| Agentur für Arbeit Duisburg - Archiv Mai - Juni 2009 |
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Frühzeitige
Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit erspart Ärger Kurzarbeit stabilisiert weiterhin den Arbeitsmarkt |
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Duisburg, 30. Juni 2009 - Eine Kündigung
bereitet immer Sorgen und Nöte. Damit diese nicht ohne Not noch größer
werden, ist es unbedingt erforderlich, an die telefonische oder
persönliche Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit zu denken.
Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind
verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung ihrer
Beschäftigung oder Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend
zu melden. Wer seine Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt erhält,
der muss diese Meldung spätestens drei Tage nach Kenntnis vom
Beendigungszeitpunkt erledigt haben. „Diese Pflicht zur frühzeitigen Meldung ist als Hilfe für unsere Kunden gedacht“, betont Hans-Georg Grein, Pressesprecher der Duisburger Arbeitsagentur. „Im optimalen Fall bedeutet dies für unsere Kunden: Arbeitslosigkeit tritt wegen der zeitigen Vermittlungsbemühungen erst gar nicht ein. Sollte es dennoch zur Arbeitslosigkeit kommen, ist aber wichtige Zeit gewonnen, denn eine Integration wird umso schwieriger, je länger die Arbeitslosigkeit andauert.“ Wie ernst es dem Gesetzgeber mit dem Gedanken der frühzeitigen Hilfe ist, das zeigen die ausführlichen Erläuterungen und Hilfen im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27736/Navigation/zentral/Unternehmen/Recht/Fruehzeitige-Meldung/Fruehzeitige-Meldung-Nav.html Hier erfährt man auch, dass derjenige, der diese Hilfen nicht rechtzeitig in An-spruch nimmt, mit finanziellen Nachteilen in Form von einer Woche Sperrzeit zu rechnen hat. „Der Gesetzgeben will mit dieser Sanktionsandrohung dem wichtigen Ziel zur frühzeitigen Meldung den ausreichenden Nachdruck verleihen“, so Grein, „denn die Vermeidung der Arbeitslosigkeit oder ihr schnelles Ende hilft schließlich beiden Seiten. Der gekündigte erhält schneller einen neuen Arbeitsplatz und die Versichertengemeinschaft wird schneller entlastet.“ Dabei ist die Arbeitsuchendmeldung viel kundenfreundlicher und unbürokratischer, als dies immer wieder vermutet wird. Unter der Service Nummer 01801 555 111* ist eine telefonische Arbeitsuchendmeldung möglich. Vom Service Center erhalten die Kunden direkt einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem dann die vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Auf diese Weise entfallen unnötige Wege und Wartezeiten und die gesetzlich vorgegebenen Fristen werden dennoch eingehalten. Wer dem Arbeitsvermittler schon vorab alle persönlichen und beruflichen Daten für seine Arbeit zur Verfügung stellen möchte, der kann diese am heimischen Computer in aller Ruhe selbst eingeben. Eine Anleitung hierzu findet sich auf den Seite der Bundesagentur für Arbeit unter der Adresse: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/Bedienungsanleitung-fuer-Kunden-kn-pdf.pdf Der Arbeitsvermittler kann dann gut vorbereitet und vielleicht schon mit der richtigen Arbeitsstelle in das Erstgespräch gehen.
