Agentur für Arbeit Duisburg   -  Archiv Mai - Juni 2009

 

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit erspart Ärger
Kurzarbeit stabilisiert weiterhin den Arbeitsmarkt
Duisburg, 30. Juni 2009 - Eine Kündigung bereitet immer Sorgen und Nöte. Damit diese nicht ohne Not noch größer werden, ist es unbedingt erforderlich, an die telefonische oder persönliche Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit zu denken. Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung ihrer Beschäftigung oder Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Wer seine Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt erhält, der muss diese Meldung spätestens drei Tage nach Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt erledigt haben.
„Diese Pflicht zur frühzeitigen Meldung ist als Hilfe für unsere Kunden gedacht“, betont Hans-Georg Grein, Pressesprecher der Duisburger Arbeitsagentur. „Im optimalen Fall bedeutet dies für unsere Kunden: Arbeitslosigkeit tritt wegen der zeitigen Vermittlungsbemühungen erst gar nicht ein. Sollte es dennoch zur Arbeitslosigkeit kommen, ist aber wichtige Zeit gewonnen, denn eine Integration wird umso schwieriger, je länger die Arbeitslosigkeit andauert.“

Wie ernst es dem Gesetzgeber mit dem Gedanken der frühzeitigen Hilfe ist, das zeigen die ausführlichen Erläuterungen und Hilfen im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27736/Navigation/zentral/Unternehmen/Recht/Fruehzeitige-Meldung/Fruehzeitige-Meldung-Nav.html
Hier erfährt man auch, dass derjenige, der diese Hilfen nicht rechtzeitig in An-spruch nimmt, mit finanziellen Nachteilen in Form von einer Woche Sperrzeit zu rechnen hat. „Der Gesetzgeben will mit dieser Sanktionsandrohung dem wichtigen Ziel zur frühzeitigen Meldung den ausreichenden Nachdruck verleihen“, so Grein, „denn die Vermeidung der Arbeitslosigkeit oder ihr schnelles Ende hilft schließlich beiden Seiten. Der gekündigte erhält schneller einen neuen Arbeitsplatz und die Versichertengemeinschaft wird schneller entlastet.“
Dabei ist die Arbeitsuchendmeldung viel kundenfreundlicher und unbürokratischer, als dies immer wieder vermutet wird. Unter der Service Nummer 01801 555 111* ist eine telefonische Arbeitsuchendmeldung möglich. Vom Service Center erhalten die Kunden direkt einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem dann die vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Auf diese Weise entfallen unnötige Wege und Wartezeiten und die gesetzlich vorgegebenen Fristen werden dennoch eingehalten.
Wer dem Arbeitsvermittler schon vorab alle persönlichen und beruflichen Daten für seine Arbeit zur Verfügung stellen möchte, der kann diese am heimischen Computer in aller Ruhe selbst eingeben. Eine Anleitung hierzu findet sich auf den Seite der Bundesagentur für Arbeit unter der Adresse: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/Bedienungsanleitung-fuer-Kunden-kn-pdf.pdf
Der Arbeitsvermittler kann dann gut vorbereitet und vielleicht schon mit der richtigen Arbeitsstelle in das Erstgespräch gehen.

Kurzarbeit stabilisiert weiterhin den Arbeitsmarkt
Duisburger Arbeitslosenzahl ging im Juni um  101 Personen oder 0,3 Prozent zurück
Im Juni setzt sich der leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit aus dem Vormonat weiter fort. Der intensive Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie Kurzarbeit prägen diese Entwicklung ebenso wie das Ende zahlreicher Berufsausbildungen.
Mit 32.087 Duisburgerinnen und Duisburgern waren im Juni 101 Personen oder 0,3 Prozent weniger Menschen arbeitslos gemeldet als noch Vormonat.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind dies 1.291 Personen oder 4,2 Prozent mehr Betroffene, die im Berichtsmonat in Duisburg arbeitslos waren. Auf die Arbeitslosenquote wirkt sich dieser geringe Rückgang nicht aus, sie liegt unverändert bei 13,2 Prozent. Im Juni des Vorjahres lag die Quote bei 12,7 Prozent.
Während im Vormonat beide Rechtskreise im Gleichklang einen Rückgang der Arbeitslosigkeit verzeichneten, verläuft im Berichtsmonat die Entwicklung wieder uneinheitlich. Diese unterschiedliche Entwicklung hat ihren Hauptgrund in Arbeitslosmeldungen nach beendeter Berufsausbildung und dem Ende zahlreicher Berufsvorbereitungslehrgänge im Rechtskreis SGB III. Im Juni waren dies allein 194 oder 73,2 Prozent mehr als im Vormonat. Im Juni waren 7.033 Duisburgerinnen und Duisburger im Rechtskreis SGB III arbeitslos gemeldet, 227 oder 3,3 Prozent mehr als im Mai. Im Vorjahresvergleich ist in diesem Rechtskreis ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um 2.267 oder 47,6 Prozent zu verzeichnen. Dieser Anstieg wäre wie schon in den Vormonaten noch stärker ausgefallen, gäbe es nicht die Abfederung durch das Instrument Kurzarbeit.

Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) im Rechtskreis SGB II setzt sich im Juni mit 25.054 Menschen der Rückgang der gemeldeten Arbeitslosigkeit hingegen fort. Er betrug -328 Personen oder -1,3 Prozent. Gegenüber dem Juni 2008 ist die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II um 976 Personen oder 3,7 Prozent niedriger. Die Zugänge in Arbeitslosigkeit im Juni sind von 5.099 auf 5.490 angestiegen (+391 oder +7,7 Prozent gegenüber dem Mai). Sie bewegen sich damit weiterhin deutlich über dem Vorjahresmonat (+1.032 oder +23,1 Prozent). Von den 5.490 neu gemeldeten Arbeitslosen kamen 1.725 aus vorhergehender Erwerbstätigkeit. Von April auf Mai waren dies noch 1.808 Personen. Gegenüber dem Vormonat sank damit der Zugang aus vorhergehender Beschäftigung um -83 Personen oder -4,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat, der mit 1.508 Zugängen aus Erwerbstätigkeit zu Buche schlug, ist hingegen ein Anstieg von +217 oder +14,4 Prozent zu verzeichnen.
Auf der anderen Seite hat sich mit 1.629 Personen (+250 oder +18,1 Prozent gegenüber Mai) die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit im Juni deutlich belebt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist der ist der Abstand nicht mehr ganz so deutlich wie noch im Vormonat (-59 oder 3,5 Prozent weniger Abgänge in Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahresmonat, während im Mai der Abstand zum Vorjahresmonat noch bei -210 und -13,2 Prozent lag). Die Abgänge insgesamt betrugen im Juni 5.608 Personen. Das waren 362 mehr als im Mai und 427 mehr als im Vorjahresmonat. Parallel dazu ist die angemeldete Kurzarbeit im Juni weiter angestiegen. In Duisburg haben aktuell 377 (Vormonat 341) Betriebe Kurzarbeit angemeldet, die für 24.469 (Vormonat 23.567 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Tragen kommen kann. Weiterhin unbefriedigend ist der Zugang an Stellenangeboten. Mit 644 neu gemeldeten ungeförderten Stellen war der Zugang um 41 oder 6,0 Prozent niedriger als im Vormonat. Gegenüber dem Juni des Vorjahres sind 328 oder 33,7 Prozent weniger offene Stellenangebote der Agentur für Arbeit gemeldet worden. Auch der Bestand an offenen Stellenangeboten ist im Juni gegenüber
dem Vorjahresmonat mit 1.783 Stellenangeboten um 1.338 oder 42,9 Prozent deutlich niedriger. Wegen endender Berufsvorbereitungslehrgänge und ersten Arbeitslosmeldungen nach beendeter Ausbildung sind die Zahlen der arbeitslos gemeldeten
jungen Menschen unter 25 Jahre im Berichtsmonat angestiegen. Die Jugendarbeitslosigkeit erhöhte sich im Juni leicht auf 2.586 arbeitslose junge Duisburger.
Dies sind 15 oder 0,6 Prozent mehr als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Jugendarbeitslosigkeit wie auch schon im Mai deutlicher gestiegen. In diesem Monat liegt sie um 328 Personen oder 14,5 Prozent höher als im Juni des Vorjahres.
Nahezu unverändert zeigt sich das Bild bei den älteren Arbeitslosen. Bei den über 50 Jahre alten Personen war ein Rückgang auf 7.088 (-17 oder -0,2 Prozent weniger), bei den Arbeitslosen Personen über 55 Jahre auf 3.569 (-15 oder -0,4 Prozent) im Berichtsmonat zu verzeichnen gewesen. Ebenfalls kaum Veränderungen gab es bei den arbeitslos gemeldeten Ausländern in Duisburg. 8.971 Ausländerinnen und Ausländer waren im Juni von Arbeitslosigkeit betroffen, dies sind 15 Personen oder 0,2 Prozent mehr als im Vormonat und 50 oder 0,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Die Junizahlen sind deutlich geprägt von der schlechten aktuellen Konjunktur“, so Angela Schoofs, Chefin der Duisburger Arbeitsagentur. „Saisonale Einflüsse und der intensive Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente bringen nur bedingt die Entlastungswirkung, die notwendig ist, die negativen konjunkturellen Impulse auf unseren lokalen Arbeitsmarkt auszugleichen. Ohne das stabilisierende Element Kurzarbeit würde die Konjunktur noch stärker auf die konsumabhängigen Bereiche wirken. Wie lange der Dämpfer Kurzarbeitergeld wirksam bleibt, hängt von den Erwartungen der Betriebe für den Jahreswechsel 2009/2010 ab.“

