung von Vertrauenspersonen ein Wortprotokoll erstellt werde, da Sprachstil, Wortwahl und Dialekt leicht Rückschlüsse auf die vernommene Person zulassen.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich dazu äußern kann. Dann entscheidet der Bundestag. Sollte dieser das Gesetz beschließen, wird es erneut dem Bundesrat vorgelegt, der die Möglichkeit hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

 

Rentenanpassung, Mindestlohn Altenpflege, Gesundheitsversorgung und mehr...

Berlin, 24. April 2024: Verbraucherschutz aktuell

Renten steigen zum 1. Juli erneut deutlich Zum 1. Juli erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent. Die Bundesregierung hat dazu eine entsprechenden Verordnung beschlossen. Damit profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter.   → mehr erfahren    

Wohnungsbautag 2024   Schneller mehr Wohnraum  
Deutschland braucht mehr und schneller Wohnungen. Beim Wohnungsbautag haben die Minister Geywitz und Habeck unter anderem festgestellt: Bürokratische Verfahren und Vorschriften müssen abgebaut werden; der neue Gebäudetyp E („Einfaches Bauen“) soll schnell eingeführt werden.    Im Kabinett beschlossen  

Pakt gegen Wohnungslosigkeit  
 Die Bundesregierung hat das Ziel, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Damit das gelingt, wollen alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ihre Maßnahmen und viele Hilfsangebote miteinander vernetzen. Auch eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist geplant.                 

Bessere Gesundheitsversorgung für alle   Digitalisierung zum Wohle der Patienten  
Zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sind zwei Gesetze in wichtigen Teilen in Kraft getreten: Es wird die elektronische Patientenakte eingeführt und Gesundheitsdaten sollen für die Forschung leichter zugänglich sein.  

Mindestlohn in der Altenpflege steigt  
Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland erhalten ab dem 1. Mai mehr Geld: Denn die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.      

Die Bundesregierung in den Sozialen Medien        
Jetzt auch auf TikTok und mit eigenem WhatApp-Kanal Seit diesem Monat ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auch auf TikTok präsent und hat einen eigenen WhatApp-Kanal. Hier informieren wir – wie schon auf unseren anderen Kanälen – über die Arbeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung. Zugleich wollen wir dies zum Anlass nehmen und Ihnen Tipps an die Hand geben, wie Sie in den Sozialen Medien sicher agieren. Das BSI schlägt Ihnen einen „Digitalen Frühjahrsputz“ vor.   → mehr erfahren    

Kanal@TeamBundeskanzler auf TikTok   → mehr erfahren    
Kanal „Bundesregierung“ auf WhatsApp   → mehr erfahren    


Long-COVID  
Karl Lauterbach „Wir lassen Betroffene nicht allein“
Long-COVID-Patienten sollen besser versorgt werden. Das ist das Ziel zweier Förderprogramme: 81 Millionen Euro gehen in die Versorgungsforschung und die Vernetzung von Best-Practice-Modellen. Dazu baut das BMG eine Koordinierungsstelle auf. Mit weiteren 52 Millionen Euro soll die Versorgung von Kindern mit Long COVID gefördert werden.   → mehr erfahren        

 
•  Pflegegradrechner
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den Gutachterdienst Medicproof. Mit dem neuen kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie ab sofort abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.   → mehr erfahren    

Mehr Beschwerden bei der BaFin über Finanzdienstleister      

Lebensmittelrettung: Ein Café zum Nachahmen      

Barrierefreiheit: Wie Assistenzhunde das Leben leichter machen      

Apple-Warnungen vor Spyware per E-Mail oder SMS sind echt      

Betrüger geben sich per E-Mail oder SMS als Finanzamt aus      

Sicherheitswarnung für Eltern-Überwachungsapp "Kid Security"      