Kurzarbeit stabilisiert weiterhin den
Arbeitsmarkt |
| Berufsausbildung - Von Andreas Rüdig |
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Duisburg, Juni 2009 - Die betriebliche
Berufsausbildung wird in Betrieben der Wirtschaft und in vergleichbaren
Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen
Dienstes und der Angehörigen der freien Berufe sowie in Haushalten
durchgeführt. Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Ausbildender ist derjenige, der eine andere Person zur Berufsausbildung einstellt. Davon ist die Person, die die Ausbildung durchführt, zu unterscheiden. Das kann der Ausbildende selbst oder ein von ihm beauftragter Ausbilder sein. Auszubildender ist derjenige, der ausgebildet wird. Ist eine Person noch minderjährig, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluß eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Eltern gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund. Der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages muss vom Ausbildenden unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich verfasst jeden. Die Niederschrift des Vertrages ist vom Ausbildenden, vom Auszubildenden und von dessen gesetzlichem Vertreter zu unterschreiben. Die Vertragsniederschrift muss mindestens Angaben enthalten über Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, die Dauer der Probezeit, die Zahlung und Höhe der Bezahlung, die Dauer des Urlaubs, die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann und Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sein. Nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages hat der Ausbildende unverzüglich die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu veranlassen. Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sind die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die dazu von der Bundesregierung für alle verbindlich erlassenen Ausbildungsordnungen. Aufgrund der Absprachen des Bundes und der Länder werden Ausbildungsordnungen und ländereinheitliche Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Die Ausbildungsordnung legt für die anerkannten Ausbildungsberufe konkret fest, dass in der Berufsausbildung sowohl eine breit angelegte berufliche Grundbildung als auch die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit (also die berufliche Fachbildung) vermittelt werden müssen. Sie hat außerdem den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen. Die Ausbildungsordnung enthält mindestens die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild), eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan) und die Prüfungsanforderungen. Der Ausbildende kann selbst ausbilden oder einen Ausbilder damit beauftragen. Es darf nur derjenige ausbilden, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Persönlich nicht geeignet ist, wer nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf, weil er innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren oder wegen eines Sittlichkeitsdelikts verurteilt worden ist. Außerdem ist vor allem persönlich ungeeignet, wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung verstieß. Zur Berufsausbildung ist fachlich nicht geeignet, wer nicht die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse oder die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt. Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in überbetrieblichen Lehrwerkstätten) freizustellen. Der Auszubildende muss an Ausbildungsmaßnahmen, für die er freigestellt wird, teilnehmen. Die Zeit dieser Freistellung umfasst den Zeitraum für den Unterricht (die Ausbildungsmaßnahme) einschließlich Pausen und für die Wegstrecke zwischen Ausbildungsbetrieb und Unterrichtsstätte (überbetriebliche Ausbildungsstätte). Beträgt die Unterrichtszeit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten Dauer, so dürfen jugendliche Auszubildende an diesem Schultag nicht mehr beschäftigt werden. Dieses Beschäftigungsverbot besteht aber nur einmal in der Woche. Auf die gesetzliche Arbeitszeit werden bei jugendlichen Auszubildenden Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten mit acht Stunden, Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen mit 40 Stunden und im übrigen die Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen angerechnet. Die Ausbildungsordnung (Ausbildungsberufsbild) legt die Fertigkeiten und Kenntnisse fest, die Gegenstand der Berufsausbildung sind. Dem Ausbildungszweck dienen private Besorgungen für den Ausbildenden wie etwa Einkäufe besorgen, Kinder verwahren, Teppiche klopfen grundsätzlich nicht. Nicht zulässig ist auch der Einsatz bei bestimmten Verrichtungen, wenn dadurch nicht fehlende Arbeitskräfte (z. B. Raumpfleger, Fensterputzer, Heizer, Lagerarbeiter, Magazinverwalter, Boten, Fahrer, Post- und Frachtexpedienten oder Schreibkräfte) ersetzt werden sollen. Zumutbar und deswegen durch die Ausbildungsordnungen im allgemeinen auch vorgeschrieben sind dagegen Tätigkeiten, die mit der Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Pflege von Waren, Maschinen, Geräten und Werkzeugen zusammenhängen, wenn Auszubildende persönlich damit umzugehen haben. Die Beschäftigung mit Arbeiten, die die körperlichen Kräfte jugendlicher Auszubildender übersteigen oder bei denen diese gesundheitlichen oder sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, ist verboten. Verboten ist insbesondere die Beschäftigung durch Akkordarbeiten und durch Fließbandarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo. Wenn in der Ausbildungsordnung das Führen von Berichtsheften für die Berufsausbildung vorgeschrieben ist, müssen Auszubildende sie ordnungsgemäß führen und regelmäßig vorlegen. Der Ausbildende muß zum Führen der Berichtshefte anhalten und sie durchsehen. Der Ausbildende darf mit der Berufsausbildung eines Jugendlichen nur dann beginnen, wenn dieser innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Ausbildende die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, daß der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Durch die Untersuchungen wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Jugendlichen festgestellt, insbesondere auch, ob die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung bestimmter Arbeiten gefährdet werden könnte. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Da die Probezeit schon zur Berufsausbildung gehört, bestehen auch die vollen Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden. Der Ausbildende ist während der Probezeit verpflichtet, die Eignung des Auszubildenden für den zu erlernenden Beruf abzuklären. Auch der Auszubildende muss entscheiden, ob er die richtige Wahl traf. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen oder ohne Einhalten einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit muss in der Vertragsniederschrift ausdrücklich geklärt werden. Dabei ist für jugendliche Auszubildende die Begrenzung nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzverhältnisses zu beachten. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden pro Woche begrenzt. Die Arbeitszeit muss durch Ruhepausen unterbrochen werden. Die Ruhepausen müssen bei mehr als viereinhalb Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 60 Minuten betragen. Die Dauer des Urlaubs richtet sich unter anderem nach dem Alter des Auszubildenden. Für noch nicht 18 Jahre alte Auszubildende beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 25 Werktage, für noch nicht 17 Jahre alte Auszubildende mindestens 27 Werktage und für noch nicht 16 Jahre alte Auszubildende mindestens 30 Werktage. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie muss nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen sein, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens aber jährlich ansteigt. In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden kostenlos. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem müssen die Prüflinge an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt haben. Während der Berufsausbildung wird mindestens eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt. In den Ausbildungsordnungen werden Inhalt und Zeitraum der Zwischenprüfungen vorgeschrieben. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sind in dem Vertrag auszunehmen. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Nach der Probezeit kann außerdem vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Jede Kündigung muss schriftlich und bei einer Kündigung nach der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß darüber ausdrücklich etwas vereinbart wurde, so wird damit ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet. Durchstarten im dualen Studium - Agentur für Arbeit
informierte |
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Urlaubszeit ist Reisezeit – aber nur
mit Zustimmung! Infos zum Lehrerberuf |
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Urlaubszeit ist Reisezeit – aber nur
mit Zustimmung! Duisburg, 10. Juni 2009 -Urlaubszeit ist Reisezeit: Die Agentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ARGE) in Duisburg weisen Ar-beitslosengeld-Empfänger darauf hin, dass Reiseplänen durch den zuständigen Arbeitsvermittler zugestimmt werden muss. Hierbei spricht man von der Ortsabwesenheit nach der Erreichbarkeitsanordnung, wonach der Kunde über seine Adresse immer erreichbar bleiben soll. Da die Ferienzeit näher rückt, raten Agentur und ARGE, sich einen Termin über die jeweilige Servicehotline geben zu lassen. Um unnötige Wartezeiten und Missverständnisse zu vermeiden, bittet die AREGE ihre Kunden sich frühzeitig mit der ARGE-Hotline in Verbindung zu setzen. Je nach Arbeitsmarktsituation und Sachlage kann der Arbeitsuchende bis zu drei Wochen verreisen. Das Arbeitslosengeld (ALG) wird dann weitergezahlt. Wer bis zu sechs Wochen Urlaub macht, bekommt die ersten drei Wochen noch Arbeitslosengeld. Bei mehr als sechs Wochen Ortsabwesenheit im Jahr, erlischt der ALG-Anspruch und muss neu beantragt werden. Rückkehrer der ARGE müssen sich unbedingt einen Tag nach ihrem Urlaub bei der ARGE melden. Weitere Informationen und Termine gibt es über die ARGE-Servicehotline: 0203/ 302- 1910 und bei der Agentur für Arbeit unter: 01805 555111*. Infos zum Lehrerberuf |
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"Wiedereinstieg nach der Familienphase -
Wie nutze ich meine Chance?" Subject: Veranstaltung Assessment Center Arbeitsamt |
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Arbeitsagentur und ARGE am 17. Juni
geschlossen Duisburg, 4. Juni 2009 -Wegen eines Betriebsausflugs am Mittwoch, den 17. Juni 2009, sind alle Dienstgebäude der Agentur für Arbeit und der ARGE Duisburg geschlossen. In dringenden Angelegenheiten können sich die Kunden unter den Telefon-nummern (0203) 302 555 111* (Arbeitnehmer Agentur für Arbeit), (0203) 66 44 66* (Arbeitgeber Agentur für Arbeit und (0203) 302 1910 (ARGE Duisburg) an das Service Center wenden.