Berufsausbildung - Von Andreas Rüdig
Duisburg, Juni 2009 - Die betriebliche Berufsausbildung wird in Betrieben der Wirtschaft und in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes und der Angehörigen der freien Berufe sowie in Haushalten durchgeführt.
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Ausbildender ist derjenige, der eine andere Person zur Berufsausbildung einstellt. Davon ist die Person, die die Ausbildung durchführt, zu unterscheiden. Das kann der Ausbildende selbst oder ein von ihm beauftragter Ausbilder sein. Auszubildender ist derjenige, der ausgebildet wird. Ist eine Person noch minderjährig, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluß eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Eltern gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
Der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages muss vom Ausbildenden unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich verfasst jeden. Die Niederschrift des Vertrages ist vom Ausbildenden, vom Auszubildenden und von dessen gesetzlichem Vertreter zu unterschreiben. Die Vertragsniederschrift muss mindestens Angaben enthalten über Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, die Dauer der Probezeit, die Zahlung und Höhe der Bezahlung, die Dauer des Urlaubs, die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann und Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sein.
Nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages hat der Ausbildende unverzüglich die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu veranlassen.

Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sind die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die dazu von der Bundesregierung für alle verbindlich erlassenen Ausbildungsordnungen. Aufgrund der Absprachen des Bundes und der Länder werden Ausbildungsordnungen und ländereinheitliche Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
Die Ausbildungsordnung legt für die anerkannten Ausbildungsberufe konkret fest, dass in der Berufsausbildung sowohl eine breit angelegte berufliche Grundbildung als auch die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit (also die berufliche Fachbildung) vermittelt werden müssen. Sie hat außerdem den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen.
Die Ausbildungsordnung enthält mindestens die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild), eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan) und die Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildende kann selbst ausbilden oder einen Ausbilder damit beauftragen. Es darf nur derjenige ausbilden, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Persönlich nicht geeignet ist, wer nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf, weil er innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren oder wegen eines Sittlichkeitsdelikts verurteilt worden ist. Außerdem ist vor allem persönlich ungeeignet, wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung verstieß.
Zur Berufsausbildung ist fachlich nicht geeignet, wer nicht die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse oder die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in überbetrieblichen Lehrwerkstätten) freizustellen. Der Auszubildende muss an Ausbildungsmaßnahmen, für die er freigestellt wird, teilnehmen.