Ozempic, Wegovy, Mounjaro: Der Hype um die Abnehm-Spritzen      

Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten      

Fragen und Antworten: So funktioniert das neue E-Rezept      

Marktcheck zeigt Zuckerfallen bei Essen „to go“      

Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen        

•  Broschüren und Flyer  
„Talente finden“ Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“
Mit dem Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ werden Betriebe individuell bei der Rekrutierung von Jugendlichen für einen Ausbildungsplatz sowie bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten und Bewerbern aus Drittstaaten unterstützt. Somit können neue Bewerbergruppen erschlossen werden, welche zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen.   → mehr erfahren        

Digitale Medien - Was ist für Kinder dabei wichtig? (in Leichter Sprache)      

Flyer: Hilfe für Opfer von Gewalttaten      

Käpt'n Blaubär - Die fantastische Verkehrsfibel (Grundschule)      


Special "Schutz vor Greenwashing"      
Gütesiegel richtig einsetzen Greenwashing, also die Werbung mit falschen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, begegnet Verbrauchern und Verbraucherinnen fast in jeder Branche. Das macht es schwierig, umweltbewusster zu konsumieren, zu reisen oder auch Geld anzulegen. Oft wird hier durch Gütesiegel versucht auf die Entscheidungen der Konsumenten Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung unterstützt deswegen das Vorhaben der EU zur Regulierung von Gütesiegeln.   → mehr erfahren        
Greenwashing bei Geldanlagen  

Nachhaltiger Einkauf: Umweltlabels und Biosiegel erklärt      

CO2-Kompensation bei Flugreisen      

Faire Kleidung      
Klimawerbung auf Lebensmitteln      
Ab März 2026: Neue EU-Regeln zum Schutz vor Greenwashing und irreführender Produktinformation      

Reparieren statt Wegwerfen
Das EU-Parlament hat das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es - nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren – einfacher werden, Geräte reparieren zu lassen. Unabhängige Werkstätten sollen zudem gestärkt werden. Verschiedene Webseiten, wie etwa die vom BMWK geförderte „kaputt.de“ bieten jetzt schon umfangreiche Hilfe zum „Selber-Reparieren“ oder um geeignete Reparaturwerkstätten zu finden.   → mehr erfahren    

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Barrierefreiheit zuhause, Digitale Vorsorge, Pflegeheim-Finanzierung   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele Erben und Vererben, Desinformation, Elektronische Patientenakte   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Digitaler Nachlass, Sprachassistenten auf dem Smartphone, Deep Fakes erkennen   → mehr erfahren      


•  Noch bis 30. April bewerben  
DiscoverEU: Verlosung von Travel-Pässen Die EU-Initiative DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen Europa zu entdecken. Zweimal im Jahr werden rund 35.000 Travel-Pässe an 18-jährige Europäerinnen und Europäer verlost. Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 30. April 2024.   → mehr erfahren      


Bis zum 15. Mai bewerben!  
Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ Der Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Gesucht werden die besten 200 Ideen für den Zusammenhalt vor Ort. Damit die Ideen auch umgesetzt werden können, werden Preisgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro vergeben.   → mehr erfahren      


 „Neue Ziele nach der Schule“  
Digitale Fokuswoche für junge Leute 13. – 17. Mai 2024 Erste eigene Wohnung, Versicherungen, ins Ausland gehen, einen Freiwilligendienst machen oder ein Studium finanzieren: Hier finden Jugendliche kostenlose Online-Vorträge rund um den Start in deine Zukunft.   → mehr erfahren  


- BMDV fördert Umweltschutz an Flughäfen
- Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren

Bundesverkehrsministerium startet 2. Förderaufruf für die Beschaffung von umweltfreundlichen Bodenstromgeräten für deutsche Flughäfen

Berlin, 16. April 2024 - Ab dem 13. Mai 2024 öffnet die zweite Antragsrunde im technologieoffenen Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Lösungen für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an deutschen Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Nach dem erfolgreichen ersten Investitionsaufruf vom Juli 2023, gewährt das BMDV nun erneut Zuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen am Boden und für die zum Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.


