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Duisburg, 17. Januar 2007 - Haushalt |
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Stellungnahme zu den
Presseveröffentlichungen der Duisburger Medien über eine
Konsolidierungsquote für den städtischen Haushalt Kämmerer Dr. Peter Langner: "Es gibt weder eine Haushaltssperre noch ein konkretes Kürzungsprogramm!" In den Veröffentlichungen der Duisburger Medien wird im Wesentlichen daran Kritik geübt, dass für das Jahr 2007 "faktisch" eine Haushaltssperre in Höhe von zwei Prozent für ausnahmslos alle Ausgaben bestünde und der Rat der Stadt hierüber nicht informiert worden sei. Diesen Vorwurf weist Kämmerer Dr. Peter Langner zurück: "Der Rat kennt die zusätzlichen Sparvorschläge der Verwaltung, um den von ihm beschlossenen Konsolidierungsbetrag von rund 50 Millionen Euro zu erreichen. Es gibt weder eine Haushaltssperre noch ein konkretes Kürzungsprogramm." In einem dem Rat vorgelegten Zwischenbericht zum Berger-Gutachten wurde deutlich, dass aus nachvollziehbaren Gründen Sparmaßnahmen nicht sofort - also für die Haushalte 2006 und 2007 - kassenwirksam werden könnten. Aus diesem Grund wurde eine umfangreiche Ideenliste zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherstellung des Konsolidierungsvolumens angekündigt. Diese hat der Rat der Stadt am 11. Dezember 2006 zeitgleich mit der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2007 zur Kenntnis genommen und zugleich beschlossen, dass die Art und Weise der Umsetzung den Fachbereichen und den politischen Gremien obliegt. Zur Sicherung dieser notwendigen Einsparquoten in den Jahren 2007 bis 2010 wurde verwaltungsintern eine Berechnungsmethode entwickelt, die jedem Dezernat - einem Leitfaden gleich - eine individuelle Konsolidierungsvorgabe auferlegt. Hierbei wird das entsprechende Ausgabevolumen (als Basis dienten die Ansätze des Verwaltungshaushalts 2006) je Dezernat zugrunde gelegt. Ermittelt wurde dann eine gestaffelte und steigende Konsolidierungsquote von zwei Prozent in 2007 bis fünf Prozent in 2010. Damit ist jedem Dezernat für die einzelnen Jahre im Sinne einer Orientierungshilfe eine Zielmarke gegeben, die durch Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem Berger-Gutachten und der neu vorgelegten Ideenliste angestrebt werden soll. Dr. Peter Langner: "Mit der dezernatsbezogenen Konsolidierungsquote wird also eben nicht festgelegt, wo und wie gespart wird. Dies wird im Rahmen von Entscheidungen und politischen Beschlüssen über konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zukünftig noch festzulegen sein. Auf keinen Fall handelt es sich hierbei um jährliche Kürzungsquoten der veranschlagten Haushaltsansätze." Mit Datum vom 11. Dezember 2006 hat das Finanzdezernat zeitnah nach der Haushaltseinbringung allen Verwaltungsdienststellen die Regeln für die Bewirtschaftung des Haushaltsentwurfs 2007 bekannt gegeben. Dies erfolgt seit Jahren regelmäßig, da die Stadt Duisburg als Haushaltssicherungskommune, die dem Nothaushaltsrecht unterliegt, Einschränkungen beim Haushaltsvollzug nach § 82 der Gemeindeordnung zu beachten hat. Aus diesem Grund stehen die Haushaltsansätze zu Jahresbeginn auch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. In 2007 ist die erste Mittelfreigabe auf 30 Prozent begrenzt worden, weil im Jahresverlauf auf der Basis der Berechnung noch Konsolidierungsmaßnahmen durch die Fachbereiche umzusetzen sind, die der Haushaltsplan noch nicht enthält. "Dies sicherzustellen ist aber oberste Priorität des Finanzdezernats, damit das Budgetrecht des Rates der Stadt nicht ins Leere läuft. Auch mit der Bewirtschaftungsverfügung wird weder eine Kürzung der Haushaltsmittel noch eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen", erklärt Kämmerer Dr. Peter Langner. |
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