Menschen in Panik – Güterstreckenbetrieb führt zu Ängsten in nie gekannter Form 

Zwei Uhr nachts in Duisburg-Neudorf. Schweiß gebadet sitzt eine Neudorferin in ihrem Bett und hat nur noch Angst. Erschütterungswellen gehen durch das gesamte Haus an der Lotharstraße, hatten die Heizkörper und das Bett zum Schwingen gebracht, sie erneut aus dem Tiefschlaf gerissen. Ein Angst erzeugendes Rumpeln und Poltern kündigt erneut die immerwährenden Ereignisse an: Ein einige Tausend Tonnen schwerer Güterzug – 400 bis 600 Meter Länge, gezogen von schweren Dieselloks, die erhebliche Feinstaubbelastung verursachen – kündigt sich an.

Erneut wird das Haus durchgerüttelt. Die Risse in der Wand bei einigen Neudorfer Häuser belegen den Aktivitätsgrad auf der Güterstrecke. Die Bilder von eingestürzten Dächern in Bad Reichenhall und Kattowitz drängen sich den verängstigten Menschen sofort auf – lassen sie nicht in den Schlaf kommen. Der immerwährende Schlafentzug führt zu Ängsten um den Arbeitsplatz, da die Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Herzrhythmus- und Schlafstörungen sind in diesem Bereich sozusagen an der Tagesordnung. 

 „Ich will doch nur schlafen“, ist eine Zehnjährige erschüttert, so wie die Erwachsenen inklusive ihrer Eltern nur hilflos sind. Die Bahn macht was sie will und die Menschen haben Angst, wissen nicht wer helfen kann oder gar muss. 

„In so einen tragenden Balken kann man nicht hineinschauen. Dass sich auch dort Veränderungen durch diese massiven Erschütterungen ergeben können, ist natürlich denkbar“, tragen Äußerungen eines Dachdeckermeisters, eines Zimmermanns oder auch eines Statikers sicher nicht zur Beruhigung der Betroffenen bei. Anfragen in mündlicher oder schriftlicher Form werden meistens nicht beantwortet oder haben den Tenor: „Wir können auf diesen Strecken nicht langsamer fahren. da die Großkunden einen schnellsten Transport fordern.“

Die Politik scheint ebenso hilflos. Zumindest drängt sich der Eindruck massiv bei den Bürgern auf. „Es verstecken sich alle hinter Planfeststellungsverfahren“, so die lapidare Antwort der Politik oder der Ministerien aus Bund und Land.
Was heißt das jetzt für den Bürger? Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums von Staatssekretär Jörg Hennerkes im Bau- und Verkehrsministerium von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) an den Bürgerverein sind lapidar und belehrend: 
„Für den Erschütterungsschutz an bestehenden Eisenbahnstrecken bestehen keine Verwaltungsverfahren, mit denen die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes den Eisenbahnunternehmen weiter gehende Schutzmaßnahmen auferlegen könnte.

Eine Auseinandersetzung müsste mit dem Verursacher, in diesem Fall mit der DEB Netz AG, geführt werden, in deren Eigentum sich die Strecke befindet. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Deutsche Bahn AG für ihre Strecken in der Regel auf die Rechtsfolgen einer Planfeststellung berufen kann, die entsprechend & 75 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz bei unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschlüssen Ansprüche auf Unterlassung der Benutzung oder Änderungen der Anlagen ausschließen.“ 

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Menschen, die seit einem halben Jahrhundert und mehr mit der Strecke leben konnten, die unglaublich erhöhte Frequentierung, so wie oben geschildert, hinnehmen müssen, ob Politik und Richter in Deutschland wegen eines vor Jahrzehnten fest gestellten Planes – als die Strecke noch mit der Draisine bedient wurde – alles in Kauf zu nehmen haben und Betroffene um ihre Gesundheit und auch um ihre Sicherheit fürchten müssen „Es findet durch laute und schlimme Ereignisse so etwas wie eine stille Enteignung statt“, setzt ein Mitglied des Justizministeriums noch oben drauf. 