Bundesminister Volker Wissing: „Wir wollen die deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen, dafür schaffen wir Anreize für Investitionen in Klimaschutz. Unser erster Förderaufruf war ein voller Erfolg. Deshalb werden wir die deutschen Flughäfen weiter unterstützen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Stromversorgung von Flugzeugen. Das verbessert die Luft auf dem Vorfeld und trägt unmittelbar zur Reduktion von CO2 bei. Der Klimaschutz stellt unsere Luftfahrt vor besondere Herausforderungen. Mit unserer Förderung helfen wir ihr, die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.“


Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Die starke Resonanz der Branche auf den ersten Förderaufruf im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass der Wille der Flughäfen ihren Betrieb klimafreundlich zu gestalten groß ist. Dass die Bundesregierung ihr Engagement fortsetzt und die deutschen Verkehrsflughäfen erneut bei der Beschaffung klimafreundlicher Bodenstromsysteme unterstützt, ist ein wichtiges, positives Signal: Deutschland geht in Sachen klimafreundliche Flughäfen voran und festigt seine Vorreiterrolle mit einer frühzeitigen Teilrealisierung der europäischen Anforderungen der AFIR.”


Mit einem Budget von rund 20 Mio. € werden im zweiten Aufruf ausschließlich Vorhaben adressiert, deren Beginn sich auf das Haushaltsjahr 2024 bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für die Beschaffung der umweltfreundlichen Lösungen. Damit schafft das BMDV Planungssicherheit bei der Anschaffung klimafreundlicher Technologien. Im ersten Aufruf konnten durch die Förderung des Bundes 52 mobile Bodenstromgeräte sowie dazugehörige Ladeinfrastruktur beschafft werden, was nach ersten Schätzungen dabei hilft, bis zu 2.600 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einzusparen.


7 Flughäfen haben bisher von der Förderung profitiert. In einem Online-Seminar am 02.05.2024 informieren BMDV, BAV und NOW GmbH über den zweiten Förderaufruf. Hier werden zudem Ergebnisse der Marktstudie “Klimafreundliche Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen” vorgestellt, die potenziellen Antragsstellenden eine Akteursübersicht gibt. Die Anmeldung zum Seminar ist unter dem Link weiter unten möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme in Deutschland werden.


Die Antragstellung ist bis zum 14.06.2024 um 15 Uhr möglich. Anträge werden durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt die Umsetzung der Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.


Ansprechpartner bei der NOW GmbH ist das Team Klimafreundliche Luftfahrt:
bodenstrom@now-gmbh.de.
Zum zweiten Förderaufruf inklusive Wettbewerbskriterien: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/bodenstrom-an-flughaefen-04-2024/
Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/2_Bodenstrom_Flughaefen/Bodenstrom_node.html



Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren
Der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, und der chinesische Minister für Industrie und Informationstechnologie, Jin Zhuanglong, haben heute eine gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China unterzeichnet.


Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Das autonome und vernetzte Fahren ist verbunden mit der Hoffnung auf eine sicherere und effizientere Mobilität der Zukunft. Wir befinden uns derzeit in einer entscheidenden Entwicklungsphase, in der es darum geht, die Technologie aus den Laboren auf die Straßen zu bekommen. Der Schlüssel dafür liegt im fairen Wettbewerb. Dafür sind gemeinsame Standards und Normen, zu deren Entwicklung unsere gemeinsame Absichtserklärung beitragen wird, wichtig und nützlich.“


Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner: „Automatisiertes und vernetztes Fahren wird für die künftige Mobilität eine zentrale Rolle spielen und der Automobilindustrie neue Geschäftsmodelle eröffnen. Gleichzeitig sind wir uns des herausfordernden Geschäftsumfelds in China bewusst, gerade auch der zunehmend restriktiven Datengesetzgebung, die insbesondere dem grenzüberschreitenden Datentransfer zum Teil enge Grenzen setzt. Hier soll die gemeinsame Absichtserklärung ansetzen und nicht nur dazu beitragen, die internationale Standardisierung und den fairen Wettbewerb in diesem Bereich voranzubringen, sondern auch konkrete Fortschritte beim Thema des Reziproken Datentransfers zu ermöglichen – und dies in Respekt nationalen und EU-Datenrechts. Hierzu werden wir uns für greifbare Ergebnisse einsetzen.“


Das automatisierte und vernetzte Fahren hat das Potenzial, die Zukunft der Mobilität tiefgreifend zu verändern. Deutschland und China möchten das Thema durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen zügig vorantreiben. Die heute unterzeichnete Erklärung setzt einen Dialog fort, den Deutschland und China bereits im Jahr 2018 begonnen hatten.


Die Erklärung befasst sich unter anderem mit Standards und Regeln, die bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) abgestimmt werden. Es ist zu begrüßen, wenn China sich dort konstruktiv einbringt. Globale Standards helfen der Verkehrssicherheit, dem Verkehr über Grenzen und dem Handel mit Pkws.


Die Erklärung bildet aber auch eine Basis, um über Themen zu sprechen, bei denen kein Konsens besteht. Ein Thema des Austausches soll etwa der grenzüberschreitende Transfer von Daten aus China nach Deutschland sein, die von Bedeutung für das automatisierte und vernetzte Fahren sind. Deutschland wird sich hier für greifbare Verbesserungen für deutsche und EU-Unternehmen einsetzen.



Die Neuregelungen im Überblick

Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht.
Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und sie von bürokratischen Hürden befreien.
Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis konsumieren.
     
Finanzen, Wirtschaft und Arbeit - Haushaltsfinanzierung 2024
Berlin, 1. April 2024 (kein Aprilscherz) - Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wichtige Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor.
Weitere Informationen zum Haushaltsfinanzierungsgesetz


Wachstumschancen für Unternehmen
Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. Das Wachstumschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, den Standort Deutschland für die Zukunft fit zu machen. Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz


Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von morgen
Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge – Unternehmen brauchen Fachkräfte, die sich damit auskennen. Ab dem 1. April 2024 helfen Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz und Qualifizierungsgeld den Unternehmen Schritt zu halten. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Arbeit

Kein Elterngeld bei sehr hohen Einkommen
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neugestaltet. Weitere Informationen zum Elterngeld


Gesundheit: Konsum von Cannabis für Erwachsene legal
Für Erwachsene ist der Cannabiskonsum jetzt legal. Warum die Bundesregierung das Gesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen – ein Überblick. Weitere Informationen zu Cannabis


Neues Organspende-Register online
Das neue Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen Online-Verzeichnis. Die Entscheidung zur Organspende ist damit rechtlich verbindlich dokumentiert. Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben erhalten. Weitere Informationen zur Organspende

Inneres: Für einen demokratischen Öffentlichen Dienst
Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen – Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeinde im Öffentlichen Dienst können nun beschleunigt werden. Weitere Informationen zum Öffentlichen Dienst


Das neue Organspende-Register ist online und es gibt neue Fördermöglichkeiten für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz  sieht eine höhere Luftverkehrssteuer vor, Sanktionen beim Bürgergeld und den Abbau des begünstigten Agrardiesels. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und von Bürokratie befreien.   → mehr erfahren    


Einfacher zum neuen Ausweis oder Pass  
Bürgerinnen und Bürger sollen sich zukünftig aufwändige Wege zum Amt sparen können. Die Beantragung von Ausweisdokumenten soll bundesweit einheitlich unkomplizierter und komfortabler werden. Und: Bürger sollen per Mail Erinnerungen an den Ablauf von Dokumenten erhalten können.   

  Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden  
„Deutschland soll ein attraktiver Anlagestandort mit einer starken Anlegerkultur sein“, betonte Bundesminister Marco Buschmann. Dazu gehört es, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall wirksam und zügig durchsetzen können. Das ist Ziel der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.  
Für bessere Bedingungen in der Medizin-Forschung  
Ein wichtiges Signal für die medizinische Forschung am Standort Deutschland: Ein neues Medizinforschungsgesetz soll Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen oder Zulassungsverfahren von Arzneimitteln beschleunigen und vereinfachen – ohne Einbußen für die Sicherheit.  

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung  
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben. Bundesministerin Lisa Paus und die Ministerinnen und Minister der Länder wollen die Kindertagesbetreuung qualitativ voranbringen. Dazu haben sie einen "Letter of Intent" vereinbart.

Was sich sonst noch im April 2024 ändert    
Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme      
Deutschlandticket vielerorts für Studierende und Azubis günstiger      
Zinsen auf KfW-Studienkredite leicht reduziert      
Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht        


Podcast
Wie verhindern wir den Bürokratie-Burnout, Marco Buschmann?
Asterix und Reinhard Mey dürfte nicht allzu viel verbinden – außer vielleicht ihre schmerzlichen Erfahrungen mit der Bürokratie.

Gut für Letzteren: Deutschland ist fest entschlossen, Papierberge hinter sich zu lassen und reißende Antragsströme zu bändigen. Dabei hilft das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Im Podcast erklärt der Bundesjustizminister an welchen Stellschrauben dieses dreht. Ein weiteres Thema: Die ewige Frage nach der Föderalismusreform.   → mehr erfahren    

EU untersucht Umsetzung des Digital Markets Acts (DMA)  
Im Visier: Alphabet, Apple und Meta Seit zwei Wochen ist der DMA vollumfänglich wirksam. Nun hat die EU-Kommission erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet. Es geht um Alphabets Regeln zur Lenkung in Google Play und zur Selbstreferenzierung in der Google-Suche, Apples Regeln zur Lenkung im App Store und zur Auswahl von Browsern, zur Änderung von Standardeinstellungen sowie Metas “Bezahl- oder Zustimmungsmodell“.   → mehr erfahren      


PODCAST  
"Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?"
Die Verbraucherzentralen bringen Licht ins Dunkel der "Blackbox SCHUFA". In dem Podcast wird die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer Auskunfteien erörtert, Vor- und Nachteile von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen und Ratenzahlungen erläutert und dem kryptischen SCHUFA Score auf den Grund gegangen.   → mehr erfahren    


ZAHL DES TAGES   2,2 Prozent Laut Statistischem Bundesamt wird die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2024 voraussichtlich +2,2 Prozent betragen. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021.   → mehr erfahren    

Service und Fakten    
Mehr Sicherheit für Kinder durch digitalen Verkehrsassistent      
Jahresbericht zu Breitbandmessung: 5G auf 28,5 Prozent gestiegen      
Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente      
Falsche Schufa-Warnungen als Täuschungsmanöver      
Betrugsmasche zielt auf neue Nutzer bei Kleinanzeigen-Plattformen      
Was sollten Eltern bei Virtual-Reality-Spielen beachten?      
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller Spielspaß teuer wird      
Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und Rechtslage      
Online-Marktplatz Temu abgemahnt    
Blauer Engel für Kaminöfen        

Neue Broschüren und Flyer  
Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und mehr: Die Broschüre informiert und erläutert geltende gesetzliche Regelungen.   → mehr erfahren        
Deutschland wird barrierefrei! Das Magazin zur Bundesinitiative Barrierefreiheit      
Sicherheit auf dem Wasser      
Kurzcheck: Geflüchtete im Betrieb integrieren (Online-Infoblatt)      
FAQ - Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation (Online-Infoblatt)      
Zusammen gegen Manipulation einschließlich Desinformation (Online-Infoblatt)      