Die Zeit dieser Freistellung umfasst den Zeitraum für den Unterricht (die Ausbildungsmaßnahme) einschließlich Pausen und für die Wegstrecke zwischen Ausbildungsbetrieb und Unterrichtsstätte (überbetriebliche Ausbildungsstätte).
Beträgt die Unterrichtszeit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten Dauer, so dürfen jugendliche Auszubildende an diesem Schultag nicht mehr beschäftigt werden. Dieses Beschäftigungsverbot besteht aber nur einmal in der Woche. Auf die gesetzliche Arbeitszeit werden bei jugendlichen Auszubildenden Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten mit acht Stunden, Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen mit 40 Stunden und im übrigen die Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen angerechnet.
Die Ausbildungsordnung (Ausbildungsberufsbild) legt die Fertigkeiten und Kenntnisse fest, die Gegenstand der Berufsausbildung sind. Dem Ausbildungszweck dienen private Besorgungen für den Ausbildenden wie etwa Einkäufe besorgen, Kinder verwahren, Teppiche klopfen grundsätzlich nicht. Nicht zulässig ist auch der Einsatz bei bestimmten Verrichtungen, wenn dadurch nicht fehlende Arbeitskräfte (z. B. Raumpfleger, Fensterputzer, Heizer, Lagerarbeiter, Magazinverwalter, Boten, Fahrer, Post- und Frachtexpedienten oder Schreibkräfte) ersetzt werden sollen. Zumutbar und deswegen durch die Ausbildungsordnungen im allgemeinen auch vorgeschrieben sind dagegen Tätigkeiten, die mit der Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Pflege von Waren, Maschinen, Geräten und Werkzeugen zusammenhängen, wenn Auszubildende persönlich damit umzugehen haben.
Die Beschäftigung mit Arbeiten, die die körperlichen Kräfte jugendlicher Auszubildender übersteigen oder bei denen diese gesundheitlichen oder sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, ist verboten. Verboten ist insbesondere die Beschäftigung durch Akkordarbeiten und durch Fließbandarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo.
Wenn in der Ausbildungsordnung das Führen von Berichtsheften für die Berufsausbildung vorgeschrieben ist, müssen Auszubildende sie ordnungsgemäß führen und regelmäßig vorlegen. Der Ausbildende muß zum Führen der Berichtshefte anhalten und sie durchsehen.
Der Ausbildende darf mit der Berufsausbildung eines Jugendlichen nur dann beginnen, wenn dieser innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Ausbildende die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, daß der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Durch die Untersuchungen wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Jugendlichen festgestellt, insbesondere auch, ob die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung bestimmter Arbeiten gefährdet werden könnte.
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Da die Probezeit schon zur Berufsausbildung gehört, bestehen auch die vollen Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden. Der Ausbildende ist während der Probezeit verpflichtet, die Eignung des Auszubildenden für den zu erlernenden Beruf abzuklären. Auch der Auszubildende muss entscheiden, ob er die richtige Wahl traf. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen oder ohne Einhalten einer Frist schriftlich gekündigt werden.
Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit muss in der Vertragsniederschrift ausdrücklich geklärt werden. Dabei ist für jugendliche Auszubildende die Begrenzung nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzverhältnisses zu beachten. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden pro Woche begrenzt. Die Arbeitszeit muss durch Ruhepausen unterbrochen werden. Die Ruhepausen müssen bei mehr als viereinhalb Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 60 Minuten betragen.
Die Dauer des Urlaubs richtet sich unter anderem nach dem Alter des Auszubildenden. Für noch nicht 18 Jahre alte Auszubildende beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 25 Werktage, für noch nicht 17 Jahre alte Auszubildende mindestens 27 Werktage und für noch nicht 16 Jahre alte Auszubildende mindestens 30 Werktage.
Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie muss nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen sein, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens aber jährlich ansteigt.
In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden kostenlos. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem müssen die Prüflinge an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt haben.
Während der Berufsausbildung wird mindestens eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt. In den Ausbildungsordnungen werden Inhalt und Zeitraum der Zwischenprüfungen vorgeschrieben.
Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sind in dem Vertrag auszunehmen. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann.
Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Nach der Probezeit kann außerdem vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Jede Kündigung muss schriftlich und bei einer Kündigung nach der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß darüber ausdrücklich etwas vereinbart wurde, so wird damit ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet.

Durchstarten im dualen Studium - Agentur für Arbeit  informierte
"Wünschen Sie sich für ein zukünftiges Studium einen starken Praxisbezug? Möchten Sie nicht nur eine gute akademische Ausbildung erhalten, sondern auch erste Erfahrungen im Unternehmen sammeln und somit eine attraktive Verbindung von Theorie und Praxis in Ihrem Studium wiederfinden? Vielleicht ist dann ein sogenanntes duales Studium eine gute Möglichkeit für Sie. Unternehmen bieten diverse Studiengänge in diesem Modell an.
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der dualen Hochschule. Die betriebliche Ausbildung findet im Unternehmen statt. Die dualen Studiengänge führen zum europaweit anerkannten Bachelor-Abschluss und die Unternehmen vergüten während des kompletten, dreijährigen Studiums ihr Engagement mit einem festen Monatsgehalt. Es gibt also einiges, was für ein duales Studium spricht. Warum nicht einen Experten, der selber ausbildet, befragen?
Die IBM, ein Global Player der IT-Branche in 170 Ländern mit ihren rund 40 Standorten in Deutschland, stellt ihre betriebswirtschaftlichen und technischen Studiengänge vor und Studierende der IBM berichten über ihre Erfahrungen in einem dualen Studium. Das duale Studium hat bei der IBM eine lange Tradition. Jedes Jahr beginnen rund 300 Studienanfänger dieses Studium," berichtet die Einladung.
Gut besucht ist die Veranstaltung; zumeist junge Leute und oft frische Schulabgänger, sind gekommen, um dem Vortrag zu lauschen. Allgemeine Informatik, Dienstleistungsmanagement / Dienstleistungsmarketing, Wirtschaftsinformatik, International Business Information Management / International Business Information Technology heißen die Studiengänge, die das Unternehmen anbietet.
21.100 Mitarbeiter kümmern sich um die Bereich Service, Marketing, Vertrieb sowie Forschung und Entwicklung. "Mit 600 Studenten sind wir der größte Anbieter im Bereich duales Studium," berichtet Edgar Thomas, Ausbildungsreferent bei IBM. "Wir kümmern uns nicht nur um Playstations, sondern beispielsweise auch um Kassensysteme." Berlin, Mainz und Stuttgart heißen die Ausbildungsstandorte. Die Studenten erhalten im 1. Jahr 810 Euro, 920 Euro im 2. Jahr und 1.100 Euro im 3. Ausbildungsjahr. Wer weiter Informationen erhalten möchte, kann die Service-Telefonnummer 0711 - 7855900 anrufen und sie erfragen. Andreas Rüdig