Wiedereinstieg
nach der Familienphase - Wie nutze ich meine Chance?"
Subject: Veranstaltung Assessment Center
Arbeitsamt |
| 32.188 Duisburgerarbeitslos - Quote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 13,2 Prozent |
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Duisburg, 28. Mai 2009 - Der Mai brachte
keinen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Es konnte stattdessen ein
leichter Rückgang der Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen in
Duisburg verzeichnet werden. Mit 32.188 Duisburgern waren im Mai 151
Personen oder 0,5 Prozent weniger Menschen arbeitslos gemeldet als noch
im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank dadurch um 0,1 Prozentpunkte auf
nunmehr 13,2 Prozent. "Im Ruhrgebiet sind wir an zweitletzter Stelle
geblieben," berichtet Angela Schoofs, Chefin der Duisburger Agentur für
Arbeit. Im April spiegelten beide Rechtskreise gemeinsam die Steigerung der Arbeitslosigkeit wider. Im Mai geht es in beiden Rechtskreisen wieder leicht abwärts mit den Arbeitslosenzahlen. Im Mai waren 6.806 Duisburger im Rechtskreis SGB III arbeitslos gemeldet, 64 oder 0,9 Prozent weniger als noch im April. Auch der Bereich der Grundsicherung im Rechtskreis SGB III konnte im Mai mit 25.382 Menschen einen Rückgang der gemeldeten Arbeitslosigkeit um 87 Personen oder 1,3 Prozent verzeichnen. Die gemeldete Kurzarbeit steigt weiter an. In Duisburg haben aktuell 341 (Vormonat: 300) Betriebe Kurzarbeit angemeldet, die für 23.567 (Vormonat: 20.281) Arbeitnehmer zum Tragen kommen kann. "Damit wird die entlastende Wirkung sehr deutlich," ist von der Arbeitsverwaltung zu hören. "Es sind fast schon Zahlen wie in den `70er Jahren. Kurzarbeit fördert soziale Sicherheit, hält Kaufskraft vor Ort und gut qualifizierte Facharbeiter im Betrieb." Im Mai hat sich der Stellenzugang auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Mit 685 neu gemeldeten ungeförderten Stellen war der Zugang um 26 oder 3,9 Prozent höher als im Vormonat. Der kontinuierliche Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit hat sich im Mai nicht weiter fortgesetzt. Die Jugendarbeitslosigkeit sank im Mai leicht auf 2.571 arbeitslose junge Duisburger. Das sind 55 oder 2,1 Prozent weniger als im Vormonat. Kaum Veränderungen gab es bei den älteren Arbeitslosen. Bei den über 50 Jahre alten Personen war ein Rückgang auf 7.105 (- 40 oder 0,6 Prozent weniger) zu verzeichnen gewesen, während die Zahl bei den arbeitslosen Personen über 55 Jahre auf nunmehr 3.584 (+ 24 oder +0,7 Prozent) weiter angestiegen ist. Mit 8.956 Ausländern waren im Mai 83 Personen oder 0,9 Prozent weniger von Arbeitslosigkeit betroffen als im Vormonat. "Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II niedriger. Das liegt daran, daß wir intensiver mit den Menschen arbeiten," berichtet Schoofs. "Wir schauen gerne in die Zukunft. Wir müssen unsere Kräfte bündeln. Wirtschaft hat was mit Stimmung zu tun. Wer einseitig aufgestellt ist, beispielsweise exportabhängig, hat heute Schwierigkeiten. Wer heute (sich) nicht weiterqualifiziert und sich neue Geschäftsfelder erschließt, wird in Zukunft Schwierigkeiten haben. Wer rastet, der rostet. Dieser alte Spruch ist heute hochaktuell. Es fehlt die strategische Ausrichtung der Weiterbildung. Sehen Sie sich die Veränderungen im Alltag (z. B. Laptop, Handys) an. Wir lernen jeden Tag dazu. Wir dürfen nicht erst lernen, wenn es Veränderungen gibt. Motivierte Hauptschüler haben auch eine Chance. Die Arbeitsverwaltung fördern berufliche Weiterbildung. Es ist die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Bildungsscheck einlöst oder einen Volkshochschulkurs belegt. Ich möchte die Betriebe ermuntern, auszubilden. Wir starten mit 9 Auszubildenden im neuen Ausbildungsjahr." Andreas Rüdig "Wiedereinstieg nach der Familienphase" Donnerstag, den 4. Juni 2009, informiert die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Duisburg, Annette von Brauchitsch-Lavaulx über den "Wiedereinstieg nach der Familienphase". In der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr gibt sie im Beurfsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur, Wintgensstr. 29-33, 47058 Duisburg, Raum C Orientierungshilfen zu individuellen Wegen aus der Familienzeit oder Pflege von Familienangehörigen zurück in den Arbeitsprozess. Sie zeigt dabei, wie die hohe Motivation der betroffenen Frauen und Männer und die in der Familienzeit oder der Pflegetätigkeit erworbenen Kompetenzen für die Bewerbungssituation genutzt werden können. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos. |
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Bilanz zum Tag des
Ausbildungsplatzes: 173 zusätzliche Ausbildungsstellen für Duisburger Jugendliche |
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Duisburg, 15. Mai 2009 - Die Bilanz zum 14.