 Nachhaltig Reisen  
Urlaub mal anders Viele Menschen planen jetzt den Sommerurlaub. Nachhaltiges Reisen verspricht ungewöhnlich, spannend und manchmal sogar köstlich zu sein. Wer Lust auf einen solchen Urlaub hat, den erwartet zudem eine Zeit, die den Horizont erweitert. Verschiedene mit Bundesmitteln geförderte Initiativen zeigen auf, wie Reisen mit Umweltschutz vereinbar ist.   → mehr erfahren        
Sicher im Ausland: Reise- und Sicherheitshinweise, Krisenvorsorgeliste „Elefand“      
Abzocke mit falschen Tickets und Unterkünften: So erkennen Sie Fakes       Reiserücktrittsversicherung: Das Wichtigste in Kürze      
Richtige Ernährung auf Fernreisen: Schutz vor Montezumas Rache      
Fahrrad, E-Bike & Co: Tipps fürs Ausland      

Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Verbraucherinsolvenzen, Digitaler Nachlass, Dachbegrünung plus Photovoltaik   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ Themenbeispiele: Pflegezeit finanziell planen, Vollmachten und Verfügungen   → mehr erfahren    

Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Smartphone-Anwendungen, Social Bots und Wahlen, Patientenrechte   → mehr erfahren      

Mädchen-Zukunftstag 2024  
Machen Sie mit beim Girls'Day! Geben Sie Mädchen einen Einblick in Ihren Berufsalltag! Fördern Sie den Nachwuchs – frei von Geschlechterklischees! Der Girls'Day vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen und Studienfächern, in denen der Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt. Unter girls-day.de können Sie Ihr Angebot eintragen.   → mehr erfahren

 

Bundesrat stimmte Wachstumschancengesetz,  Zweitem Haushaltsfinanzierungsgesetz, Krankenhaustransparenzgesetz und Cannabisgesetz zu

Berlin, 22. März 2024 - 1042. Sitzung des Bundesrates:
- Bundesrat verlangt Verbesserungen beim Ausbau des Schienennetzes
- Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes

- Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten 
- Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht
- Grünes Licht für 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz - höhere Steuern, weniger Subventionen


Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.

Einigungsvorschlag angenommen
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter: Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie, Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.


Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Wettbewerbsfähigkeit soll steigen Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Inkrafttreten Das Wachstumschancengesetz war 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

„Das Wachstumschancengesetz enttäuscht“ Niederrheinische IHK fordert wirksame Entlastungen  
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Um 3,2 Milliarden sollen deutsche Unternehmen finanziell entlastet werden, damit sie mehr investieren. Leider fällt die Summe geringer aus als angekündigt. Sie hilft den Unternehmen nur wenig bis gar nicht, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK: „3,2 Milliarden Euro können unsere Unternehmen nicht ansatzweise entlasten.

Zum Vergleich: Nicht einmal zwei der acht Hochöfen in Duisburg könnten damit durch die zukunftsfähige Wasserstoff-Technologie ersetzt werden. Das Wachstumschancengesetz enttäuscht. Es hat eher Alibi-Charakter. Viele Unternehmer fragen sich, ob die Ampel in Berlin den Ernst der Lage erkannt hat. Die Betriebe kämpfen mit den Energiepreisen, zu hohen Steuern und zu viel Bürokratie. Wir fordern deswegen mehr und wirksame Entlastung.“

 

 

Deutscher Mittselstandsbund DMB dazu: Wachstumschancengesetz nur kleinster gemeinsamer Nenner – Mittelstand braucht weitere Entlastung  
Das heute im Bundesrat angenommene Wachstumschancengesetz schafft zwar in seiner abgespeckten Version Investitionsimpulse für KMU. Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB) sind aber weitere Maßnahmen nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken.  