Urlaubszeit ist Reisezeit – aber nur mit Zustimmung!
Infos zum Lehrerberuf
Urlaubszeit ist Reisezeit – aber nur mit Zustimmung!
Duisburg, 10. Juni 2009 -Urlaubszeit ist Reisezeit: Die Agentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ARGE) in Duisburg weisen Ar-beitslosengeld-Empfänger darauf hin, dass Reiseplänen durch den zuständigen Arbeitsvermittler zugestimmt werden muss.
Hierbei spricht man von der Ortsabwesenheit nach der Erreichbarkeitsanordnung, wonach der Kunde über seine Adresse immer erreichbar bleiben soll. Da die Ferienzeit näher rückt, raten Agentur und ARGE, sich einen Termin über die jeweilige Servicehotline geben zu lassen. Um unnötige Wartezeiten und Missverständnisse zu vermeiden, bittet die AREGE ihre Kunden sich frühzeitig mit der ARGE-Hotline in Verbindung zu setzen.
Je nach Arbeitsmarktsituation und Sachlage kann der Arbeitsuchende bis zu drei Wochen verreisen. Das Arbeitslosengeld (ALG) wird dann weitergezahlt. Wer bis zu sechs Wochen Urlaub macht, bekommt die ersten drei Wochen noch Arbeitslosengeld. Bei mehr als sechs Wochen Ortsabwesenheit im Jahr, erlischt der ALG-Anspruch und muss neu beantragt werden. Rückkehrer der ARGE müssen sich unbedingt einen Tag nach ihrem Urlaub bei der ARGE melden.
Weitere Informationen und Termine gibt es über die ARGE-Servicehotline: 0203/ 302- 1910 und bei der Agentur für Arbeit unter: 01805 555111*.

Infos zum Lehrerberuf
Am 18. Juni 2009 von 16:00 bis 18:00 Uhr wird Jügen Bode vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Duisburg über die Zukunftsperspektiven des Lehrerberufs informieren. Die Veranstaltung wendet sich an Studieninteressierte und Studierende in  Lehramtsstudiengängen aller Fakultäten. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos.

"Wiedereinstieg nach der Familienphase - Wie nutze ich meine Chance?"
Subject: Veranstaltung Assessment Center Arbeitsamt
Arbeitsagentur und ARGE am 17. Juni geschlossen
Duisburg, 4. Juni 2009 -Wegen eines Betriebsausflugs am Mittwoch, den 17. Juni 2009, sind alle Dienstgebäude der Agentur für Arbeit und der ARGE Duisburg geschlossen.
In dringenden Angelegenheiten können sich die Kunden unter den Telefon-nummern (0203) 302 555 111* (Arbeitnehmer Agentur für Arbeit), (0203) 66 44 66* (Arbeitgeber Agentur für Arbeit und (0203) 302 1910 (ARGE Duisburg) an das Service Center wenden.

Wiedereinstieg nach der Familienphase - Wie nutze ich meine Chance?"
 Die Veranstaltungsreihe, die monatlich im Arbeitsamt, genauer gesagt im Berufsinformationszentrum, stattfindet. Sie wendet sich explizit an Frauen, die auf den Arbeitsmarkt drängen. "Der berufliche Wiedereinstieg nach Zeiten der Kinderbetreuung oder der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen stellt für viele Frauen und Männer einen Bruch in der Erwerbsbiographie dar. Der Weg zurück ins Erwerbsleben ist mit vielen speziellen Fragen verbunden. Wir möchten Ihnen helfen, diesen Weg zu gehen.
Ein erster Schritt kann ein Besuch unserer Informationsveranstaltung sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erfolgreiche Wege der Stellensuche, der Arbeitsmarkt sowie die Angebote der Agentur für Arbeit stehen im Fokus unserer Veranstaltungen. In der Veranstaltung erhalten Sie erste Informationen, Tipps und Hinweise, damit Sie Ihren Wiedereinstieg oder eine berufliche Neuorientierung besser planen können: Wie finde ich einen Arbeitsplatz? Wie bewerbe ich mich richtig? Welche Informationen bietet das Internet? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Ist Existenzgründung eine Alternative? Welche Hilfen bietet die Agentur für Arbeit Duisburg? Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner? Wo kann ich mich informieren, wenn z. B. Fragen zur Betreuung zu klären sind," stellt ein Fallblatt die Veranstaltung vor.
Zu der Veranstaltung im Juni kommt anfangs ein Kurs eines privaten Bildungsträgers, so dass der Raum zu Beginn rappelvoll ist. Doch als sich herausstellt, dass die Damen viele Informationen schon besitzen, leert sich der Raum schnell wieder. Am Ende bleiben sechs Teilnehmer (davon 3 Männer incl. meiner Wenigkeit) übrig.
Wir erhalten Informationen über die (auch finanziellen) Fördermöglichkeit der Arbeitsverwaltung. Der Eingliederungszuschuss wird als Starthilfe für den beruflichen Wiedereinstieg genannt, genauso wie die Probearbeit und Weiterbildung / Qualifizierung. Die Referentin stellt sogar Stellenangebote vor, die für Berufsrückkehrerinnnen geeignet sind. Andrea Rüdig