bundesweiten „Tag des Ausbildungsplatzes“ ist für Angela Schoofs, Chefin
der Duisburger Arbeitsagentur positiv. „Unsere Fachkräfte konnten mit
dem eigens für diesen Tag eingerichteten Call Center 173 zusätzliche Ausbildungsplätze werben. Dieses gute Ergebnis lässt uns hoffen, dass wir mit diesem Tag die Unternehmen noch einmal auf die besondere Notwendigkeit beruflicher Ausbildung hingewiesen haben. Wir setzen darauf, dass die Dynamik des gestrigen Tages auch in den kommenden Wochen und Monaten weitere Ausbildungsstellen bringen wird. Es gilt jetzt, die Weichen für die Facharbeiter von morgen zu stellen.“ Ausbildungsstellenvermittler von Agentur für Arbeit und ARGE Duisburg hatten am „Tag des Ausbildungsplatzes“ in dem hierfür eingerichteten Call Center 763 Betriebe aus Handwerk, Handel und Industrie kontaktiert, um die 173 zusätzlichen Ausbildungsplätze für den Duisburger Ausbildungsmarkt zu gewinnen. Unabhängig vom „Tag des Ausbildungsplatzes“ können sich Betriebe, die noch freie Ausbildungsstellen melden wollen oder noch nicht den passenden Bewerber oder die passende Bewerberin gefunden haben, bei der Agentur für Arbeit Duisburg unter der Rufnummer 01801 66 44 66 melden. |
| "Chance Ausbildung Perspektive für MigrantInnen!" |
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Duisburg, 14. Mai 2009 -"Chance Ausbildung
Perspektive für MigrantInnen!" heißt eine Informationsveranstaltung, die
am Donnerstag im Berufsinformationszentrum der Duisburger Arbeitsagentur
stattfindet. "Ausbildung sichert die Zukunft für junge Menschen und
Betriebe. Migranten sind die Auszubildenden von Heute, die Fachkräfte
von Morgen und wichtig für unsere berufliche Zukunft," betont die
Arbeitsverwaltung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die GfB
- Gesellschaft für Beschäftigungsförderung, MUT - Migranten-Unternehmen
und die SfS Schulungsgesellschaft sind mit Infoständen und einem
Sprachparcour vertreten. Die Veranstaltung ist überlaufen. Jede Menge überwiegend türkischstämmige Jugendliche sind gekommen. "Unternehmen werden sich noch stärker der Potentiale junger Menschen mit Migrationshintergrund besinnen, bringen sie doch mit zusätzlichen Sprachkenntnissen und ihrer interkulturellen Kompetenz einen Mehrwert im Bemühen um noch mehr Kundenzufriedenheit. Dem stimmt auch Kreishandwerksmeister Lothar Hellmann zu: "Nicht die Nationalität zählt, sondern die Leistung. Deswegen achten die Betriebe im Handwerk auch auch sehr darauf, daß Motivation und Leistungsbereitschaft vorhanden sind, denn nur das zählt bei unseren Kunden. Wenn junge Menschen mit Migrationshintergrund hier noch weitere Kompetenzen in den Beruf einbringen können, so kann dies den Erfolg im Beruf nur fördern. Die Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Fleiß, Arbeitsbereitschaft, Höflichkeit und Sauberkeit sind schon wichtig. Der Spruch `Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangenŽ gilt auch im Handwerk. Unentschuldigte Fehltage in der Schule werden nicht gern gesehen. Ausbildungsbegleitende Hilfen können dann helfen, wenn die