Der DMB begrüßt es zunächst, dass heute die Länderchefs dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben. Zuvor hatte der Verband an die Regierungsparteien und Ministerpräsidenten appelliert, ihre Differenzen, insbesondere beim Streitpunkt der finanziellen Belastung der Kommunen, beizulegen. Wichtige Vorhaben der Ampel-Koalition, die dem Mittelstand zugutekommen, können nun umgesetzt werden. Dazu zählen Investitionsimpulse wie eine Verbesserung von Abschreibungsbedingungen oder eine optimierte Verlustverrechnung.  


Grundsätzlich zu kritisieren ist allerdings, dass die beiden Investitionsprämien sowohl für Digitalisierung als auch für Klimaschutzmaßnahmen nicht im Gesetzestext verankert wurden. Vor allem die Klima-Investitionsprämie, die während der Verhandlungen zwischen Regierung und Bundesländern im Vermittlungsausschuss gestrichen wurde, wäre eine zielführende Maßnahme gewesen.


„Die Streichung dieser Prämie ist nicht nur ein Rückschlag für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, sondern auch für die Bemühungen um die ökologische Transformation in Deutschland", so Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB.  Aus dem Entlastungspaket ist ein "Paketchen" geworden Durch den Wegfall der Klima-Investitionsprämie sinkt das Entlastungsvolumen des Gesetzes von geplanten knapp sieben Milliarden Euro jährlich auf rund drei Milliarden Euro.

„Aus dem erhofften großen Entlastungspaket ist ein Paketchen geworden. Das Wachstumschancengesetz kann daher nur ein erster Aufschlag sein, dem die Ampel-Koalition dringend weitere Maßnahmen folgen lassen muss.“, sagt Tenbieg. Entscheidend hierbei sei, dass diese den gesamten Mittelstand abdecken. “Punktuelle Förderprogramme wie beispielsweise die Klimaschutzverträge, die nur energieintensive Branchen betreffen, sind nicht ausreichend. Die breite Masse geht leer aus”, betont der DMB-Chef.  

Eine wirksamere, weil flächendeckende, Alternative stellen aus Sicht des Verbandes Steuergutschriften dar. In den USA werden sogenannte “Tax Credits” längst pragmatisch umgesetzt und tragen dazu bei, den dortigen Standort wettbewerbsfähig zu halten. “Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits davon gesprochen, dass ein solches Modell auch für Deutschland erfolgversprechend sei. Es wäre im Sinne des Mittelstands, wenn Habeck seinen Worten schnell Taten folgen ließe”, sagt Tenbieg.

Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Einführung von Transparenzverzeichnissen
Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


Bundesrat fordert umfassende und verständliche Informationen
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. 


Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Der Bundesrat hat das Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit. Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.


Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.


Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf
Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt.


Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Inkrafttreten
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, können überwiegende Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten.

TÜV-Pressemitteilung zu "Bundesrat stimmt für Cannabisgesetz".
- Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung stehen im Konflikt mit den Zielen der Verkehrssicherheit und Vision Zero.
- Notwendig sind klare Regelungen und Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der Bundesrat hat dem Cannabisgesetz heute zugestimmt. Auch die geplanten Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung bezüglich des Konsums von Cannabis wurden durch den Verkehrsausschuss des Bundesrats akzeptiert. Dazu sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband: 
 „Der Konsum von Cannabis birgt erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundesrats, Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zur Vision Zero, der sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Strenge Vorschriften und Grenzwerte in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum für alle Verkehrsteilnehmer:innen sind unerlässlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der THC-Grenzwert sollte auf wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Manövern. Für Fahranfänger:innen und Berufskraftfahrer:innen muss ein absolutes Cannabisverbot gelten. Zudem ist eine umfangreiche Präventionsarbeit notwendig, um die Öffentlichkeit über die Gefahren des Cannabiskonsums im Straßenverkehr aufzuklären. Die Annahme, dass regelmäßiger Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar ist, ist irreführend und gefährlich.