Subject: Veranstaltung Assessment Center Arbeitsamt
"Das Assessment Center - mit Ihren `soft skills` punkten" heißt eine Informationsveranstaltung, die im Berufsinformationszentrum der Duisburger Agentur für Arbeit stattfindet. "In der Veranstaltung lernen Sie unterschiedliche Verfahren des AC kennen, bekommen Tipps zur Vorbereitung auf ein AC und können sich auch praktisch an diversen AC-Übungen erproben. Zur Zielgruppe gehören junge Leute mit Hochschulreife, Studienaussteiger mit geringer Semesterzahl, die eine betriebliche Ausbildung, ein duales Studium oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst anstreben," heißt es in der dazugehörigen Einladung. Gerade einmal 3 Personen (incl. meiner Wenigkeit) sind zu der Veranstaltung gekommen. Ich erfahre, daß das AC in den `20er Jahren von der deutschen Reichswehr für die Auswahl von Offizieren entwickelt wurde. Hinter dem AC verbirgt sich ein Gruppen-Auswahlverfahren. In der Veranstaltung erfahren wir viel über Ablauf und Inhalte des AC. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl entfallen leider die praktischen Übungen. Die Veranstaltung hätte schon mehr Besucher verdient. Andrea Rüdig

32.188 Duisburgerarbeitslos - Quote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 13,2 Prozent
Duisburg, 28. Mai 2009 - Der Mai brachte keinen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Es konnte stattdessen ein leichter Rückgang der Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen in Duisburg verzeichnet werden. Mit 32.188 Duisburgern waren im Mai 151 Personen oder 0,5 Prozent weniger Menschen arbeitslos gemeldet als noch im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank dadurch um 0,1 Prozentpunkte auf nunmehr 13,2 Prozent. "Im Ruhrgebiet sind wir an zweitletzter Stelle geblieben," berichtet Angela Schoofs, Chefin der Duisburger Agentur für Arbeit.
Im April spiegelten beide Rechtskreise gemeinsam die Steigerung der Arbeitslosigkeit wider. Im Mai geht es in beiden Rechtskreisen wieder leicht abwärts mit den Arbeitslosenzahlen. Im Mai waren 6.806 Duisburger im Rechtskreis SGB III arbeitslos gemeldet, 64 oder 0,9 Prozent weniger als noch im April. Auch der Bereich der Grundsicherung im Rechtskreis SGB III konnte im Mai mit 25.382 Menschen einen Rückgang der gemeldeten Arbeitslosigkeit um 87 Personen oder 1,3 Prozent verzeichnen.
Die gemeldete Kurzarbeit steigt weiter an. In Duisburg haben aktuell 341 (Vormonat: 300) Betriebe Kurzarbeit angemeldet, die für 23.567 (Vormonat: 20.281) Arbeitnehmer zum Tragen kommen kann. "Damit wird die entlastende Wirkung sehr deutlich," ist von der Arbeitsverwaltung zu hören. "Es sind fast schon Zahlen wie in den `70er Jahren. Kurzarbeit fördert soziale Sicherheit, hält Kaufskraft vor Ort und gut qualifizierte Facharbeiter im Betrieb." Im Mai hat sich der Stellenzugang auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Mit 685 neu gemeldeten ungeförderten Stellen war der Zugang um 26 oder 3,9 Prozent höher als im Vormonat.
Der kontinuierliche Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit hat sich im Mai nicht weiter fortgesetzt. Die Jugendarbeitslosigkeit sank im Mai leicht auf 2.571 arbeitslose junge Duisburger. Das sind 55 oder 2,1 Prozent weniger als im Vormonat.
Kaum Veränderungen gab es bei den älteren Arbeitslosen.
Bei den über 50 Jahre alten Personen war ein Rückgang auf 7.105 (- 40 oder 0,6 Prozent weniger) zu verzeichnen gewesen, während die Zahl bei den arbeitslosen Personen über 55 Jahre auf nunmehr 3.584 (+ 24 oder +0,7 Prozent) weiter angestiegen ist. Mit 8.956 Ausländern waren im Mai 83 Personen oder 0,9 Prozent weniger von Arbeitslosigkeit betroffen als im Vormonat.
"Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II niedriger. Das liegt daran, daß wir intensiver mit den Menschen arbeiten," berichtet Schoofs. "Wir schauen gerne in die Zukunft. Wir müssen unsere Kräfte bündeln. Wirtschaft hat was mit Stimmung zu tun. Wer einseitig aufgestellt ist, beispielsweise exportabhängig, hat heute Schwierigkeiten. Wer heute (sich) nicht weiterqualifiziert und sich neue Geschäftsfelder erschließt, wird in Zukunft Schwierigkeiten haben. Wer rastet, der rostet. Dieser alte Spruch ist heute hochaktuell. Es fehlt die strategische Ausrichtung der Weiterbildung. Sehen Sie sich die Veränderungen im Alltag (z. B. Laptop, Handys) an. Wir lernen jeden Tag dazu. Wir dürfen nicht erst lernen, wenn es Veränderungen gibt. Motivierte Hauptschüler haben auch eine Chance. Die Arbeitsverwaltung fördern berufliche Weiterbildung. Es ist die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Bildungsscheck einlöst oder einen Volkshochschulkurs belegt. Ich möchte die Betriebe ermuntern, auszubilden. Wir starten mit 9 Auszubildenden im neuen Ausbildungsjahr." Andreas Rüdig