Bürger aus Duisburger Stadtteilen Neudorf, Wedau und Bissingheim haben sich noch drasti­scher mit der immer akuter werdenden Bedrohung über die Bahn ausgelassen. Viele der betroffenen Bürger liebäugeln mit Wegziehen, da sie sich vom Bahnbetrieb in Zusammen­hang auch in der Konzentration der Belästigung durch die Güterzugtrecke und der Autobahn A3 gesundheitlich bedroht sehen. Viele – darunter nun aktuell auch Anwälte – wollen ent­standene Gebäudeschäden nicht mehr hinnehmen. Es wird auch immer öfter von einer so genanten „stillen Enteignung“ durch den Lärm und die Erschütterungen gesprochen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind erheblich.  

Die Bürger fordern die Politik auf, Gesetze zu schaffen bzw. geltendes Recht so umzuset­zen, dass bei erheblichen Belästigungen und Schäden Verantwortliche zur Rechenschaft gezo­gen werden können. „Es ist nicht mehr nachzuvollziehen, dass sich die Verantwortli­chen hinter Planfestellungsverfahren verstecken, die zu Zeiten durchgeführt wurden, als es in die­sem Raum noch die Streckenbedienung mit der Draisine gab“, kommt selbst aus dem Eisen­bahnbundesamt absolutes Verständnis. Aber: Die Anfragen der Bürger an das Amt vermit­teln unisono den Eindruck eines einseitigen Verhaltens. Die Bürger sehen bei Ministe­rien und dem Amt „unterlassene Hilfeleistungen“.  

o              Politiker und Bahn-Führungskräfte sollen in die Verantwortung genommen werden  Bürger sehen „unterlassene Hilfeleistungen“ bei Ministerien und Eisenbahn­bundesamt! Nachtfahrverbot und Geschwindigkeitsreduzierung im Gütertransport gefordert!
Bahn AG nicht bereit, Geschwindigkeit zu reduzieren

o              Bevölkerung empört, Vertrauen in Politik zunehmend erschüttert

o              Gang zum Staatsanwalt? 

Was wollen die Bürger konkret?
Eine Geschwindigkeitsreduzierung der Bahn AG. Dies ist auch ökonomisch absolut vertretbar, da es nur minimale Ein­schränkung der Bahn hervorruft, damit aber eine erträgliche Situation für die Be­völkerung bedeutet. Bei Gegenüberstellung der Start- und Nachtlandeverbote des Wettbewerbers Luftfahrt oder der massiven Einschränkungen des Straßenschwerlastverkehrs, ist es nicht vorstellbar, dass diese relativ geringfügige Maßnahme für die Bahn Gewinn beeinträchtigend sein soll. 

  1. Anfrage bei dem Aufsichtsrat der Bahn, wieso hier die Bevölkerung so behandelt wird
  2. Anfrage bei den  Bahn-Großkunden, ob die Aussage der Geschäftsführung/Konzernleitung NRW der Wahrheit entspricht, dass die Kunden die Bahn angeblich sozusagen nöti­gen würden, ihre Transporte so durchzuführen.
  3. Prüfung, inwieweit der Wettbewerb der Einschränkungen bei Luftfahrt und Straße mit Nachtverboten in Gegenüberstellung zu den überhaupt nicht vorhandenen Einschränkungen seitens des rein gewerblichen Schienentrans­ports europäischem Recht zuwider läuft.
  4. Überprüfung durch die EU-Kommission inwieweit die neuen Normenrichtlinien (Erstel­lung von strategischen Lärmkarten und Lärmsanierungen im großflächigen Stil) aller nationalen und privaten Betreiber hier schon greift.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet. So der Auszug aus dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB i. d. Fassung von 2002. 

Im Schreiben des Bundesverkehrsministeriums wird aber auch darauf hingewiesen, dass noch in diesem Jahre im Rahmen des vom Bürgerverein im Jahr 2003 beantragten Lärmsanierungsprogramms die Strecke Duisburg-Wedau – Oberhausen West (Stecke 2321 für Neudorf) von km 1,7 bis km 9,5 die schalltechnischen Gutachten bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben worden sind und im Frühjahr 2006 vorliegen. Die DB ProjektBau GmbH wird zur Realisierung der Maßnahmen mit der Stadt