Lehrlinge dazu bereit sind." "Duisburger Arbeitgeber sind gut im Geschäft. Entgegen zum Landestrend wurden uns 6,8 % mehr Lehrstellen gemeldet. Es sind 1.200 Ausbildungsstellen nicht besetzt, 1.700 Bewerber haben noch keinen Ausbildungsplatz," berichtet Christiane Artz, operative Geschäftsführerin der Agentur. "Heute ist der bundesweite Tag der Ausbildung. Ausbildung ist ein wichtiger Schritt in das Berufs- und Arbeitsleben. Gibt es zusätzliche Lehrstellen? Gibt es Lehrstellen, die wir noch nicht kennen? Möchte ein Betrieb zum erstenmal ausbilden und braucht daher Hilfe? Das sind Fragen, um die wir uns kümmern. Daneben möchten wir auf die Jugendlichen zugehen, die noch eine Lehrstelle suchen," berichtet Annette von Brauchitsch - Lavaulx von der Duisburger Agentur für Arbeit beim Auftrakt der Veranstaltung. "Warum ist das Thema Migration so wichtig? Duisburg hat 490.000 Einwohner. 75.000 davon haben einen fremden Paß, 50.000 sind eingebürgert und 35.000 binational, haben also zwei Pässe. Auch wenn ausländische Jugendliche oft Schwierigkeiten haben, eine Lehrstelle zu finden, gehören sie dennoch zu den Zielgruppen des Arbeitsmarktes." Eine selbständige Friseurin mit türkischen Wurzeln wirbt dafür, eine Ausbildung zu beginnen. "Man kann Geld verdienen und eröffnet sich eine Zukunft," berichtet sie. Jan Wittenbrink wirbt für eine Ausbildung bei Subway. "Wer keine Ausbildung hat, verbaut sich eine Zukunft. Ungelernte und Aushilfen werden nur dann eingestellt, wenn es keine Fachkräfte gibt." Selbst die Stadtwerke sind bei der Eröffnung vertreten. "Ich bin gelernter Maschinenschlosser und habe dann Karriere gemacht," berichtet Hans-Jürgen Sulberg. Und biedert sich dann auch gleich bei den Jugendlichen an: "Wir brauchen Sie alle! Wir bieten ganz viele Ausbildungsplätze an." Andreas Rüdig |
| Wandel aktiv mit gestalten |
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Duisburg, 8. Mai 2009 - Wie kann man
eigentlich den Wandel aktiv mit gestalten," fragt die Arbeitsverwaltung
und gibt auch gleich die Antwort: "Railion Deutschland AG - die
Güterbahn ist die erste Adresse im großen Frachtgeschäft Deutschlands!
Detlev Gottschlich, Personalreferent, wird die Einstiegsmöglichkeiten
und Tätigkeiten von Akademikern bei der Railion Deutschland erläutern." "Eine kleine Korrektur: Railion heißt jetzt DB Schenker Rail. Wir wechseln den Namen wie andere die Unterwäsche." Sehr gut ist die Veranstaltung besucht; 17 Personen sind gekommen. Sehr professionell ist der Vortrag, in dem sich die Gütertransportsparte des früheren Staatsunternehmens Bundesbahn vor. Auch wenn die vorgestellten Zahlen aus der Zeit vor der Wirtschaftskrise stammen, wird schnell deutlich, dass das Unternehmen einer der führenden Logistikanbieter ist. Da Duisburg als Logistikstandort angepriesen wird, macht es schon Sinn, dieses Unternehmen und seinen Personalbedarf vorzustellen. Zumindest für Akademiker scheint dieser Bereich des DB-Konzerns ein attraktiver Arbeitsbereich zu sein. Derzeit sind wohl 12 Stellen im Akademikerbereich zu besetzen. Andreas Rüdig |