"Wiedereinstieg nach der Familienphase"
Donnerstag, den 4. Juni 2009, informiert die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Duisburg, Annette von Brauchitsch-Lavaulx über den "Wiedereinstieg nach der Familienphase". In der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr gibt sie im Beurfsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur, Wintgensstr. 29-33, 47058 Duisburg, Raum C Orientierungshilfen zu individuellen Wegen aus der Familienzeit oder Pflege von Familienangehörigen zurück in den Arbeitsprozess. Sie zeigt dabei, wie die hohe Motivation der betroffenen Frauen und Männer und die in der Familienzeit oder der Pflegetätigkeit erworbenen Kompetenzen für die Bewerbungssituation genutzt werden können. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos.
Bilanz zum Tag des Ausbildungsplatzes:
173 zusätzliche Ausbildungsstellen für Duisburger Jugendliche
Duisburg, 15. Mai 2009 - Die Bilanz zum 14. bundesweiten „Tag des Ausbildungsplatzes“ ist für Angela Schoofs, Chefin der Duisburger Arbeitsagentur positiv. „Unsere Fachkräfte konnten mit dem eigens für diesen Tag eingerichteten Call Center 173
 zusätzliche Ausbildungsplätze werben. Dieses gute Ergebnis lässt uns hoffen, dass wir mit diesem Tag die Unternehmen noch einmal auf die besondere Notwendigkeit beruflicher Ausbildung hingewiesen haben. Wir setzen darauf, dass die Dynamik des gestrigen Tages auch in den kommenden Wochen und Monaten weitere Ausbildungsstellen bringen wird. Es gilt jetzt, die Weichen für die Facharbeiter von morgen zu stellen.“
Ausbildungsstellenvermittler von Agentur für Arbeit und ARGE Duisburg
hatten am „Tag des Ausbildungsplatzes“ in dem hierfür eingerichteten Call Center 763 Betriebe aus Handwerk, Handel und Industrie kontaktiert, um die 173 zusätzlichen Ausbildungsplätze für den Duisburger Ausbildungsmarkt zu gewinnen.
Unabhängig vom „Tag des Ausbildungsplatzes“ können sich Betriebe, die noch freie Ausbildungsstellen melden wollen oder noch nicht den passenden Bewerber oder die passende Bewerberin gefunden haben, bei der Agentur für Arbeit Duisburg unter der Rufnummer 01801 66 44 66 melden.
"Chance Ausbildung Perspektive für MigrantInnen!"
Duisburg, 14. Mai 2009 -"Chance Ausbildung Perspektive für MigrantInnen!" heißt eine Informationsveranstaltung, die am Donnerstag im Berufsinformationszentrum der Duisburger Arbeitsagentur stattfindet. "Ausbildung sichert die Zukunft für junge Menschen und Betriebe. Migranten sind die Auszubildenden von Heute, die Fachkräfte von Morgen und wichtig für unsere berufliche Zukunft," betont die Arbeitsverwaltung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die GfB - Gesellschaft für Beschäftigungsförderung, MUT - Migranten-Unternehmen und die SfS Schulungsgesellschaft sind mit Infoständen und einem Sprachparcour vertreten.
Die Veranstaltung ist überlaufen. Jede Menge überwiegend türkischstämmige Jugendliche sind gekommen.
"Unternehmen werden sich noch stärker der Potentiale junger Menschen mit Migrationshintergrund besinnen, bringen sie doch mit zusätzlichen Sprachkenntnissen und ihrer interkulturellen Kompetenz einen Mehrwert im Bemühen um noch mehr Kundenzufriedenheit. Dem stimmt auch Kreishandwerksmeister Lothar Hellmann zu: "Nicht die Nationalität zählt, sondern die Leistung. Deswegen achten die Betriebe im Handwerk auch auch sehr darauf, daß Motivation und Leistungsbereitschaft vorhanden sind, denn nur das zählt bei unseren Kunden. Wenn junge Menschen mit Migrationshintergrund hier noch weitere Kompetenzen in den Beruf einbringen können, so kann dies den Erfolg im Beruf nur fördern. Die Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Fleiß, Arbeitsbereitschaft, Höflichkeit und Sauberkeit sind schon wichtig. Der Spruch `Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangenŽ gilt auch im Handwerk. Unentschuldigte Fehltage in der Schule werden nicht gern gesehen. Ausbildungsbegleitende Hilfen können dann helfen, wenn die Lehrlinge dazu bereit sind."
