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WGH GmbH - Martin Blank - Blank & Schmack - IHK-Neuss - SIHK-Hagen - W. Holtmann - T. Derricks - J. Nockemann

Vier Gutachter - fünf Ansichten
Beschwerdebrief über Gutachter Wolfgang Holtmann (IK-Bau NW)
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IK-Bau NRW
Herr Abratis
Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf


Sehr geehrter Herr Abratis ,

auch zum letzten der von Ihnen bei Bauschädenbegutachtungen als sachverständig und einwandfrei arbeitend eingeschätzten Experten, Herrn Wolfgang Holtmann, stellen wir Ihnen gerne noch einmal gerafft unsere Eindrücke seiner Begutachtung zur Verfügung. Seine Einschätzung der von uns monierten Baumängel unterscheidet sich in Form und Inhalt so deutlich von den Einschätzungen der drei anderen Gutachter, dass wir durch Herrn Holtmann am Wert eines Gutachtens generell zu zweifeln gelernt haben.

Betrachten wir zunächst aber nur die Form der Begutachtung durch Herrn Holtmann. Dieser betrat ohne Anmeldung und Ausweisung am 16.08.2006 in Begleitung des Bauträgers und des vom Bauträger beauftragten Bauleiters unser Grundstück und nahm seine Begutachtung vor. Eine Vorbereitung auf diese Begutachtung oder auch nur unsere persönliche Anwesenheit war durch diese Art der eher an einen Überfall gemahnenden Begutachtung natürlich unmöglich. Auf eine schriftliche Darstellung der Ergebnisse verzichtete Herr Holtmann. In einer solchen Bagatellangelegenheit genügt seiner Einschätzung nach wohl sein Wort. Verzeihen Sie, dass wir uns dieser Auffassung nicht anschließen können.

Wir sind nicht überzeugt, da Herr Holtmann neben seiner formal befremdlich anmutenden Begutachtung auch inhaltlich sehr schnell zu kurzen, knackigen und gleichwohl originellen Einschätzungen gelangt ist. Herr Holtmann stellte bei seinem Blitzbesuch bei unserem Haus "optische Mängel" fest. Der Bauträger bezog sich auf die Aussagen von Herrn Holtmann in der Abschlussrechnung und bot für diese „optischen Mängel“ eine Rechnungsminderung von 600,00 Euro an.

Die Differenz zwischen der Schadensbewertung durch Herrn Holtmann und denen durch die übrigen in diesem Fall schon engagierten Gutachter ist gewaltig.
Der Gutachter Derricks ermittelte ca. 12.500 Euro. Nicht einkalkuliert waren hier die optischen Mängel, die selbst bei fachgerechter Mängelbeseitigung bestehen bleiben würden und zu einem für ihn nicht näher bezifferbaren Wertabschlag führen würden.
Der Gutachter Witt bestätigte die Mängel, deren Beseitigung in seinen Augen einen finanziellen Aufwand in Derrick’scher Größenordnung bedeutete. Zusätzlich ermittelte er eine Wertminderung in Höhe von zusätzlich 5 % vom Kaufwert.
Selbst Herr Nockemann schloss sich den Bewertungen seiner Kollegen Witt und Derrick zumindest in der Mängelbeurteilung an.

Wie lassen sich solche doch erheblich differente Einschätzungen von Bauschäden (durch Fachleute!) erklären?
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns hierüber eine Einschätzung von Ihrer Seite geben könnten.

Ein letzter Punkt sei im Zusammenhang mit Herrn Holtmann ebenfalls noch erwähnt. Herr Holtmann stellte der WGH-Gegenseite eine Rechnung über seine gutachterliche Tätigkeit, die er in der Rechnung allerdings als bautechnische Beratung etikettierte, in Höhe von 145,65 Euro (Rechnung vom 17. August 2006 mit der Rechnungsnummer 1.826-1/2006).
Selbst wenn wir annehmen wollen, dass die Höhe der Gutachterhonorare von der Höhe der festgestellten Schäden abhängt, sind die Gutachterhonorare – wenn wir das Honorar für Herrn Holtmann mit den Honoraren vergleichen, die wir für die Tätigkeit der oben genannten drei Herren entrichten durften – doch sehr verschieden. Für die von mir zu bezahlenden Gutachter habe ich in der Zwischenzeit den Gegenwert eines Kleinwagens aufgewendet.
Das entspricht in etwa der Höhe der festgestellten Schäden. Wir wären Ihnen für Aufklärung dankbar, die uns die unterschiedliche Höhe von Gutachterhonoraren verständlicher machte. 

Die mögliche finanzielle Ungleichbehandlung ist aber – das lassen Sie mich bitte noch einmal abschließend noch einmal festhalten – nur ein Nebenaspekt. Entscheidend für uns ist, dass der sich jetzt beinahe fünf Jahre hinziehende Versuch, den Streitgegenstand zu definieren, immer noch erfolglos ist.

Bis heute ist noch kein einziger Stein ausgetauscht oder ein Schaden beseitigt worden. Über den sich hinziehenden Gutachten ist der Bauträger in die Insolvenz gegangen. Meine Chancen, finanziell entschädigt zu werden, sind dadurch nicht gestiegen.

Wir schreiben Ihnen das, um Ihnen auch deutlich zu machen, dass sich unser Interesse nunmehr verschoben hat. Wir sind zurzeit einfach sehr neugierig zu erfahren, wie lange sich Institutionen wie die z.B. IHK oder deutsche Gerichte mit der Aufklärung dieses Falls beschäftigen wollen.

Wir verhehlen Ihnen dabei natürlich auch nicht einen gewissen Groll, den wir hiermit dokumentiert haben.

Besten Gruß
Familie Rolf Angenendt