Eine voreilige Änderung geltender und bisher bewährter Vorschriften ohne fundierte Grundlage und adäquate Risikobewertung ist inakzeptabel. Hier gilt es besonnen abzuwägen zwischen individuellen Freiheiten und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.“


Der TÜV-Verband hatte im Vorfeld der Beratungen dafür geworben, die Vorschläge der Fachgesellschaften von DGVM und DGVP zur Änderung des Paragraphen 13a Ziff.2 (neu) FeV Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen:
Eine Überprüfung des Trennungsvermögens beim Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten muss erfolgen,
1. wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit besteht, jedoch aus sonstigen Gründen Anzeichen für nicht adäquates Trennverhalten vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von nicht adäquatem Trennverhalten begründen,
2. Cannabis unter Missachtung des § 3 KCanG konsumiert wurde, wodurch ein Vergehen nach § 34 KCanG oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG vorlag,
3. eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurde,
4. ein chronischer oder häufig übermäßiger Substanzkonsum oder eine gleichzeitige bzw. wirkungsverstärkende Einnahme einer weiteren zentral wirksamen Substanz inkl. Alkohol vorliegt,
5 die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis d genannten Gründen durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden ist,
6 sonst zu klären ist, ob ein adäquates Trennverhalten nunmehr besteht oder ob bei Abhängigkeit eine stabile Abstinenz vorliegt.

Bundesrat gibt grünes Licht für Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Der Bundesrat hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Reaktion auf Karlsruher Urteil Das Gesetz beruht auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion auf die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Es soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken für den Bundeshaushalt 2024 schließen.


Höhere Steuern, weniger Subventionen
Das Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:
- Höhere Luftverkehrssteuer
Die Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1. Mai 2024.

- Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt.

- Absenken der Subventionen beim Agrardiesel
Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt schrittweise und entfällt ab 2026 vollständig.


- Abschaffung des Bürgergeldbonus
Er war für Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, und entfällt zukünftig. Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld

- Jobcenter dürfen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon ausgenommen.

- Geringerer Zuschuss für die Rentenversicherung
Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro abgesenkt. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Empfehlung des Vermittlungsausschusses Er folgte dabei einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.


Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.


Gesetz setzt EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung um
Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt.


Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Inkrafttreten
Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23. Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.


Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines Doktortitels.


Separates Feld für Doktortitel
Durch die Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden neue Muster für die Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe, für den Personalausweis sowie für die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose in die jeweiligen Verordnungen mit aufgenommen.


Diese neuen Muster weisen ein separates Datenfeld für den Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich des Nachnamens soll es somit nicht mehr kommen.


Doktorgrad in Namensfeld sorgt für Verwirrung
Bisher erfolgt die Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und Ausweisen durch das Voranstellen der Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies führe bei Grenzkontrollen in anderen Staaten häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung oft für einen Teil des Nachnamens gehalten wird, heißt es in der Verordnungsbegründung. Zudem sehe der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation für das Datenfeld „Name“ keine weiteren Eintragungen als den Nachnamen vor. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll die Verordnung zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.


Bundesrat verlangt Verbesserungen beim Ausbau des Schienennetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.

Kostentragung für Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung
Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden.


Förderung für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.


Sanierung nicht nur der Hauptstrecken
Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr als bisher schon ins Hintertreffen geraten.

Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.



Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Klimageld gefasst. Voraussetzungen noch 2024 schaffen Darin fordert er die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen.


Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.


Fehlender Auszahlungsmechanismus während der Pandemie
Schon bei der Auszahlung von Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt es in der Entschließung. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.


Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Keine Zustimmung im Bundesrat für Novelle des Onlinezugangsgesetzes
Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ blieb im Bundesrat ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Digitale Kommunikation mit der Verwaltung
Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die BundID - ein zentrales digitales Bürgerkonto- in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation.


Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden. Vermittlungsverfahren möglich Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.