"Duisburger Arbeitgeber sind gut im Geschäft. Entgegen zum Landestrend wurden uns 6,8 % mehr Lehrstellen gemeldet. Es sind 1.200 Ausbildungsstellen nicht besetzt, 1.700 Bewerber haben noch keinen Ausbildungsplatz," berichtet Christiane Artz, operative Geschäftsführerin der Agentur.
"Heute ist der bundesweite Tag der Ausbildung. Ausbildung ist ein wichtiger Schritt in das Berufs- und Arbeitsleben. Gibt es zusätzliche Lehrstellen? Gibt es Lehrstellen, die wir noch nicht kennen? Möchte ein Betrieb zum erstenmal ausbilden und braucht daher Hilfe? Das sind Fragen, um die wir uns kümmern. Daneben möchten wir auf die Jugendlichen zugehen, die noch eine Lehrstelle suchen," berichtet Annette von Brauchitsch - Lavaulx von der Duisburger Agentur für Arbeit beim Auftrakt der Veranstaltung. "Warum ist das Thema Migration so wichtig? Duisburg hat 490.000 Einwohner. 75.000 davon haben einen fremden Paß, 50.000 sind eingebürgert und 35.000 binational, haben also zwei Pässe. Auch wenn ausländische Jugendliche oft Schwierigkeiten haben, eine Lehrstelle zu finden, gehören sie dennoch zu den Zielgruppen des Arbeitsmarktes."
Eine selbständige Friseurin mit türkischen Wurzeln wirbt dafür, eine Ausbildung zu beginnen. "Man kann Geld verdienen und eröffnet sich eine Zukunft," berichtet sie. Jan Wittenbrink wirbt für eine Ausbildung bei Subway. "Wer keine Ausbildung hat, verbaut sich eine Zukunft. Ungelernte und Aushilfen werden nur dann eingestellt, wenn es keine Fachkräfte gibt." Selbst die Stadtwerke sind bei der Eröffnung vertreten. "Ich bin gelernter Maschinenschlosser und habe dann Karriere gemacht," berichtet Hans-Jürgen Sulberg. Und biedert sich dann auch gleich bei den Jugendlichen an: "Wir brauchen Sie alle! Wir bieten ganz viele Ausbildungsplätze an." Andreas Rüdig
Wandel aktiv mit gestalten
Duisburg, 8. Mai 2009 - Wie kann man eigentlich den Wandel aktiv mit gestalten," fragt die Arbeitsverwaltung und gibt auch gleich die Antwort: "Railion Deutschland AG - die Güterbahn ist die erste Adresse im großen Frachtgeschäft Deutschlands! Detlev Gottschlich, Personalreferent, wird die Einstiegsmöglichkeiten und Tätigkeiten von Akademikern bei der Railion Deutschland erläutern."
"Eine kleine Korrektur: Railion heißt jetzt DB Schenker Rail. Wir wechseln den Namen wie andere die Unterwäsche."

Sehr gut ist die Veranstaltung besucht; 17 Personen sind gekommen. Sehr professionell ist der Vortrag, in dem sich die Gütertransportsparte des früheren Staatsunternehmens Bundesbahn vor. Auch wenn die vorgestellten Zahlen aus der Zeit vor der Wirtschaftskrise stammen, wird schnell deutlich, dass das Unternehmen einer der führenden Logistikanbieter ist. Da Duisburg als Logistikstandort angepriesen wird, macht es schon Sinn, dieses Unternehmen und seinen Personalbedarf vorzustellen. Zumindest für Akademiker scheint dieser Bereich des DB-Konzerns ein attraktiver Arbeitsbereich zu sein. Derzeit sind wohl 12 Stellen im Akademikerbereich zu besetzen. Andreas Rüdig